Kategorie: Presseaussendungen

Lobauverdurstung: VIRUS prüft nun rechtliche Schritte gegen Verantwortliche

Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 22.07.2026

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Auch Bund muss endlich eingreifen

Wien (OTS) – 

Angesichts der seit langem bekannten Misere um die unzureichende Wasserversorgung der Lobau im Wiener Teil des Nationalparks Donauauen kündigt die Umweltorganisation VIRUS nun die Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen an. Sprecher Wolfgang Rehm: „Die Republik Österreich hat hier klare unionsrechtliche Verpflichtungen eingegangen und Wien darf diese nicht konterkarieren. Wenn nicht schnell etwas geschieht, muss der Bund die Verantwortung übernehmen und ein Machtwort sprechen“

Die Donauauen seien neben dem Nationalparkstatus auch als Europaschutzgebiete nach beiden Naturschutzrichtlinien ausgewiesen. „Daraus ergibt sich die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Während dies in Niederösterreich mit zahlreichen Renaturierungsprojekten besser funktioniert, steht Wien seit über 20 Jahren auf der Bremse, so Rehm“. Die aktuelle Trockenheit sei dabei nur ein Brennglas, das jahrzehntelange Versäumnisse stärker zum Tragen bringe. Die Sondersituation der Lobau ergebe sich daraus, dass diese im Vergleich zum Rest des Nationalparks hinter den dort flussnah fehlgeplanten Hochwasserschutzdämmen liege. „Dieses Defizit muss durch eine bessere Wasserversorgung und in Folge eine Wiederdurchströmung ausgeglichen werden. Für die Obere Lobau gibt es ein Dotationsprojekt, der Weiterleitung des Wassers in die ökologisch viel wertvollere Untere Lobau stehen nur einige Dammbalken im Weg, sie ist technisch sofort möglich, wird aber von der Wiener Stadtregierung und dem Magistrat verhindert,“ so Rehm. Dass die Nationalparkverwaltung dort nichts zu reden habe, sondern die MA49 selbst Nationalpark mache, habe sich als keine gute Idee erwiesen und gehöre 30 Jahre nach Nationalparkgründung dringend geändert. Argumentiert werde seitens der Stadt Wien mit der Trinkwassergewinnung in der Lobau und werde fortlaufend neu untersucht statt gehandelt. „Dabei wird einerseits mit zweierlei Maß gemessen, bei diversen Bauprojekten ist die MA31 keineswegs so zimperlich, wie bei der Verhinderung der Wasserzufuhr in der Lobau. Andererseits wird übersehen, dass das Grundwasserwerk Lobau wenig genutzt wird und befürchtete Qualitätsverschlechterungen jenes Maß nicht überschreiten können, das bei jedem größeren Hochwasser ohnehin auftritt, jedoch nur für kurze Zeit und reversibel“, so Rehm. Weiterer Informationsgewinn sei nie schlecht aber anstelle lediglich eine Grundwassermodellberechnung nach der Anderen zu erstellen wäre zeitnah ein praktischen Versuch mit engmaschigem Monitoring auf den Weg zu bringen. „Statt die Sache zu Tode zu untersuchen, muss dringend gehandelt werden und braucht der Intensivpatient Untere Lobau dringend lebensrettende Sofortmaßnahmen in Form von Wasser-Infusionen“, so Rehm abschließend.

Foto (Copyright Rettet die Lobau): Die Gewässerflächen (hier beim Josephsteg) nehmen in der Lobau rapide ab!

Bundesverwaltungsgericht erteilt Asfinag und Hanke Abfuhr -EuGH wird zu S1 entscheiden und für Rechtssicherheit sorgen!

Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS mitteilt, kommt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Anregung der Asfinag nicht nach und bleibt das 2025 zum S1-Lobautunnel eingeleitete Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) somit aufrecht. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass der schon nahezu dummdreiste Versuch, das wichtige Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof abzudrehen, nicht erfolgreich war, nun wird der EuGH Rechtssicherheit herstellen“.

