28. Juni 2012
Presseinformation
ZSA/Zukunft/Verkehr/Lobau/UVP/Gesundheit
Lobau-Autobahn: UVP ignoriert menschliche Gesundheit
Gesundheit für Politik nichts wert?
Wien – Wie viel bedeutet der österreichischen Verkehrspolitik menschliche Gesundheit? In der vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zur Lobau-Autobahn spielen Gesundheitsfragen keinerlei Rolle. Das kritisiert die Plattform „Zukunft statt Autobahn“. Der parlamentarische Umweltausschuss behandelt heute die Novelle zum UVP-Gesetz. „Wir fordern die ParlamentarierInnen dringend auf, die menschliche Gesundheit wichtig zu nehmen“, so Axel Grunt, Sprecher von „Zukunft statt Autobahn.
Die geplante Lobau-Autobahn soll entlang der Landesgrenze von Wien und Niederösterreich verlaufen. Die Gesundheit der betroffenen AnrainerInnen scheint dabei keine Rolle zu spielen. Das belegen die Unterlagen der seit letztem Jahr laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Der menschlichen Gesundheit wird nicht einmal ein Nebensatz zugestanden, die Auswirkungen einer Autobahn durch den Nationalpark auf die Jagd sind ganze vier Seiten wert. „Das zeigt, dass es sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung um ein reines Absegnungsverfahren für politisch erwünschte Projekte handelt“, ärgert sich Axel Grunt.
Das „Schutzgut Mensch“ wird in der UVE zwar als eigenes Kapitel geführt, behandelt werden darin Themen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwirtschaft oder Freizeit- und Erholungsnutzung. „In der Umweltverträglichkeitserklärung zur Lobau-Autobahn wird die menschliche Gesundheit nicht einmal erwähnt. Hier wird die Gesundheit einer ganzen Region direkt und massiv gefährdet!“
Die geplante Trasse der 19 km langen Lobau-Autobahn führt direkt an gewachsenen Siedlungsstrukturen vorbei – nur wenige 100m von Schulen, Kindergärten und Einfamilienhäuser. Die Abgase sollen ungefiltert und unter großem Lärm aus 10 m hohen Abgasbauwerken ausgeblasen werden, neben Wohnhäusern in Essling und Groß Enzersdorf.
Die Plattform „Zukunft statt Autobahn“ befürchtet, dass die Umweltverträglichkeitskriterien im Sinne der Bauwirtschaft und der Asfinag anstatt im Sinne der Umwelt festgelegt werden. „Wir fordern die Mitglieder des Umweltausschusses auf, heute die Novelle auf ihre tatsächliche Umweltverträglichkeit zu prüfen und die Verschlechterungen gegenüber dem Erstentwurf zurückzuweisen. Im Vordergrund müssen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit stehen.“