Schlagwort: Lobaubleibt!

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.

Komm zur Städte-Tag Demo 6.Juni in Wr. Neustadt!

Die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton ruft gemeinsam mit „Vernunft statt Ostumfahrung“ zur Demo auf:

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Do. 6. Juni, 17.30 bis 19 Uhr

Von 5.-7. Juni findet der alljährliche Staedtetag.at diesmal in Wiener Neustadt mit 1.000 Bürgermeister:innen und Vertretungen aus Verwaltung & Wirtschaft statt.

Am 5.6. ist die Eröffnung durch Bundespräsident Van der Bellen, BGM Ludwig, BK Nehammer & LH Mikl-Leitner. Das Motto ist „Stadt fürs Leben – Nachhaltig.Innovativ.Menschlich“. Unter dem Aspekt von Raumplanung und Klimaschutz ist dieses Motto von Gastgeber BGM Schneeberger, der massiv versucht die Wr. Neustädter Ostumfahrung durchzusetzen – ein völlig aus der Zeit gefallenes Autobahnprojekt – etwas sehr unpassend.

Am Do. 6.6. hält Bürgermeister Schneeberger in einem Arbeitskreis zu Innenstadt & Leerständen einen Input zu „Stadt als Zentrum für regionale Entwicklung“. Nach einem Nachmittagsprogramm mit Business-Golf und Exkursionen gibt es einen Abendempfang auf Einladung von Bürgermeister Schneeberger im Sparkassensaal in der Neunkirchner Straße 17 von 19 – 24 Uhr.

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Aus diesem Anlass wollen auch wir in einer Kundgebung zu Wort kommen!

Wir demonstrieren für eine ökologische und soziale Stadtplanung, die die Lebensqualität aller Bürger*innen in den Fokus rückt:

  • Schluss mit der autozentrierten Politik! Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten. Wir wollen menschengerechte, zukunftsorientierte Verkehrskonzepte.
  • Lebendige Innenstadt statt Gewerbegebiete am Stadtrand.
  • Schutz von wertvollen Äckern! Keine Enteignungen unserer Bäuer*innen. Wir brauchen gesunde Lebensmittel aus der Region!

Demo Ablauf:

  • Ab 17 Uhr: Eintreffen vor dem BORG, FuZo Herzog Leopold Str. 32 (5 Gehminuten vom Bahnhof Wr. Neustadt)
  • 18.00: Demonstrationsmarsch zum Hauptplatz
  • 18.30: Abschlusskundgebung am Hauptplatz bis ca. 19 Uhr

[Kleiner Tipp für alle, die anschließend ganz gemütlich noch ein Stück legendärer heimischer Popkultur genießen wollen:
21 Uhr: „30 Jahre Falco-Symphonic“ – Gratis Open Air-Konzert in der Militärakademie
Raoul Herget und Falco-Bandleader Thomas Rabitsch werden das exakt gleiche Programm wie am 12. Mai 1994 mit 100-köpfigem Orchester, der originalen Band von damals und bekannten Sängerinnen und Sängern zum Besten gegeben.]

Radprotest gegen Massen-Fällungen von Bäumen für A4-Sanierung

Die Reden unserer gemeinsamen Demo in einer O Ton Aufnahme von Gerhard Kettler von Radio Orange 94,0 nachzuhören finden sie hier: https://cba.media/659242

Die gemeinsame Presseaussendung der beteiligten Organisationen und Gruppen:

Wien, 13.04. 14:00 –  Zahlreiche Umwelt-, Klima- und Mobilitäts-Initiativen protestieren gegen Massen-Baumfällungen von mehr als 1200 gesunden Bäumen für die geplante A4-Verbreiterung. Getragen wird der Fahrradprotest von klaren Forderungen der 20 Initiativen. Sie entlang der Flughafenautobahn auf der Straße.