Gemäß der bereits gefestigten Rechtsprechung des EuGH habe die Nichtdurchführung einer Strategischen Umweltprüfung vor Annahme eines Plans – hier Änderungen am hochrangigen Straßennetz – zur Folge, dass dieser Plan auszusetzen oder aufzuheben sei. Es dürften weiters für die darauf fußenden Projekte keine Genehmigungen erteilt werden bzw. seien bereits erteilte Genehmigungen aufzuheben. „Im Zuge vergangener Bundesstraßengesetznovellen sind genau diese Prüfungen versäumt worden“, so Rehm. Derartige Mängel würden grundsätzlich als sanierbar gelten, dies jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. „Was Minister Hanke und die Asfinag da in den letzten Monaten abgeliefert haben, fällt nicht darunter. Erst wurde eine fast fertige Umweltprüfung abgewürgt, weil das Ergebnis nicht passte. Es folgte stattdessen eine äußerst schlecht gemachte Einzelfallprüfung, genannt „Screening“, in der entgegen aller dokumentierten Evidenz behauptet wurde, dass es mangels erheblicher Umweltauswirkungen gar keine Prüfung braucht. Das geht rechtlich so nicht und war auch fachlich indiskutabel,“ kritisiert Rehm. Dem nicht genug habe parallel zum Vorstoß der Asfinag beim BVwG das Bundeskanzleramt im Übereifer versucht, direkt beim dafür unzuständigen Gerichtshof in Luxemburg zu intervenieren, obwohl dieser nur die vorgelegten Fragen zu behandeln hat und in diesem fortgeschrittenen Verfahrensstadium keine Stellungnahmen mehr eingebracht werden können. „Wenn kümmert die Verfahrensordnung, wenn man in schlechter innenpolitischer Überheblichkeitstradition meint, mehr Rechte zu haben, als andere und Anspruch auf bevorzugte Sonderbehandlung“, kritisiert Rehm. Das BVwG habe jedenfalls nun nach Einholung schriftlicher Stellungnahmen und einer für die Asfinag gar nicht gut verlaufenen ganztägigen mündlichen Verhandlung dem EuGH und den Verfahrensparteien mitgeteilt, dass die Screeningentscheidung des Ministers selbst bei einer Grobbeurteilung nicht als vollständig im Sinne der bezughabenden EU-Richtlinie betrachtet werden könne. „Jetzt wird auch den Betonierern nichts anderes übrig bleiben, als einfach das EuGH-Urteil abzuwarten. Die Chancen von Minister Hanke, sein superteures Wunschprojekt, das die behauptete Verkehrsentlastung nicht bringt, durchzuboxen, sind durch die aktuelle Entwicklung geschwunden,“ so Rehm abschließend.“ (Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 8.7.2026):

Zu diesen Neuigkeiten gab es eine Menge Medienberichterstattung:

Salzburger Nachrichten
ORF Wien
Vienna.at
Mein Bezirk
NÖN
Heute
Kurier
OE24

und eine Presseaussendung der Wiener Grünen

Fotos: Groß Enzersdorfer Arm im Abendrot (Copyright BI Rettet die Lobau)

„Nein zu einer Lobau-Autobahn!“ Komm zur Mahnwache vor das Bvwg!

Update: Super war die Kundgebung!!! Danke an Alle die zur Kundgebung vor dem Bvwg gekommen sind und/oder mitgeholfen haben sie zu organisieren!
Hier gibt es ein Video davon für das wir uns bei Renate Sassmann sehr herzlich bedanken wollen! Wir bleiben dran und halten euch am Laufenden! Lobau BLEIBT!

Am 30.Juni 2026. findet am Bundesverwaltungsgericht (Nähe U3 Erdberg) die nächste Verhandlung statt! Es wird diesmal um zentrale Rechtsfragen gehen! Kommt zur Kundgebung um 7.30 – 9.00 Uhr!

Worum es in der Verhandlung gehen wird erklärt Wolfgang Rehm in der Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS:

S1: Morgige Gerichtsverhandlung sorgt wieder für Lobautunnel-Spannung

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das
Bundesverwaltungsgericht für 30.Juni eine neuerliche
Gerichtsverhandlung zur S1-Lobautunnel angesetzt. Sprecher Wolfgang
Rehm zum Hintergrund: „Anstatt das Ende des laufenden
Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH abzuwarten, versuchen die
Asfinag und ihre Unterstützer alles, dieses Verfahren irgendwie
abzudrehen um eine sich dort nach den Schlussanträgen abzeichnende
Niederlage abzuwenden.“

