Schlagwort: S8 Marchfeldschnellstraße

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.

Komm zur Städte-Tag Demo 6.Juni in Wr. Neustadt!

Die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton ruft gemeinsam mit „Vernunft statt Ostumfahrung“ zur Demo auf:

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Do. 6. Juni, 17.30 bis 19 Uhr

Von 5.-7. Juni findet der alljährliche Staedtetag.at diesmal in Wiener Neustadt mit 1.000 Bürgermeister:innen und Vertretungen aus Verwaltung & Wirtschaft statt.

Am 5.6. ist die Eröffnung durch Bundespräsident Van der Bellen, BGM Ludwig, BK Nehammer & LH Mikl-Leitner. Das Motto ist „Stadt fürs Leben – Nachhaltig.Innovativ.Menschlich“. Unter dem Aspekt von Raumplanung und Klimaschutz ist dieses Motto von Gastgeber BGM Schneeberger, der massiv versucht die Wr. Neustädter Ostumfahrung durchzusetzen – ein völlig aus der Zeit gefallenes Autobahnprojekt – etwas sehr unpassend.

Am Do. 6.6. hält Bürgermeister Schneeberger in einem Arbeitskreis zu Innenstadt & Leerständen einen Input zu „Stadt als Zentrum für regionale Entwicklung“. Nach einem Nachmittagsprogramm mit Business-Golf und Exkursionen gibt es einen Abendempfang auf Einladung von Bürgermeister Schneeberger im Sparkassensaal in der Neunkirchner Straße 17 von 19 – 24 Uhr.

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Aus diesem Anlass wollen auch wir in einer Kundgebung zu Wort kommen!

Wir demonstrieren für eine ökologische und soziale Stadtplanung, die die Lebensqualität aller Bürger*innen in den Fokus rückt:

  • Schluss mit der autozentrierten Politik! Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten. Wir wollen menschengerechte, zukunftsorientierte Verkehrskonzepte.
  • Lebendige Innenstadt statt Gewerbegebiete am Stadtrand.
  • Schutz von wertvollen Äckern! Keine Enteignungen unserer Bäuer*innen. Wir brauchen gesunde Lebensmittel aus der Region!

Demo Ablauf:

  • Ab 17 Uhr: Eintreffen vor dem BORG, FuZo Herzog Leopold Str. 32 (5 Gehminuten vom Bahnhof Wr. Neustadt)
  • 18.00: Demonstrationsmarsch zum Hauptplatz
  • 18.30: Abschlusskundgebung am Hauptplatz bis ca. 19 Uhr

[Kleiner Tipp für alle, die anschließend ganz gemütlich noch ein Stück legendärer heimischer Popkultur genießen wollen:
21 Uhr: „30 Jahre Falco-Symphonic“ – Gratis Open Air-Konzert in der Militärakademie
Raoul Herget und Falco-Bandleader Thomas Rabitsch werden das exakt gleiche Programm wie am 12. Mai 1994 mit 100-köpfigem Orchester, der originalen Band von damals und bekannten Sängerinnen und Sängern zum Besten gegeben.]

LobauBleibt – Abendprogramm diesen Freitag 19.4.2024 im Volkskundemuseum:

💡 18:00 Vortrag mit Jutta Matysek (BI Rettet die Lobau – Natur Statt Beton, Lobau-Aktivistin der ersten Stunde) über die Lobau-Autobahn, ihre ebenfalls drohenden Metastasenprojekte und die notwendigen Alternativen dazu.