Klimamusterstadt rodet 1200 Bäume für Autobahn.
Für die als Sanierung getarnte Spurverbreiterung der A4 (Flughafenautobahn) sollen mehr als 1200 gesunde Bäume gerodet werden. Anstatt dringend notwendige kühlende Grünflächen und Baumbestände zu schützen, stellt man erneut Autobahnbau über nachhaltige Verkehrsplanung und über Gesundheit, Klima-, Umwelt- und Bodenschutz. “Die momentan noch existierende Frischluftschneise entlang des Donaukanals, die die Stadt besonders im Sommer mit kühlerer Luft versorgt, wird empfindlich gestört. Wertvolle Natur- und Lebensräume werden vernichtet, geschützte Arten sind bedroht”, argumentiert Jutta Matysek von der Initiative “Rettet die Lobau – Natur statt Beton“. 

Faktische Autobahn-Verbreiterung als Vorbereitung für die Lobau-Autobahn?
Die ASFINAG will für die Sanierung der A4 zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat eine weitere Autobahnspur errichten, um in beiden Fahrtrichtungen während der Autobahnsanierung zwei Fahrspuren zu gewährleisten. “Es ist zu befürchten, dass diese zusätzliche Spur nach der Sanierung zu einer dritten Fahrspur adaptiert wird”, meint Nora Haidowatz von “Lobau Bleibt” und ergänzt:  “Diese als ‘Sanierung’ getarnte Autobahnerweiterung wäre nicht nur die Vorbereitung auf mehr Flugverkehr, sondern auch für eine Lobau-Autobahn, die beim Knoten Schwechat in die A4 und S1 Süd einmünden würde.” 

So könnte es nach der als Sanierung getarnten Verbreiterung letztendlich aussehen….
Bild von www.FriendsofCarFreeKeyWest.org

Steuerverschwendung für misslungene Verkehrsplanung
Eine wahre Beton- und Kostenorgie wird hier für die Sanierungsmaßnahmen gefeiert. “Durch den Bau einer weiteren Fahrspur wird die Sanierung um Millionen verteuert, wertvolle Natur- und Lebensräume werden vernichtet, geschützte Arten sind bedroht”, argumentiert Jutta Matysek von der Initiative “Rettet die Lobau – Natur statt Beton”. “Der Ressourcen- und Flächenverbrauch wird massiv erhöht und die Voraussetzung für eine Zunahme des Verkehrs in Richtung Flughafen geschaffen”, so Matysek.

Irmgard Hubauer vom “Lobauforum” sieht in der geplanten Maßnahme eine Ungleichbehandlung von Bahn-, Rad- und KFZ-Mobilität: “Dies ist bezeichnend für die Verkehrsplanung von Wien & NÖ: Während sich mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand um den Komfort der Auto-Pendler:innen gekümmert wird, werden Bahn-Nutzer:innen bei Sanierungen im Regen stehengelassen. So werden bei den kommenden großen ÖBB-Sanierungen S-Bahnstrecken über Monate gesperrt und lediglich ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.” Und das, obwohl diese Schnellbahnen täglich wesentlich mehr Menschen umweltfreundlich befördern, als auf der A4 mit dem Auto unterwegs sind!

Massive Verschlechterung für Donaukanalradweg
Besonders betroffen ist bei der A4-Sanierung der Radverkehr, denn auch der Radweg parallel zur Autobahn wird für längere Zeit gesperrt. „Der ‘Donaukanalradweg’ ist bedroht, deutlich verschmälert zu werden als Mischweg mit FußgängerInnen ohne Lärmschutz oder Blendschutz neben der Autobahn. Eine eigens errichtete Radweg-Umleitung am linken Donaukanal-Ufer soll überhaupt später wieder abgerissen werden“, ist Roland Romano von der  Radlobby Österreich empört. 

Eine Reduktion der Luftverschmutzung und ein Umstieg auf aktive Mobilität fördert unsere Gesundheit. Aber das schaffen wir ganz bestimmt nicht, wenn wir über 1200 Bäume fällen und den Autoverkehr noch komfortabler gestalten. Der Radverkehr und der öffentliche Verkehr müssen ganz oben auf der Prioritätenliste der Stadt Wien stehen”, fordert Thomas Quinton von Health For Future. “Mit dem Fällen von Bäumen und der unkontrollierten Zubetonierung von Böden berauben wir uns letztlich unserer eigenen Lebensgrundlagen”, stellt Judith Brocza von Radeln For Future ernüchternd fest. 

Daten auf einen Blick:

Parents For Future
Radlobby Wien und NÖ
Extinction Rebellion
Rettet die Lobau – Natur statt Beton
Lobau Bleibt
Lobauforum
Hirschstetten Retten
System Change not Climate Change
Health For Future
Teachers For Future
Austria Guides For Future
Psychologists 4 Future
Artists For Future
Seniors For Future
Radeln For Future
Vegan For Future
Virus
Umweltinitiative Wienerwald
Fridays For Future Austria

  • Forderungen:

Mit der Raddemo stellen sich die organisierenden und unterstützenden Initiativen entschieden

  • gegen die Rodung von mehr als 1.200 stadtklima-kühlenden Bäumen
  • gegen Autobahnneubau und -erweiterung, erneuten Flächenverbrauch und unverhältnismäßigen Ressourcenverbrauch 

Sie fordern

  • zeitgemäße und autoverkehrsreduzierende Maßnahmen für den Klimaschutz
  • Takterhöhung der Bahnen Richtung Osten
  • Einsatz von Busverbindungen in hohen Intervallen für Pendler:innen
  • Anreize zum langfristigen Umstieg von Pendler:innen auf den öffentlichen Verkehr
  • vorausschauende und übergreifende Planungsstrategien für Sanierungen von hochfrequentierten Hauptstrecken 
  • die Offenlegung aller Planungsunterlagen (die bisher unter Verschluss gehalten werden) und Bürger:innenbeteiligung
  • die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Nordosten Österreichs
  • Ausbau der Radroute am Donaukanal zu einer Radschnellverbindung (“Rad-Langstrecke Ost”)
  • Artenschutz und Erhalt von Lebensräumen

Radtour für das Museum für angewandte Kunst 9.6.2024

MAK on Bike Tour

Eine Radtour von der Wüste in die Lobau mit Jutta Matysek von der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton

So, 9.6.2024 11 — 14.30 Uhr

MAK – Museum für angewandte Kunst bietet diese Veranstaltung an:

Gemeinsam mit der Greenpeace-Aktivistin Jutta Matysek radeln wir von der Baustelle an der U2-Hausfeldstraße in die grüne Lobau. An Schlüsselorten machen wir Halt, um von der Problematik des von der Stadt geplanten Autobahnzubringers zu erfahren und um über die Umweltproteste zu sprechen, die die Lobau schützen wollen.

Wir beginnen unsere Fahrradtour in der sogenannten Wüste, dem ehemaligen Ort der Pyramide der #LobauBleibt-Bewegung von 2021/22. Dann geht es weiter über die Seestadt und ihre Neubaugebiete hin nach Essling, dem Ort der Probebohrungen, bis in die kühlen Auen der Lobau. Dort erfahren wir mehr über den langjährigen Kampf zum Schutz des Auengebiets, der bis heute nicht an Aktualität verloren hat.

Die sonntägliche Radtour lässt Zeit für ein Picknick in der Lobau und endet an den Ufern der Neuen Donau. In die Radtasche sollten also eine Jause, ausreichend Wasser und eventuell Badesachen. Weitere Infos für Teilnehmer*innen folgen.  

Dieses Format ist Teil des Rahmenprogramms der Ausstellung PROTEST/ARCHITEKTUR.

PREIS
€ 25 regulär
€ 20 bei freiem MAK Eintritt (z. B. mit Jahreskarte)
Das reguläre Ticket zu diesem Format inkludiert einen kostenlosen Eintritt ins MAK an einem Termin Ihrer Wahl.
TICKETS KAUFEN

Achtung nur begrenzte Platzanzahl verfügbar!

19.4. 2024 Rettet die Lobau Abend im Volkskundemuseum mit Simon Poires & Band!

in der Laudongasse/Ecke Lange Gasse im 1.Stock (Großer Saal). Beginn 18 Uhr: Im Rahmen der Ausstellung „Lobau Lauschen – – Tondokumente einer umkämpften Stadtwildnis“ können wir diesen Abend mit Powerpoint Vortrag von Jutta Matysek der Sprecherin der BI Rettet die Lobau, Diskussion, Buffet gegen freie Spende und Konzert gestalten. Ganz besonders freuen wir uns, dass Simon Poires und seine Band kommen und für uns spielen werden! Und natürlich: Wir freuen uns auf Euch!

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist zwischen Sa, 2.3.2024 – So, 5.5.2024 jederzeit zu den Öffungszeiten des Volkskundemuseums kostenlos zu besichtigen: Hier die Ankündigung dazu:

Lobau Lauschen

Hörerlebnisse einer umkämpften Stadtwildnis

Sa, 02.03.2024 – So, 05.05.2024

Die Lobau – heute der Wiener Teil des Nationalpark Donauauen – hat eine wilde Geschichte, vielseitige Gegenwart und umkämpfte Zukunft: als Relikt einer vergangenen Donaulandschaft war sie ehemaliges kaiserliches Jagdgebiet, Baugebiet des Donau-Oder-Kanals unter Zwangsarbeit in der NS-Zeit, Selbstversorger-Acker der „Kolonisten in der Heimat“, Rückzugsort für Naturliebhabende und Erholungsuchende, Aussteiger:innen und Outlaws aller Art. Und Ort der Proteste für den Erhalt dieser vielfältigen städtischen Naturlandschaft, dem „Dschungel Wiens“, seit über 50 Jahren.

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist einerseits eine Hommage an das ehemalige Lobaumuseum und gibt andererseits Einblicke und Höreindrücke in die Arbeit des Künstlerinnen-Kollektivs Lobau Listening Comprehensions, das persönliche Geschichten, ökologische Perspektiven und politische Auseinandersetzungen zur Lobau akustisch sammelt. Liebeserklärungen an die Lobau – Lobau Love Letters – können von Besucher:innen direkt in der Ausstellung geschrieben oder eingesprochen werden und erweitern damit die Sammlung.
 
Kuratierung: Sophia Rut, Magdalena Puchberger, Christina Gruber, Julia Grillmayr

Kundgebung gegen eine S8 Marchfeldschnellstraße am 30.1.2024 von 7.30 – 9 Uhr vor dem Bvwg!

An diesem Termin findet die nächste – hoffentlich finale – Verhandlung der S8 West (vulgo Marchfeldschnellstrasse) statt. Da nur Menschen die Verfahrensparteistellung haben dort sprechen dürfen, haben wir vor dem Eingang eine politische Kundgebung angemeldet, um auch denen eine Stimme zu geben, die dort nicht reden dürfen.

Komm hin – sag Nein zu einer S8 und Ja zu umweltfreundlichen und klimaverträglichen Verkehrsalternativen!

Ausbau und Intervallverdichtung von Öffentlichen Verkehrsmitteln – insbesondere der Bahn – und ein durchgehender Radweg von Wien nach Marchegg sind überfällig! Sie würden der Region und denen die zum Pendeln gezwungen sind wirklich helfen. Statt verkehrserregender Transitschneisen hätten schon lange kleinräumige Ortsumfahrungen errichtet werden können und die Lärmgeplangen Anrainer*Innen durch Temporeduktionen und geziehlte (LKW)Fahrverbote entlastet werden können. Weil Ortsumfahrungen die Gemeinde oder/und Land zahlen müßten schreit die ÖVP, die seit Jahrzehnten Niederösterreich regiert und deshalb für die verfehlten Flächenwidmungen und fatalen Bahnstrecken- und stationsstillegungen hauptverantwortlich ist, nach einer Mega Autobahn – die der Bund zahlen müßte.

Ort: Vor dem Bundesverwaltungsgericht Bvwg Erdbergstraße 192/196, 1030 Wien sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Aufgang Nottendorferstraße)

Zeit: Von 7.30 bis 9 Uhr. Dann beginnt die Verhandlung (diese ist öffentlich, wer zuhören will muss einen Lichtbildausweis mitbringen)

Komm hin! Überstützen wir die Sprecher*Innen von Umweltorganisationen und BürgerInitiativen die im Verfahren sprechen dürfen vor der Verhandlung!

Stand des Rechtsverfahrens rund um S8 Marchfeldschnellstraße Abschnitt West (Knoten nördlich Raasdorf-Gänserndorf
L9)

Das UVP Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht läuft seit Mai 2017. Wäre in
der mündlichen Verhandlung am 19.20.2.2020 bereits die Entscheidung verkündet worden,
wäre das Verfahren durch Abweisung erledigt. Durch die Vergrößerung des
Vogelschutzgebietes Sandboden-Praterterrasse bei Markgrafneusiedl (Stichwort Triel)
entging das Projekt diesem Schicksal. Im Oktober 2021 wurde der Bescheid aufgehoben
(erstmals in einem Sonderverfahren für Autobahnen) und an die Behörde zurückverwiesen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof dieser Zurückverweisungsmöglichkeit enge und immer
enger gezogene Grenzen auferlegt, wurde diese Entscheidung aufgehoben und wird das
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Da nach wie vor ein massives
Genehmigungshindernis besteht, kann die S8-West als Durchfallskandidat Nummer 1. gelten.
Update: Der nächste Verhandlungstermin des Naturschutzverfahrens beim Bvwg ist 30.Jänner 2024 ab 9 Uhr. Wir haben vor dem Gebäude von 7.30 bis 9 Uhr eine politische Versammlung gegen die S8 Marchfeldschnellstrasse polizeilich angemeldet.

Update und Infovortrag mit Diskussion am So 17.12.2023

Im Rahmen der Veranstaltung „Advent 2023 in der Wurmbrandgasse“ findet am Sonntag 17.12.2023 von 18 bis ca.19 Uhr ein Vortrag mit erläuterndem Bildmaterial und Diskussion mit Jutta Matysek von der BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton statt: „Update zu den drohenden Autobahnprojekten in und um Wien und Diskussion, welche klima- und umweltfreundlichen Mobilitätslösungen stattdessen sinnvoll wären“.

„Advent 2023 in Wurmbrandgasse“ ist ein gemütliches Zusammensitzen abseits von religiösen Handlungen und Weihnachtsmarktstress, wo bei heißem Tee/Glühwein und Keksen ungezwungen geplaudert werden kann. Das Ganze findet im Ausstellungsraum des Vereins „Kunst in der Wurmbrandgasse“ bei der KPÖ Donaustadt statt. Vor dem Vortrag kann die aktuelle Kunst Ausstellung mit Bildern von Inge Matysek_Ottenbreit gratis besichtigt werden. Eintritt frei!
Komm vorbei!

Ort: Wurmbrandgasse 17, 1220 Wien
Hier geht es zur Facebookveranstaltung

Komm zur Kundgebung gegen eine S8 Marchfeldschnellstraße am Do 30.11 von 7.30 – 9 Uhr vor dem Bvwg!

An diesem Termin findet die nächste – hoffentlich finale – Verhandlung der S8 West (vulgo Marchfeldschnellstrasse) statt. Da nur Menschen die Verfahrensparteistellung haben dort sprechen dürfen, haben wir vor dem Eingang eine politische Kundgebung angemeldet, um auch denen eine Stimme zu geben, die dort nicht reden dürfen.

Komm hin – sag Nein zu einer S8 und Ja zu umweltfreundlichen und klimaverträglichen Verkehrsalternativen!

Ausbau und Intervallverdichtung von Öffentlichen Verkehrsmitteln – insbesondere der Bahn – und ein durchgehender Radweg von Wien nach Marchegg sind überfällig! Sie würden der Region und denen die zum Pendeln gezwungen sind wirklich helfen. Statt verkehrserregender Transitschneisen hätten schon lange kleinräumige Ortsumfahrungen errichtet werden können und die Lärmgeplangen Anrainer*Innen durch Temporeduktionen und geziehlte (LKW)Fahrverbote entlastet werden können. Weil Ortsumfahrungen die Gemeinde oder/und Land zahlen müßten schreit die ÖVP, die seit Jahrzehnten Niederösterreich regiert und deshalb für die verfehlten Flächenwidmungen und fatalen Bahnstrecken- und stationsstillegungen hauptverantwortlich ist, nach einer Mega Autobahn – die der Bund zahlen müßte.

Ort: Vor dem Bundesverwaltungsgericht Bvwg Erdbergstraße 192/196, 1030 Wien sehr gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Aufgang Nottendorferstraße)

Zeit: Von 7.30 bis 9 Uhr. Dann beginnt die Verhandlung (diese ist öffentlich, wer zuhören will muss einen Lichtbildausweis mitbringen)

Komm hin! Überstützen wir die Sprecher*Innen von Umweltorganisationen und BürgerInitiativen die im Verfahren sprechen dürfen vor der Verhandlung!

Stand des Rechtsverfahrens rund um S8 Marchfeldschnellstraße Abschnitt West (Knoten nördlich Raasdorf-Gänserndorf
L9)

Das UVP Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht läuft seit Mai 2017. Wäre in
der mündlichen Verhandlung am 19.20.2.2020 bereits die Entscheidung verkündet worden,
wäre das Verfahren durch Abweisung erledigt. Durch die Vergrößerung des
Vogelschutzgebietes Sandboden-Praterterrasse bei Markgrafneusiedl (Stichwort Triel)
entging das Projekt diesem Schicksal. Im Oktober 2021 wurde der Bescheid aufgehoben
(erstmals in einem Sonderverfahren für Autobahnen) und an die Behörde zurückverwiesen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof dieser Zurückverweisungsmöglichkeit enge und immer
enger gezogene Grenzen auferlegt, wurde diese Entscheidung aufgehoben und wird das
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Da nach wie vor ein massives
Genehmigungshindernis besteht, kann die S8-West als Durchfallskandidat Nummer 1. gelten.
Update: Der nächste Verhandlungstermin des Naturschutzverfahrens beim Bvwg ist 30.November 2023 ab 9 Uhr. Wir haben vor dem Gebäude von 7.30 bis 9 Uhr eine politische Versammlung gegen die S8 Marchfeldschnellstrasse polizeilich angemeldet.

Nein zu einer S1 Spange! Komm zur Kundgebung!

Obwohl die Lobau-Autobahn gestoppt ist, will die Asfinag nach wie vor diese Autobahn Verbindgung zwischen Stadtautobahn und Lobau-Autobahn bauen! Am 2.10 findet dazu die nächste Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Deshalb haben wir von 7.30 – 9 Uhr vor dem Gebäude eine Kundgebung angemeldet! Sei dabei!

(Die Verhandlung selbst ist zwar öffentlich, aber es darf im Verhandlungssaal weder Ton noch Bild aufgenommen werden und es dürfen nur Verfahrensparteien sprechen). Umso wichtiger ist es vor dem Gebäude sichtbar zu machen dass noch viel mehr Menschen gegen dieses Autobahnprojekt sind.

Nein zur S1 Spange! Komm zur Kundgebung!

Stand es Verfahrens:

S1 Spange Seestadt (Knoten Raasdorf- Am Heidjöchl)
2010 wurde die ehemalige A23-Verlängerung aufgeteilt und die Stadtstraße Aspern Wien
zugeschlagen. Der zweite Teil der nach diesem Konzept die Verbindung zur S1-Lobau
herstellen sollte ist die meist wenig beachtete S1-Spange Seestadt.
Das UVP Beschwerdeverfahren ist seit August 2020 rechtskräftig entschieden. Es sind hier
allerdings noch Naturschutzverfahren für Niederösterreich und Wien erforderlich. Beide
Verfahren sind am Bundsverwaltungsgericht anhängig- Die mündliche Verhandlung wurde
für 19.9.2023 anberaumt und anschließend auf 2.10.2023 verlegt, deshalb findet an diesem Termin auch unsere Kundgebung statt.
Die Genehmigungsanträge wurden am 25.8.2018 (NÖ) bzw 31.1.2019 (Wien) gestellt.
Niederösterreich entschied bereits am 19.6.2019, Wien legte die Unterlagen erst vom 31.
August bis 12.Oktober 2020 öffentlich auf und erließ den Bescheid am 18. Mai 2021.
Im Beschwerdeverfahren beim BVwG zeigten sich die besonders in Wien völlig
unzureichenden Erhebungen und Maßnahmen und musste mit mehreren
Verbesserungsaufträgen praktisch von vorne begonnen werden. Welcher Stand jetzt erreicht
ist und wie es weitergeht wird sich in der kommenden Gerichtsverhandlung zeigen.
Die Wiener Landesregierung hat somit jedenfalls die Verzögerungen massiv
mitzuverantworten.

Jutta Matysek Sprecherin der BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton (als Verfahrenspartei in dieser Verhandlung): „Die Stadt Wien und die Asfinag versuchen mit dieser sinnlosen Autobahn – die nach dem aktuellen Planungsstand bei Raasdorf „im Nirwana“ enden würde – Fakten in Beton zu schaffen. Als nächstes werden sie der Bevölkerung einzureden versuchen jetzt müsse noch eine Lobau-Autobahn her damit die Spange nicht umsonst gebaut worden sein würde. Und als nächstes eine S8 Marchfeldschnellstrasse. Usw. Mit einem Autobahn Teilstück wird das nächste argumentiert. Aber diese Taktik ist mehr als durchsichtig. Es gilt jetzt den Anfängen zu wehren, eine S1 Spange zu bekämpfen um eine Lobau-Autobahn zu verhindern!“

Die ursprünglich als A23-Verlängerung geplante Autobahn wurde entgegen der ursprünglichen Planung in zwei Teile geteilt und umbenannt.

Warum diese Teilungs- und Umbenennungsmanöver?

Der Abschnitt von der bestehenden A23 bei Hirschstetten bis „Am Heidjöchl“ wird von der Stadt Wien als sogenannte „Stadtstraße“ errichtet. Diese „Stadtstraße“ zahlt zum Großteil die verschuldete Stadt Wien statt der hochverschuldeten Asfinag.

Kurierartikel vom 8.1.2010

Werfen wir einen Blick auf einen bemerkenswerten Kurierartikel (8.1.2010) zu der ursprünglichen Planung. Hätte die Asfinag die A23-Verlängerung nach Osten als Ganzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt, wäre diese aufgrund der Verletzung des Luftgütegesetzes nicht bewilligungsfähig gewesen. Also wurde in zwei Teile geteilt. Mit zwei UVPs. Denn die prognostizierten Schadstoffe sind auf einer kürzeren Autobahn niedriger als auf einer längeren. Wenn nur das Teilstück zwischen Seestadt und Lobauautobahn (=S1 Spange) zur UVP vorgelegt wird, – so die haarsträubende österreichische Praxis der UVP-Gesetzesauslegung – bleibt das was davor und dahinter schon besteht oder geplant ist aus dem UVP Verfahren der S1 Spange ausgeklammert. Rein rechnerisch lassen sich so die Zahlen kleinrechnen. Faktisch sind die Schadstoffe natürlich – wenn man Spange und Stadtstrasse zusammenrechnet – immer noch zu hoch!

In UVP-Verfahren wird nur das jeweils eingereichte Projekt auf seine „Umweltverträglichkeit“ gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz untersucht. Was davor und dahinter besteht oder geplant wird, gilt als irrelevant. In der Praxis heißt das z.B. bei Luftschadstoffen, dass die Transitautobahnen in kleinen Happen eingereicht werden. Diese sind so bemessen, dass die prognostizierte, zusätzlich zu erwartende Mehrbelastung an Schadstoffen unter der sog. Irrelevanzgrenze von plus 3% bleibt.