Parallel zu erfolgten Interventionen des Bundeskanzleramts beim EuGH
selbst solle nun das Bundesverwaltungsgericht – gehe es nach den
Wunschvorstellungen der Autobahnbauer – seinen Antrag wieder
zurückziehen. „Man hätte gerne, dass für die höchstpriviliegierte
Asfinag alles weiter seinen seit Jahrzehnten gewohnten Gang gehen
kann,“ kritisiert Rehm. Dazu habe Bundesminister Hanke im September
2025 eine bereits laufende Strategische Umweltprüfung zu S1 wegen
unerwünschter Ergebnisse abgedreht und rechtlich und fachlich
inkorrekt in einer von der Asfinag durchgeführten und vom Minister
abgesegneten Einzelfallprüfung behauptet, es hätte ohnehin nie eine
derartige Prüfung gebraucht. Von der Frage der nicht durchgeführten
Prüfung hängt wiederum ab, ob für die S1 weitere Genehmigungen
erteilt werden können,“ so Rehm, der es als ein gutes Zeichen sieht,
dass der BVwG-Richtersenat dem Asfinag-Vorstoß nicht unmittelbar
gefolgt ist, sondern in einer Gerichtsverhandlung die Rechtmäßigkeit
der Hanke-Feststellung erörtern möchte. Der Auseinandersetzung im
Gerichtssaal ab 9:00 Uhr vorausgehend findet vor dem Gerichtsgebäude
die mittlerweile traditionelle Frühdemonstration statt. „Es geht nun
somit darum, ob sich rechtliche und fachliche Korrektheit oder
politischer Druck durchsetzt,“ so Rehm abschließend.

In der Verhandlung darf nicht fotografiert oder gefilmt werden, deshalb ist es umso wichtiger, dass wir vor Beginn vor dem Gerichtsgebäude sichtbar und für die Medien berichtbar machen, wieviele Leute und Gruppen gegen eine Lobau-Autobahn sind und sich hinter BIs und Umweltorganisationen, sowie betroffenen Anrainer:Innen in der Verhandlung stellen ‼️

Die Uhrzeit ist leider so früh weil die Verhandlung schon um 9 Uhr beginnt, deshalb: Lasst uns gemeinsam frühstücken! Es wäre schön wenn alle die können/wollen etwas zu Essen und Kaffee oder Tee in Thermoskannen mitbringen könnten.

Bitte hinkommen und weiterleiten: 30.Juni 2026., 7.30Uhr – 9 Uhr. Anfahrt mit Öffis via U3 Station Erdberg Ausgang Nottendorfergasse, Die Kundgebung ist als politische Versammlung polizeilich angemeldet und findet direkt vor dem Bvwg Erdbergstraße 192-196 statt.
Ab 9 Uhr ist im Panoramasaal im 7.Stock die öffentliche Verhandlung, wo jede/r der/die will gerne zuhören kommen kann. (mitreden dürfen von der AutobahngegnerInneseite nur die, Anrainer*innen, BürgerInitiativen und Umweltorganisationen, die hier schon Verfahrensparteien sind) Um hineinzukommen muss man einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen und wird beim Eingang wie beim Flughafen durchsucht.

Wie lange die Verhandlung diesesmal dauern wird können wir leider zur Zeit nicht abschätzen.

Erste Vorentscheidung beim EuGH

  • Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 21.05.2026:
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Erste Vorentscheidung beim EuGH zur S1-Lobauautobahn: VIRUS sieht Rechtsposition von Generalanwältin bestätigt

Laufende Versuche der Asfinag und des BMIMI, EuGH Verfahren zu torpedieren.

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat im laufenden Vorabentscheidungsverfahren zur S1-Lobauautobahn die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den heute verlesenen Schlussanträgen die Rechstsposition der Projektgegner gestärkt. Sprecher Wolfgang Rehm. „Die Schlussanträge bestätigen bei allen drei Vorlagefragen die bisher bereits von der EU-Kommission und VIRUS erstatteten Vorbringen und dürfen somit in den Ausgangsverfahren zum Lobautunnel keine weiteren Bewilligungen erteilt werden. Es handelt sich um Empfehlungen. In der Mehrzahl der Fälle folgt der Gerichtshof jedoch den Schlussanträgen.“