🎵 19:00 Klima-Protest-Lieder mit der Band ULI SIM.A mit bekannten Liedern, die passend zum Thema umgetextet wurden und seitdem die Proteste begleiten

🎉 Vorher, währenddessen und danach kann Ausstellung „Lobau Lauschen“ kann besucht werden

und es gibt Zeit für Austausch und Reflektieren zur #LobauBleibt-Bewegung mit den Aktivist:innen, gerettetes Essen & Getränke auf Spendenbasis! Komm vorbei! Eintritt frei

Infos zur Band:
ULI.SIM.A – Beton für eure Ohren!Gerne teilen, weitersagen und selber kommen! Wir freuen uns über viele bekannte und neue Gesichter, die sich für den Schutz der Lobau, Klimaschutz und Verkehrswende inetressieren

😊Im Jahr 2019 feierte die Klimabewegung in Österreich große Erfolge. In dieser Zeit lernten sich auch Uli, Simon und Anna (kurz: ULI.SIM.A) bei Fridays For Future kennen. Was der Bewegung jedoch weitestgehend fehlte: Eingängige Lieder, die jede*r kennt, mitsingen kann (auch am Stammtisch und im Bierzelt) und die die Forderungen nach Klimagerechtigkeit untermauern konnten. Daher beschloss die neu formierte Truppe, bekannte „Hymnen“ (vor allem aus dem Austropop-Bereich) herzunehmen und mit neuen, angepassten Texten zu versehen. Diese helfen seitdem, Frust, Wut und nicht zuletzt die Absurdität des fossilen Wirtschaftssystems zum Ausdruck zu bringen. Gleichzeitig können so Forderungen an die Politik knackig verpackt werden.
Hinweis: Sollte der Bandname Ähnlichkeiten mit real existieren Personen aufweisen, hält die Band fest, dass diese rein zufällig bestehen.

19.4. 2024 Rettet die Lobau Abend im Volkskundemuseum mit Simon Poires & Band!

in der Laudongasse/Ecke Lange Gasse im 1.Stock (Großer Saal). Beginn 18 Uhr: Im Rahmen der Ausstellung „Lobau Lauschen – – Tondokumente einer umkämpften Stadtwildnis“ können wir diesen Abend mit Powerpoint Vortrag von Jutta Matysek der Sprecherin der BI Rettet die Lobau, Diskussion, Buffet gegen freie Spende und Konzert gestalten. Ganz besonders freuen wir uns, dass Simon Poires und seine Band kommen und für uns spielen werden! Und natürlich: Wir freuen uns auf Euch!

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist zwischen Sa, 2.3.2024 – So, 5.5.2024 jederzeit zu den Öffungszeiten des Volkskundemuseums kostenlos zu besichtigen: Hier die Ankündigung dazu:

Lobau Lauschen

Hörerlebnisse einer umkämpften Stadtwildnis

Sa, 02.03.2024 – So, 05.05.2024

Die Lobau – heute der Wiener Teil des Nationalpark Donauauen – hat eine wilde Geschichte, vielseitige Gegenwart und umkämpfte Zukunft: als Relikt einer vergangenen Donaulandschaft war sie ehemaliges kaiserliches Jagdgebiet, Baugebiet des Donau-Oder-Kanals unter Zwangsarbeit in der NS-Zeit, Selbstversorger-Acker der „Kolonisten in der Heimat“, Rückzugsort für Naturliebhabende und Erholungsuchende, Aussteiger:innen und Outlaws aller Art. Und Ort der Proteste für den Erhalt dieser vielfältigen städtischen Naturlandschaft, dem „Dschungel Wiens“, seit über 50 Jahren.

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist einerseits eine Hommage an das ehemalige Lobaumuseum und gibt andererseits Einblicke und Höreindrücke in die Arbeit des Künstlerinnen-Kollektivs Lobau Listening Comprehensions, das persönliche Geschichten, ökologische Perspektiven und politische Auseinandersetzungen zur Lobau akustisch sammelt. Liebeserklärungen an die Lobau – Lobau Love Letters – können von Besucher:innen direkt in der Ausstellung geschrieben oder eingesprochen werden und erweitern damit die Sammlung.
 
Kuratierung: Sophia Rut, Magdalena Puchberger, Christina Gruber, Julia Grillmayr

Update S8 Marchfeldschnellstraßen Verhandlung: Vertagt auf 19.3.2023 – Auch dieses Mal: Kundgebung 7.30 – 9 Uhr!

