Als Erstes: Danke Allen die bei unserer Kundgebung vor dem Bvwg am 7.1.2025 (siehe Foto) dabei waren! Das Ergebnis der zwei Verhandlungstage (Wasserrechtsverhandlung Lobau-Autobahn zweiter Bauabschnitt d.h. der Tunnel Teil): Vertagt! Wir bleiben auf jeden Fall dran und hoffen auf eure Unterstützung. Hier der Link zur Radio Orange Sendung wo die Reden der Kundgebung nachgehört werden können!
Was ist von den neuen Aussagen der Politik zu halten?
Dass FPÖ, ÖVP, SPÖ eine Lobau-Autobahn WOLLEN haben sie bei jeder Gelegenheit hinausposaunt, ist also nichts Neues und zu dieser „Folklore“ gehört dazu auch immer den Einduck zu erwecken, wie wenn morgen der Bau begonnen werden würde. Das erleben wir seit 2003, besonders in Vorwahlzeiten, wenn verschiedene Politiker:innen sich als „Macher“ in der Öffentlichkeit darstellen wollen.
Die Entscheidung über eine Autobahn durch die Lobau (Nationalpark Donau-Auen) besteht aber aus mehr als nur einer politischen Willensbildung von politischen Parteien bzw. deren Protagonist:innen.
Ein solche Autobahn ist zwar seit Jahren im Bundesstraßengesetz Anhang 2 (das ist quasi die Absichtserklärung des Staates Österreich, da stehen aber auch etliche andere Autobahnprojekte drinnen, die schon lange abgesagt sind (Quasi „Totes Recht“, dh. das sollte endlich einmal redaktionell bereinigt werden) dort ist eine Lobau-Autobahn, trotz der Absage von BM Gewessler nicht herausgestirchen worden. Warum? Zu so einer Streichung hätte es eine einfache Mehrheit im Parlament gebraucht und die gab es nicht unter der SchwarzGrünen Koalitions Regierung und unter einer SchwarzBlauen wird es die mit aller höchster Wahrscheinlich auch nicht geben. Deshalb steht die dort nach wie vor drinnen. Dass es – nach wie – vor diese Absichtserklärung des Staates Österreich gibt, heißt aber nicht, dass die Autobahn deshalb zwingend (gleich) gebaut werden MUSS. Es gab schon eine Reihe von Projekten, die einige Zeit dort drinnen waren, irgendwann viel später umgesetzt wurden oder auch einfach wieder herausgestrichen wurden.
Die Asfinag hat, wie die Absage durch BM Gewessler bekannt wurde, eine Lobau-Autobahn aus ihrem 5 Jahresplan herausgenommen. Dort kann sie sie zwar wieder hineinschreiben, aber das würde sicher etwas dauern, denn da wären dann natürlich auch umfangreiche Planungsprozesse usw. notwendig.
Weiters stellt sich die Frag, ob der hochverschuldete Staat Österreich sich eine solche Autobahn überhaupt leisten KANN. Die letzten Angaben zu den Kosten die die Asfinag dazu veröffentlicht hatte war 1,9 Mrd. Diese stammte noch aus der Zeit vor Corona, seit dem hüllt sie sich diesbezüglich in vornehmes Schweigen). 4,5 Milliarden ist die Zahl die Experten der Neos (auch noch vor Corona errechnet hatten). Wir glauben, dass es noch viel mehr sein würde, denn die Baukosten für Großprojekte sind seitdem explodiert vergl. Linzer Westring.
Ob eine Lobau-Autobahn gebaut werden DARF entscheiden aber die Genehmigungsverfahren von denen es 9 allein zur Lobau-Autobahn gibt, die liefen und laufen die ganze Zeit im Hintergrund weiter, auch nachdem die Autobahn von Ministerin Gewessler gestoppt war. Es scheint dass sich die Asfinag eine „Vorratsgenehmigung“ verschaffen wollte. Von den 9 sind 6 noch im Laufen sind. (Erst am 7. und 8. Jänner 2025 fanden wieder Verhandlungstage beim Bundesverwaltungsgericht statt: Wasserrechtsverhandlung zum Bauabschnitt 2 in zweiter Instanz. Entschieden wurde noch nicht, sondern vertagt, um weitere Beweismittel einzuholen). Solange diese 6 Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind DARF auf jeden Fall nicht gebaut werden (außer jemand macht sich strafbar und beginnt mit einer Schwarzbaustelle). Denn dann ist ja die Autobahn noch nicht genehmigt).
Auch zur Umweltverträglichkeitsprüfung – die schon vor Jahren abgeschlossen war – wurde jetzt(!) von der Asfinag ein UVP Änderungsverfahren eingereicht, dh. auch dieses muss erst abgeschlossen sein bevor gebaut werden DARF.
Hinzu kommt, dass ein Rechtsgutachten der Uni Innsbruck besagt, dass für eine Lobau-Autobahn (genauso wie für eine S8 Marchfeldschnellstraße und eine S34) keine ordnungsgemäße SUP (Strategische Umweltprüfung) erfolgt ist, der Eintrag in das Bundesstraßengesetz daher als Null und Nichtig anzusehen ist, weil diese Autobahnprojekte daher keine EU rechtliche Genehmigung haben, für die eine SUP -.oder zumindest ein sog. „Screening“ – zwingend notwendig ist. (EU Recht steht seit dem EU Beitritt Österreichs über Österreichischem Recht). Dieses Gutachten wurde von der Umweltorganisation VIRUS in die Genehmigungsverfahren beim Bvwg eingebracht. Wie das Bvwg damit umgehen wird ist spannend. Am Beginn der Wasserrechtsverhandlung am 7.1.2025 gab es dazu ein rechtliche Erörterung aber noch keine Entscheidung. Die Asfinag hat in Reaktion auf das Gutachten gleich mehrere (einander zum Teil sogar widersprechende) Gegenstellungnahmen verfasst und angekündigt ein Screening begonnen zu haben, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentieren zu wollen (Anmerkung: Damit meinen sie wohl erst wenn Gewessler nicht mehr zuständige Ministerin ist).
Sie haben sich mit dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Innovation und Mobilität) offensichtlich gar nicht abgesprochen und die neue SUP, die dort seit 2 Jahren in Arbeit ist offentsichtlich nicht beachtet (obwohl sie selbst ja eigentlich diesem Ministerium unterstehen). In einem Zwischenbericht hat das Umweltbundesamt, das für das BMK diese SUP durchführt eine Lobau-Autobahn sehr negativ beurteilt. (Bau sei „kontraproduktiv“).
Auch hier stellt sich die Frage ob eine Lobau-Autobahn von gesetzeswegen überhaupt gebaut werden DARF.
Auch wenn alle diese Genehmigungs und sonstigen juristischen Verfahren pro Autobahn ausgehen würden, heißt das noch nicht, dass deshalb eine Autobahn durch die Lobau gebaut werden MUSS.
Wenn sich die Politk dagegen entscheit und mit einfacher Mehrheit die Autobahn aus dem Bundesstraßengesetz Anhang 2 streicht wären alle diese Verfahren mit einem Schlag beendet.
Wenn also Politiker:innen ankündigen eine Lobau-Autobahn – sobald sie nur endlich an der Macht sind sofort bauen zu lassen, obwohl sie das von gesetzswegen gar nicht DÜRFEN, weil diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, machen sie sich dabei strafbar, denn ein Bau ohne Genehmigung ist illegal. Und der Aufruf etwas Illegales zu tun ist in Österreich auch illegal.