Das Urteil des EuGH sei nach allgemeinen Erfahrungswerten einige Monate nach den Schlussanträgen, somit im Herbst zu erwarten. VIRUS weist allerdings darauf hin, dass bereits seit geraumer Zeit Versuche von Asfinag und dem Verkehrsminsterium laufen, mit dem Ziel das Verfahren zu torpedieren und das BVwG zur Zurückziehung des Antrages und zum Aus-der-Welt-Schaffen der für diese Staatsstellen unangenehmen Angelegenheit zu bewegen. „Die dabei angewendete Taktik ist es, den alten Pfusch der Nichtdurchführung einer Strategischen Umweltprüfung durch neuen Pfusch in Form eines mit maximaler Ergebnisunoffenheit und Überheblichkeit, die diesen Akteuren in Fleisch und Blut übergegangen sind durchgeführten so genannten Screenings zu heilen,“ kritisiert Rehm. So sei schlicht festgestellt worden, dass im Rahmen der Bundesstraßengesetz-Novellen 2006 und 2011 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten gewesen wären, entgegen aller Evidenz, die sogar die dazu neu erstellten mangelhaften Asfinag-Berichte für solche Wirkungen liefern. Das Bundesverwaltungsgericht habe allerdings bisher glücklicherweise keine Wunscherfüllung betrieben, sondern zum Parteiengehör aufgerufen und eine Gerichtsverhandlung für Ende Juni angekündigt. Bedenklich findet Rehm, dass es offenbar Interventionsversuche von Republik Österreich und der Asfinag beim EuGH gegeben habe, dies in Form von in den Schlussanträgen erwähnten Mitteilungen die somit intransparent abseits der Geschäftsordnung des Gerichtshofes erfolgt seien. „Die Generalanwältin stellt jedenfalls fest, dass es Aufgabe des BVwG ist, zu prüfen, ob die Anforderungen der SUP-Richtlinie nachträglich erfüllt wurden und geht angesichts des Vorhabenscharakters von schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen aus und äußert ihren Eindruck, dass weitere bezeichnete Prüfschritte erforderlich gewesen wären, die, wie die Beteiligten wissen, jedoch nicht Bestandteil der Heilungsversuche waren“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS
Foto der Sprecher Wolfgang Rehm (rechts im Bild) bei der Pressekonferenz im Cafe Landmann

S 80 Station Lobau vor dem Wiener Petitionsausschuß

Die Schnellbahnlinie S80 verläuft genau parallel zur Südosttangente A23 und könnte diese perfekt entlasten wenn sie öfter fahren würde und über die Stadtgrenze hinaus verlängert werden würde. Und: Wenn die geschlossenen S 80 Stationen wieder eröffnet werden würden. Es geht dabei um die Station Hausfeldstraße und die Station Lobau. Rettet die Lobau unterstützt daher die Bürgerinitiative BI S80 Lobau, die sich um deren Wiedererrichtung bemüht.

Am 6.5. fand im Rathaus eine Petitionsausschusssitzung zum Thema Station Lobau statt, davor gab es eine Kundgebung vor dem Rathaus (Foto).

Am 8. Juni gibt es dann noch eine interne Sitzung, in der nochmals beraten wird und die Ergebnisse präsentiert werden.

Hier die Presseaussendung der BI S80 Lobau:

BI S80 Lobau erläutert ihre Petition „Bessere Öffis für die Lobau –

Verkehrsausbau jetzt!“ im Petitionsausschuss der Stadt Wien.

Gelingt ein Durchbruch bei der jahrelangen Denkblockade der Wiener Stadtplanung?

Die BI S80 Lobau kämpft seit nunmehr über 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiedererrichtung der 2014 geschlossenen S-Bahn-Station Lobau. Mittlerweile ist es im Bezirk gelungen, einen parteiübergreifenden Konsens dafür zu erreichen. Die Stadtplanung stellt sich aber weiterhin taub.

Deshalb hat die BI S80 Lobau eine Petition gestartet, welche mit über 700 Unterschriften erfolgreich war und am 6. Mai 2026 im Petitionsausschuss der Stadt Wien diskutiert wurde.

Im Namen der BI erläuterten Dr. Gerald Pärtern und Jutta Matysek die Anliegen der BI, welche die Schaffung eines multifunktionalen, barrierefreien Verkehrsknotens im Zuge der Wiedererrichtung einer Bahnstation Lobau zum Ziel hat.

Vielen Mitgliedern dieses Ausschusses konnte sichtlich verständlich gemacht werden, dass es sich hier nicht nur um ein Projekt für einige AnrainerInnen handelt, sondern eine Chance, für weite, mit Naturräumen unterversorgte Teile Wiens einen

leichteren, schnelleren Zugang mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Erholungsgebieten Lobau und Neue Donau zu schaffen.

Daneben wurde klar, dass die Abschottung des lokalen Einzugsgebietes von der Donau durch die Stationsschließung, verstärkt durch die kürzliche Sperrung ihres noch existierenden öffentlichen Begleitweges (Goldnesselweg), mit einem

wiedererrichteten S-Bahn-Verkehrsknoten „Lobau“ nachhaltig behoben werden könnte.

Die BI S80 Lobau fordert keineswegs – wie von manchen Seiten unterstellt wird – eine unrealistische Taktverdichtung des öffentlichen Verkehrs, sondern betont, dass ein Anschluss des existierenden Verkehrsangebotes an eine wiederrichtete

Bahnstation Lobau mit einem Schlag die Effizienz der bestehenden Verkehrslinien in diesem Gebiet massiv heben würde. Dies, weil die Zahl der Linien, die direkt oder mit einmaligem Umsteigen mit dem Einzugsgebiet der Station Lobau und den daran

angebundenen Linien erreichbar sind, gegenüber dem aktuellen Zustand ohne S-Bahnstation Lobau um den Faktor 8 – von 10 auf 80 (!) Verkehrslinien und damit auch die von diesen versorgten Stadtbereiche – erhöht würde.

