S1 Lobauautobahn: Neben Lobautunnel auch Bau im Freiland rechtswidrig, Bescheide reichen nicht,…
„…Rechtsgutachter Univ. Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer hielt fest, dass seine Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer verletzten Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die S1 vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH erfolgen, aber davon ausgehen, dass dieser der ihm vorgelegten Stellungnahme der EU-Kommisison folgen wird und führte aus, dass auch die ASFINAG als Behörde im Sinne der SUP-Richtlinie anzusehen und an unionsrechtliche Vorgaben unmittelbar gebunden sei. „Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts schlägt für die ASFINAG in Hinblick auf den Unternehmensgegenstand durch. (…)“
VIRUS kritisiert Mogelpackung um rechtswidrigen Show-Baustart der S1-Lobauautobahn
Brandneues Rechtsgutachten liegt jetzt auch Asfinag-Vorstand und BM Hanke vor
Wien (OTS) – 02.04.2026,
Kritisch merkt die Umweltorganisation VIRUS an, dass die Asfinag vorhersehbar in der Osterwoche einen Show-Baustart für den Freilandabschnitt der S1-Lobauautobahn hingelegt habe. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit dieser Aktion am 1.April soll der Öffentlichkeit mit Vorbereitungsmaßnahmen suggeriert werden, dass es jetzt unbeirrbar und genau wie von Minister Hanke vorigen Herbst verkündet endlich voll losgeht. Tatsächlich handelt es sich um eine Mogelpackung, soll ein richtiger Baubeginn erst im nächsten Jahr stattfinden und bleibt jede Tätigkeit entgegen allen bloß reflexartigen Abwehrbeteuerungen rechtswidrig“.
Dies folge aus dem vorige Woche von VIRUS präsentierten auf universitärem Niveau erstellten Rechtsgutachten . Hinsichtlich der Arbeiten seien bisher nur Umweltauflagen und bescheidene Nebentätigkeiten ausgeschrieben worden. „Das Spektrum reicht hier von einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den Baustellenverkehr“, weiß Rehm. Bei letzterem sei nun ein Bagger für Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der es medientauglich ermögliche, die beliebte Schlagzeile von den rollenden Baggern zu bemühen. „Im Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung keine Fakten geschaffen werden und dass hinreichend Spielraum besteht, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebietet. Dieses betrifft nicht nur den Lobautunnel sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und wird dem EU-Recht wohl zum Durchbruch verhelfen,“ so Rehm. In der Zwischenzeit hätten der Vorstand der Asfinag-Holding und Bundesminister Hanke das neue Rechtsgutachten erhalten und damit nun unmittelbar die Möglichkeit, die Unhaltbarkeit ihrer bisherigen Positionen zu prüfen. „Die wie aus der Pistole geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt haben“, so Rehm, der auch den Verweis der Asfinag auf eigene Gutachten nicht gelten lässt: „Jene Gutachten die in der Folge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 ausgebrochenen Panik erstellt wurden, hatten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht berücksichtigt und nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken. Zu den neuen Rechtsfragen, die wir jetzt begutachten ließen, haben Asfinag und Minister überhaupt nichts in der Hand.“ Rechtskräftige Bescheide würden eben allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei, die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag überhaupt tätig werden dürfe. „Das mag nicht leicht zu verstehen sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen“, so Rehm abschließend.
22.10.2025 – Stellungnahme S4F Österreich zu S1 und Lobautunnel Das Vorhaben der Regierung beruht auf einem unzeitgemäßen Raummodell: beschleunigter Autoverkehr, flächenfressende Wirtschaftsentwicklung, Satellitenstädte und Einfamilienhaussiedlungen. Scientists for Future stellen diesem Bild den Stand der Wissenschaft und der Technik entgegen. Verkehrsminister Peter Hanke hat den Entschluss der Bundesregierung verlautbart, den Bau des Abschnitts Süßenbrunn – Groß Enzersdorf der Wiener Außenringautobahn S1 sofort und den Bau der Donauquerung der S1 (Lobautunnel) bis Schwechat ab 2030 umsetzen zu wollen. Wir, Scientists for Future Österreich, eine interdisziplinäre Plattform von Expert:innen und Wissenschaftler:innen, kommentieren diesen Beschluss auf der Grundlage der in der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur (BMIMI) vom 5.9.2025 angeführten Argumente: Das Problem A23–Südosttangente: Aus den in der Veröffentlichung genannten Zahlen (derzeit 200.000 Fahrzeuge/Tag, 900.000 Transit-Lkw/Jahr) wird eine unzumutbare Belastung durch den Transitverkehr abgeleitet. Tatsächlich ergeben sich daraus lediglich 3.461 Transit-Lkw pro Werktag, das sind 1,73% der Fahrten. Transit-Pkw spielen kaum eine Rolle. Die Belastung dieser Straßenverbindung entsteht also fast zur Gänze durch regionalen Verkehr. Die Veröffentlichung nennt durchschnittlich 5,5 Stunden Stau pro Werktag und einen daraus resultierenden hohen volkswirtschaftlichen Schaden. Dem steht die empirisch und systemisch belegte Erkenntnis der Verkehrswissenschaft entgegen: Eine teilweise Verlagerung des aktuellen Kfz-Verkehrs auf eine zusätzliche Donauquerung würde neue Anreize für donauquerende Fahrten und neue Alltagsrelationen generieren, sodass es in der Folge auf der A23 wieder zu Überlastungsphänomenen käme. In der öffentlichen Erklärung des Bundesministers wird das Bild von einem überlasteten Herzgefäß – gemeint ist die Südosttangente, die durch „die Mitte der Stadt“ verläuft – bemüht, um die Notwendigkeit eines „Bypass“ zu illustrieren. Dieses Bild zeigt, dass im Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur noch immer die Vorstellung vorherrscht, Autoverkehr wäre ein nach physikalischen Regeln funktionierendes Medium. Die Wissenschaften haben diese Vorstellung längst widerlegt. Mobilität ist soziales Verhalten. Gute Raumangebote produzieren umwelt- undsozialverträglichen Verkehr, schlechte Räume verstärken negative Effekte. Der Verkehrsminister propagiert ein Mobilitätskonzept für die A23, das den Verkehr durch Digitalisierung, Echtzeitinformationen und intelligente Steuerungssysteme optimieren soll. Solche zeitgemäßen und zukunftsweisenden Maßnahmen können bereits heute eingesetzt werden, um die Problematik der Überlastung und der falschen Anreize zu lösen. Bei konsequenter Umsetzung und Ausbau des ÖV entfällt in der Folge auch die Notwendigkeit der neuen Donauquerung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von S1 und Lobautunnel: Es wird argumentiert, dass der Bau der S1 im Osten von Wien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Großraum verbessert, auf die wachsende Anforderung an Lieferketten reagiert, und die Grundlage für zahlreiche Arbeitsplätze schafft. Auf welche Art von Ökonomie sich diese Erwartungen stützen, wird nicht ausgeführt, und Studien, auf die verwiesen wird, liegen der Öffentlichkeit noch nicht vor. Der Blick auf jene Ökonomie, die sich entlang der schon realisierten Abschnitte der S1 im Norden von Wien entwickelt hat, weist aber darauf hin, dass hier nicht an zukunftsorientierte und ressourcenschonende Aktivitäten gedacht wird, sondern an großflächige, auto-orientierte Betriebe: Großmärkte und Logistikzentren. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Infrastrukturen für digitale Vernetzung wesentlich höhere volks- und regionalwirtschaftliche Wirkungen erzielen als hochrangige Straßen, deren Produktivitätsvorteile in einer Volkswirtschaft mit bereits hoher Dichte an derartigen Infrastrukturen kaum vorhanden, bzw. sogar negativ sein können. Man erhofft sich vom Ausbau der Außenringautobahn zudem eine schnellere Anbindung an internationale Transportkorridore. Hier wird offensichtlich an Straßenverkehrskorridore gedacht, und es lässt sich daraus ableiten, dass das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur den Gütertransport auf Straßen auch in Zukunft als den Regelfall vorsieht. Dem entgegen steht die in der Fachwelt und in den europäischen Politiken verankerte Zielsetzung, dass der überregionale Güterverkehr aus Gründen des Natur- Landschafts- und Klimaschutzes, des Flächenverbrauchs und im Sinne der Energieeffizienz auf andere Modi verlagert werden soll. Die Bedeutung für den regionalen Autoverkehr: Ein Argument für den S1-Ausbau bezieht sich auf die Verbesserung der Lebensqualität in der Region. Hier wird unter anderem auf die Entlastung des niederrangigen Verkehrsnetzes verwiesen. Dem entgegen steht die empirisch und systemisch belegte Tatsache, dass durch das Vorhandensein hochrangiger Straßenverkehrsangebote eine erhöhte Bereitschaft entsteht, Wege mit dem Auto zu erledigen bzw. dass neue autogerechte Ziele attraktiv werden, wodurch sich das MIV-Aufkommen in der Region insgesamt und besonders im Umfeld der Autobahnauffahrten erhöht. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die in der Verkehrswissenschaft etablierte und empirisch bewiesene Tatsache verweisen, dass neue, schnellere Angebote an Verkehrsverbindungen nicht zu Zeiteinsparungen im Alltagsverkehr führen, sondern zu längeren und häufigeren Wegen (Reisezeitkonstante). Zudem verweist der Verkehrsminister in seiner Argumentation auf die Prognose, dass es auch im Jahr 2040 noch Autoverkehr geben würde. Er vermeidet aber zu erwähnen, dass in allen verkehrspolitischen Strategien verankert ist, dass es künftig deutlich weniger Autoverkehr geben soll: STEP 2035 Wien: Reduktion MIV von 28% auf 15%, Mobilitätsmasterplan 2030 BIMI, Österreich: von 60% auf 42%. Eine Notwendigkeit, das Angebot an monofunktionalen Straßen für den motorisierten Individualverkehr zu vergrößern, lässt sich daraus nicht ableiten.Die Notwendigkeit für die Schaffung von Wohnraum: Es wird angeführt, der Autobahnbau ermögliche den Bau von Wohnungen für zehntausende Menschen – unter anderem im Gebiet Seestadt Aspern. Die Annahme, ein Autobahnanschluss wäre die Voraussetzung für die Entwicklung von Wohngebieten widerspricht einem seit Jahrzehnten etablierten Konsens in der Stadt- und Raumplanung, wonach jegliche Art von urbanem Wohnungsbau mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen und in ein fußläufiges Umfeld eingebettet sein muss. Niemand ist in einem solchen Setting vom Autoverkehr abhängig. Die Erreichbarkeit für Versorgungsdienste ist über das niederrangige Straßennetz gewährleistet. Durch einen Ausbau des hochrangigen Straßenverkehrsangebots wird vielmehr das Entstehen von suburbanen Wohntypologien niedriger Dichte, im Besonderen von Einfamilienhausgebieten, gefördert, deren alltägliches Funktionieren von der Autonutzung abhängig ist. Es werden also strukturelle Abhängigkeiten geschaffen, die die Mobilitätswende konterkarieren, und in schwer auflösbare Lock-In-Situationen münden. Das Kostenargument: Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Budgets wird seitens des Ministers darauf verwiesen, dass die Kosten von rd. 2,7 Milliarden Euro (davon 2,2 Mrd. für den Lobautunnel) zur Gänze von der ASFINAG aus eigenen Einnahmen getragen werden, und niemand belastet wird, der/die nicht selbst das hochrangige Straßennetz nutzt. In dieser Darstellung wird ausgeblendet, dass es der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ASFINAG möglich wäre, von den Erlösen der ASFINAG einen höheren Anteil zugunsten des Bundesbudgets – etwa zur Finanzierung der Verkehrswende – abzuschöpfen. Das ist freilich nur möglich, wenn auf unzeitgemäße Ausbauten – wie S1 mit Lobautunnel – verzichtet wird. Die blinden Flecken: In der Kommunikation des Ministeriums bleiben die negativen Effekte des Bauvorhabens in Bezug auf den Klimaschutz, auf Schadstoffe, Lärm, Bodenverbrauch und auf die Biodiversität unerwähnt. Die Siedlungs- und Gewerbestrukturen, die bereits heute den Nordosten Wien prägen, zeigen deutlich, dass mit dem Ausbau der S1 ein Maßstabssprung in Bezug auf Versiegelung, Autoabhängigkeit und Landschaftszerstörung stattfindet. Das Bekenntnis, am Ziel der Klimaneutralität festhalten zu wollen, untermauert der Minister mit der bis dato unbewiesenen Annahme, dass die Lobau durch den Tunnelbau keinen Schaden leiden würde. Die großflächige Zerstörung der semi-urbanen Kulturlandschaft und die strukturelle Blockade künftiger, nachhaltiger Stadtentwicklung bleiben ausgeblendet.
Scientists for Future Österreich Augasse 2 1090 Wien Fachgruppe Mobilität und Stadtplanung mobilitaet.at@scientists4future.org scientists4future.at
Presseaussendung „Lobautunnel. Immer schon unabdingbar?“, 06.11.2025
Prof. Dr. Reinhold Christian, em. o. Univ. Prof. DI Dr. techn. Hermann Knoflacher, em. o. Univ. Prof.in Dr.in phil. Helga Kromp-Kolb und Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner forderten bei der online-Pressekonferenz am 06.11.2025 das Aus für den Lobautunnel. Die Gründe – ökologischer und ökonomischer Natur – sind zahlreich, die Alternativen längst bekannt.
Paper „Ökonomische und verteilungspolitische Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturen: ein kurzer internationaler Literaturüberblick“ von Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner: https://oes.tuwien.ac.at/article/id/709/
„S1-Lobautunnel: EU-Recht setzt auch Vorgaben und Grenzen für ministerielle Pläne
Umgehung laufender SUP unzulässig – Genehmigungsverfahren müssen auf EuGH warten
Wien (OTS) –
Wien, am 22.09.2024 (VIRUS). In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein Folgegutachten zu jenem fundamentalen Rechtsgutachten, das kausal den Lobautunnel vor den Europäischen Gerichtshof befördert hat, bei dem nun die Rechtssache C-189/25 „VIRUS II“ anhängig ist. Dieses neuere Gutachten klärt wesentliche Zusatzfragen, die für den Spielraum politischer Entscheidungen maßgeblich sind.