Bei der Verhandlung vor dem Bvwg am 30.1.2024: Was das Ergebnis der Verhandlung war läßt sich am besten in der vom UVP Koordinator der Umweltseite Wolfgang Rehm für die Umweltorganisation VIRUS verfassten Presseaussendung darstellen:

S8- Verhandlung nach Asfinag–Verschleppung vertagt, Schlinge um Autobahnprojekt zieht sich enger

Naturschutzgutachter zerlegt Autobahnplaner

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, wurde die für 30. Jänner und Folgetag angesetzte Gerichtsverhandlung für den Westabschnitt der S8-Marchfeld-Schnellstraße nach dem ersten Verhandlungstag vertagt. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm „Die Asfinag versucht momentan alles, um zu verzögern und zu verschleppen und schreckt auch vor absurden Änderungsanträgen nicht zurück. Nach vernichtendem Vortrag des Gerichtsgutachters für Naturschutz hat sie noch eine Frist erbettelt und diese in verkürzter Form leider auch bekommen. Die Schlinge zieht sich dennoch immer enger um dieses Projekt zusammen.

Für den Gerichtstag waren der Dreiersenat und sein Team, fünf Gerichtsgutachter, gleich fünf Vertreter der belangten Behörde angetreten. Die Beschwerdeführer, neben Umweltorganisation VIRUS auch Bürgerinitiativen und Nachbarn beinhaltend die Rechtsanwälte Fiona und Wolfgang List und ihre Mandanten, sowie zwei Sachverständige traten mit 10 Personen und somit einem schlanken Team an, während Asfinag und Land Niederösterreich wie gewohnt mit einer Riesenmannschaft von 22 Personen erschienen waren. Vor Verhandlungsbeginn hatten Umweltaktivistinnen und Bürgerinitiativen aus Wien und dem Marchfeld vor dem Gerichtsgebäude gegen das umweltzerstörende Autobahnprojekt demonstriert.

Wie Rehm betont, seien viele mühsame Verhandlungsstunden in die Diskussion der Zulässigkeit einer mehrfach verschachtelten Antragsänderung geflossen, die eine Dreiteilung der S8-West zum Gegenstand gehabt habe: „Diese Salamistücke sollen nicht allein realisiert werden, sind allein gar nicht verkehrlich funktionsfähig und beeinträchtigen alle drei das Europaschutzgebiet. Niemand einschließlich der Gerichtssachverständigen hat den Sinn dieser zeitraubenden Aktion verstanden. Auch die Anwälte der Asfinag konnten keine Klarheit bringen außer, dass sie versucht haben eine Aktion als verfahrensfördernd zu verkaufen, die nach 12,5 Jahren Verfahrensdauer zu weiteren langwierigen Verzögerungen geführt hätte“. Ein Rechtsgutachten verspätet erst in der Verhandlung vorzulegen sei ebenso unfair gewesen wie Anträge auf zusätzliche Gutachterbestellungen erst jetzt zu stellen.

Den Kern des Verhandungsgeschehens hätten am späten Nachmittag die einstündigen Ausführungen des gerichtlichen Naturschutzgutachters gebildet. „Hier wurden die Ausflüchte der Autobahnbauer mit höchster Präzision und Akribie in ihre atomaren Bestandteile zerlegt“, so Rehm. Diese hätten versucht, die lange festgestellte Erheblichkeit der Auswirkungen der S8 auf das insbesondere für die Vogelart Triel eingerichtete Schutzgebiet mit der Abstraktion auf ein realitätsfernes Habitatmodell zu neutralisieren. „Dabei wurden Fehler über Fehler gemacht und schreckten die Planer auch nicht davor zurück, geeignete Trielflächen als ungeeignet und völlig ungeeignete Flächen als geeignet darzustellen,“ kritisiert Rehm. Schwer angeschlagen hätten die Autobahnbauer zu Ausflüchten dahingehend gegriffen, dass sie das Handout des Gutachtervortrages nicht erhalten hätten und sich nicht vorbereiten hätten können und eine Frist von vier Wochen benötigen würden. Das Gericht hat diesem laut Rehm„mimosenhaften Verhalten“ teilweise stattgegeben und zwei Wochen zugestanden. Die Verhandlung wird nun am 19. März fortgesetzt werden. „Wir werden weiter unseren Beitrag dazu leisten, dass weitere Asfinag-Eskapaden unterbunden werden und das Verfahren beschleunigt wird und mit dem absehbaren Ergebnis endet,“ so Rehm abschließend.“

