Schlagwort: Mooskirchen Pack

Autobahngift im Quellschutzgebiet

Darauf zu hoffen, dass die Asfinag schon aufpassen wird, dass kein Autobahngift ins Grundwasser gelangt, ist wie das Beispiel Südautobahn beweist eine Illusion. Hier eine Radiosendung zu diesem Thema: „Autobahngift im Quellschutzgebiet: Reportage über die Auswirkungen der Südautobahn Abschnitt Mooskirchen – Pack

Auf Youtube eine Podiumsdiskussion dazu bzw. noch aktueller die Interviews. Aber schön der Reihe nach.

Lesen Sie als Erstes diese Sachverhaltsdarstellung an„BMI-IV-BAK-SPOC@bak.gv.at
An das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Meldestelle
„ Korruption und Amtsdelikte“
Bundesministerium für Inneres Herrngasse 7
Postfach 100 A-1014 Wien  

Sachverhaltsdarstellung!
Sehr geehrte Damen und Herren!  
Mein Name ist Josef Kipperer und ich bin Sprecher der „ Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“. Diese wurde am 02.Februar 2014 gegründet. Der Grund dieser Initiative geht auf Ereignisse aus der Vergangenheit zurück und ist eng mit dem Vollausbau und dem laufenden Betrieb der A2 Südautobahn von Mooskirchen bis Pack verbunden. Bereits im Juli 2005 kam es im Zuge von Bauarbeiten wiederholt zu massiven Verschmutzungen des Bachbettes des Zachgrabenbaches. Der Bach war mehrmals derart verschmutzt, dass auf einer Länge von 2 km das Bachwasser einer Schlammlawine glich. Immer wieder kam es im Zuge der Bauarbeiten zu erneuten Verschmutzungen des Zachgrabenbaches, Loreih und Zirknitzbach und zu einem Fischsterben, welches sich auch in 5 Teichanlagen fortsetzte und eine extreme Verschlammung von weiteren Teichanlagen verursachte. Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige für das Fischereiwesen von Betroffenen beigezogen, welcher an Hand von Befunden die damalige Situation festhielt. Im Jahr 2007 musste dann festgestellt werden, dass der Bestand an Steinkrebsen zurückging. Letztendlich wurde festgestellt, dass der Steinkrebs, welcher noch Monate zuvor als starker Bestand in dem maßgeblichen Gebiet festgestellt werden konnte, am Aussterben war. Auch dieser Umstand konnte durch Gutachten bzw. Untersuchungen objektiviert werden.


Im Jahr 2008 wurden Wasserverunreinigungen durch Abwässer der Autobahn gemeldet und festgestellt. Insbesondere konnte auch festgehalten werden, dass eine Verdünnung der eingeleiteten Abwässer durch weitere Zuläufe nicht verunreinigten Wassers nicht vorhanden war. Bereits im Jahr 2008 konnten Wasserproben einer Analyse beim Land Steiermark zugeführt werden und ergaben sich Werte, welche als bedenklich anzusehen waren. Auch konnte durch weitere Gutachten festgestellt werden, dass im Rahmen des Ausbaus der Autobahn installierten Gewässerschutzanlagen eine Gefährdung der Fließgewässer durch stoßartige auftretende große Wassermengen, die einerseits zu erosiven Erscheinungen und andererseits zu einem erhöhten Geschiebe- und Drückstuftransporten führen, verursacht wurden. Im Zeitraum 2005 bis 2013 kam es von Betroffenen immer wieder zu Anzeigen wegen Gewässerverunreinigungen, Krebs- und Fischsterben. Unter der Führung von Josef Kipperer als Sprecher, formierte sich in weiterer Folge 2014 eine Bürgerinitiative der betroffenen geschädigten Bürgerinnen/Bürger. Trinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen waren mit Chlorid und Schwermetallen so verunreinigt, dass diese nicht mehr der Tinkwasserverordnung entsprochen haben und die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der Wassserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg war dies jahrelang bekannt, haben es verschwiegen und haben somit alle betroffenen Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder einer wissentlichen jahrelangen Gefährdung ausgesetzt.
Ich war in meiner aktiven Zeit 39 Jahre im Umweltbereich mit Sanierungen bei Lkw- oder Tankwagenunfällen, Tankstellensanierungen betraut und war 13 Jahre für eine große Ölfirma und die letzten 9 Jahre als Projektleiter für Sanierungen von Grundwasserschäden tätig. Ich kann somit auf eine reichhaltige Erfahrung auch im Umgang mit Behörden zurückgreifen.