Es ist zu hoffen, dass die jahrelange Blockadehaltung der Wiener Stadtplanung, die lediglich mit dem angeblich geringen Fahrgastpotential im unmittelbaren Umfeld der Station argumentiert hat, angesichts der Synergieeffekte eines wieder geschaffenen

Verkehrsknotens endlich gelöst wird. Die Gemeinde Wien ist im wahrsten Sinne des Wortes am Zug, mit den ÖBB entsprechende Übereinkommen zu treffen. Die Zeit drängt, denn die Bahnstrecke zwischen Stadlau und Simmering soll vernünftigerweise in absehbarer Zeit viergleisig ausgebaut werden und spätestens dann darf diese Chance für das Wiener Verkehrsnetz nicht verpasst werden.

Greenpeace, Ökonomin und Ex-ASFINAG-Aufsichtsrat fordern Ende des Schnellstraßenausbaus

Presseaussendung von Greenpeace vom 21.04.2026, OTS0002

Straßenbau soll auf Sanierung beschränkt werden – Gewinne der ASFINAG sollen Öffi-Ausbau querfinanzieren

Wien (OTS) – 

Angesichts der Ankündigung des A9-Ausbaus und der zeitgleich begonnenen Vorarbeiten für den Lobautunnel fordert Greenpeace zusammen mit Verkehrswissenschaftler und Ex-ASFINAG-Aufsichtsrat Harald Frey und Umweltökonomin Sigrid Stagl einen Ausbaustopp für das österreichische Schnellstraßennetz. Über zwei Milliarden Euro will die ASFINAG bis 2030 für den Neubau von Schnellstraßen ausgeben. Ein großer Teil davon fließt in den ersten Abschnitt der Lobau-Autobahn. Greenpeace und die Wissenschaftler:innen kritisieren diese Pläne als Irrweg. Sie fordern Verkehrsminister Hanke auf, das Bauprogramm der ASFINAG auf das Sanieren des bestehenden Straßennetzes zu beschränken. Statt mehr Straßen zu finanzieren, sollen die Gewinne der staatlichen ASFINAG genutzt werden, um Österreichs Verkehrssystem krisensicher und unabhängig von Öl aus Autokratien zu machen.

Marc Dengler, Klima- und Energieexperte bei Greenpeace in Österreich: „Eines ist klar: Mehr Straßen führen immer zu mehr Verkehr. Angesichts explodierender Spritpreise sehen wir gerade jetzt die fatalen Folgen einer kurzsichtigen Politik, die lieber Straßen baut als den öffentlichen Verkehr zu fördern. Minister Hanke muss Mobilität krisenfest gestalten und das jetzige Bauprogramm der ASFINAG entsprechend korrigieren. Viel sinnvoller als immer neue Autobahnen zu bauen ist es, die Gewinne der ASFINAG für den Ausbau von leistbaren und klimafreundlichen Öffis zu nutzen.”

Harald Frey, Verkehrswissenschaftler an der TU Wien und ehemaliger ASFINAG-Aufsichtsrat: „Wir brauchen eine zielgerichtete Systemfinanzierung im Verkehr, anstelle der derzeitigen kontraproduktiven Sektorfinanzierung. Einnahmen aus dem hochrangigen Straßennetz sollten schrittweise auch für andere, krisensichere, leistbare und klimafreundliche Mobilitätsangebote als Finanzierungsquelle zur Verfügung stehen. Die gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene muss sich auch in den zukünftigen Finanzierungsstrukturen abbilden. Es ist kein Naturgesetz, dass immer neue Autobahnen gebaut werden.“

Sigrid Stagl, Professorin für Umweltökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien: „Der weitere Ausbau von Autobahnen und Schnellstraßen verursacht enorme externe Kosten – von Klimaschäden über Gesundheitsbelastungen bis hin zu steigender Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Diese Kosten werden nicht von den Verursachern getragen, sondern von der Gesellschaft insgesamt. Gerade in Zeiten eines angespannten Staatshaushalts und drohender Strafzahlungen wegen verfehlter Klimaziele ist es ökonomisch wie politisch unverantwortlich, weiterhin Milliarden in neue Autobahnen und Schnellstraßen zu investieren. Stattdessen sollten öffentliche Mittel gezielt in zukunftsfähige Mobilität fließen: in den Ausbau und die Leistbarkeit öffentlicher Verkehrssysteme sowie in eine Infrastruktur, die Resilienz, Klimaschutz und soziale Teilhabe stärkt.”