Wolfgang Rehm, Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS, verwies eingangs darauf, dass die mögliche Rolle ressortzuständiger Verkehrsminister innenpolitisch sehr situationselastisch interpretiert werde. Dies reichte etwa von Werner Faymann, der 2007 gleich den gesamten ASFINAG-Vorstand vorzeitig austauschte und ohne weiteren Formalakt Straßenverbindungen beerdigte, zu seiner Nachfolgerin Doris Bures, die ebenso wie ihr Vorgänger Evaluierungen vornehmen ließ. „Eine Zäsur stellte dann die Ära Leonore Gewessler dar, in der die Ministerin in der Öffentlichkeit als Marionette ohne Handlungsspielraum dargestellt wurde, der Umfang der Ministerkompetenz hängt aber doch nicht von der Person ab,“ so Rehm. An Gewesslers Nachfolger war dann wiederum die gegensätzliche Erwartung geknüpft, dass er in voller Entscheidungshoheit die Weichen gänzlich anders stellen werde. „Für die wichtigen Rechtsfragen verblieb wenig Aufmerksamkeit. Dabei fehlten einerseits Projektgenehmigungen und wurde andererseits übersehen, dass es zusätzlich auf der vorgelagerten Ebene von Plänen und Programmen unionsrechtliche Vorgaben in Form der so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) gibt, die auch österreichische Bundesminister einzuhalten haben“, so Rehm. Diese SUP-Pflicht sei der zentrale Untersuchungsgegenstand der erstellten Rechtsgutachten.
Unionsrechtswidrige Einträge im BStG müssen unangewendet bleiben
Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck rekapitulierte zunächst sein Erstgutachten „Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen (nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Letztere dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.
Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen des/r zuständigen Ministers/Ministerin sein und dürfe auch keine Genehmigungen für darauf basierende Projekte sein. Dies betrifft auch die S1“, so Müller.
Laufende SUP zu berücksichtigen- Umgehung unionsrechtswidrig
In weiterer Folge hätten sich im Zuge des Verfahrens vor dem BVwG zusätzliche Rechtsfragen gestellt, für die VIRUS ein weiteres Gutachten beauftragt habe. „Grundsätzlich ist eine versäumte SUP nur im Ausnahmefall und nicht ohne Vorliegen besonderer Umstände nachholbar. Eine nachträgliche Legalisierung hat ihre Grenzen darin, dass sie nicht zur Umgehung von Unionsrecht führen und nicht aufgrund bereits erteilter Genehmigung tendenziös sein darf,“ erläutert Müller. Weiters sei festzustellen gewesen, dass die rechtlichen Mängel beider Änderungen des Bundesstraßengesetzes in den Jahren 2006 und 2011 entgegen der Auffassung der ASFINAG nicht dazu führen würden, dass die S1 in der Version 2002 wieder aufleben würde. Weites sei eine „Privat-SUP“ durch die ASFINAG unzulässig. Zu dem alten Wurzelmangel trete aber nun hinzu, dass das damalige BMK im Jahr 2022 eine SUP gestartet habe, die bis auf den letzten Schritt abgeschlossen sei und deren Umweltbericht eine redaktionelle Streichung der S1 Wiener Außenringschnellstraße aus dem Bundesstraßengesetz vorschlägt, was im Umsetzungsfall als Rechtsbereinigung gewertet werden könne. „Dieser neue Umweltbericht hat Rechtswirkungen für die folgende Zusammenfassende Erklärung und damit für die Entscheidungsfindung über den Plan und besteht somit eine Bindungswirkung. Vom Bericht darf daher nicht begründungslos abgewichen werden. Die Ausarbeitung eines neuen Plans ohne Berücksichtigung des Umweltberichts zum bloßen Zweck einer nachträglichen Legalisierung wäre als eine unionsrechtswidrige Umgehung zu werten“, stellte Müller klar. In diesem Sinne ebenfalls nicht unionsrechtskonform sei der Abbruch einer laufenden SUP, weil etwa die Inhalte politisch nicht erwünscht sind. „Ein existierender Umweltbericht kann nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Weiters ist ein Umstieg auf ein bloßes Screening nicht zulässig, wenn bereits ein volles SUP-Verfahren läuft und der Umweltbericht erhebliche Umweltauswirkungen feststellt. Das Verfahren ist daher zu Ende zu führen. Eine Wiederholung eines solchen Verfahrens, bis dieses zum gewünschten Ergebnis führt, ist ebenfalls eine Umgehung und damit unionsrechtswidrig,“ schloss Müller weitere Umgehungsmöglichkeiten aus.
SUP und offene Verfahren lassen wenig Spielraum für Entscheidungen
Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Eine SUP ist keine schlichte Evaluierung, sondern ein unionsrechtlich normierter Prozess. Der Umweltbericht, der die Abkehr von der S1 empfiehlt, ist nicht einfach nur ein beliebiges Gutachten“. Hinsichtlich der laufenden Verfahren seien soeben vom EuGH schriftliche Erklärungen übermittelt worden, von der ASFINAG, dem Verfassungsdienst für die Republik Österreich, sowie von der EU-Kommission. „Bemerkenswert ist, dass die Kommission dieselbe Rechtsauffassung vertritt, wie wir, während der Verfassungsdienst wenig überraschend der ASFINAG die Mauer macht,“ so Rehm. In den weitergeführten Verfahren zu Wasserrecht, Naturschutz sowie der UVP für das Änderungsprojekt könnten vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen erteilt werden. Sollte der EuGH in seinem Urteil der EU-Kommission folgen, dann würde das auch danach gelten. Durchschnittlich dauere ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH rund eineinhalb Jahre. ASFINAG-Vorstand Hufnagl habe im Bewusstsein des Verfahrensstandes angekündigt, dass ein Baubeginn sei nicht vor 2031 möglich sei, was eine fiktive Fertigstellung nicht vor 2037 bedeuten würde. „In der Zusammenschau aller Faktoren hat Bundesminister Peter Hanke hier mitnichten alle Freiheitsgrade der Entscheidung, sondern unterliegt mehrfachen Einschränkungen“, so Rehm abschließend.
Jutta Matysek (Sprecherin der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton) zur aktuellen Entwicklung:
Wohnbau in Geiselhaft des Autobahnbaus – eine Gruppe Bauträger, eine Umweltorganisation und eine BürgerInitiative versuchen gemeinsam einen Befreiungsschlag
Wien 22., Oberes Hausfeld: Eine Bauträger ARGE Oberes Hausfeld plant hier seit 11 Jahren leistbares, ökologisches Wohnen zu bauen, incl. Vieler Kindergruppen, daneben kommt noch ein Schul campus, einen neuen, weitgehendst autofreien Stadtteil, perfekt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen (U2, Schnellbahn S80, Straßenbahn und Buslinien). Während andere Bauträger im Bezirk versuchen ihre Projekte um eine Umweltverträglichkeitsprüfung herumzuschummeln, reicht diese ARGE ihres freiwillig zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein.
Was dann passiert ist schwer nachzuvollziehen: Die Stadt Wien beschließt mitten in dieses Autofreie Gebiet hinein die sog “Stadtstraße” in Autobahngröße (mit Tunnelportal ins Schulcampus, damit die lieben Kleinen auch was davon haben). Und die- weisungsgebundene – MA22 der Stadt Wien die hier in der ersten Instanz UVP Behörde ist, also die Umweltverträglichkeit des Wohnprojekts Oberes Hausfeld zu beurteilen hat, erteilt folgende Auflage, die am 12. September 2023 von der Wiener Landesregierung als Genehmigungsbedingung beschlossen wird:
“Mit der Besiedelung (..) darf erst begonnen werden, wenn die S1 – Spange Seestadt Aspern und die S1 Wiener Außenring Schnellstraße Knoten Schwechat bis Knoten Süßenbrunn hergestellt
wurden und jeweils eine Verkehrsfreigabe dafür erfolgt ist.“
Ein Autofreier Stadtteil darf also erst besiedelt werden wenn – zusätzlich zur Stadtstraße die schon im Bau ist – die daran anschließenden zwei Autobahnen – S1 Spange und Lobau-Autobahn – FERTIG sind.