Auch im Sommer 2012 kam es bei einer großen Fischzuchtanlage Hofer, Modriach und Pack zu schwerwiegenden Schäden. Die Fischzuchtanlage bestand seit 1970 und gab es vor Errichtung des Ausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn der A2 nie Probleme, selbst bei starken Unwettern. Durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitung von Abwässern von der Autobahn auch während eines Starkregenereignisses wurden Geröll und Schlamm in die Fischzuchtanlage gespült und diese zerstört. Der Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro. Vom Katastrophenfonds des Landes Steiermark wurde ein Betrag von € 48.000,– zur Verfügung gestellt. Bei der Suche nach den Ursachen für einen derartigen Vorfall wurden sämtliche Schadensereignisse in ihrer Gesamtheit im angesprochenen Gebiet des Autobahnabschnitts offenbar. Es ergaben sich Fragen, warum Kollaudierungen von Bauabschnitten bereits erfolgt waren, dies obwohl Zweifel darüber bestanden, ob ein bescheidkonformer Zustand je hergestellt wurde. Objektiviert werden konnte in jedem Fall, dass durch die Abwässer von der Autobahn es zu Verschmutzungen von Quellen bzw. Brunnenanlagen gekommen war und Anrainer erst durch Messergebnisse, welche durch die Bürgerinitiative veranlasst wurden, darauf aufmerksam wurden, dass über geraume Zeit hinweg von Ihnen ungenießbares Trinkwasser im Haushalt Verwendung gefunden hatte.
Der Einsatz des Sprecher der Bürgerinitiative, welcher versuchte durch Informationsveranstaltungen auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Behörde zum aktiven Schutz der Bevölkerung zu bewegen, fand im Febr.2015 nunmehr einen vorläufigen Zwischenhöhepunkt in einem zivilrechtlichen Streit, welcher vom Land Steiermark angestrengt wurde und von Seiten des Beklagten Josef Kipperer einem Vergleich zugestimmt wurde. Es ist ja sehr leicht, einen Bürger der eine Trinkwasserverunreinigung 2014 aufdeckt, von der die Stmk. Landesregierung, Gewässeraufsicht und die BH- Voitsberg seit Jahren gewußt und diese verschwiegen haben, wurden mehrere Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder von Seiten der verantwortlichen Behörden einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt, da Sie über mehrere Jahre ein verunreinigtes, den verantwortlichen Behörden bekannten, nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechenden Wasser konsumiert haben. Die Verunreinigung bezieht sich auf erhöhte Chlorid Werte (Zulassung laut Trinkwasserverordnung 200 mg/l, nachgewiesene Chloridbelastungen zw. 320 und 380 mg/l und erhöhte Schwermetalle ( Mangan).
Sehr geehrte Damen und Herren der Korruptionsstaatsanwaltschaft! Die maßgebliche Beschwerde richtet sich einerseits gegen die Stmk. Landesregierung als Gewässeraufsicht, andererseits an die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg als zuständige Wasserrechtsbehörde. Nach Ansicht vieler Betroffenen hat die Landesregierung Ihre Aufsichtsfunktion als Gewässeraufsicht nicht wahrgenommen. Einerseits lag der Landesregierung bereits der Ihnen übermittelte technische Bericht zum straßenbaulichen Einreichprojekt 1998 des DI Christian Kaiser und DI Christian Zach bzw. der Zwischenbericht der Kaiser & Mach CT-GmbH vom 04.05.2007 vor, aus welchen insgesamt ersichtlich war, dass für den unterhalb der Richtungsfahrbahn befindlichen Quellbereich (im gegenständlichen Bereich liegen mehrere Hausbrunnen bzw. Quellen, aus welchen Haushalte gespeist werden) und trotz der darin ersichtlichen Gefährdungssituation zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Gewässeraufsicht irgendwelche Kontrollmaßnahmen angeordnet wurden. Liest man den maßgeblichen Bericht, so muss man zum Schluss gelangen, dass die Behörde diesen Bericht entweder nie gelesen hat oder ihn gelesen hat und keinerlei folgerichtigen Maßnahmen für die Betroffenen gesetzt hat. Dies hat schlussendlich dazu geführt, dass über eine geraume Zeit bereits die entsprechenden Wasserversorgungsanlagen mit gesundheitsgefährdeten Wasser versorgt wurden.