Als finanziell und politisch unabhängige, ausschließlich am Gemeinwohl orientierte Organisation setzt sich Greenpeace konsequent für den Schutz der Natur und des Klimas ein – ohne Rücksicht auf umweltschädliche Wirtschaftsinteressen. Diese Freiheit ermöglicht es uns, mutig gegen die Umweltzerstörung aufzutreten.

GLOBAL 2000 Emailprotestaktion – Mach mit

Hier gehts zur Protestemailaktion Bitte mitmachen und weiterleiten!

  1. News

02.04.2026

Die Bauvorbereitungen für die Lobau-Autobahn haben trotz Kritik und fehlender Genehmigung begonnen. Der umstrittene Lobau-Tunnel steht wegen Klima- und Umweltrisiken, hoher Kosten und eines laufenden EuGH-Verfahrens unter Druck. Wir fordern den sofortigen Stopp und setzen auf nachhaltige Alternativen wie den Öffi-Ausbau.GLOBAL 2000 / Leo Daublebsky

In der Lobau haben diese Woche die Bauvorbereitungen für die umstrittene S1 Lobau-Autobahn begonnen – trotz offener rechtlicher Fragen, steigender Kosten und anhaltender Kritik. Gleichzeitig formiert sich Widerstand: Mehrere hundert Menschen protestierten vor dem Verkehrsministerium und forderten einen sofortigen Stopp des Projekts.

Projekt rechtlich weiter unsicher

GLOBAL 2000 / Leo Daublebsky

Der Lobau-Tunnel ist weiterhin Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und darf deshalb noch nicht genehmigt werden. Zentrale Fragen, etwa zum Wasserrecht, sind ungeklärt – die Zukunft des Projekts bleibt offen.

Neben der rechtlichen Unsicherheit stehen auch Kosten und Bauzeit in der Kritik. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts wird frühestens um 2040 erwartet – zu einem Zeitpunkt, an dem Österreich bereits klimaneutral sein will. Expert:innen warnen zudem, dass neue Straßen langfristig mehr Verkehr erzeugen.

„Die Lobau-Autobahn wäre nicht nur extrem teuer, sondern auch ein massiver Klimakiller. Die Menschen im Norden Wiens brauchen schnelle, klimafreundliche Lösungen – nicht jahrelange Baustellen.“

Hannah Keller, GLOBAL 2000 Klima-Sprecherin

Günstigere & klimafreundlichere Alternativen

Die Lobau als geschützter Naturraum ist durch das Projekt bedroht. Umweltorganisationen fordern stattdessen Investitionen in den öffentlichen Verkehr sowie in Rad- und Fußinfrastruktur – Maßnahmen, die schneller, günstiger und klimafreundlicher wären.

Parallel zu den Protesten wurde ein E-Mail-Protest gestartet. Bürger:innen können sich direkt an die politischen Verantwortlichen wenden und einen Stopp der Lobau-Autobahn fordern.

Milliarden-Autobahn stoppen: Retten wir die Lobau!

Jetzt Protest-Email schicken

Thema:

WWF kritisiert sündteuren Irrweg

1. April 2026 | Boden, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Boden

Naturschutz

Umweltpolitik

Umweltrisiken und Milliardenkosten sprechen eindeutig gegen neue S1-Autobahn – WWF fordert Ausbau des öffentlichen Verkehrs und flächensparende Raumplanung

Anlässlich der kürzlich gestarteten ersten Bauarbeiten für die S1 Lobau-Autobahn kritisiert die Naturschutzorganisation WWF den „sündteuren Irrweg“ der Asfinag und des verantwortlichen Verkehrsministers Peter Hanke. „Das Durchboxen der Lobau-Autobahn gegen alle Bedenken ist fahrlässig und zukunftsvergessen. Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie die Milliardenkosten sprechen eindeutig gegen die Lobau-Autobahn. Sie gefährdet ein Naturparadies, versiegelt bestes Ackerland und sabotiert das Erreichen der Klimaziele”, sagt Simon Pories vom WWF anlässlich eines PRESSE-Berichts vom Mittwoch über die so genannten „Vorarbeiten“ der Asfinag.

Die gesamte Lobau-Autobahn würde im Endausbau zum Verlust von bis zu 160 Hektar an landwirtschaftlich genutzten Böden führen – und das in der Region mit den fruchtbarsten Böden Österreichs. „Die Lobau-Autobahn ist mit ihrer gigantischen Versiegelung nicht nur ein Verlust für die Kornkammer Österreichs, sondern beeinträchtigt auch den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt der Region. Das schadet dem Klima, der Umwelt und der Artenvielfalt zusätzlich”, sagt Pories. Zusätzlich drohe mit dem Autobahn-Anschluss auch ein Wildwuchs an neuen Gewerbeparks.

