Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS
Bundesstraßengesetz gibt wenig her – Verdrängungswirkung durch EU-Recht
Wien (OTS) –
Kritik an der ÖVP wegen des erneuten Aufwärmens der seit 2021 gegen die ehemalige Verkehrsministerin Gewessler betriebenen Autobahn-Propaganda übt die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm. „Seit Jahren blieben zahlreiche Klagsdrohungen leer bzw. endeten zwei Anzeigen vorhersehbar mit Verfahrenseinstellung. Nun wird wieder das Ministeranklagespiel bemüht um völlig falsche Prämissen in den Köpfen der Menschen zu verankern. Das überstrapazierte Bundesstraßengesetz gibt das nicht her und stehen weiters Projekte wie die S1-Lobau rechtlich gar nicht dort“.
Es habe schließlich einen Grund, warum der Lobautunnel derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig sei. „Aus der Nichtbeachtung von Unionsrecht dürfen Mitgliedstaaten keinen Vorteil ziehen und ist diesfalls nationales Recht unangewendet zu lassen. Das bedeutet, bestimmte Projekte wie die S1, S8 und S34 stehen dort lediglich redaktionell, entfalten diese Einträge wegen Verletzung der SUP-Richtlinie aber keine rechtliche Wirkung und dürfen dafür auch keine Genehmigungen erteilt werden. Damit wird Ex-Ministerin, die ohnehin einige Straßenneubauvorhaben weiterverfolgen ließ, aber eben nicht alle, auch durch den Anwendungsvorrang des EU-Rechts der Rücken gestärkt,“ so Rehm. Aber auch bei Ausblenden dieser EU-Ebene umfasse das Bundesstraßengesetz mehr als die beiden Verzeichnisse – ausschließlich diese würden jedoch politisch strapaziert. Einträge dort seien bei Weitem nicht so zwingend, wie dies von der ÖVP dargestellt werde. „Jahrzehntelang haben Minister nach Gutdünken geschaltet und gewaltet, Projekte mit den in Ihren Ressorts erstellten Regierungsvorlagen vom Parlament verschieben lassen, in den Bauprogrammen auf unbestimmte Zeit ruhend gestellt oder einfach ohne Weiteres abgesagt, wurde 2007 der gesamte dreiköpfige Asfinag- Vorstand vorzeitig gefeuert, wurde aber auch wiederholt das Bauprogramm evaluiert“, weiß Rehm. Ab dem Moment jedoch, wo BM Gewessler im Juli 2021 ebenfalls eine Evaluierung angekündigt hatte, sei dann plötzlich auf Feuer am Dach umgeschaltet worden und habe man so getan, als hätte ihr Ressort keinerlei Handlungsspielraum, dies gepaart mit Kriminalisierungsrhetorik. „Das war und ist geradezu lächerlich. Würden auch an ihre Amtsvorgänger die gleichen falschen Maßstäbe angelegt, wie in dieser bis zum Exzess aufgewärmten Kampagne, dann müssten etwa die Ex-Minister Faymann und Bures schon lange im Gefängnis sitzen,“ kritisiert Rehm. Die ÖVP solle daher ihre Irreführung einstellen, nicht weiter in der Vergangenheit verharren, sondern an die Zukunft denken. „Schließlich hat sie den Klimacheck im letzten Regierungsprogramm ebenso mitbeschlossen, wie davor den immer noch gültigen Vierparteienbeschluss des Nationalrats zur Ausrufung des Klimanotstandes,“ so Rehm abschließend.