Achtung! Auch beim neuen Verhandlungstermin rufen wir zur Kundgebung vor dem Bvwg auf: Bitte hinkommen und weiterverbreiten:

Ort: Vor dem Bundesverwaltungsgericht Bvwg Erdbergstraße 192/196, 1030 Wien sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Aufgang Nottendorferstraße)

Zeit: Von 7.30 bis 9 Uhr. Dann beginnt die Verhandlung (diese ist öffentlich, wer zuhören will muss einen Lichtbildausweis mitbringen)

Komm hin! Überstützen wir die Sprecher*Innen von Umweltorganisationen und BürgerInitiativen die im Verfahren sprechen dürfen vor der Verhandlung!

Bei der Verhandlung vor dem Bvwg am 30.1.2024 hatten wir schon um 7.30 eine Kundgebung angemeldet um auch denen, die nicht im Verfahren sprechen dürfen eine Stimme zu geben. Trotz eisiger Kälte und früher Stunde kamen 50 Personen um ihren Protest auszudrücken.

Kundgebung gegen eine S8 Marchfeldschnellstraße am 30.1.2024 von 7.30 – 9 Uhr vor dem Bvwg!

An diesem Termin findet die nächste – hoffentlich finale – Verhandlung der S8 West (vulgo Marchfeldschnellstrasse) statt. Da nur Menschen die Verfahrensparteistellung haben dort sprechen dürfen, haben wir vor dem Eingang eine politische Kundgebung angemeldet, um auch denen eine Stimme zu geben, die dort nicht reden dürfen.

Komm hin – sag Nein zu einer S8 und Ja zu umweltfreundlichen und klimaverträglichen Verkehrsalternativen!

Ausbau und Intervallverdichtung von Öffentlichen Verkehrsmitteln – insbesondere der Bahn – und ein durchgehender Radweg von Wien nach Marchegg sind überfällig! Sie würden der Region und denen die zum Pendeln gezwungen sind wirklich helfen. Statt verkehrserregender Transitschneisen hätten schon lange kleinräumige Ortsumfahrungen errichtet werden können und die Lärmgeplangen Anrainer*Innen durch Temporeduktionen und geziehlte (LKW)Fahrverbote entlastet werden können. Weil Ortsumfahrungen die Gemeinde oder/und Land zahlen müßten schreit die ÖVP, die seit Jahrzehnten Niederösterreich regiert und deshalb für die verfehlten Flächenwidmungen und fatalen Bahnstrecken- und stationsstillegungen hauptverantwortlich ist, nach einer Mega Autobahn – die der Bund zahlen müßte.

Ort: Vor dem Bundesverwaltungsgericht Bvwg Erdbergstraße 192/196, 1030 Wien sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Aufgang Nottendorferstraße)

Zeit: Von 7.30 bis 9 Uhr. Dann beginnt die Verhandlung (diese ist öffentlich, wer zuhören will muss einen Lichtbildausweis mitbringen)

Komm hin! Überstützen wir die Sprecher*Innen von Umweltorganisationen und BürgerInitiativen die im Verfahren sprechen dürfen vor der Verhandlung!