Laut bisherigen Aussagen von renommierten Fachleuten und des Umweltbundesamts würde die Südosttangente (A23) nur wenig entlastet, aber speziell in den Bezirken nördlich der Donau würde die Verkehrsbelastung sogar stark zunehmen. Der WWF fordert stattdessen vor allem den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes und eine flächensparende Raumplanung, die sich entlang hochrangiger öffentlicher Verkehrsmittel wie der Bahn orientiert und damit auch wertvolle Böden schützt.

Greenpeace zu Lobau-Autobahn: Startschuss für Österreichs größte Sackgasse

Presseausssendung vom 1.4.2026:

Ohne Genehmigung für den Lobautunnel endet die Lobau-Autobahn im Nirgendwo – Umweltschutzorganisation fordert Baustopp und Investitionen in öffentlichen Verkehr

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert den Beginn der Vorarbeiten für die Lobau-Autobahn als Startschuss für die größte Sackgasse Österreichs. Noch immer gibt es kein grünes Licht für den Lobau-Tunnel vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ohne den Tunnel wird die Lobau-Autobahn auf offenem Feld enden. Aus diesem Grund haben Greenpeace-Aktivist:innen ein vier mal vier Meter großes Sackgassenschild am Ende der Trasse der geplanten Lobau-Autobahn aufgestellt. Damit unterstreicht die Umweltschutzorganisation, dass die Lobau-Autobahn trotz Spatenstich noch immer auf rechtlich unsicherem Boden steht. Greenpeace fordert daher den sofortigen Stopp aller Bauvorbereitungen und eine klima- und sozialverträgliche Mobilitätswende, die konsequent auf den Ausbau von Bahn- und Busverbindungen statt auf fossile Großprojekte setzt.

Marc Dengler, Klima- und Energieexperte bei Greenpeace in Österreich: “Der Startschuss für Österreichs größte Sackgasse – die Lobauautobahn – ist gefallen. Mit viel Geld und Beton soll hier ein Steinzeitprojekt durchgedrückt werden, das die Natur zerstört, wertvollen Boden versiegelt und die Klimakrise befeuert. Minister Hanke muss das Projekt unbedingt stoppen. Stattdessen braucht es schnelle und einfache Mobilitätsangebote für die Menschen in der Donaustadt: Die S80 muss taktverdichtet und die 25er Bim über die Stadtgrenze hinaus bis nach Groß-Enzersdorf ausgebaut werden.”

Greenpeace protestiert auf der geplanten Trasse an der Nationalparkgrenze in Eßling

Derzeit verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob es für den Lobautunnel eine strategische Umweltprüfung braucht. Solche Prüfungen sind seit 2004 europarechtlich vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es jedoch für Projekte, die zum Stichtag der nationalen Umsetzung bereits in der konkreten Vorbereitung waren. Dieser Begriff ist allerdings schwammig, daher liegt es nun am EuGH festzustellen, ob die Pläne für den Lobautunnel 2004 bereits konkret genug waren. Ein entsprechendes Urteil würde den ohnehin für frühestens 2030 geplanten Baubeginn des Lobautunnels nochmals um Jahre verzögern. Mit einem Urteil des EuGH wird gegen Ende 2026 gerechnet. Bis zu einer Urteilsverkündung ruhen zudem die noch offenen wasser- und naturschutzrechtlichen Verfahren.

Für die Menschen in Wien und Niederösterreich gibt es deutlich bessere und schneller umsetzbare Verkehrslösungen als die Lobau-Autobahn. Greenpeace fordert Verkehrsminister Peter Hanke auf, seine Betonpolitik zu stoppen und stattdessen zukunftstaugliche Lösungen zu fördern. Dazu zählen mehr öffentliche Verkehrsmittel, eine bessere Radinfrastruktur sowie eine zielgerichtete Parkraumbewirtschaftung. Das führt zu weniger versiegelten Böden und weniger fossilen Verkehr.

Für Donnerstag, den 2. April 2026 um 9:00 Uhr kündigen mehrere Umweltorganisationen eine spontane Demonstration vor dem Verkehrsministerium an.
Fotos: © Mitja Kobal / Greenpeace
Videos: © Greenpeace

Umweltorganisation VIRUS präsentiert neues Rechtsgutachten!