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Bescheid der Landesregierung, dass die entsprechenden Zuleitungen zu den Vorflutern wasserdicht auszuführen und als solche zu erhalten sind. Dies setzt voraus, dass die bescheiderlassende Behörde richtigerweise davon ausgegangen ist, dass es sich bei den entsprechenden Abwässern um kontaminierte Wässer von der Autobahn handelte, deren konzentrierte Versickerung hintangehalten werden sollte. Tatsächlich wurden jedoch die entsprechenden Zuflüsse teilweise nicht dicht ausgeführt, zumindest als solche nicht dicht erhalten, teilweise von Beginn an im Bereiche des Rückhaltebeckens nie wasserdicht ausgeführt. Dies stellte sich in der Natur so dar, dass das Rückhaltebecken als reiner Erddamm ausgeführt wurde und dadurch die kontaminierten Abwässer bereits vor dem Vorfluter zur Versickerung gebracht wurden. Dies führte in weiterer Folge offensichtlich dazu, dass – wie bereits oben ausgeführt – die entsprechenden Hausbrunnen bzw. Quellen kontaminiert wurden. Trotz dieses bescheidwidrigen Zustandes hat es die Wasserrechtsbehörde sich nicht nehmen lassen, eine Kollaudierung dieses Teilabschnittes in einem „verkürzten“ Verfahren durchzuführen. Ich lege diesbezüglich den maßgeblichen Kollaudierungsbescheid aus dem Jahr 2009 (?) vor, aus welchem sich auch ergibt, dass entgegen einem ordnungsgemäßen Ablauf einer derartigen Verhandlung lediglich ein Anrainer, nämlich die Familie Schmölzer, zu der Kollaudierungsverhandlung geladen wurden. Sämtliche wasserbezugsberichtigten bzw. unmittelbaren Anrainer, aber auch die zuständige Gemeinde, Gundersdorf wurden von dieser Verhandlung nicht verständigt und hatten bis vor kurzem überhaupt keine Kenntnis davon, dass es bereits zu einer Kollaudierung dieses Abschnittes gekommen war. Darüber hinaus hat es diese Behörde auch offensichtlich unterlassen, entsprechende Überprüfungen hinsichtlich des bescheidkonformen Zustands durchzuführen. So wurde eine Kollaudierung vorgenommen, dies obwohl das Rückhaltebecken nicht wie im Bescheid angeführt 4 Million Liter, sondern unter 2 Millionen Liter aufwies. Darüber hinaus war der Auslass nicht wie im Bescheid vorgesehen, mit einer Öffnung 12×12 cm versehen, sondern mit einer solchen von 20×12 cm. Es erfolgte auch eine Kollaudierung trotz des zu großen Ablaufes, was zu einem Wasserabfluss in Spitzenzeiten von einem Drittel mehr als der vorgesehenen Wassermenge führte. Aus mehreren Gründen sind wir leider noch nicht zur Bearbeitung der Intermievs gekommen. Aber wenn Sie die angegebene You-Tube Nr:eingeben können, Sie folgende Interwievs ansehen. A2 Interwievs: http://youtu.be/W41lPIoHv6g   Ex- Bürgermeister von Gundersdorf, Herr Klement zur Kollaudierung der Abwasseranlage Steinberg.Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Geschädigter Fischzüchter durch die andauernden Gewässerverunreinigungen Loreith und Zirknitzbach, Herr Max Gider, Verpächter Gubensäck nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer am Zirknitzbach, Herr Anton Spari. Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer und Trinkwasser-Geschädigter, Herr Stachl. Nicht geladen zur Kollaudierngsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Gschwind, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigte Grundeigentümerin und Trinkwasser-Geschädigte,Milch- Landwirtschaft, Frau Gröblbauer, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Semlitsch, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Josef Hechtl, nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Für die Parteienstellung reicht nach der Judikatur des VwGH bereits die potentielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinne des § 12 Abs. 2 WRG aus. Sie ist nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird. Geschützt werden jedoch auch und vor allem Fischereiberechtigte. Diese können in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Maßnahmen zum Schutz der Fischerei begehren, wenn das zu bewilligende Vorhaben nachteilige Folgen für Fließgewässer hat. Bei der Prüfung des Vorliegens von Parteistellung ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern nur, ob eine solche möglich ist.