Beschlossen am 12.Sept 2023. Aber erinnern wir uns: Schon 1.12.2021 verkündete doch Ministerin Gewessler das Ergebnis der Evaluierung des Klimaschutzministeriums: Die S1 Lobau-Autobahn wurde abgesagt, von der S1 Spange sollen nur jene Teile gebaut werden, die für Seestadt notwendig sind. (Ernsthafte Verhandlungen darüber, wie dies konkret umgesetzt werden soll haben seither offenbar nicht stattgefunden. Die Länder Wien und Niederösterreich opponieren gegen diese Entscheidung. Die Genehmigungsverfahren laufen unverändert weiter, Umweltorganisationen und BürgerInitiativen bekämpfen darin die Autobahnprojekte durch alle Instanzen.)
Trotz der Entscheidung des Klimaministeriums erteilte die Stadt Wien dem Autofreien Wohnprojekt im Oberen Hausfeld 2023 diese absurde Auflage.
Die Bauträger ARGE die schon eine Menge Geld investiert hatte und sich mit laufender Baukostensteigerungen konfrontiert sah wußte wegen der Auflage nicht ob und wann sie mit dem Bau anfangen könnte (Natürlich wagt sich niemand groß zu Bauen zu beginnen ohne zu wissen, ob und wann die Gebäude besiedelt werden dürfen). Ein Alptraum der sich über Jahre hinzieht. Die Stadt Wien versuchte den Wohnbau zur Durchsetzung ihrer Mega Straßenprojekte einzuspannen. Mittels großangelegter Plakatkampagne wurde verkündet: Man brauche die Autobahnen um die Stadtneubaugebiete bauen zu können – Ohne Autobahnbau kein Wohnbau – Immer mit dem Verweis auf DIE Auflage aus der UVP. Die Auflage, die sich die Stadt Wien durch ihre MA selbst auferlegt hatte. Und natürlich – mittels UVP Änderungsverfahren – auch genauso wieder ganz leicht streichen könnte.
Anmerkung: Diese Vorgangsweise der RotPinken Stadtregierung ist leider kein Einzelfall. Auch bei anderen Stadterweiterungsprojekten z.B. Seestadt Nord gibt es solche Auflagen, die diese mit dem Autobahnbau verknüpfen und dadurch erheblich verzögern oder gar stoppen. Auch der Bau von verschiedenen dringend benötigten Öffiprojekten zb einer Straßenbahn nach Groß Enzersdorf ist deswegen On hold.
Beim Oberen Hausfeld kam es zu einer – in dieser Kostellation – einzigartigen Zusammenarbeit zwischen Bauträger ARGE, und der Umweltorganisation VIRUS und der BürgerInitiative BNWN. Gemeinsam versucht man den Befreiungsschlag aus der Fessel des Autobahnbaus: Ein UVP Änderungsverfahren wurde eingereicht, um die den Wohnbau blockierende Auflage wegzubekommen. Und noch mehr als das: In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung wurden neue Verkehrs- und Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Autobahnbürde beauftragt und erarbeitet, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Sie weißen eine Verringerung der Verkehrsbelastung für diesen Planfall nach. Beweisen: Der Kampagnen Narrativ der Stadt Wien Autobahnbau-notwendig-damit-Wohnbau-umweltverträglich ist einfach falsch.
Von Seiten der Stadt Wien wurde für das Wohnbauprojekt Oberes Hausfeld nie ein UVP Planfall ohne Autobahnen geprüft – jetzt erbringt der Bauträger – auf eigene Kosten – den Beweis, dass das Autofreie Wohnprojekt ohne Autobahnen umweltverträglich ist.
Jetzt wird es spannend: Was wird die Stadt Wien jetzt tun bzw. Ihre weisungsgebundene UVP Behörde MA22 tun lassen? Weitermachen wie bisher und in Kauf nehmen, dass die Bauträger die leistbares Wohnen bauen wollen finanziell zusammenbrechen? Oder diese Auflage im UVP Änderungsverfahren streichen.
Presseaussendung: Wohnbau in der Donaustadt darf nicht Geisel für Straßenbau sein!
UVP-Änderungsverfahren „Oberes Hausfeld“ eingereicht Keine Zwangsverknüpfung von Wohnbau und Straßenbau Autofreie Mustersiedlung braucht nicht S1 –Spange und S1-Nord und Lobautunnel Wien, am 22.05.2024 (VIRUS). In einer historischen gemeinsamen Pressekonferenz des Bauträgers Kallco Development GmbH &Co KG als anteilsmäßig größter Bauträgervertreter im oberen Hausfeld, der Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitiative BNWN, sprachen sich die Vertreter für eine Entkoppelung von Wohnbau und Straßenbau aus. Sie stellten ihre 2023 begonnene Kooperation im Zusammenhang mit dem „Oberen Hausfeld“ vor, die in die Einreichung eines Änderungsverfahres zur UVP mündete. Wolfgang Rehm von VIRUS verwies eingangs darauf, dass seit 2016 erkennbar war, dass Wohnbau seitens der Wiener Stadtregierung als Durchsetzungsinstrument für gewünschte Straßenbauprojekte eingesetzt werden soll: „Das hat vorbereitend mit der Seestadt Nord begonnen und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 2021 mit einer beispiellosen Werbekampagne durch Stadträtin Uli Sima mit dem Slogan Wohnungen für 60.000 Menschen. Dies obwohl sich diese Zahl aus sechs Vorhaben zusammensetzt aber nur einen Bescheid gibt und auch der kein Naturgesetz sondern änderbar ist. Beim Oberen Hausfeld gab es letztes Jahr ein deja vu weil die Behörde alles daran gesetzt hat, die Verknüpfung mit den Wunschstraßen der Stadtregierung so stark wie möglich zu gestalten. Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen, derartige Bescheidbedingungen nur für Wohnbauprojekte und nicht jedoch für Straßenprojekte obwohl diese nur gemeinsam geplant und geprüft wurden“.
Ing. Stefan Eisinger-Sewald von KALLCO: „Unser Projekt, das durch zwei U-Bahnstationen und eine Busanbindung hervorragend erschlossen ist, hat sich in den letzten 12 Jahren zu einem vorbildlichen, autofreien Pionier-Städtebauprojekt entwickelt. Es gibt keine Notwendigkeit, unsere dritte Bauphase mit den übergeordneten Straßenprojekten zu verknüpfen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit unseren Partnern eine Projektänderung zu erarbeiten, die nun eingereicht wurde. Sämtliche Gutachten belegen, dass unser Wohnbauvorhaben mit überwiegend leistbarem Mietwohnraum und bestehender Infrastruktur eindeutig umweltverträglich ist. “
Heinz Mutzekvom BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich (BNWN): „Als Bürgerinitiative in Wien haben wir über 10 Jahre Erfahrung mit NICHT-Bürgerbeteiligung und können für dieses Projekt folgendes feststellen: Sowohl Politik als auch der Wiener Magistrat sind an einer ehrlichen Mitbestimmung von Bürgern nicht interessiert! Aufgrund der besonderen UVP-rechtlichen Situation beim Oberen Hausfeld konnten wir uns mit Kallco auf Verbesserungen einigen, die Gerichtsinstanzen nicht zugelassen hätten, weil diese unter massivem politischem Druck stehen. Wir freuen uns darüber, dass wir mit dieser Pressekonferenz etwas in Österreich Einmaliges vorstellen können, nämlich die respektvolle Kooperation mit einem Bauträger, die mit Behörden und der Wiener Politik nicht möglich war, weil es dort keine frühzeitige, ehrliche und ergebnisoffene Beteiligung gibt. In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung seien neue Verkehrs- und
Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Straßenbürde beauftragt und erarbeitet worden, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Daraus ergebe sich sogar eine Verringerung der Verkehrsbelastung für diesen Planfall. „Wir gehen davon aus, dass Magistrat und Stadtregierung dem sozialen Wohnbau nicht weiterhin hemmende Steine in den Weg legen und unser Änderungsprojekt rasch abarbeiten und antragsgemäß erledigen werden,“ so abschließend Rehm, Mutzek und Eisinger-Sewald unisono.“
Am Podium der Pressekonferenz (von links nach rechts)
Heinz Mutzek, Sprecher Bürgerinitiative BNWN (BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich)
Wolfgang Rehm, Klima und Verkehrssprecher Umweltorganisation VIRUS
Ing. Stefan Eisinger-Sewald, Geschäftsführer Kallco Development GmbH &Co KG, ARGE Oberes Hausfeld
In den Presseunterlagen findet sich auch diese sehr aufschlußreiche Zeittafel.
Ein Bauprojekt das als Autofreie Siedlung geplant ist und mit U-Bahn,Straßenbahn, Bussen und Schnellbahn erschlossen ist braucht wirklich keine Straßen im Autobahnformat!
Die Stadtneubaugebiete in der Donaustadt und wieviele Menschen dort wohnen sollen im Überblick…
und ihre Anbindung mit U Bahn und Schnellbahn. Attraktive Intervalle und ergänzende Straßenbahn- und Buslinien als Zubringer sind hier notwenig aber ganz sicher keine Autobahnen!
Direkt neben dem geplanten Schulcampus an der U Bahn wird die „Stadtstraße Aspern“ in der Dimension einer Autobahn errichtet. Abgase für die Kleinen vom Kindergarten bis zur Matura.
Hier protestierten Aktivist:innen über Monate mit der als „Wüste“ bekannt gewordenen Baustellenbesetzung und der ikonischen Pyramide gegen den Bau der „Stadtstraße“. Auch bei eisigen Temperaturen..
..gegen die Autobahn druchs Kinderzimmer. Leider ohne Erfolg, die Stadt Wien ließ an einem Tag das ganze Gebiet unter enormen Polizeiaufgebot räumen und gleichzeitig über 1000 Bäume unter Polizeischutz fällen.
Danke Allen die heute zu unserer Kundgebung gegen eine S8 Marchfeldschnellstraße gekommen sind! Hier ein Bericht davon auf Radio Orange zum Nachhören Update aus der Verhandlung: 15.45 Uhr – Der Schluß des Ermittlungsverfahrens wurde verkündet. Das Gericht wird entscheiden und uns die Entscheidung zustellen. Es bleibt also spannend. Die gutachterlichen Stellungnahmen zum Naturschutz gegen diese Autobahn waren vernichtend für die Asfinag und das Land Niederösterreich !
Wolfgang Rehm erklärt in einer Presseaussendung für die Umweltorganisation VIRUS (mit der wir schon seit Jahren eng zusammenarbeiten) worum es geht:
VIRUS zu S8: BVwG beschleunigt Verfahren und schließt Ermittlungen
Gerichtsgutachten für Marchfeldschnellstraße negativ
Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS und Bürgerinitiative Marchfeld mitteilen, ist am Dienstag die Gerichtsverhandlung zur S8 Marchfeldschnellstraße zu Ende gegangen. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Endlich hat nach 12,5 Jahren Verfahrensdauer das Bundesverwaltungsgericht zur Verfahrensbeschleunigung gegriffen und das davor ausufernde Ermittlungsverfahren nunmehr wohl endgültig geschlossen. Aufgrund der Gerichtsgutachten deuten nun alle Zeichen darauf hin, dass dem Autobahnvorhaben die Bewilligung versagt werden wird“.
Bereits eineinhalb Stunden vor Verhandlungsbeginn hatten sich ca. 30 Personen aus der Klimabewegung zu einer Frühdemonstration gegen die S8 vor dem Gerichtsgebäude eingefunden, ab 9 Uhr saßen sich dann für 7 Stunden die Verhandlungsdelegationen gegenüber. „Neben dem dreiköpfigen Richtersenat und den fünf bestellten Gerichtsgutachtern waren dies die traditionell umfangreiche Asfinag-Delegation, das Land Niederösterreich als Mitantragssteller, die belangte Behörde und die Beschwerdeführer mit ihren beiden Privatgutachtern und Rechtsanwalt Wolfgang List,“ berichtet Rehm. Die Umweltorganisation VIRUS, sechs Bürgerinitiativen und Nachbarn hatten 2019 den Bescheid von Verkehrsminister Hofer bekämpft, als wesentliches Genehmigungshindernis habe sich das Vogelschutzgebiet Sandboden Praterterrasse insbesondere mit den dortigen Vorkommen des Vogelart Triel erwiesen. „Es folgten eine Gerichtsverhandlung 2020, die bereits damals zum Aus für die S8 geführt hätte, wenn nicht das Land die Grenzen des ursprünglich zu klein ausgewiesenen Schutzgebietes für einen Vogel, den es nur angeblich nicht gibt, aus taktischen Gründen auf die fachlich tatsächlich gebotene Grenze ausgeweitet hätte“, so Rehm. Seit nunmehr vier Jahren habe die Asfinag alles versucht, mit Unterlagen in hoher Quantität, jedoch geringer Relevanz das Verfahren mit allen Mitteln zu verschleppen und zu verzögern. Nach der Zwischenstation beim Höchstgericht sei ab 2023 diese Taktik nahtlos fortgesetzt worden. Zuletzt sei in der für Jänner anberaumten Verhandlung nochmals vertagt worden, weil die Asfinag zum wiederholten Mal noch eine Frist erbeten und erhalten habe und die Verzögerungsversuche bis zum Schluss des letzten Verhandlungtages am Dienstag angedauert hätten. „Kurioserweise haben sich Asfinag und Land Niederösterreich immer wieder gegenseitig widersprochen. Der nunmehr insgesamt fünfte Gerichtsverhandlungstag hat aber nun alles klar gemacht. Die Verfahrensverschleppungs-Show ist wohl zu Ende,“ so Rehm. Im Ergebnis sei der Naturschutzgutachter des Gerichtes zum Schluss gekommen, dass das Autobahnprojekt mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes nicht vereinbar ist. Der Naturschutzgutachter der Behörde und jener der Beschwerdeführer hätten sich diesem Ergebnis angeschlossen. Gemeinsam mit den weiteren Gutachten aus den Bereichen Schalltechnik, Verkehr, Raumplanung sowie Wald, Boden und Forstwirtschaft habe sich weiters ergeben dass der Weg zu einer Ausnahmebewilligung nicht offenstehe. Das Urteil werde schriftlich ergehen und sei in den kommenden Monaten zu erwarten.
„Seit 20 Jahren wird mit dem Fokus auf dieses Projekt die Entwicklung in der Marchfeldregion blockiert, sollte einfach nur der Bund eine Straße finanzieren und war das Genehmigungshindernis absehbar. Das Land Niederösterreich mit seiner grottenschlechten Verkehrspolitik steht immer noch ohne Plan B da und sollte sich nun endlich zu bewegen beginnen, anstatt sich weitere Jahre einzubetonieren“, mahnt Rehm abschließend.
Eine sehr sehenswertes Kurzvideo von WienTV.org von der gemeinsamen Pressekonferenz
Verkehrswissenschafter Dr. Knoflacher und Biologe Dr. Lötsch warnen: Es drohenden Massenbaumfällungen entlang des Donaukanals bzw. der A4 Flughafenautobahn: Im Zuge einer Sanierung der Autobahn plant die Asfinag einen rücksichtslosen Ausbau, um eine weitere Spur hinzugefügten. Diese soll fürs Erste als überdimensionierter Pannenstreifen dienen, ist aber – einmal errichtet – in weiterer Folge leicht zu einer normalen Fahrspur änderbar. Der Verkehr würde dadurch massiv zunehmen. Wir sehen in dieser Kapazitätserweiterung eine Vorleistung für eine Lobau-Autobahn und fordern stattdessen im Sinne des Klimaschutzes die Sanierung für einen Rückbau der Autobahn zu nutzen.
Ein sehr sehenswertes Kurzvideo von Momentum.at zu den drohenden Baumfällungen:
Unsere Presseaussendung:
Geleakt: Massenbaumfällungen für A4 Verbreiterung drohen!
Unterstützt von Verkehrsforscher Dr. Hermann Knoflacher und Biologen Dr. Bernd Lötsch und dem Wiener Naturschutzbund prangern die Umweltinitiative Wienerwald und die BI Rettet die Lobau die geplante Grünraum Zerstörung und Massenbaumfällungen entlang des Donaukanals und der A4 an. Eine Sanierung der Flughafenautobahn darf nicht zu einer Spurerweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung missbraucht werden. Sie fordern im Rahmen eines Pressegespräches in den Räumlichkeiten des Naturschutzbundes eine Änderung der Baupläne mit Verhältnismäßigkeit, Boden-, Baum- und Artenschutz sowie Erhalt des Donauradweges.
Wien, 24.1.2024 (Wien/NÖ) Zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat plant die Asfinag eine Sanierung der A4 Flughafenautobahn. Gegen diese wäre prinzipiell Nichts einzuwenden. Aber die Asfinag will diese – gemäß ihren Bauplänen, die die Umweltseite anonym zugespielt bekommen hat – hier für Grünraumvernichtung im großen Stil nutzen. Die Asfinag will hier – mit Duldung der Stadt Wien – eine weitere Fahrspur errichten. Dafür ist normalerweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht. Da die Asfinag aber die zusätzliche Fahrspur während der Sanierung als Ausweichspur und nachher, vorerst als völlig überdimensionierten Pannenstreifen nutzen will und die Länge des betroffene Autobahnteilstück knapp unter der UVP pflicht bemessen wurde, glaubt man sich des lästigen Verfahrens (inkl. BürgerInnenbeteiligung) entledigen zu können. Ist der Grünraum zerstört und der zusätzliche Betonstreifen erst einmal da, ist eine Umwidmung zu einer regulären Fahrspur dann ohne viel baulichen Aufwand oder Genehmigungshindernisse möglich. Klaus Wechselberger von der Umweltinitiative Wienerwald: „Man versucht hier die Zerstörungspläne vor der Bevölkerung geheim zu halten. Trotz fundierter Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der zuständigen Verkehrsstadträtin der Stadt Wien und schriftlicher Anfrage bei den betroffenen Bezirken (2.,3., 11,) wurden Auskünfte unzureichend beantwortet oder als nicht relevant für das behördliche Verfahren dargestellt oder sogar Unwissenheit über Projektpläne vorgegeben. Damit wurden Möglichkeiten in Projektunterlagen dieses Wahnsinnsprojektes einzusehen bislang verhindert.“ Und diese Straßenerweiterungspläne haben es in sich: Es droht ab Herbst 2024 die Fällung von 1.347 Bäumen, entlang von 6,8 km Autobahn. Und damit vor allem entlang des – als Kaltluftschneise – so wichtigen, dicht bewachsen Donaukanals. Um während der Sanierungsphase für die Autofahrenden permanent den Luxus von 2 ohne jegliche Einschränkung befahrbaren Spuren zu garantieren ist die Vernichtung von Vegetationsflächen und kostbaren Lebensräumen für seltene und geschützte Arten geplant. Diese Vorgabe kommt – genauso wie die temporäre und dauerhafte Grundabtretung – von der Gemeinde Wien. Mindestens die erste Baumreihe soll dafür geopfert werden, der beliebte Donauradweg zerstört und Monate später erst – deutlich verschmälert – wiedererrichtet werden. Die vom Aussterben bedrohten Zauneidechsen, die hier heimisch sind sollen abgefangen und zu zweifelhaften Ersatzlebensräumen umgesiedelt werden Auch geschützte Vogelarten, besonders von den Baumfällungen und Entfernung von beerentragenden Nahrungssträuchern stark beeinträchtigt. Der Verlust von Wiesenflächen führt zu Insektenreduktion (Schmetterlinge, Heuschrecken, Käfer, u.a.) und kann nicht durch Ersatzflächen wettgemacht werden (bestehende Flächen anderswo werden einfach umdefiniert). Alles ist eine Folge der überzogenen Autobahnbaustellen-Flächeninanspruchnahme und Beharrung auf 2 spurigem Autobahnbetrieb während der gesamten „Sanierungsphase“.
Der Donaukanal ist ein wichtiges Naherholungsgebiet gerade für wenig begüterte Menschen die dort gerne radfahren oder zu Fuß gehen. Die über Monate dauernde Großbaustelle mit Massenbaumfällungen und vor allem die permanente Spurerweiterung würden dieses massiv abwerten. Die Bedeutung von Bäumen für das städtische Klima und für das Stadtumland ist allgemein bekannt. Neben Wasserspeicherung über Wurzelsysteme, bei günstiger Bodenstruktur und Photosynthese tagsüber sind in Gewässerbereichsnähe besonders die Pappelbestände (Schwarz-, Silber- und Graupappeln) entlang der Erdberger- und Simmeringer Lände, so wie auch andere Bäume, wichtige Kohlenstoffspeicher.
Besonders an heißen Sommertagen kommt der Kühlungseffekt durch Verdunstung und Beschattung der hier angesprochenen Bäume zum Tragen (durch entsprechende Vergleichsmessungen leicht zu belegen). Ein durchgängiger Windschutz durch große Bäume bei entsprechendem Sicherheitsabstand bei Bruchgefahr (klassische Baumlänge, etwa 20-25 Meter) ist bei sonst offener Autobahnführung ebenso günstig (Auffangen von Seitenwindspitzen). Jutta Matysek von der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton sieht in diesem überdimensionierten A4-Ausbau eine heimliche bauliche Vorbereitung einer S1 Lobau-Autobahn, zu der – obwohl von der Grünen Ministerin Gewessler gestoppt – die Asfinag nach wie vor die Genehmigungsverfahren weiter treibt. „Es ist kein Zufall, wenn die Asfinag die A4 Sanierung genau bis vor den Knoten Schwechat plant, wo sie eine Lobau Autobahn hineinpressen will.
Auf der A4 fährt als Flughafenzubringerautobahn und als Teil des TEN-V-Kernstraßennetzes schon jetzt zuviel Verkehr. Jeder weitere Ausbau würde einen Anreiz schaffen noch mehr Personen/Waren mit Auto/LKW/Flugzeug zu transportieren und wiederspricht den Mobilitäts- und Klimazielen Österreichs und Wiens.“ Die betroffenen Wiener Bezirke Erdberg, Leopoldstadt und Simmering wurden wahrscheinlich mit dem Hinweis auf bis zu 8 Meter hohe Lärmschutzwände und einem angekündigten Verkehrschaos ruhig gestellt. Daher haben beiden erstgenannten Bezirke den Baumfällungen in ihrem Geschäftsbereich zugestimmt. Für Simmeringer Lände, Erdberger Lände und Abschnitt Kaiserebersdorf wurde noch kein endgültiger Fällungsbescheid erteilt, womöglich weil hier die größte Anzahl der Bäume (in Kaiserebersdorf besonders viele Robinien, Ölweiden und Walnussbäume – inzwischen als unerwünschte Baumarten, weil „Neu-Zuwanderer“(Neophyten) stehen und hier eine Umsiedelung der Zauneidechsen und (vermuteten) Wechselkröten stattfinden soll. Über im Projektgebiet vorkommende Tierarten gibt es 2 Heuschreckenstudien, Schmetterlingserhebungen, Leuchtkäferkarte (Umweltberatung Wien), Vogelbeobachtungen (Birdlife). Bezüglich Fledermäuse wurden an einigen Stellen „Umsiedlungsquartiere“montiert, die aber gepflegt werden müssen gegenüber natürlichen Baumhöhlen. Erhebungen und Bescheiderstellung zur Freigabe für den Projektwerber sind nach bisherigen Informationen bei der MA 22 noch nicht abgeschlossen. Eigene naturkundliche Dokumentationen (Fotos, Filmaufnahmen) werden weiter betrieben. Die Initiativen fordern unisono: +Keine Spurerweiterung auf der A4 weder als Pannenstreifen noch als Baustellenausweichspur und schon gar nicht als reguläre Fahrspur! Bäume erhalten statt fällen! +Naturschutz und Artenschutz statt Lebensraumzerstörung! +Veröffentlichung der gesammten Projektunterlagen und Stellungsnahmemöglichkeit für Experten, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen. Durchführung einer SUP (Strategische Umweltprüfung) um alternative Mobilitätslösungen für das Gebiet – eingebettet in größerem Kontext – gesucht werden können.
Zahlen: Maximale Anzahl der Bäume (gem. Wiener Baumschutzgesetz) denen für diese A4 Sanierung die Fällung droht:
2.Bez: 38 3.Bez: 62 11.Bez: 1168 Gesamt 1.347 (Anmerkung: Die ASFINAG spricht in einem Schreiben von 290 Baumfällungen ohne diese zu verorten). Achtung: Obstbäume gelten nicht als Bäume nach Wr. Baumschutzgesetz werden also gefällt ohne sie mitzuzählen. Hinzu kommt 1,4 ha Rodungsfläche davon 1,3 ha temporär (Wald- oder Parklandschaft ebenfalls bewaldet, wo Bäume aber nicht einzeln abgezählt werden) dort soll 1:1 aufgeforstet werden Dem stehen als Ersatz gegenüber: Anlage von Wiesenbiotopen 3200m2 und mindestens 2700 Einzelbäume (gem. wr. Baumschutzgesetz 8 – 15cm Stammumfang) und 7000 Bäume und Sträucher. Die Frage wieviel Bodenverbrauch durch das Projekt in Anspruch genommen werden wurde bei unserer UIG Anfrage nicht beantwortet. „Mangels vorhandener Daten darf die Beantwortung dieser Frage unterbleiben“ (Stadt Wien O-Ton) Aktuelle Fotos als Illustrationsmaterial können wir gerne zum einmaligen Abdruck kostenfrei zur Verfügung stellen.
Liste der Tiere, die auf den von der Zerstörung bedrohten Flächen leben:
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
Art (deutsch) Art (wissenschaflich) Anzahl der Beobachtungen
Die in fett geschriebenen sind prioritär bedeutende, streng geschützte Arten
Admiral Vanessa atalanta 589 D Aurorafalter Anthocharis cardamines 344 Alexis-Bläuling Glaucopsyche alexis 88 Faulbaum-Bläuling Celastrina argiolus 312 C Hauhechel-Bläuling Polyommatus icarus 1556 Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 389 C Zwerg-Bläuling Cupido minimus C-Falter Polygonia c-album 378 D Distelfalter Vanessa cardui 484 D Brauner Feuerfalter Lycaena tityrus 231 C 306 A Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas 61 Grünader-Weißling Pieris napi 1407 Kaisermantel Argynnis paphia 692 C Großer Kohl-Weißling Pieris brassicae 373 D Kleiner Kohl-Weißling Pieris rapae 1744 D Landkärtchen Araschnia levana 173 C Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 310 Mauerfuchs Lasiommata megera 526 C Großes Ochsenauge Maniola jurtina 1465 D Kleiner Perlmutterfalter Issoria lathonia 280 Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes sylvanus 598 Schachbrett Melanargia galathea 718 D Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus 487 D Schwalbenschwanz Papilio machaon 257 C Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter Thymelicus lineola 368 C Segelfalter Iphiclides podalirius 561 A Tagpfauenauge Inachis io 897 D Trauermantel Nymphalis antiopa 14 Waldbrettspiel Pararge aegeria 656 D Weißklee-Gelbling Colias hyale 186 C Kleines Wiesenvögelchen Coenonympha pamphilus 1114 D Rotbraunes Wiesenvögelchen Coenonympha glycerion 367 C Zitronenfalter Gonepteryx rhamni 347 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Großes Mausohr / Kleines Mausohr Myotis myotis oder Myotis oxygnathus A A Alpenfledermaus / Weißrandfledermaus Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Mückenfledermaus A Rothautfledermaus Zwergfledermaus Abendseglerfledermäuse / Quelle: Umweltgutseite der Stadt Wien
Gartenspitzmaus C Waldspitzmaus C
Würfelnatter A Zauneidechse A Springfrosch A Laubfrosch A Wechselkröte A
Angesichts der sich zuspitzenden Klimaproblematik und dem damit verknüpften Konflikt um hochrangige Straßenprojekte rund um die S1-Lobau-Autobahn und ihre Schwester- und Satellitenprojekte präsentierten profilierte Vertreter*innen aus der Umwelt und Klimabewegung aktuelle Informationen und Zusammenhänge zu folgenden Schwerpunkten:
Der Stand rechtlicher Verfahren im Spannungsfeld zu verfahrener Politik
Die fatale Verkettung von Straßenbau und Städtebau und die soziale Dimension
Verkehrs- und klimapolitische Wirkungen der Straßen
Unsere Pressekonferenz vom 12.9.2023 in voller Länge auf Youtube. Am Podium: Wolfgang Rehm, Klima- und Verkehrssprecher „Umweltorganisation VIRUS“ Lena Schilling, Klimaaktivistin, Sprecherin „Lobau bleibt“ Jutta Matysek, Sprecherin „Bürgerinitiative Rettet die Lobau- Natur Statt Beton“
Gemeinsame Presseaussendung von VIRUS, Lobaubleibt und BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton:
Umwelt/Recht/Klima/Verkehr/Bau
Neues und Unbeachtetes zu S1-Lobautunnel&Co
Utl.: Straßenbau und Städtebau in Zeiten der Klimakrise – Genehmigungen fehlen – Wohnbau wird instrumentalisiert
In einer gemeinsamen Pressekonferenz schlossen profilierte Vertreter*innen der österreichischen Umweltbewegung aus der Bürgerinitiative „Rettet die Lobau- Natur Statt Beton “ „Lobau bleibt“ und der „Umweltorganisation VIRUS“ an die 2012 begonnene Tradition der Bilanzpressekonferenzen zu den Straßenbauvorhaben im Nordosten von Wien an.
Wolfgang Rehm, Klima- und Verkehrsprecher der Umweltorganisation VIRUS, und Koordinator für die laufenden Genehmigungsverfahren stellte Eingangs den Verfahrensstand dar, der gravierend von der öffentlichen Wahrnehmung abweicht. „Der umstrittene Lobautunnel ist nicht genehmigt, sondern fehlen die meisten Bewilligungen noch und muss die Asfinag gerade zum wiederholten Male bei den immer noch nicht fachgerecht ermittelten Auswirkungen auf das Grundwasser nacharbeiten. Es kann also nicht legal gebaut werden, alle hier wiederholt erhobenen Klagsdrohungen sind leer“. Das Schwesterprojekt S8 sei 2020 gerade noch der juristischen Totalvernichtung entgangen und bleibe nach einem Exkurs zum Höchstgericht nach wie vor Durchfallskandidat Nummer 1. Bei der Stadtstraße Aspern sei die Stadt Wien 2022 mit dem Bau vorgeprescht, während die mit ihr verknüpfte S1 Spange Seestadt wegen Wiener Versäumnissen hängengeblieben sei. „Seit zwei bzw. vier Jahren liegen die Naturschutzverfahren Wien und Niederösterreich beim Bundesverwaltungsgericht, und musste praktisch alles neu gemacht werden“, so Rehm. Am 2.Oktober wird am BVwG verhandelt. Das Städtebauvorhaben Seestadt Nord sei ohne Not mit beiden Projekten verknüpft worden und könne nicht weitergebaut werden, beim Projekt Oberes Hausfeld sei die Wiener Landesregierung in ihrer Sitzung am 12.9.2023 gerade dabei, dieselben Fehler sehenden Auges zu wiederholen.
Lena Schilling, Klima-Aktivistin und Sprecherin von Lobau-Bleibt sagt dazu: „In Zeiten der sich immer mehr zuspitzenden Klimakrise ist es völlig unverantwortlich, weiter auf fossile Großprojekte zu setzen. Jahrzehntelang wurde die soziale Frage gegen die Klimafrage ausgespielt, das muss aufhören. Besonders perfide: für diese Straßen dann den Wohnbau zu instrumentalisieren, und so zu tun als wäre dies alles dafür notwendig“. Stadträtin Simas desinformative Inseraten-Kampagne mit den Wohnungen für 60.000 Menschen die an der umstrittenen Stadtstraße hängen würden, sei noch in schlechter Erinnerung. „Leistbarer Wohnraum und klimafreundliche Mobilität müssen zusammengedacht werden, das ist alternativlos,“ so Schilling Dazu gehöret, die schon gut angebundenen Flächen nicht an Investoren zu verscherbeln sondern genau dort leistbare Wohnbauangebote zu schaffen. Das heutige Sonnenwendviertel, mit vergleichsweise hohen Immobilienpreisen, ist dabei ein Musterbeispiel, wie es nicht geht.“ kritisiert Schilling. Bei der heftig umkämpften Stadtstraße soll die Anschlussstelle Lavaterstraße, die zur von den Industriellen Peter Haselsteiner und Zöchling aufgekauften Logistikhalle führt, nachträglich reingeschummelt werden – sie wurde absichtlich in der UVP nicht berücksichtigt.
Jutta Matysek von der Bürgerinitiative Rettet die Lobau- Natur Statt Beton verweist auf Gemüsebaubetriebe und Gärtnereien denen man wegen dem Lobautunnel angedroht hat, man würde ihre Wasserrechte enteignen und stellt die Frage wozu das ganze dienen soll: „Seit Jahren wird von Befürwortern als Hauptgrund für all diese Straßen angegeben, dass sie zur Verkehrsentlastung notwendig seien. Das ist aber Humbug, die Verkehrsuntersuchungen der Projekte sprechen eine andere Sprache. Das kann nicht oft genug betont werden.“ Würde man sich mit den Projekten beschäftigen, dann stelle sich heraus, dass gegenüber dem Ist-Zustand nichts besser wird, sondern lediglich Verkehrszuwachs vorübergehend gedämpft werde. „Diese falsche Versprechungen sind der große Schmäh – das gilt für die Lobauautobahn ebenso wie für die umstrittene Stadtstraße Aspern und das Gerede von der Entlastung der alten Ortskerne rund um Hirschstetten,“ so Matysek. Verhandlungen mit dem Bund wolle die Stadt Wien offenbar nicht führen, die Stadtstraße hänge in der Luft und würde die Stadt Wien nun Teile der zum Spange-Projekt gehörenden so genannten „Anschlussstelle Seestadt-West“ selbst errichten und nur mit Stadtstraße in Betrieb nehmen wollen, ohne dass dafür die Umweltauswirkungen jemals geprüft worden seien. „Für den Tag der kurzfristig vom 19.9. auf 2.10 verlegten Gerichtsverhandlung zur S1-Spange kündige ich die Anzeige einer Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht vor Verhandlungsbeginn an,“ so Matysek abschließend.
Seit mehreren Wochen wird die Baustelle der #Stadtautobahn Aspern besetzt. Bei der Kundgebung am Donnerstag werden wir uns gemeinsam mit den Wissenschaftlen Hermann Knoflacher, Bernd Lötsch und Peter Weish mit den Protesten solidarisieren. Denn mit Lobau-Autobahn und Stadtstraße werden die Verkehrsprobleme nicht gelöst, sondern nur verstärkt werden. Wir fordern eine echte Lösung für die Donaustadt, die klimafreundlich ist und den Menschen eine Entlastung bringt.
Die Kundgebung findet neben der besetzten Baustelle in der Hausfeldstrasse statt. Sie ist polizeilich angemeldet. Komm und sei dabei!
Das Forum Wissenschaft & Umwelt will an die Problematik interdisziplinär herangehen und lud daher herzlich zu drei Fachgesprächen mit herausragenden KennerInnen einschlägiger Aspekte in unterschiedlichen Disziplinen ein.
Die Video Aufzeichnungen sind unter den untenstehenden Links online anzusehen und wirklich sehr empfehlenswert!
1)Gesundheit, Recht und Ethik (vom 19.08.2021)
Prof. Dr. Reinhold Christian Dr.in Heidrun ChenPriv.-Doz. Dr. Hanns Michael Moshammer Prof. DI Christian Schuhböck Dr. Josef Unterweger Univ.-Doz. Dr. Peter Weish
3)Ökonomie – Ökologie – Klima – Politik (vom 12.08.2021)
Prof. Dr. Reinhold Christian Univ.-Prof. Dr. Michael Getzner em. o. Univ. Prof.in Dr.in phil. Helga Kromp-Kolb Univ. Prof. Dr. Bernd Lötsch Ing. Werner Schandl Markus Palzer-Khomenko