S1 Lobauautobahn: Neben Lobautunnel auch Bau im Freiland rechtswidrig, Bescheide reichen nicht,…

„…Rechtsgutachter Univ. Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer hielt fest, dass seine Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer verletzten Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die S1 vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH erfolgen, aber davon ausgehen, dass dieser der ihm vorgelegten Stellungnahme der EU-Kommisison folgen wird und führte aus, dass auch die ASFINAG als Behörde im Sinne der SUP-Richtlinie anzusehen und an unionsrechtliche Vorgaben unmittelbar gebunden sei. „Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts schlägt für die ASFINAG in Hinblick auf den Unternehmensgegenstand durch. (…)“

Die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS im Ganzen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0084/s1-lobauautobahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-freiland-rechtswidrig

Medienberichte von der Pressekonferenz:

Hier die Pressekonferenz als Radio Orange Sendung zum Nachhören (30min): https://cba.media/766212

Kurier: https://kurier.at/chronik/wien/lobauautobahn-s1-virus-hanke-entscheidung-gutachten/403144538

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0084/s1-lobauautob
ahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-freiland-rechtswidrig

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/lobautunnel-vor-dem-aus-r
echtsgutachten-bringt-s1-ins-wanken/674170546

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0176/gruene-wiense
quenz-ad-lobauautobahn-milliardengrab-mit-hohem-rechtlichen-risiko

https://wien.orf.at/stories/3347556/

https://on.orf.at/video/14316929/wien-heute-vom-26032026

https://www.vienna.at/lobautunnel-s1-abschnitt-drohen-eu-rechtliche-hu
erden/10075169

https://www.meinbezirk.at/donaustadt/c-politik/baustart-fuer-s1-und-lo
bautunnel-fuer-eu-rechtsexperten-unzulaessig_a8556013

https://oekonews.at/s1-lobauautobahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-fre
iland-rechtswidrig+2400+1233622

https://www.noen.at/gaenserndorf/wiener-aussenring-s1-zwischen-gross-e
nzersdorf-und-suessenbrunn-steht-vor-baubeginn-516614182

VIRUS kritisiert Mogelpackung um rechtswidrigen Show-Baustart der S1-Lobauautobahn

Brandneues Rechtsgutachten liegt jetzt auch Asfinag-Vorstand und BM Hanke vor

Wien (OTS) – 02.04.2026,

Kritisch merkt die Umweltorganisation VIRUS an, dass die Asfinag vorhersehbar in der Osterwoche einen Show-Baustart für den Freilandabschnitt der S1-Lobauautobahn hingelegt habe. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit dieser Aktion am 1.April soll der Öffentlichkeit mit Vorbereitungsmaßnahmen suggeriert werden, dass es jetzt unbeirrbar und genau wie von Minister Hanke vorigen Herbst verkündet endlich voll losgeht. Tatsächlich handelt es sich um eine Mogelpackung, soll ein richtiger Baubeginn erst im nächsten Jahr stattfinden und bleibt jede Tätigkeit entgegen allen bloß reflexartigen Abwehrbeteuerungen rechtswidrig“.

Dies folge aus dem vorige Woche von VIRUS präsentierten auf universitärem Niveau erstellten Rechtsgutachten . Hinsichtlich der Arbeiten seien bisher nur Umweltauflagen und bescheidene Nebentätigkeiten ausgeschrieben worden. „Das Spektrum reicht hier von einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den Baustellenverkehr“, weiß Rehm. Bei letzterem sei nun ein Bagger für Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der es medientauglich ermögliche, die beliebte Schlagzeile von den rollenden Baggern zu bemühen. „Im Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung keine Fakten geschaffen werden und dass hinreichend Spielraum besteht, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebietet. Dieses betrifft nicht nur den Lobautunnel sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und wird dem EU-Recht wohl zum Durchbruch verhelfen,“ so Rehm. In der Zwischenzeit hätten der Vorstand der Asfinag-Holding und Bundesminister Hanke das neue Rechtsgutachten erhalten und damit nun unmittelbar die Möglichkeit, die Unhaltbarkeit ihrer bisherigen Positionen zu prüfen. „Die wie aus der Pistole geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt haben“, so Rehm, der auch den Verweis der Asfinag auf eigene Gutachten nicht gelten lässt: „Jene Gutachten die in der Folge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 ausgebrochenen Panik erstellt wurden, hatten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht berücksichtigt und nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken. Zu den neuen Rechtsfragen, die wir jetzt begutachten ließen, haben Asfinag und Minister überhaupt nichts in der Hand.“ Rechtskräftige Bescheide würden eben allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei, die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag überhaupt tätig werden dürfe. „Das mag nicht leicht zu verstehen sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS