Schlagwort: Lobaubleibt!

Aktuelle Termine

Es gibt gerade eine Reihe von empfehlenswerten Veranstaltungen auf die wir gerne aufmerksam machen wollen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

26. 3 2025  um  18:00, Naturschutzbund Wien, Museumsplatz 1/Stiege 13, „Schönheit und Drama Lobau – Eine Bilderreise vom faszinierenden Leben zum langsamen Sterben im einzigartigen Dschungel Wiens“ mit  Kurt Kracher

29.3. um 11.30 Lobau bleibt ruft auf zum Overshot day (Welterschöpfungstag) Umzug am vom Platz der Menschenrechte zum Christian Broda Platz 

12.4. um 10 Uhr bei der Bushaltestelle Schönau/Donau Ortsmitte: „Naturerwachen in der Unteren Lobau“ mit Anna Loupal: Wanderung durch eine der wertvollsten Aulandschaften Österreichs mit Blick auf die Artenvielfalt

5. Mai 2025, 18.30, Pfarrsaal Essling, Mobilitätskonzepte und Verkehrsszenarien mit Dipl.-Ing. Ulrich Leth, TU Wien, Verkehrsplaner – Eine Veranstaltung von „Esslinger für die Lobau“

Bitte leitet diese Termine an Interessierte weiter, es hilft sehr die Inhalte an die Öffentlichkeit zu bringen.

Themenabend „Die Lobau ist in Gefahr“ am 24.3. um 18.30 Uhr

Veranstaltung von Die Grünen Donaustadt

Gumpendorfer Straße 63b, 1060 Wien, Österreich

Austrocknung, Verlandung und ein milliardenschwerer Tunnel durch einen Nationalpark bedrohen dieses wertvolle Naturschutzgebiet.

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen und diskutieren Sie mit Expert*innen über Lösungen für den Schutz der Lobau.

Spannende, informative und aktuelle Vorträge mit:
👉 CHRISTIAN GRIEBLER, Universität Wien
👉 JUTTA MATYSEK, Obfrau Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“

Mit anschließender Diskussion und anregenden Gesprächen bei einem kleinen Buffet.

Gemeinsam für den Schutz der Lobau! ✊🌱

Ort: Ig. Architektur, Gumpendorferstraße 63B, 1060 Wien

Eintritt frei!

Durchbruch bei S1: Bundesverwaltungsgericht schickt Lobautunnel zum Europäischen Gerichtshof

Fehlende Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz zeigt nun Auswirkungen

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend S1-Lobautunnel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt, womit die laufenden Verfahren in die Warteschleife gestellt sind. Sprecher Wolfgang Rehm. „Das von uns beauftragte und von der Universität Innsbruck erstelltes Rechtsgutachten, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz wegen Unionsrechtswidrigkeit fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt.“

Der Mangel liege in einer nicht durchgeführten, für Pläne und Programme vorgeschriebenen so genannten Strategischen Umweltprüfung, für die Bundesstraßengesetz-Änderung 2006, womit EU-Recht verletzt worden sei. „Die Rechtsprechung des EuGH knüpft daran weitreichende Konsequenzen, die eine Rücknahme des Planes, hier betreffend die Verzeichnisse des Bundesstraßengesetzes, beinhalten. Dem Unionsrecht widersprechende Bestimmungen sind unangewendet zu lassen und werden verdrängt“, so Rehm. Der nun erfolgte Gerichtsbeschluss habe sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und im Windschatten vieler Lobautunnel-Schlagzeilen bereits in den letzten Monaten im Verfahrensakt und in der mündlichen Gerichtsverhandlung im Jänner abgezeichnet. Dabei sei die Projektwerberin Asfinag, die als Staatsunternehmen gewohnt sei, ihre Projekte jedenfalls genehmigt zu bekommen, in arge Bedrängnis geraten. Während der EuGH hier die Grundprinzipien bereits geklärt habe, seien aus Sicht des BVwG Detailfragen offen, mit denen sich nun in den kommenden Monaten bzw. Jahren die europäischen Höchstrichter in Luxemburg auseinandersetzen würden. „Im Ergebnis heißt dies, dass das Lobautunnelprojekt wesentliche Bewilligungen, die in der Mehrzahl noch fehlen, jedenfalls geraume Zeit nicht und möglicherweise gar nicht erhalten wird,“ so Rehm. Dies sei der perfekte Zeitpunkt für eine Exit-Strategie. „Die nun entstandene Nachdenkpause sollte von den Betonierern, die bisher wortreich weder mit Rechtskunde noch Sachkenntnis geglänzt haben, zur Läuterung genützt werden“, fordert Rehm.

Während dort, wo die Entscheidung getroffen werde, ob das Vorhaben realisiert werden darf, rechtliche Weichen gestellt worden seien, hätten in der Öffentlichkeit Überlegungen über Regierungsprogramme verschiedener Koalitionsvarianten dominiert, ohne zu berücksichtigen, dass jedwede Regierung nicht einfach machen könne, was sie wolle. „Es ist schon kurios: eine lange Liste hoch- bis mittelrangiger Politiker, von Valentin über Ludwig und Sima, von Ruck bis Hanke, von Landbauer bis Mikl-Leitner, von Mahrer bis Zauner führt zum Lobautunnel gerne das große Wort, füllt damit die Innenpolitik-Seiten und -Formate, tritt die Erzählung des übermächtigen Bundesstraßengesetzes breit und dann stellt sich heraus, es ist eigentlich alles gänzlich anders,“ so Rehm. Mit derartiger „Phrasendrescherei“ werde die dahinter stehende juristische Ahnungslosigkeit und auch fehlende Sachkunde verdeckt. „In den letzten Jahrzehnten, in denen wir das Projekt begleiten, wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll“, kritisiert Rehm. Der Lobautunnel sei nachweislich nicht in der Lage, die ihm zugeschriebene Funktion zu erfüllen. „Was wir bekämen, sind mehr Schulden, mehr Treibhausgase, mehr Immissionen mehr Zersiedelung und Bodenversiegelung aber keine Verkehrsentlastung, das ist gut dokumentiert und wäre auch nicht so schwer zu begreifen,“ so Rehm abschließend.

Wir freuen uns euch diese Presseaussendung unserer befreundeten Umweltorganisation VIRUS weiterleiten zu dürfen!

Lobau-Autobahn: Monsterprojekt mit irreversiblen Folgen Veranstaltung in Essling am 17.3. um 18.30

Da der Raum nur begrenzte Sitzplätze hat bitte die Organisator:innen um Anmeldung bitte bis spätestens 14. März 2025: esslingerfuerdielobau@gmail.com

Wir freuen uns, dass die Obfrau unserer BI Rettet die Lobau Jutta Matysek bei dieser Veranstaltung von Esslinger für die Lobau einen Vortrag halten darf. Wir werden auch Detail Pläne des Projekts an der Wand aufhängen, damit man sich ein Bild machen kann was da wirklich geplant ist. Bitte helft mit die Veranstaltung zu bewerben! Hier gibt es Ankündigungsflyer zum Ausdrucken. Wenn ihr Zeit und Lust habt Flyer und Plakate zu verteilen/aufzuhängen meldet euch bitte bei uns, dann können wir euch welche zukommen lassen. Wir sind als kleine BürgerInitiative, die sich keine Werbemaßnahmen leisten kann ausschließlich auf Euch angewiesen. Wenn Alle in ihrem persönlichen Umfeld die Info weiterleiten, dann können wir im Schneeball effekt trotzdem eine Reichweite erzielen. Bitte helft uns dabei! Wenn ihr auf Social Media Kanälen aktiv seid bitte dort auch reinposten. Vielen Dank!!!

Der Eintritt ist frei! Der Veranstaltungsort ist mit der Buslinie 26 A sehr gut erreichbar (zwischen den Stationen Kirschenallee und Essling Schule). Der Pfarrsaal ist genau gegenüber von der Kirche in Essling. Getränke und Snacks (auch vegane) gibt es gegen frei Spende.

Was ist von den neuen Aussagen aus der Politik bzgl. einer Lobau-Autobahn zu halten?

Als Erstes: Danke Allen die bei unserer Kundgebung vor dem Bvwg am 7.1.2025 (siehe Foto) dabei waren! Das Ergebnis der zwei Verhandlungstage (Wasserrechtsverhandlung Lobau-Autobahn zweiter Bauabschnitt d.h. der Tunnel Teil): Vertagt! Wir bleiben auf jeden Fall dran und hoffen auf eure Unterstützung. Hier der Link zur Radio Orange Sendung wo die Reden der Kundgebung nachgehört werden können!

Was ist von den neuen Aussagen der Politik zu halten?

Dass FPÖ, ÖVP, SPÖ eine Lobau-Autobahn WOLLEN haben sie bei jeder Gelegenheit hinausposaunt, ist also nichts Neues und zu dieser „Folklore“ gehört dazu auch immer den Einduck zu erwecken, wie wenn morgen der Bau begonnen werden würde. Das erleben wir seit 2003, besonders in Vorwahlzeiten, wenn verschiedene Politiker:innen sich als „Macher“ in der Öffentlichkeit darstellen wollen.  

Die Entscheidung über eine Autobahn durch die Lobau (Nationalpark Donau-Auen) besteht aber aus mehr als nur einer politischen Willensbildung von politischen Parteien bzw. deren Protagonist:innen.

Ein solche Autobahn ist zwar seit Jahren im Bundesstraßengesetz Anhang 2 (das ist quasi die Absichtserklärung des Staates Österreich, da stehen aber auch etliche andere Autobahnprojekte drinnen, die schon lange abgesagt sind (Quasi „Totes Recht“, dh. das sollte endlich einmal redaktionell bereinigt werden) dort ist eine Lobau-Autobahn, trotz der Absage von BM Gewessler nicht herausgestirchen worden. Warum? Zu so einer Streichung hätte es eine einfache Mehrheit im Parlament gebraucht und die gab es nicht unter der SchwarzGrünen Koalitions Regierung und unter einer SchwarzBlauen wird es die mit aller höchster Wahrscheinlich auch nicht geben. Deshalb steht die dort nach wie vor drinnen. Dass es – nach wie  – vor diese Absichtserklärung des Staates Österreich gibt, heißt aber nicht, dass die Autobahn deshalb zwingend (gleich) gebaut werden MUSS. Es gab schon eine Reihe von Projekten, die einige Zeit dort drinnen waren, irgendwann viel später umgesetzt wurden oder auch einfach wieder herausgestrichen wurden. 

Die Asfinag hat, wie die Absage durch BM Gewessler bekannt wurde, eine Lobau-Autobahn aus ihrem 5 Jahresplan herausgenommen. Dort kann sie sie zwar wieder hineinschreiben, aber das würde sicher etwas dauern, denn da wären dann natürlich auch umfangreiche Planungsprozesse usw. notwendig.

Weiters stellt sich die Frag, ob der hochverschuldete Staat Österreich sich eine solche Autobahn überhaupt leisten KANN. Die letzten Angaben zu den Kosten die die Asfinag dazu veröffentlicht hatte war 1,9 Mrd. Diese stammte noch aus der Zeit vor Corona, seit dem hüllt sie sich diesbezüglich in vornehmes Schweigen). 4,5 Milliarden ist die Zahl die Experten der Neos (auch noch vor Corona errechnet hatten). Wir glauben, dass es noch viel mehr sein würde, denn die Baukosten für Großprojekte sind seitdem explodiert vergl. Linzer Westring.

Ob eine Lobau-Autobahn gebaut werden DARF entscheiden aber die Genehmigungsverfahren von denen es 9 allein zur Lobau-Autobahn gibt, die liefen und laufen die ganze Zeit im Hintergrund weiter, auch nachdem die Autobahn von Ministerin Gewessler gestoppt war. Es scheint dass sich die Asfinag eine „Vorratsgenehmigung“ verschaffen wollte. Von den 9 sind 6 noch im Laufen sind. (Erst am 7. und 8. Jänner 2025 fanden wieder Verhandlungstage beim Bundesverwaltungsgericht statt: Wasserrechtsverhandlung zum Bauabschnitt 2 in zweiter Instanz. Entschieden wurde noch nicht, sondern vertagt, um weitere Beweismittel einzuholen). Solange diese 6 Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind DARF auf jeden Fall nicht gebaut werden (außer jemand macht sich strafbar und beginnt mit einer Schwarzbaustelle). Denn dann ist ja die Autobahn noch nicht genehmigt).

Auch zur Umweltverträglichkeitsprüfung –  die schon vor Jahren abgeschlossen war – wurde jetzt(!) von der Asfinag ein UVP Änderungsverfahren eingereicht, dh. auch dieses muss erst abgeschlossen sein bevor gebaut werden DARF.

Hinzu kommt, dass ein Rechtsgutachten der Uni Innsbruck besagt, dass für eine Lobau-Autobahn (genauso wie für eine S8 Marchfeldschnellstraße und eine S34) keine ordnungsgemäße SUP (Strategische Umweltprüfung) erfolgt ist, der Eintrag in das Bundesstraßengesetz daher als Null und Nichtig anzusehen ist, weil diese Autobahnprojekte daher keine EU rechtliche Genehmigung haben, für die eine SUP -.oder zumindest ein sog. „Screening“ – zwingend notwendig ist. (EU Recht steht seit dem EU Beitritt Österreichs über Österreichischem Recht). Dieses Gutachten wurde von der Umweltorganisation VIRUS in die Genehmigungsverfahren beim Bvwg eingebracht. Wie das Bvwg damit umgehen wird ist spannend. Am Beginn der Wasserrechtsverhandlung am 7.1.2025 gab es dazu ein rechtliche Erörterung aber noch keine Entscheidung. Die Asfinag hat in Reaktion auf das Gutachten gleich mehrere (einander zum Teil sogar widersprechende) Gegenstellungnahmen verfasst und angekündigt ein Screening begonnen zu haben, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentieren zu wollen (Anmerkung: Damit meinen sie wohl erst wenn Gewessler nicht mehr zuständige Ministerin ist). 

Sie haben sich mit dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Innovation und Mobilität) offensichtlich gar nicht abgesprochen und die neue SUP, die dort seit 2 Jahren in Arbeit ist offentsichtlich nicht beachtet (obwohl sie selbst ja eigentlich diesem Ministerium unterstehen). In einem Zwischenbericht hat das Umweltbundesamt, das für das BMK diese SUP durchführt eine Lobau-Autobahn sehr negativ beurteilt. (Bau sei „kontraproduktiv“).

Auch hier stellt sich die Frage ob eine Lobau-Autobahn von gesetzeswegen überhaupt gebaut werden DARF.

Auch wenn alle diese Genehmigungs und sonstigen juristischen Verfahren pro Autobahn ausgehen würden, heißt das noch nicht, dass deshalb eine Autobahn durch die Lobau gebaut werden MUSS. 

 Wenn sich die Politk dagegen entscheit und mit einfacher Mehrheit die Autobahn aus dem Bundesstraßengesetz Anhang 2 streicht wären alle diese Verfahren mit einem Schlag beendet.  

Wenn also Politiker:innen ankündigen eine Lobau-Autobahn – sobald sie nur endlich an der Macht sind sofort bauen zu lassen, obwohl sie das von gesetzswegen gar nicht DÜRFEN, weil diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, machen sie sich dabei strafbar, denn ein Bau ohne Genehmigung ist illegal. Und der Aufruf etwas Illegales zu tun ist in Österreich auch illegal.

19.1.2025: Lobauwanderung für mehr Toleranz, Umweltschutz und Weltfrieden

„Wandern für den Frieden“ veranstaltet mit „Lobau bleibt“ und „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ eine Wanderung durch die Au zu der wir herzlich einladen:

Wann: Sonntag, 19.1.2025

Treffpunkt:10:45 Uhr, Endstation Großenzersdorf Bus 26A (Josef-Reither-Ring)

Strecke 10km (bis Nationalparkhaus)/ 12km bis Cafe Schillwasser

Sylvia bäckt wieder Kuchen und Hans Breuer singt für uns unterwegs.

Redner:innen:
Jutta Matysek für „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ u „Lobau bleibt“

Isabella Haschke für „Wandern für den Frieden“

Meteorologin Petra Seibert, Universität für Bodenkultur Wien BOKU, Scientists 4 Future

„Fridays for future“ (angefragt)

Robert Alder für „Initiative Donaufeld“

Marianne Ertl, Aubesetzerin im Dez. 1984, Augenzeugenbericht

Wir durchqueren die Donauauen über den Josefsteg und kommen beim Nationalparkhaus Wien – Lobau um ca 15 Uhr wieder raus (Busstation). Wir freuen uns über alle, die noch 30min mit uns zur Einkehr im Cafe Schillwasser auf der kleinen Stadtfarm mitkommen (auch an der Busstation)

Es ist eine Wanderung: wir freuen uns über Schilder und Fahnen (außer nationale Fahnen und Parteifahnen – die dürfen nicht mit)

Wir freuen uns auf euch! 🌳🤝🕊
Wenn ihr auf Facebook seid, bitte teilt diese Facebook Veranstaltung

Asfinag – Hände weg von unserem Grundwasser! Stopp Lobau-Autobahn Neuerliche Kundgebung vor Bvwg 7.1.2025

Bitte hinkommen und weiterverbreiten! An diesem Tag findet im Bundesverwaltungsgericht (Bvwg) die nächste Wasserrechtsverhandlung zu Bau und Betrieb einer Lobau-Autobahn statt, es geht dabei um den zweiten Bauabschnitt also die Tunnel.

Obwohl die Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Lobau-Autobahn gestoppt hat, liefen im Hintergrund die Genehmigungsverfahren weiter. Die Asfing versucht sich auf Vorrat die Genehmigungen zu verschaffen um, wenn sie von der neuen Regierung den Auftrag zum Bau zu bekommen sollte schneller zu sein. Das dürfen wir nicht zulassen! Bei der letzten Verhandlung wurde vertagt, die Asfinag hatte vom Gericht umfangreiche Nachforderungen zur Vorlage von Unterlagen auferlegt bekommen, da die bisherigen unbrauchbar waren um dem Gericht als Entscheidungsgrundlage zu dienen.

Da es verboten – und auch nicht sinnvoll – ist in der Verhandlung zu protestieren, Fotos, Ton- oder Filmaufnahmen zu machen wollen wir es vor Verhandlungsbeginn im Rahmen einer polizeilich angemeldeten Kundgebung tun! Sei dabei: 7.30 – 9.00 vor dem Bvwg Erdbergstraße 192-196 leicht erreichbar mit der U3 Station Erdberg, Ausgang Nottendorferstraße (das Gerichtsgebäude ist schräg gegenüber).

Die Verhandlung im Bvwg selbst ist öffentlich und beginnt um 9 Uhr und dauert wahrscheinlich den ganzen Tag, wenn notwendig hat das Gericht angekündigt sie am nächsten Tag fortsetzen zu wollen. Zuhören dürfen Alle die wollen (amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen), sprechen dürfen nur die Anrainer*innen, und Sprecher*innen von BürgerInitiativen und Umweltorganisationen die bereits Verfahrensparteien sind.

Gemeinsam auf die Straße – 9 Tage vor der Nationalratswahl!

Save the Date: Am 20. September findet nicht nur der nächste Weltweite Klimastreik statt. Wir stehen in Österreich auch kurz vor der Nationalratswahl, die die klimapolitische Zukunft der nächsten Jahre entscheidend beeinflussen wird.

Daher werden wir am 20.9. zentral in den vier größten Städten Österrrichs auf die Straße gehen – in Wien, Graz, Linz und Salzburg!

Stay tuned! Mehr Infos folgen!

Eien Woche später wird es dann beim Klimaaktionstag österreichweit ganz viele kleine Aktionen in ganz vielen Gemeinden geben – mehr Infos HIER.

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden: https://cba.media/670544

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.