Stand des Rechtsverfahrens rund um S8 Marchfeldschnellstraße Abschnitt West (Knoten nördlich Raasdorf-Gänserndorf
L9)

Das UVP Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht läuft seit Mai 2017. Wäre in
der mündlichen Verhandlung am 19.20.2.2020 bereits die Entscheidung verkündet worden,
wäre das Verfahren durch Abweisung erledigt. Durch die Vergrößerung des
Vogelschutzgebietes Sandboden-Praterterrasse bei Markgrafneusiedl (Stichwort Triel)
entging das Projekt diesem Schicksal. Im Oktober 2021 wurde der Bescheid aufgehoben
(erstmals in einem Sonderverfahren für Autobahnen) und an die Behörde zurückverwiesen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof dieser Zurückverweisungsmöglichkeit enge und immer
enger gezogene Grenzen auferlegt, wurde diese Entscheidung aufgehoben und wird das
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Da nach wie vor ein massives
Genehmigungshindernis besteht, kann die S8-West als Durchfallskandidat Nummer 1. gelten.
Update: Der nächste Verhandlungstermin des Naturschutzverfahrens beim Bvwg ist 30.Jänner 2024 ab 9 Uhr. Wir haben vor dem Gebäude von 7.30 bis 9 Uhr eine politische Versammlung gegen die S8 Marchfeldschnellstrasse polizeilich angemeldet.

Komm zur Kundgebung gegen eine S8 Marchfeldschnellstraße am Do 30.11 von 7.30 – 9 Uhr vor dem Bvwg!

An diesem Termin findet die nächste – hoffentlich finale – Verhandlung der S8 West (vulgo Marchfeldschnellstrasse) statt. Da nur Menschen die Verfahrensparteistellung haben dort sprechen dürfen, haben wir vor dem Eingang eine politische Kundgebung angemeldet, um auch denen eine Stimme zu geben, die dort nicht reden dürfen.

Komm hin – sag Nein zu einer S8 und Ja zu umweltfreundlichen und klimaverträglichen Verkehrsalternativen!

Ausbau und Intervallverdichtung von Öffentlichen Verkehrsmitteln – insbesondere der Bahn – und ein durchgehender Radweg von Wien nach Marchegg sind überfällig! Sie würden der Region und denen die zum Pendeln gezwungen sind wirklich helfen. Statt verkehrserregender Transitschneisen hätten schon lange kleinräumige Ortsumfahrungen errichtet werden können und die Lärmgeplangen Anrainer*Innen durch Temporeduktionen und geziehlte (LKW)Fahrverbote entlastet werden können. Weil Ortsumfahrungen die Gemeinde oder/und Land zahlen müßten schreit die ÖVP, die seit Jahrzehnten Niederösterreich regiert und deshalb für die verfehlten Flächenwidmungen und fatalen Bahnstrecken- und stationsstillegungen hauptverantwortlich ist, nach einer Mega Autobahn – die der Bund zahlen müßte.

Ort: Vor dem Bundesverwaltungsgericht Bvwg Erdbergstraße 192/196, 1030 Wien sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Aufgang Nottendorferstraße)

Zeit: Von 7.30 bis 9 Uhr. Dann beginnt die Verhandlung (diese ist öffentlich, wer zuhören will muss einen Lichtbildausweis mitbringen)

Komm hin! Überstützen wir die Sprecher*Innen von Umweltorganisationen und BürgerInitiativen die im Verfahren sprechen dürfen vor der Verhandlung!

Stand des Rechtsverfahrens rund um S8 Marchfeldschnellstraße Abschnitt West (Knoten nördlich Raasdorf-Gänserndorf
L9)

Das UVP Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht läuft seit Mai 2017. Wäre in
der mündlichen Verhandlung am 19.20.2.2020 bereits die Entscheidung verkündet worden,
wäre das Verfahren durch Abweisung erledigt. Durch die Vergrößerung des
Vogelschutzgebietes Sandboden-Praterterrasse bei Markgrafneusiedl (Stichwort Triel)
entging das Projekt diesem Schicksal. Im Oktober 2021 wurde der Bescheid aufgehoben
(erstmals in einem Sonderverfahren für Autobahnen) und an die Behörde zurückverwiesen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof dieser Zurückverweisungsmöglichkeit enge und immer
enger gezogene Grenzen auferlegt, wurde diese Entscheidung aufgehoben und wird das
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Da nach wie vor ein massives
Genehmigungshindernis besteht, kann die S8-West als Durchfallskandidat Nummer 1. gelten.
Update: Der nächste Verhandlungstermin des Naturschutzverfahrens beim Bvwg ist 30.November 2023 ab 9 Uhr. Wir haben vor dem Gebäude von 7.30 bis 9 Uhr eine politische Versammlung gegen die S8 Marchfeldschnellstrasse polizeilich angemeldet.

Umweltorganisation VIRUS entlarft Propaganda zur Strategischen Prüfung Verkehr

„Lobautunnel: Schleritzko und Co wieder treffsicher danebenliegend

Bau von S1 und S8 rechtlich nicht möglich

Wien (OTS) Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, seien die aktuellen Äußerungen der Niederösterreichischen und Wiener Landespolitik zum Lobautunnel völlig danebenliegend. Sprecher Wolfgang Rehm „Landesrat Schleritzko &Co entsprechen mit ihren erneuten hysterischen Äußerungen den Erwartungen. Weder S1 noch S8 sind auch nur annähernd baureif. Gestern hat für die Länder eine Frist beim Ministerium geendet, die diese offensichtlich schlecht genützt haben.“

Im Rahmen der von Klimaschutzministerin Gewessler im September gestarteten Strategischen Prüfung Verkehr, die noch die kommenden ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen werde, habe für die Länder gestern lediglich die Frist geendet, zur Definition des Untersuchungsumfangs Stellung zu nehmen. „Die S1 mit dem Lobautunnel wurde bisher nie einer solchen Prüfung unterzogen, es steht dem Ministerium zu, eine solche Prüfung zu starten und die Länder haben kein Antragsrecht zu deren Beendigung,“ stellt Rehm klar. Eher lachhaft seien nun die Versuche Niederösterreichs jene Anwaltskanzlei aufzubieten, die das Land in allen Straßenverfahren vertritt und mit dem Verweis auf fehlende Ergebnisoffenheit die Prüfung in Frage zu stellen. „Gerade das Land Niederösterreich, das bei S8, S34 und S3 absolutistische Willkür anstelle von Ergebnisoffenheit gezeigt hat, fühlt sich nun berufen eine solche einzufordern,“ so Rehm.

Die Wiener SUPerNOW 2003 wiederum sei ein rein informeller Prozess gewesen. Wien berufe sich nun gerne darauf, obwohl man die Ergebnisse ignoriert habe und das nunmehrige S1-Projekt dort am schlechtesten abgeschnitten habe. „Jahrzehntelang hat nach dem Bundesstraßengesetz kein Hahn gekräht und hat dies Legionen von roten Verkehrsministern nicht interessiert, nun erleben wir fortgesetzte Versuche, es in juristischer Hoffnungs- und Ahnungslosigkeit zur Wunderwaffe hochzustilisieren und dabei geflissentlich sowohl dessen Gesamtinhalt, als auch die Anforderungen von EU- Recht auf denen die Strategischen Prüfungen basieren zu ignorieren“, kritisiert Rehm.

Diese konsequente Ahnungslosigkeit zeige sich auch in den populistischen Forderungen nach raschen Baumaßnahmen. „Bei der S1-Lobau sind insgesamt elf Genehmigungen erforderlich. Hier liegen für die Mehrzahl der Anträge keine Bewilligungen vor. Die S8-Marchfeldautobahn ist im Februar 2020 nur um Haaresbreite ihrer juristischen Totalvernichtung entgangen und wurde im September 2021 der Bescheid von Minister Hofer gerichtlich aufgehoben und das nicht genehmigungsfähige Projekt zurück an den Start geschickt, gleichzeitig sind die Höchstgerichte damit befasst“, stellt Rehm die rechtliche Situation abschließend klar.“