  Fischzüchter Wilfried Hofer, Modriach-Pack, dem durch falsch berechnete Ableitungen der Autobahnabwässer und laut Wasserrechtsbescheid so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer im Juli 2012 mit einer Schlammlawiene von ca.1.600 to die komplette Fischzucht zerstört wurde und dadurch einen buchhalterisch nachgewiesenen Schaden von Euro 530.000.- erlitten hat. Weiters möchte ich festhalten, dass sämtliche Ableitungen der Autobahnabwässer auf Kosten der ASINAG umgebaut werden. Mit den Umbauarbeiten wurde bereits im November begonnen und dies sogar mit gültigen Wasserrechtsbescheid der BH-Voitsberg. Unter dem Titel Hochwasser in Fischzucht Hofer, ist auch dieser Beitrag auf You-Tube anzusehen und nach dem Beitrag Hochwasser,haben wir den tatsächlichen Zustand der katastrophalen Ableitungen der mit Schadstoffen kontaminierten Autobahnabwässer, die angeblich seit 2009 durch dieKollaudierungsverhandlung der BH-Voitsberg so gebaut ist wie im Wasserrechtsbescheid 2003 beschrieben? Weiters möchte ich Ihnen mitteilen, dass die ASFINAG für alle Trinkwassergeschädigten die Kosten für die Ersatzwasserleitungen übernommen haben. Bei 2 Familien wurden noch im Dez. 2014 auf Kosten der ASFINAG Ersatzwasseranschlüsse hergestellt. Diese Teilerfoge bestätigen meine Vorgangsweise als Sprecher der Bürgerinitiative und ich werde mit den Geschädigten so lange weiterkämpfen, bis allen geschädigten Bürgerinnen/Bürger endlich Ihr Recht zugesprochen wird. Bereits vor meinem Einschreiten gab es zahlreiche Anzeigen oder Eingaben an die Gewässeraufsicht bzw. teilweise auch an die Bezirkshauptmannschaft, in denen der nicht bescheidgemäße Zustand beanstandet wurde und auch in anderen Zusammenhängen die Wasserqualität im gegenständlichen Bereich bemängelt wurde.
In diesem Zusammenhang bleibt anzumerken, dass bei der Fischzucht Hofer in Modriach und Pack in einem Bereich von ca. 500 m bergwärts hinsichtlich der errichteten Richtungsfahrbahn ebenfalls eine Kollaudierung von Seiten der Wasserrechtsbehörde, BH-Voitsberg vorgenommen wurde, dies obwohl der kollaudierte Bereich nicht den bescheidkonformen Zustand entsprach. So wurden entgegen dem Bescheid Abwässer von der Richtungsfahrbahn nicht durch eine vorgesehene Verrohrung zu einem Becken einer Wasserschutzanlage geleitet, sondern wurden ohne Verrohrung von der Richtungsfahrbahn durch entsprechende Öffnungen aus großer Höhe auf den darunter liegenden Wiesenbereich abgeworfen und führten dort zu einer Erosionsentwicklung durch den nicht befestigten Untergrund zu Erosionen, welche letztendlich anlässlich eines Starkregenereignisses Juli 2012 dazu führten, dass 1.600 t Schlamm auf ein darunter gelegenes Anwesen samt Fischzucht transportiert wurden.
Zusammenfassung: Teilkollaudierung Abwasseranlage Steinberg (Beilage) 2009 Diese Kollaudierungsverhandlung wurde von der BH-Voitsberg ohne den ökologisch geschädigten Grundeigentümer entlang des Zirknitzbaches, ohne der Verständigung der Gemeinde Gundersdorf, ohne Benachrichtigung einer Fischzuchtanlage mit gültigen Wasserrechtsbescheid und mit dem Wissen, dass die Anlage nicht den vorgeschriebenen Punkten entspricht, durchgezogen. Der zuständigen Leiterin der Amtshandlung, Frau Mag. Ninaus BH-Voitsberg und dem wasserbautechnischen Amtssachverständigen Herr DI. Woschitz war durch mehrere Anzeigen bekannt, dass die Ablassöffnung des Hochwasserrückhaltebeckens nicht wie im Bescheid 2003 vorgeschriebenen Ausmaße von 12 cm x 12 cm hatte, sondern 12 cm x 20 cm. Die vorgeschriebenen Zuleitungen bis zur Einleitung in den Vorfluter nicht dicht ausgeführt waren und das Hochwasserrückhaltebecken nicht 4 Mil/l sondern max. für 2 Mil/l und ebenfalls nicht dicht ausgeführt war. Weiters waren der Amtsleiterin der Kollaudierungsverhandlung bekannt, dass sich ca. 150 m Hangabwärts die Trinkwasserversorgungsanlagen der Wassergenossenschaft Rosenberg, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Stachl, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Gröblbauer, der Fam. Feichter und Zwertnigg befinden und diese Trinkwasseranlagen so mit Chlorid und Schwermetallen belastet sind, dass sie laut Trinkwasserverordnung nicht mehr genußtauglich sind. Unstrittig erscheint aufgrund der vorliegenden Unterlagen, dass der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung bereits zu Beginn des Vollausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn, die Gefährdungslage hinsichtlich der im Bericht angesprochenen Quellen bekannt sein musste. In diesem Zusammenhang wird auf den bereits vorgelegten technischer Bericht des straßenbaulichen Einreichprojektes 1998 verwiesen. Aus diesem Bericht ergeben sich entsprechende Anhaltspunkte, dass bereits vor dem Vollausbau der Autobahn in einzelnen Bereich Versalzungen festgestellt werden konnten, sodass entsprechende Maßnahmen für die Zukunft in jedem Fall einzuplanen gewesen wären. Darüber hinaus wurde aus diesem vorliegenden Bericht bereits evident, dass in weiterer Folge mit großer Wahrscheinlichkeit Erosionen auftreten würden. Auch aus dieser Sicht wären entsprechende Maßnahmen im Kompetenzbereich der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg zu treffen gewesen. Die bezughabenden Ziviltechniker Kaiser und Mach haben in diesem Zusammenhang ihrer Warnpflicht entsprochen. Die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg wussten daher, dass eine Überwachung entsprechender Quellen dauerhaft sichergestellt hätte werden müssen und entsprechende Maßnahmen bei vorliegenden besorgniserregenden Befunden zur Wasserversorgung getroffen hätten werden müssen. Dies ergibt sich somit keineswegs aus einer Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, sondern ist diese Kompetenz eindeutig der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung zuzuordnen. Aus dem vorgelegten Bericht ergibt sich bereits im Jahr 1998, dass für gefährdete Wasserversorgungen Ersatzwasserversorgungen einzuplanen wären. Dem Bericht ist auch ein genaues Verzeichnis zu entnehmen, welche Versorgungen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben, für welche Versorgungseinrichtungen Beeinträchtigungen möglich wären. Aus diesem Verzeichnis lässt sich beispielsweise ableiten, dass Quellen, welche in weiterer Folge im Jahr 2014 sich als verunreinigt und nicht mehr genießbar herausstellten, bereits in dieser Bestandaufnahme des Bauloses Steinberg genannt wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Familien Muhri und Gröbelbauer. Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung – unerwarteter Weise – für die Gewässeraufsicht der Stmk.Landesregierung nicht bestanden haben sollte, entsprechende Maßnahmen zu treffen, so wäre es wohl im Rahmen der Fürsorgepflicht der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung anheimgefallen, sämtliche in diesem Bericht genannten, bei welchen Beeinträchtigungen zu erwarten waren oder zumindest als möglich eingestuft wurden, von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen, um ihnen zumindest die Möglichkeit einzuräumen, durch Überwachung der Wasserversorgung aufgrund dieser Warnung über die Qualität ihrer Wasserversorgung regelmäßig Untersuchungen anzufordern. Dass sie dies nicht getan haben, entspricht einem grob sorgfaltswidrigen und grob fahrlässigen verantwortungslosem Verhalten, welches wohl kaum im Rahmen einer Behördenstruktur, ohne zumindest ein Organisationverschulden festzustellen, gerechtfertigt werden kann. Durch diese Unterlassungen derGewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung wurden zahlreiche Personen in ihrer Gesundheit gefährdet.
Noch anschaulicher wird dieser Umstand aufgrund der im Jahr 2009 vorgenommen Beprobung in der Wasserversorgungsanlage der Familie Feichter. Hierbei wurde im Auftrag der Gewässeraufsicht der Stmk..Landesregierung die Qualität dieser Wasserversorgung überprüft und festgestellt, dass sich Verunreinigungen darin befanden, welche bereits zum damaligen Zeitpunkt Anlass zur Sorge geben musste. Auch in diesem Fall hat die Gewässeraufsicht und die BH-Voitsberg die betroffene Familie nicht kontaktiert und keinerlei Warnung ausgesprochen.  B e w e i s: Monika Feichter, Loreith 5, 8562 Mooskirchen  Dabei ist auch darauf zu verweisen, dass in einem weiteren Abschlussbericht vom 30.03.2009, welcher der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannt sein muss, da er von ihr in Auftrag gegeben wurde, wurde eine Beweissicherung bereits im Jahr 2009 durchgeführt. Ergebnis dieser Beweissicherung war, dass zwar eine genaue Überprüfung der qualitativen Eigenschaften der Quelle erhoben, jedoch sich lediglich in einem Halbsatz ableiten lässt, dass bezüglich der Quelle Feichter eine entsprechende qualitative Überprüfung eine eindeutige Chloridbelastung ergeben hat. Auch anlässlich dieser Beweissicherung und aufgrund der vorliegenden Chloridbelastung wurde die Betroffene Feichter zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt, sodass eine grobe Fahrlässigkeit und eine Sorglosigkeit der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg wohl unterstellt werden muss.   Darüber hinaus erscheint jedoch auch auffällig, dass für die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH—Voitsberg aufgrund der bei ihr vorhandenen Unterlagen klar sein musste, dass die Grundwasserversorgung hinsichtlich der Landesbürgerin Feichter denselben Gefährdungsgrad aufweisen musste, wie ebenfalls durch Quellen aus dem gleichen Gebiet zu versorgenden Familien Gröbelbauer und Muhri. Auch diese Personen wurden grob fahrlässig und mit einer entsprechenden Sorglosigkeit nicht von diesen Umständen und von dieser Gefährdungssituation in Kenntnis gesetzt. Vielmehr war es erst der Bürgerinitiative zuzurechnenden Tätigkeiten zu verdanken, dass im Jahr 2014 unter Beiziehung des Ing. Gikopoulus, Umwelttechniker, die tatsächliche Situation an die Betroffenen herangetragen werden konnte und somit eine weitere Gesundheitsgefährdung, welche zum damaligen Zeitpunkt evident gegeben war, abgewendet werden konnte.   Es ist zu beanstanden, dass die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg es bislang vermieden haben, Urkunden, aus welcher sich ihr fehlerhaftes Verhalten ableiten lässt, wie den gegenständlichen Abschlussbericht und die entsprechenden angeführten technischen Berichte vorzulegen, obwohl sie sich im Besitz der entsprechenden Unterlagen befindet.
Weiters möchte ich festhalten, dass bei den Einvernahmen 2013-2014 des Landeskriminalamtes,Abt. Umwelt, die ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz die Einvernahmen durchführte, nichts von dieser Gefährdung und der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannten Gewässerverunreinigung ( 2 Wassergenossenschaften, ca. 10 private Haushalte bekanntgegeben wurde. Auch im Schlußbericht des LKA an die Staatanwaltschaft Graz konnte man keine Angaben entnehmen. Ob wissentlich oder einfach nur vergessen kann und werde ich nicht beurteilen. Aber eines ist wohl zu 100 % klar, hätten die verantwortlichen Behörden den betroffenen Familien die Verunreinigung Ihres Schutzgutes Wasser mitgeteilt, dass die Trinkwasserquellen und die Trinkwasserbrunnen durch erhöhte Chloridwerte und erhöhte Schwermetallgehalte(Mangan) so verunreinigt sind das sie nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechen, so hätte man diese Familien,(darunter auch schwangere Frauen und Kleinkinder) nicht jahrelang einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.
Trotz dieser oben aufgezeigten Mißstände hat die BH-Voitsberg die nicht nach dem WRG gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungen an die betroffenen Bürgerinnen/Bürger die Kollaudierungsverhandlung durchgezogen. Ich war der Meinung, dass von Seiten der Wasserrechtsbehörde die Spitze des Eisberges erreicht ist? Nein, man legte von Seiten der BH-Voitsberg noch etwas nach: Im Zuge der Ortsverhandlung wurde die Anlage in Augenschein genommen und festgestellt, dass sie augenscheinlich baulich in einem guten zustand ist. In Ihrer Lage und Dimension wurde sie bescheidgemäß errichtet Seitens der Konsensinhaberin wurden das Betriebsbuch und Untersuchungsbefunde vorgelegt.Augenscheinlich? Die Ablassöffnung hatte nicht 12 cm x 12 cm wie im Wasserrechtsbescheid 2003 vorgeschrieben. Dadurch wurde ca. 1/3 mehr mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer abgeleitet, als im Wasserrechtsbescheid 2003 genehmigt sind. Die Öffnung von 12 cm x 12 cm wurde im Okt oder Nov. 2014 hergestellt. Dafür gibt es genug Zeugen und Fotos mit Maßband(nicht augenscheinlich) und Anzeigen bei der besagten Behörde. Auch nicht augenscheinlich, sondern mit Fotos und Maßband wurde von ökologisch geschädigten Bürgern festgestellt, dass die Abläufe bis zur Einleitung in den Vorfluter auch nicht wasserdicht ausgeführt waren. Aber mit Erstaunen mußte ich feststellen, dass schon im Gutachten vom Technischen Büro für Geologie 2013 folgendes festgestellt wurde: Zusammenfassung Auf Grundlage der Angaben zu den einzelnen Objekten der ASFINAG in den beiden Baulosen Steinberg und Unterwald, den Angaben des digitalen Atlas Steiermark betreffend die Einzugsgebiete sowie den hydrographischen Messwerten an den Gewässern Kainach und Teigitsch als Vergleichsgewässer kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Bereich der Weststeiermark eine durchschnittliche Abflussspende von 22 l/s *km² angenommen werden kann. Dieser Wert wird von den angegebenen Zahlen der ASFINAG bei weitem übertroffen so dass davon auszugehen ist, dass an den betroffenen Einleitungsgewässer aufgrund der Überbelastung mit Erosionsschäden am Gewässerbett sowie in weiterer Folge auch an Einrichtungen wie z.B. Fischteichen Schäden, auch in qualitativer Hinsicht, hervorgerufen werden können.   Dörfla, 10.06.2013 Dr. Gunther Suette Weiters wurde im Kollaudierungsbescheid folgendes niedergeschrieben: Der Partei, deren Heranziehung im Bewilligungsverfahren, aus welchem Grunde immer unterblieben ist, steht demnach keine gesetzliche Möglichkeit offen, Ihre Rechte im Überprüfungsverfahren geltend zu machen. Ihr steht nur mehr der im § 26 aufgezeigte Weg frei, den Ersatz eines Schadens der dort näher charakterisiert im ordentlichen Rechtsweg zu begehren, weil ja in Folge der Bestimmung des § 107 Abs. 2 der Bewilligungsbescheid auch gegenüber einer übergangenen Partei Rechtskraftauswirkungen zu äußern fähig ist. Insoweit ist auch das Vorbringen, das sich auf die Nichtbeiziehung einer Partei zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bezieht unzulässig. Dem gegenüber steht,dass in einem Kollaudierungsverfahren nicht nur der Projektswerber als Partei auftreten kann, sondern auch alle jene, deren Rechte durch die von der Wasserrechtsbehörde bewilligte Wasseranlage berührt werden, als Beteiligte beizuziehen sind und auch berechtigt sind ihre Rechte insoferne geltend zu machen, als sie behaupten können, das Projekt sei nicht dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid gemäß ausgeführt und sie seien dadurch in ihren subjektiven im Wasserrechtsgesetz gewährleisteten Rechten verletzt worden.Wie bitte soll ein geschädigter Bürger seine Rechte geltend machen und erklären, dass die Ausführungen nicht dem wasserrechtichen Bewilligungsbescheid entsprechen, wenn er von der Wasserrechtsbehörde nicht geladen wird? Da sich aus dem oben Gesagten für die Wasserrechtsbehörde eindeutig ergibt, dass die im genannten Teilbereich vorhandenen Anlagen der mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 04.04.2003, GZ: FA 13A-33.60 M2-03/22(Baulos Steinberg) bewilligten Anlagen übereinstimmt, war daher in diesem Verfahren

  1. die Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der erteilten Bewilligung festzustellen und
  2. das Vorbringen von Josef und Doris Schmölzer einerseits als unbegründet abzuweisen, andererseits zurückzuweisen, da die Anlage wie bewilligt ausgeführt wurde.

In diesem Kollaudierungsbescheid ist auf Seite 14 angeführt, dass Herr JosefSchmölzer neuerlich am 28.12.2009 bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg persönlich vorgesprochen und insbesondere bemängelt hat,dass die Auslassöffnung des Rückhaltebeckens Zirknitzbach nicht wie bewilligt 0,12 mal 0,12 Meter, sondern 0,12 mal 0,2 Meter betrage und der Inhalt maximal 4000m³ betrage. Festzuhalten wäre, dass Herr Schmölzer 2010, Euro 220.000.- als Schadenersatz von der ASFINAG erhalten hat, da angeblich durch die andauernden Gewässerverunreinigungen keine Fischzucht mehr möglich war! Als Sprecher der ,, Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“ und als österreichischer Staatsbürger bin ich nach dem Gesetz verpflichtet, diese Mißstände aufzuzeigen, und mittels einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, da ein Amtsmißbrauch der in dieser Sachverhaltsdarstellung angeführten, behördlichen Organen nicht auszuschliesen ist. Die landwirtschftlichen Betriebe und die betroffenen Familien, darunter wie oben angeführt schwangere Frauen und Kleinkinder, denen man die Verunreinigung jahrelang von Seiten der verantwortlichen Behörden verschwiegen hat ,werden in der kommenden Woche eine Anzeige gegen die verantwortliche Behörde und gegen die ASFIAG bei der zuständigen Polizei einbringen. Weiters möchte ich festhalten, dass nach unserer Aufdeckung der mit Chlorid und Schwermetallen verunreinigten und den zuständigen Wasserrechtsbehörden bekanntenTrinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen, von Seiten der ASFINAG noch im Dezember 2014 Ersatzwasserleitungen auf Kosten derASFINAG hergestellt wurden. Weitere Anschlüsse sind bereits mit der ASFINAG abgesprochen worden. Mit freundlichen Grüßen

Josef Kipperer“

 

Schlussbericht:

Bundesministerium für Inneres
Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung
Single Point of Contact – SPOC
Herrengasse 7, A-1014 Wien
BAK-SPOC
GZ: VSA/472/2015-BAK
zH. Frau Poche Pia
Schlussbericht!
Sehr geehrte Frau Poche!
Am Mittwoch den 30.9.2015 um 9 Uhr 30 fand eine Begehung der Autobahnbrücke P 10 (Muhri-Brücke) mit dem Chemiealarmdienst der Stmk. Landesregierung, Herrn DI Berghold,ASFINAG, der Autobahnmeisterei und Herrn DI Hofer, Planer der ASFINAG, statt.
Die Entwässerung der Autobahn wird genau so durchgeführt wie wir mit der Beigabe der
Lebensmittelfarbe festgestellt haben. Es wurden im Beisein aller Anwesenden die Schächte geöffnet und die Rohrleitungen besichtigt. Die von uns angegebene Fläche der A 2 Packautobahn von ca 45.000m2 werden die mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer (Chlorid und Schwermetalle) seit 2007 über Rohrleitungen in ein wasserrechtlich nicht genehmigtes namenloses Gerinne und anschließend in das wasserrechtlich nicht genehmigte Gerinne, Waschbachl eingeleitet, dieses mündet wiederrum ca.15 m vor der Wehranlage der Fischzucht Gider, natürlch wasserrechlich auch nicht genehmigt und ohne Filteranlagen in den Zirknitzbach. Wenn man sich die festgestellten Werte der belasteten
Autobahnabwässer in unseren Unterlagen ansieht, (Gutachten Stmk. Landesregierung 2009) wo diese Abwässer nach der Filteranlage als fischtoxisch bezeichnet wurden, ist es wohl erklärbar, warum Herr Gider die Fischzucht durch die Einleitung der Autobahnabwässer nicht betreiben kann. Vergleichsweise kann man ja den Schaden Schmölzer anführen, der im unmittelbaren Bereich der Einleitung in den Loreithbach seine Fischzucht aufgrund der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer nicht mehr durchführen konnte und dafür von der ASFINAG eine Entschädigungszahlung von Euro 220.000.- erhalten hat.
Weiters möchte ich festhalten, dass durch diese wasserrechtlich nicht genehmigten Ableitungen der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer wieder ein ganzes Gebiet des Grundwasserhaushaltes, jahrelang gefährdet war und ist. Wieviele Trinkwasserquellen und Hausbrunnenanlagen müssen noch vernichtet werden, bzw. wieviele Familien müssen noch einer wissentlichen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden, dass von Seiten der Gesetzgebung endlich die verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Fischzucht Hofer:
Diese von der Fam. Hofer geführte Fischzucht wurde durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer durch ca. 1.600 to Schlamm vernichtet und der der Fam. Hofer ein nachweislicher Schaden von Euro 520.000.- zugefügt. Bisher wurden Euro 148.000.- bezahlt.
Die neue Anlage für die Ableitung der Abwässer wurde von der ASFINAG so umgebaut, dass zum heutigen Zeitpunkt die Abwässer mittels einer Rohrleitung bei der Fischzuchtanlage und dem Wohnobjekt der Fam. Hofer vorbeigeleitet werden.
Sehr geehrte Frau Poche!
Ich werde vorläufig die Erhebungen(Wandertage) über weitere wasserrechtlich nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer und weitere Gefährdungen des gesamten Grundwasserhaushaltes und einer weiteren gesundheitlichen Gefährdung von Bürgerinnen/Bürger nicht mehr nachgehen, sondern mit den betroffenen Bürgerinnen/Bürger, die jahrelang einer von den verantwortlichen Behörden wissentlichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld mit der Rechtsvertretung absprechen und einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Kipperer“