Aktuelle Veranstaltungen:

Asfinag- Hände weg von unserem Grundwasser! Nein zu einer Lobau-Autobahn!“ Komm zur Mahnwache:

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in Aktionen, Berichte, Demos, Hintergrundinformationen, News, Presseaussendungen, Veranstaltungen

Am Mo. 24.04. findet am Bundesverwaltungsgericht (Nähe U3 Erdberg) die Wasserrechtsverhandlung des Lobautunnels  statt! Kommt zur Kundgebung um 7.30 – 9.00 Uhr!

Obwohl  Klimaschutz Ministerin Gewessler das Horrorprojekt gestoppt hat versucht der Autobahnbetreiber Asfinag sich eine Vorratsgenehmigung zu verschaffen um bei Neuwahlen den Bau möglichst schnell starten zu können – mitten durch das Grundwasser des Nationalparks, der Trinkwasserreserve von Wien! In der Verhandlung darf nicht fotografiert oder gefilmt werden deshalb ist es umso wichtiger, dass wir vor Beginn vor dem Gerichtsgebäude sichtbar und für die Medien berichtbar machen, wieviele Leute und Gruppen gegen eine Lobau-Autobahn und für den Schutz des Wassers und des Klimas sind und sich hinter BIs und Umweltorganisationen sowie betroffenen Anrainer:Innen in der Verhandlung stellen

Bitte hinkommen und weiterleiten: Mo. 24.04., 7.30Uhr -U3 Station Erdberg Ausgang Nottendorfergasse, vor dem Bvwg Erdbergstraße 192-196. Die Mahnwache ist als politische Kundgebung angemeldet. Infos unter www.lobau.org

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1. Heisl Bike Ride – Gürtel Special!

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in Aktionen, Berichte, Demos, News, Veranstaltungen

Gürtel wird am 5.8. verkehrsberuhigt – Mobil ohne Öl und Gas! – Mega Raddemo für eine echte Verkehrswende! +++Noch immer gibt es kein sicheres Radwegnetz im autozentrierten Wien! Noch immer können Kinder, Familien und viele andere Menschen nicht angstfrei radeln und werden benachteiligt.Parallel verbrennt die Stadt Wien gerade massiv Steuergeld für eine überdimensionierte #Stadtautobahn, und das während der bedrohlichsten Krise der Menschheit – dem nahenden Klimakollaps.Wir brauchen dringend eine klimafreundliche und sichere Mobilität für alle Menschen. Ohne Öl und Gas. Die Lösungen liegen längst am Tisch. Das einzige was fehlt: der politische Wille.Genau aus diesem Grund werden wir den Gürtel mit vielen vielen Menschen verkehrsberuhigen und die Straßen den Menschen zurückgeben.🌱 Wir wollen auf Freiraum für Mensch und Natur nicht mehr verzichten.✊ Sattelt die Räder! Die Heisln kommen!Treffpunkt: Votivpark
Sammeln: 17.00 Uhr
Abfahrt: 17.30 Uhr—Wir können nicht mehr zusehen, wie die Stadt Wien die wichtigsten Anliegen ignoriert. Die Klimakrise tötet und noch immer sind Autos wichtiger als Menschen. Der Gürtel zeigt eindrucksvoll vor, wie menschenfeindliche Stadtplanung aussieht.Nein zur autozentrierten Stadtpolitik!
Nein zur menschenfeindlichen Stadtplanung!
Nein zur Steuergeldverschwendung für Autobahnen!
Und ja zu einer echten Mobilitätswende, wo Kinder und Familien angstfrei radeln können und nicht benachteiligt werden.

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Save the Date: #LobauBleibt feiert Geburtstag!

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in Aktionen, Ausstelliung, Berichte, Demos, News, Veranstaltungen

Ende August wird das Camp in der Anfangsgasse ein Jahr alt. Ein Jahr in dem unglaublich viel passiert ist. Wir haben Baustellen besetzt & die Lobau-Autobahn gestoppt. Wir haben einen Brandanschlag überlebt, standen solidarisch zusammen gegen die Klagsdrohungen der SPÖ und haben uns auch von zwei Räumungen nicht beirren lassen.


Und vor allem haben wir eine tolle Bewegung für eine radikale Mobilitätswende aufgebaut!


Diese Bewegung wollen wir mit euch feiern. Deshalb basteln wir – zusätzlich zur täglichen Möglichkeit sich zu Infromieren und Protestieren – eifrig an einem tollen Programm mit ganz vielen tollen Bands & Live-Acts, spannenden Workshops und auch für Kinder wird reichlich was geboten sein.Doch damit nicht genug! Auch schon die ganze Woche davor wird es ab dem 22.8. jede Menge nützliche Skillshares geben. Also Save the Date und genießt mit uns die Vorfreude. In den kommenden Wochen werden wir euch Stück für Stück unser Programm präsentieren.

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LOBAU BLEIBT – Dokumente des Widerstandes gegen antiquierte Verkehrspolitik Ausstellung 7.7. – 29.8.2022

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in Ausstelliung, Berichte, Hintergrundinformationen, News, Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Veranstaltungsflyer Seite 1

Öffnungszeiten: Montag & Mittwoch 17.00 Uhr – 21.00 Uhr einschließlich 29. August (Finissage) im
BEZIRKSMUSEUM NEUBAU im Amerlinghaus, rosa Tür, 1070 Wien, Widerstandsmuseum 2022:

Gastausstellung LOBAU BLEIBT: In den Sommermonaten. wo das Bezirksmuseum normalerweise geschlossen ist, zieht ab heuer das Widerstandsmuseum ein. Aktivist:innen aktueller Widerstandsbewegungen antizipieren, was in Zukunft nur mehr im Museum zu sehen sein sollte. Den Beginn macht diese Ausstellung.
Sie zeigt die tatsächlichen Außmaße und die langfristigen Auswirkungen von Emissionsstrassen auf Mensch und Umwelt. Wie kann Zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen politische Fehlentscheidungen geleistet werden? Die Installation LÄRMGRENZEN, Fotografien und Exponate der LOBAU BLEIBT – Bewegung dokumentieren die friedlichen GEGEN-Aktivitäten seit Sommer 2021 am Beispiel der sog. „Stadtstrasse Aspern“

Vernissage:
Donnerstag 7.7.2022 19:00
mit – um 19:30 – dem Impulsvortrag: Der kurze Weg von der „Stadtstraße“ zum Weltklima – von Dr. Michael Staudinger, ehemaliger Direktor der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG):
Die Klimakrise ist spürbar, und mit mehr Schäden gekommen als man glauben wollte. Verkehr in und um Städte aber auch unsere Art sich fortzubewegen ist eine der vielen Verursacher und Teil einer Lebenskultur die geändert werden könnte. Was kann wer machen wird hier kurz mit ein paar Fakten beleuchtet.Dr. Staudinger eröffnet den Ort des Diskurses über den Sommer 2022.
Die weiteren Veranstaltungen siehe https://lobaubleibt.at
Eintritt frei!

Veranstaltungsflyer Seite 2

Schlagwörter: Lobau-Autobahn, Lobaubleibt!, S1 Spange, S80 Lobau, Stadtautobahn, Stadtstrasse

Österreichweite Mobilitätswende-Konferenz 10. und 11.Sept 2022

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in Berichte, Hintergrundinformationen, News, Veranstaltungen

Am 10. und 11. September laden wir Gruppen, Initiativen und Bewegungen, die sich für eine Mobilitätswende in Österreich einsetzen, ein, sich auszutauschen, zu vernetzen und eine gemeinsame Strategie für das Thema Mobilität zu erarbeiten. Denn in ganz Österreich werden – gegen das 1,5-Grad-Ziel – noch immer Straßen und fossile Großprojekte geplant und umgesetzt. Besonders jetzt, mit den extrem ansteigenden Spritpreisen, ist es absurd, Geld in veraltete Straßenbauprojekte zu stecken, statt damit den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel zu fördern!

Aber überall dort, wo es zu solchen Projekten kommt, gibt es auch Widerstand. Menschen in ganz Österreich kämpfen seit Jahrzenten für eine soziale und klimagerechte Mobilitätswende. Ob in lokal organisierten Bürger*inneninitiativen, Organisationen oder Bewegungen: Menschen nehmen ihre Zukunft selbst in die Hand. Und gewinnen auch. So wurden durch den Mut und das Durchhaltevermögen zahlreicher Aktivist*innen etwa die Lobau-Autobahn vorerst gestoppt oder der Bau der Mönchsberggarage in Salzburg verhindert.

Bei der im Herbst bevorstehenden Konferenz werden wir unsere Erfahrungen und unser Wissen austauschen , um gemeinsam entschlossener denn je für unser Ziel einer sozialen und klimafreundlichen Mobilität zu kämpfen.

Die Konferenz wird Raum für Vernetzung und Erfahrungsaustausch bieten und schafft den Rahmen für gemeinsame Strategieentwicklung der Mobilitätswende-Bewegung Österreichs.Jetzt Anmeldeformular herunterladen, an mobilitaetswende@gmx.at schicken und dabei sein! Du willst uns bei der Planung und Umsetzung helfen?
Dann melde dich jetzt per Mail: mobilitaetswende@gmx.at oder telefonisch: 0677 64123091

Schlagwörter: Lobau-Autobahn, Lobaubleibt!, Mobilitätswende, S1 Spange, Stadtautobahn, Stadtstrasse, Verkehrswende

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5.5. um 17.30 komm zur Kundgebung gegen die drohenden Autobahnen!

Veröffentlicht am von Jutta Matysek in News

Der 8. Bassena Talk: mit dem einschlägigen Titel „Stau neben Stauden oder bereit für breite Straßen” eine Veranstaltung der Da-Ka Hausbetreuung GmbH, Polgarstraße 30, 1220 Wien, eine PR Veranstaltung für die Wiener SPÖ. Es diskutieren der Bezirksvorsteher der Donaustadt Ernst Nevrivy und die Verkehrsexpertin Barbara Laa über die Verkehrsplanung in der Donaustadt. Wer sich anmelden will erfährt „Die Veranstaltung ist leider bereits ausgebucht. Es sind keine Plätze mehr frei.” [https://lets-meet.org/reg/57acaf96737d4bf474]. Wir wollen trotzdem die Veranstaltung nutzen um unserem Unmut über die Beton-Politik der Wiener SPÖ kundzutun! Wenn wir nicht rein dürfen dann stehen wir auf der Straße davor.

Die Veranstaltung ist um 18 h angesetzt, wenn wir uns um 17:30 h mit Bannern vor der Adresse platzieren, könnten wir die erlesene Auswahl an Besucher:innen schon mal auf das Treffen einstimmen. Diese Kundgebung wird angemeldet sein und somit gibt es die Möglichkeit unseren Widerstand legal kund zu tun.
Lassen wir die Herrschaften wissen dass die Ablehnung der Stadtstraße und deren Folgeprojekte
unseren Widerstand so lange aufrecht hält bis diese vom Tisch sind.

Unser Überleben duldet keine falschen Entscheidungen der Stadt Wien!

Schlagwörter: Lobau-Autobahn, Lobaubleibt!, S1 Spange, S80 Lobau, Stadtautobahn, Stadtstrasse, Wasser in die Lobau

Vergangene Veranstaltungen:

Soli-Kundgebung mit Knoflacher/Lötsch/Weish!

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Zeit: 23.9., 14 Uhr
Ort: U2 Hausfeldstraße

Seit mehreren Wochen wird die Baustelle der #Stadtautobahn Aspern besetzt. Bei der Kundgebung am Donnerstag werden wir uns gemeinsam mit den Wissenschaftlen Hermann Knoflacher, Bernd Lötsch und Peter Weish mit den Protesten solidarisieren. Denn mit Lobau-Autobahn und Stadtstraße werden die Verkehrsprobleme nicht gelöst, sondern nur verstärkt werden. Wir fordern eine echte Lösung für die Donaustadt, die klimafreundlich ist und den Menschen eine Entlastung bringt.

Die Kundgebung findet neben der besetzten Baustelle in der Hausfeldstrasse statt. Sie ist polizeilich angemeldet. Komm und sei dabei!

Schlagwörter: Stadtautobahn, Stadtstrasse Aspern

Baumpflanzung beim Besetzungscamp Hausfeldstasse

Das Besetzungscamp Wüste (Standort: U2-Station Hausfeldstraße / https://goo.gl/maps/QjpWPwemkjc6zqRK8) lädt euch alle diesen Samstag 10.September 2021 um 12 Uhr ein:
Wir werden zusammen einen vier Meter großen Walnussbaum pflanzen, um uns die Natur zurückzuholen. Der Baum ist ein Geschenk von einer lokalen Gärtnerei, die auch von diesem Monsterprojekt bedroht ist. Komm vorbei!

ALLE FÜR DIE LOBAU!

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Komm zur Veranstaltung am 13./14.August 2021 in der Kleinen Stadtfarm im 22.Bezirk:
Informieren – Vernetzen – Aktiv werden.

In unsere schöne Lobau soll mit der Lobauautobahn ein fossiles Großprojekt um 3 Milliarden Euro gebaut werden.
Wir wollen es genau wissen:
Ist immer mehr Autobahnen bauen die Lösung für Stau auf der Tangente?
Wie kann eine nachhaltige klimagerechte Mobilitätswende aussehen?
„Alle für die Lobau“ besteht aus zwei Teilen:
Am FREITAGABEND, 13.8. gibt es eine Informationsveranstaltung mit Jutta Matysek (Obfrau der BI „Rettet die Lobau- Natur statt Beton“) und anschließendem DJ Act. Am SAMSTAG erwartet euch dann ein buntes Programm aus Workshops, künstlerischen Aktionen, Speis und Trank und last but not least eine
Demo im Wasser. Das ganze findet im Herzen der Lobau am Gemeinschaftshof der Kleinen Stadt Farm rund ums Salettl statt. Abends tanzen wir zu viel live Musik und Performance im größten Sandkasten Österreichs ab.
Wir freuen uns auf euer Kommen!✨Eintritt gratis, Spenden erwünscht✨Programm: (wird laufend aktualisiert)🔸Freitag, 13. August🔸
18:30 Come together & Food and Drinks
18:30 Kinderbetreuung bis 21 Uhr
19:00 VORTRAG: Jutta Matysek
20:00 OFFENE DISKUSSION
21:00 DJ – Woxow 🔸Samstag, 14. August🔸
Vormittags- & Mittagsprogramm:
10:00 Yoga & kleines Frühstück
11:00 Keynote: tba
11:30 Start der Workshops
13:00 Mittagessen
14:00 Workshops Teil 2
15:00 WASSERDEMO
16:00 Buchvorstellung Katharina Rogenhofer und DiskussionAbendprogramm:
18:00 Live Konzert von Waldfee, Simon und Ulli, The Z
20:00 Witches2Witches – variety show, Magie und echter Spaß
22:00 Ende der VeranstaltungHelft mit das Event groß zu machen!
PLEASE SHARE 🙂
Thanks !!!📍Wie komme ich zu dem Event?📍Adresse:
Naufahrtweg 14, 1220 Wien Anfahrt: ​
Von den U-Bahn Stationen U1 Kagran, U2 Donaustadtbrücke oder U2 Aspernstrasse seid ihr in wenigen Minuten mit dem Bus 93A bei uns! Aussteigen könnt ihr sowohl bei Station Otto-Weber-Gasse oder ​​Rallengasse. Der Hof liegt genau in der Mitte.
❗ Corona Hinweis ❗
Die Veranstaltung ist ausschließlich unter allen zu dem Zeitpunkt des Events gültigen gesetzlichen Covid19-Schutzmaßnahmen zu besuchen.
Die Veranstalter*innen behalten sich vor diese am Eingang zu kontrollieren und den Einlass bei Bedarf zu verwehren. (Wir kontrollieren die 3-G Regelung.)

S1-Lobauautobahn & Co – schlecht fürs Klima – mehr Straßenverkehr

Die Grafik zeigt: Gerade beim Verkehr ist der Treibhausgas Reduktionsbedarf gewaltig, wenn Österreich seine Ziele einhalten will!

Auch ohne den Autobahnbauten steigt die Temperatur bereits beängstigend.
Kein Wunder dass in Österreich bereits mehr Menschen an der Klimaerhitzung sterben als im Straßenverkehr.
Auch In Niederösterreich wo Lobau-Autobahn und S8 Marchfeldschnellstrasse geplant sind,
zeigt sich ein ähnliches Bild.

Österreich hat als Ziel 2030 mit 15,7 Millionen Tonnen CO2 nicht einmal eine Reduktion zu 1990 geplant (damals betrug der CO2-Ausstoß 13,8 Mio. t). Aber auch wenn dieses – nicht sehr engagierte – Ziel erreicht werden soll, müssen wir raschest mit einer Trendwende beginnen.
Denn die CO2-Emissionen im Verkehrssektor steigen und steigen:
2016: 23,0 Mio. t CO2
2017: 23,7 Mio t CO2
2018: 23,9 Mio. t CO2
2019: 24,0 Mio. t CO2
Wann beginnt die Trendwende in Richtung 15,7 Mio. t? (Zielwert 2030)

„Was die Erreichung der Klimaziele betrifft, stellt der Rechnungshof Österreich in seinem Bericht “ Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020 “ kein gutes Zeugnis aus, dessen Prüfzeitraum die Jahre 2015 bis 2019 umfasste. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Treibhausgas-Emissionen hierzulande zwischen 1990 und 2017 um fünf Prozent erhöhten, während sie sich im EU-Schnitt um nahezu ein Viertel reduzierten. Damit sei Österreich einer von sechs EU-Staaten, die in diesem Zeitraum die Treibhausgas-Emissionen nicht reduzierten. Zudem überschritt Österreich 2017 erstmals die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Emissions-Höchstmenge.(..) Dem Rechnungshof zufolge könnte Österreich aus heutiger Sicht auch die EU-Klimaziele für 2030 deutlich verfehlen. Infolge dessen sei mit Kompensationszahlungen für den Ankauf von Emissionszertifikaten von bis zu 9,2 Mrd. € zu rechnen. Hier empfiehlt der Rechnungshof, eine zeitgerechte Strategie für den Ankauf von Emissionszertifikaten zu entwickeln. Solche Strafzahlungen müssten allerdings vermieden werden, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gegenüber den Abgeordneten. Darüber hinaus hätten die Folgen des Klimawandels auch volkswirtschaftliche Auswirkungen. Die wetter- und klimabedingten Kosten der Klimaerwärmung würden in Österreich derzeit bei durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Jahr liegen. Bis Mitte des Jahrhunderts könnten die gesellschaftlichen Schäden mit 4,2 Mrd. € bis 5,2 Mrd. € pro Jahr zu beziffern sein. Bei einer stärkeren Temperatursteigerung könnte sich dieser Betrag auf 8,8 Mrd. € erhöhen.“ (aus: Presseaussendung der Parlamentsdirektion zum Rechnungshofausschuss vom 11.5.2021)

Lobau-Autobahn & Co. gefährden Klimaziele!

Wien (OTS) – Wien, am 24.09.2019 (VIRUS). In einer gemeinsamen Pressekonferenz zogen die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ mit Rechtsanwalt Dr. Heinrich Vana Bilanz über die Klimawirkung der S1-Lobauautobahn und ihrer Satellitenprojekte und den derzeitigen Stand der mittlerweile schwer überblickbaren Genehmigungsverfahren.

S1 bedeutet 60% mehr Treibhausgasemissionen

Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS, UVP-Koordinator für die Vertreter der Umwelt im Verfahren, wies eingangs auf die Klimawirksamkeit des Projekts hin: „Nach den vorgelegten Berechnungen der Asfinag steht die S1 für ein Szenario mit Zunahme der straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen im Untersuchungsgebiet von 60%. Dies entspricht rund 0,7% der österreichischen Treibhausgasemissionen, was die Asfinag in unpassenden Vergleichen schönzurechnen versucht. Das ist viel für ein Einzelprojekt und mit einem Klimakurs völlig unvereinbar!“. Die Satellitenprojekte S8, S1 Spange, Stadtstraße Aspern zeigten ein ähnliches Bild, die Werte seien aber nicht aufsummierbar, eine Bilanz für das gesamte Neubauprogramm existiere nicht. Jedenfalls gehe vom Lobautunnel und den anderen Projekten des Neubauprogramms aufgrund der Generierung von Neuverkehr die Gefahr aus, die Wirksamkeit derzeit ohnehin noch nicht ausreichend auf den Weg gebrachter Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich zu konterkarieren.

Keine Verkehrsentlastung durch S1 und Lobautunnel

Jutta Matysek von der BI Rettet die Lobau Natur statt Beton wies auf die fortgesetzte Täuschung bei der verkehrlichen Wirkung des Lobautunnels hin. „Es ist völlig unseriös, dass seit Jahren Politiker bis in den aktuellen Wahlkampf hinein faktenwidrig dem Projekt eine verkehrsentlastende Wirkung zuschreiben. Dabei ist bezeichnend, dass nicht einmal die Projektunterlagen der Asfinag eine derartige Entlastung für die wesentlichen Straßenzüge hergeben. Offenbar macht sich niemand die Mühe dort hineinzuschauen.“

Gegenüber dem Bestand seien insgesamt und insbesondere für Südosttangente und Hauptdurchzugsstraßen wie die Esslinger Hauptstraße Zunahmen zu verzeichnen. Dort wo zur projektierten Inbetriebnahme 2025 Reduktionen ausgewiesen werden – nur gegenüber hypothetisch hochgerechneten Planfällen ohne S1- werde dies innerhalb kurzer Zeit wieder ausgeglichen. Der Lobautunnel werde weiters bereits 2035 überlastet sein und im Schnitt eine Stunde/Werktag Stau aufweisen.

Revision beim VwGH ist anhängig

Dr. Heinrich Vana von der Rechtsanwaltskanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana verwies auf die Anfang des Jahres eingebrachte Revision beim Verwaltungsgerichtshof und wies auf die möglichen Rechtsfolgen hin: „Ich gehe davon aus, dass wir einige gute Argumente in den Bereichen Lärmschutz, Hydrogeologie, Verletzung von Verfahrensschritten und Parteienrechten vorgebracht haben, die ausreichen, das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2018, mit denen dieses verschärfte Auflagen erteilt, aber die Umweltverträglichkeit weiter bestätigt hat, aufzuheben. In diesem Fall würde die UVP-Genehmigung ihre Rechtskraft verlieren und das BVwG sich erneut damit zu beschäftigen haben.“

Auch wenn der VwGH das BVwG-Erkenntnis, das voreilig als „Grünes Licht“ für das Projekt interpretiert worden war, bestätige, seien noch Verfahren nach den Naturschutz- bzw. Nationalparkgesetzen sowie dem Wasserrechtsgesetz für die Länder Wien und Niederösterreich erforderlich.

Zehn weitere erforderliche Genehmigungsverfahren verspätet eingereicht

Die Zahl dieser so genannten Materienverfahren habe sich durch unzulässige getrennte Einreichungen für den Nordabschnitt und weitere Stückelungen auf mittlerweile zehn erhöht. Für den Nordabschnitt seien sie ersten beiden Naturschutzverfahren auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht. Die versuchte erneute Vorverlegung eines Baubeginns für diesen Abschnitt durch den neuen Asfinag-Vorstand Hufnagl auf 2019 sei obsolet, dies nicht vor 2020 oder später möglich. „Auch die sechs Verfahren für den Lobautunnel- Abschnitt sind aufgrund verspäteter Einreichung und mangelhafter Unterlagen weit hinten nach“, so Rehm.

Satellitenprojekte weit von Umsetzung entfernt- S8 besonders fraglich

Ein ähnliches Bild zeige sich bei den Satellitenprojekten, die mit der S1-Lobauautobahn verknüpft wurden:

„Die UVP für die S8-Marchfeldschnellstraße ist nach acht Jahren beim Bmvit beim BVwG gelandet und dort im Anfangsstadium, die Materienverfahren noch nicht eingereicht. Die so genannte „S1 Spange Seestadt“ mit dem abgetrennten zur Stadt Wien gewanderten Flaschenhals zur A23 in Form der „Stadtstraße-Aspern“ ist ebenfalls beim BVwG anhängig. Die letztere wird vom 1. bis 4. Oktober mündlich verhandelt, die hinterherhinkende Spange nach vorliegenden Informationen frühestens Ende November. Dort ist das Naturschutzverfahren NÖ ebenfalls beim BVwG, die Wiener MA22 hat dafür noch nicht einmal mit der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen“, erläutert Rehm.

Für die Stadtstraße, deren UVP ohne weitere Materienverfahren konzentriert durchgeführt werde, seien insbesondere bei Luftschadstoffen und Lärmschutz viele Fragen offen und fehlten Unterlagen. „Das Projekt ist derzeit nicht bis zur Entscheidungsreife verhandelbar. Sollte das Ermittlungsverfahren dennoch vorzeitig geschlossen werden, werden weitere Schritte zu prüfen sein. Eine Verhandlung darf nicht mit dem Verfahren insgesamt verwechselt werden und es ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls noch die gerichtliche Entscheidung auszuarbeiten sein wird und in weiterer Folge das Projekt ohne die S1-Spange in der Luft hängt“, so Rehm.

Klimaschutz in der UVP verankern, Autobahnneubau absagen

Kritikwürdig sei, dass der Klimaschutz in der UVP keine Bedeutung habe. Nach wie vor fehle es an entsprechenden Genehmigungskriterien, noch nicht einmal Kompensationsauflagen seien mit der dringend reformierbaren Rechtslage möglich. Da das Instrument UVP hier versage, brauchte es umso mehr dringend eine politische Lösung. „Der Weiterbau ist keine Option. Jetzt ist die Zeit für eine politische Lösung und Umkehr in einer für den Erfolg der Klimaschutzbemühungen im so zentralen Verkehrsbereich entscheidenden Frage gekommen“ so Matysek und Rehm unisono.

Greenpeace, Fridays for Future Vienna und das Klimavolksbegehren sehen als wichtigsten Hebel für effektiven Klimaschutz in Wien den Verkehr. Sie fordern deshalb „den Ausbau von Öffis, Rad- und Fußwegen, das Aus für den Lobau-Tunnel und die dritte Flughafenpiste sowie eine „Autofreie Innenstadt“.“ aus: Presseaussendung vom 15.10.2020

Welche Infrastrukturen helfen, die Klimaziele zu erreichen und welche nicht? (Repräsentativ für die Bevölkerung Österreichs ab 16 Jahren)

Mindestens 2.492 Millionen Euro pro Jahr betragen laut WIFO die klimaschädlichen Subventionen im Verkehr. #was2023zuändernist

Öffi fahren – CO2 sparen: Pro Personenkilometer verursachen Verbrenner-Pkw im Schnitt 16 x so viel CO2 wie Bahnfahren, Inlandsflüge sogar 55 mal so viel. (Grafik: VCÖ)

Würden die LKW Frächter verkehrsrechtlich verpflichtet, die geltenden Höchstgeschwindigkeit auf Österreichs Autobahnen wirklich einzuhalten, könnte ein massives Einsparungspotential von knapp 200.000 Tonnen CO2 realisiert werden weißt eine AK Studie nach.

Autobahngift im Quellschutzgebiet

Darauf zu hoffen, dass die Asfinag schon aufpassen wird, dass kein Autobahngift ins Grundwasser gelangt, ist wie das Beispiel Südautobahn beweist eine Illusion. Hier eine Radiosendung zu diesem Thema: „Autobahngift im Quellschutzgebiet: Reportage über die Auswirkungen der Südautobahn Abschnitt Mooskirchen – Pack

Auf Youtube eine Podiumsdiskussion dazu bzw. noch aktueller die Interviews. Aber schön der Reihe nach.

Lesen Sie als Erstes diese Sachverhaltsdarstellung an„BMI-IV-BAK-SPOC@bak.gv.at
An das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Meldestelle
„ Korruption und Amtsdelikte“
Bundesministerium für Inneres Herrngasse 7
Postfach 100 A-1014 Wien  

Sachverhaltsdarstellung!
Sehr geehrte Damen und Herren!  
Mein Name ist Josef Kipperer und ich bin Sprecher der „ Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“. Diese wurde am 02.Februar 2014 gegründet. Der Grund dieser Initiative geht auf Ereignisse aus der Vergangenheit zurück und ist eng mit dem Vollausbau und dem laufenden Betrieb der A2 Südautobahn von Mooskirchen bis Pack verbunden. Bereits im Juli 2005 kam es im Zuge von Bauarbeiten wiederholt zu massiven Verschmutzungen des Bachbettes des Zachgrabenbaches. Der Bach war mehrmals derart verschmutzt, dass auf einer Länge von 2 km das Bachwasser einer Schlammlawine glich. Immer wieder kam es im Zuge der Bauarbeiten zu erneuten Verschmutzungen des Zachgrabenbaches, Loreih und Zirknitzbach und zu einem Fischsterben, welches sich auch in 5 Teichanlagen fortsetzte und eine extreme Verschlammung von weiteren Teichanlagen verursachte. Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige für das Fischereiwesen von Betroffenen beigezogen, welcher an Hand von Befunden die damalige Situation festhielt. Im Jahr 2007 musste dann festgestellt werden, dass der Bestand an Steinkrebsen zurückging. Letztendlich wurde festgestellt, dass der Steinkrebs, welcher noch Monate zuvor als starker Bestand in dem maßgeblichen Gebiet festgestellt werden konnte, am Aussterben war. Auch dieser Umstand konnte durch Gutachten bzw. Untersuchungen objektiviert werden.


Im Jahr 2008 wurden Wasserverunreinigungen durch Abwässer der Autobahn gemeldet und festgestellt. Insbesondere konnte auch festgehalten werden, dass eine Verdünnung der eingeleiteten Abwässer durch weitere Zuläufe nicht verunreinigten Wassers nicht vorhanden war. Bereits im Jahr 2008 konnten Wasserproben einer Analyse beim Land Steiermark zugeführt werden und ergaben sich Werte, welche als bedenklich anzusehen waren. Auch konnte durch weitere Gutachten festgestellt werden, dass im Rahmen des Ausbaus der Autobahn installierten Gewässerschutzanlagen eine Gefährdung der Fließgewässer durch stoßartige auftretende große Wassermengen, die einerseits zu erosiven Erscheinungen und andererseits zu einem erhöhten Geschiebe- und Drückstuftransporten führen, verursacht wurden. Im Zeitraum 2005 bis 2013 kam es von Betroffenen immer wieder zu Anzeigen wegen Gewässerverunreinigungen, Krebs- und Fischsterben. Unter der Führung von Josef Kipperer als Sprecher, formierte sich in weiterer Folge 2014 eine Bürgerinitiative der betroffenen geschädigten Bürgerinnen/Bürger. Trinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen waren mit Chlorid und Schwermetallen so verunreinigt, dass diese nicht mehr der Tinkwasserverordnung entsprochen haben und die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der Wassserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg war dies jahrelang bekannt, haben es verschwiegen und haben somit alle betroffenen Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder einer wissentlichen jahrelangen Gefährdung ausgesetzt.
Ich war in meiner aktiven Zeit 39 Jahre im Umweltbereich mit Sanierungen bei Lkw- oder Tankwagenunfällen, Tankstellensanierungen betraut und war 13 Jahre für eine große Ölfirma und die letzten 9 Jahre als Projektleiter für Sanierungen von Grundwasserschäden tätig. Ich kann somit auf eine reichhaltige Erfahrung auch im Umgang mit Behörden zurückgreifen.
Auch im Sommer 2012 kam es bei einer großen Fischzuchtanlage Hofer, Modriach und Pack zu schwerwiegenden Schäden. Die Fischzuchtanlage bestand seit 1970 und gab es vor Errichtung des Ausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn der A2 nie Probleme, selbst bei starken Unwettern. Durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitung von Abwässern von der Autobahn auch während eines Starkregenereignisses wurden Geröll und Schlamm in die Fischzuchtanlage gespült und diese zerstört. Der Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro. Vom Katastrophenfonds des Landes Steiermark wurde ein Betrag von € 48.000,– zur Verfügung gestellt. Bei der Suche nach den Ursachen für einen derartigen Vorfall wurden sämtliche Schadensereignisse in ihrer Gesamtheit im angesprochenen Gebiet des Autobahnabschnitts offenbar. Es ergaben sich Fragen, warum Kollaudierungen von Bauabschnitten bereits erfolgt waren, dies obwohl Zweifel darüber bestanden, ob ein bescheidkonformer Zustand je hergestellt wurde. Objektiviert werden konnte in jedem Fall, dass durch die Abwässer von der Autobahn es zu Verschmutzungen von Quellen bzw. Brunnenanlagen gekommen war und Anrainer erst durch Messergebnisse, welche durch die Bürgerinitiative veranlasst wurden, darauf aufmerksam wurden, dass über geraume Zeit hinweg von Ihnen ungenießbares Trinkwasser im Haushalt Verwendung gefunden hatte.
Der Einsatz des Sprecher der Bürgerinitiative, welcher versuchte durch Informationsveranstaltungen auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Behörde zum aktiven Schutz der Bevölkerung zu bewegen, fand im Febr.2015 nunmehr einen vorläufigen Zwischenhöhepunkt in einem zivilrechtlichen Streit, welcher vom Land Steiermark angestrengt wurde und von Seiten des Beklagten Josef Kipperer einem Vergleich zugestimmt wurde. Es ist ja sehr leicht, einen Bürger der eine Trinkwasserverunreinigung 2014 aufdeckt, von der die Stmk. Landesregierung, Gewässeraufsicht und die BH- Voitsberg seit Jahren gewußt und diese verschwiegen haben, wurden mehrere Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder von Seiten der verantwortlichen Behörden einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt, da Sie über mehrere Jahre ein verunreinigtes, den verantwortlichen Behörden bekannten, nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechenden Wasser konsumiert haben. Die Verunreinigung bezieht sich auf erhöhte Chlorid Werte (Zulassung laut Trinkwasserverordnung 200 mg/l, nachgewiesene Chloridbelastungen zw. 320 und 380 mg/l und erhöhte Schwermetalle ( Mangan).
Sehr geehrte Damen und Herren der Korruptionsstaatsanwaltschaft! Die maßgebliche Beschwerde richtet sich einerseits gegen die Stmk. Landesregierung als Gewässeraufsicht, andererseits an die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg als zuständige Wasserrechtsbehörde. Nach Ansicht vieler Betroffenen hat die Landesregierung Ihre Aufsichtsfunktion als Gewässeraufsicht nicht wahrgenommen. Einerseits lag der Landesregierung bereits der Ihnen übermittelte technische Bericht zum straßenbaulichen Einreichprojekt 1998 des DI Christian Kaiser und DI Christian Zach bzw. der Zwischenbericht der Kaiser & Mach CT-GmbH vom 04.05.2007 vor, aus welchen insgesamt ersichtlich war, dass für den unterhalb der Richtungsfahrbahn befindlichen Quellbereich (im gegenständlichen Bereich liegen mehrere Hausbrunnen bzw. Quellen, aus welchen Haushalte gespeist werden) und trotz der darin ersichtlichen Gefährdungssituation zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Gewässeraufsicht irgendwelche Kontrollmaßnahmen angeordnet wurden. Liest man den maßgeblichen Bericht, so muss man zum Schluss gelangen, dass die Behörde diesen Bericht entweder nie gelesen hat oder ihn gelesen hat und keinerlei folgerichtigen Maßnahmen für die Betroffenen gesetzt hat. Dies hat schlussendlich dazu geführt, dass über eine geraume Zeit bereits die entsprechenden Wasserversorgungsanlagen mit gesundheitsgefährdeten Wasser versorgt wurden.
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Bescheid der Landesregierung, dass die entsprechenden Zuleitungen zu den Vorflutern wasserdicht auszuführen und als solche zu erhalten sind. Dies setzt voraus, dass die bescheiderlassende Behörde richtigerweise davon ausgegangen ist, dass es sich bei den entsprechenden Abwässern um kontaminierte Wässer von der Autobahn handelte, deren konzentrierte Versickerung hintangehalten werden sollte. Tatsächlich wurden jedoch die entsprechenden Zuflüsse teilweise nicht dicht ausgeführt, zumindest als solche nicht dicht erhalten, teilweise von Beginn an im Bereiche des Rückhaltebeckens nie wasserdicht ausgeführt. Dies stellte sich in der Natur so dar, dass das Rückhaltebecken als reiner Erddamm ausgeführt wurde und dadurch die kontaminierten Abwässer bereits vor dem Vorfluter zur Versickerung gebracht wurden. Dies führte in weiterer Folge offensichtlich dazu, dass – wie bereits oben ausgeführt – die entsprechenden Hausbrunnen bzw. Quellen kontaminiert wurden. Trotz dieses bescheidwidrigen Zustandes hat es die Wasserrechtsbehörde sich nicht nehmen lassen, eine Kollaudierung dieses Teilabschnittes in einem „verkürzten“ Verfahren durchzuführen. Ich lege diesbezüglich den maßgeblichen Kollaudierungsbescheid aus dem Jahr 2009 (?) vor, aus welchem sich auch ergibt, dass entgegen einem ordnungsgemäßen Ablauf einer derartigen Verhandlung lediglich ein Anrainer, nämlich die Familie Schmölzer, zu der Kollaudierungsverhandlung geladen wurden. Sämtliche wasserbezugsberichtigten bzw. unmittelbaren Anrainer, aber auch die zuständige Gemeinde, Gundersdorf wurden von dieser Verhandlung nicht verständigt und hatten bis vor kurzem überhaupt keine Kenntnis davon, dass es bereits zu einer Kollaudierung dieses Abschnittes gekommen war. Darüber hinaus hat es diese Behörde auch offensichtlich unterlassen, entsprechende Überprüfungen hinsichtlich des bescheidkonformen Zustands durchzuführen. So wurde eine Kollaudierung vorgenommen, dies obwohl das Rückhaltebecken nicht wie im Bescheid angeführt 4 Million Liter, sondern unter 2 Millionen Liter aufwies. Darüber hinaus war der Auslass nicht wie im Bescheid vorgesehen, mit einer Öffnung 12×12 cm versehen, sondern mit einer solchen von 20×12 cm. Es erfolgte auch eine Kollaudierung trotz des zu großen Ablaufes, was zu einem Wasserabfluss in Spitzenzeiten von einem Drittel mehr als der vorgesehenen Wassermenge führte. Aus mehreren Gründen sind wir leider noch nicht zur Bearbeitung der Intermievs gekommen. Aber wenn Sie die angegebene You-Tube Nr:eingeben können, Sie folgende Interwievs ansehen. A2 Interwievs: http://youtu.be/W41lPIoHv6g   Ex- Bürgermeister von Gundersdorf, Herr Klement zur Kollaudierung der Abwasseranlage Steinberg.Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Geschädigter Fischzüchter durch die andauernden Gewässerverunreinigungen Loreith und Zirknitzbach, Herr Max Gider, Verpächter Gubensäck nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer am Zirknitzbach, Herr Anton Spari. Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer und Trinkwasser-Geschädigter, Herr Stachl. Nicht geladen zur Kollaudierngsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Gschwind, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigte Grundeigentümerin und Trinkwasser-Geschädigte,Milch- Landwirtschaft, Frau Gröblbauer, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Semlitsch, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Josef Hechtl, nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Für die Parteienstellung reicht nach der Judikatur des VwGH bereits die potentielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinne des § 12 Abs. 2 WRG aus. Sie ist nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird. Geschützt werden jedoch auch und vor allem Fischereiberechtigte. Diese können in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Maßnahmen zum Schutz der Fischerei begehren, wenn das zu bewilligende Vorhaben nachteilige Folgen für Fließgewässer hat. Bei der Prüfung des Vorliegens von Parteistellung ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern nur, ob eine solche möglich ist.
  Fischzüchter Wilfried Hofer, Modriach-Pack, dem durch falsch berechnete Ableitungen der Autobahnabwässer und laut Wasserrechtsbescheid so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer im Juli 2012 mit einer Schlammlawiene von ca.1.600 to die komplette Fischzucht zerstört wurde und dadurch einen buchhalterisch nachgewiesenen Schaden von Euro 530.000.- erlitten hat. Weiters möchte ich festhalten, dass sämtliche Ableitungen der Autobahnabwässer auf Kosten der ASINAG umgebaut werden. Mit den Umbauarbeiten wurde bereits im November begonnen und dies sogar mit gültigen Wasserrechtsbescheid der BH-Voitsberg. Unter dem Titel Hochwasser in Fischzucht Hofer, ist auch dieser Beitrag auf You-Tube anzusehen und nach dem Beitrag Hochwasser,haben wir den tatsächlichen Zustand der katastrophalen Ableitungen der mit Schadstoffen kontaminierten Autobahnabwässer, die angeblich seit 2009 durch dieKollaudierungsverhandlung der BH-Voitsberg so gebaut ist wie im Wasserrechtsbescheid 2003 beschrieben? Weiters möchte ich Ihnen mitteilen, dass die ASFINAG für alle Trinkwassergeschädigten die Kosten für die Ersatzwasserleitungen übernommen haben. Bei 2 Familien wurden noch im Dez. 2014 auf Kosten der ASFINAG Ersatzwasseranschlüsse hergestellt. Diese Teilerfoge bestätigen meine Vorgangsweise als Sprecher der Bürgerinitiative und ich werde mit den Geschädigten so lange weiterkämpfen, bis allen geschädigten Bürgerinnen/Bürger endlich Ihr Recht zugesprochen wird. Bereits vor meinem Einschreiten gab es zahlreiche Anzeigen oder Eingaben an die Gewässeraufsicht bzw. teilweise auch an die Bezirkshauptmannschaft, in denen der nicht bescheidgemäße Zustand beanstandet wurde und auch in anderen Zusammenhängen die Wasserqualität im gegenständlichen Bereich bemängelt wurde.
In diesem Zusammenhang bleibt anzumerken, dass bei der Fischzucht Hofer in Modriach und Pack in einem Bereich von ca. 500 m bergwärts hinsichtlich der errichteten Richtungsfahrbahn ebenfalls eine Kollaudierung von Seiten der Wasserrechtsbehörde, BH-Voitsberg vorgenommen wurde, dies obwohl der kollaudierte Bereich nicht den bescheidkonformen Zustand entsprach. So wurden entgegen dem Bescheid Abwässer von der Richtungsfahrbahn nicht durch eine vorgesehene Verrohrung zu einem Becken einer Wasserschutzanlage geleitet, sondern wurden ohne Verrohrung von der Richtungsfahrbahn durch entsprechende Öffnungen aus großer Höhe auf den darunter liegenden Wiesenbereich abgeworfen und führten dort zu einer Erosionsentwicklung durch den nicht befestigten Untergrund zu Erosionen, welche letztendlich anlässlich eines Starkregenereignisses Juli 2012 dazu führten, dass 1.600 t Schlamm auf ein darunter gelegenes Anwesen samt Fischzucht transportiert wurden.
Zusammenfassung: Teilkollaudierung Abwasseranlage Steinberg (Beilage) 2009 Diese Kollaudierungsverhandlung wurde von der BH-Voitsberg ohne den ökologisch geschädigten Grundeigentümer entlang des Zirknitzbaches, ohne der Verständigung der Gemeinde Gundersdorf, ohne Benachrichtigung einer Fischzuchtanlage mit gültigen Wasserrechtsbescheid und mit dem Wissen, dass die Anlage nicht den vorgeschriebenen Punkten entspricht, durchgezogen. Der zuständigen Leiterin der Amtshandlung, Frau Mag. Ninaus BH-Voitsberg und dem wasserbautechnischen Amtssachverständigen Herr DI. Woschitz war durch mehrere Anzeigen bekannt, dass die Ablassöffnung des Hochwasserrückhaltebeckens nicht wie im Bescheid 2003 vorgeschriebenen Ausmaße von 12 cm x 12 cm hatte, sondern 12 cm x 20 cm. Die vorgeschriebenen Zuleitungen bis zur Einleitung in den Vorfluter nicht dicht ausgeführt waren und das Hochwasserrückhaltebecken nicht 4 Mil/l sondern max. für 2 Mil/l und ebenfalls nicht dicht ausgeführt war. Weiters waren der Amtsleiterin der Kollaudierungsverhandlung bekannt, dass sich ca. 150 m Hangabwärts die Trinkwasserversorgungsanlagen der Wassergenossenschaft Rosenberg, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Stachl, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Gröblbauer, der Fam. Feichter und Zwertnigg befinden und diese Trinkwasseranlagen so mit Chlorid und Schwermetallen belastet sind, dass sie laut Trinkwasserverordnung nicht mehr genußtauglich sind. Unstrittig erscheint aufgrund der vorliegenden Unterlagen, dass der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung bereits zu Beginn des Vollausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn, die Gefährdungslage hinsichtlich der im Bericht angesprochenen Quellen bekannt sein musste. In diesem Zusammenhang wird auf den bereits vorgelegten technischer Bericht des straßenbaulichen Einreichprojektes 1998 verwiesen. Aus diesem Bericht ergeben sich entsprechende Anhaltspunkte, dass bereits vor dem Vollausbau der Autobahn in einzelnen Bereich Versalzungen festgestellt werden konnten, sodass entsprechende Maßnahmen für die Zukunft in jedem Fall einzuplanen gewesen wären. Darüber hinaus wurde aus diesem vorliegenden Bericht bereits evident, dass in weiterer Folge mit großer Wahrscheinlichkeit Erosionen auftreten würden. Auch aus dieser Sicht wären entsprechende Maßnahmen im Kompetenzbereich der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg zu treffen gewesen. Die bezughabenden Ziviltechniker Kaiser und Mach haben in diesem Zusammenhang ihrer Warnpflicht entsprochen. Die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg wussten daher, dass eine Überwachung entsprechender Quellen dauerhaft sichergestellt hätte werden müssen und entsprechende Maßnahmen bei vorliegenden besorgniserregenden Befunden zur Wasserversorgung getroffen hätten werden müssen. Dies ergibt sich somit keineswegs aus einer Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, sondern ist diese Kompetenz eindeutig der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung zuzuordnen. Aus dem vorgelegten Bericht ergibt sich bereits im Jahr 1998, dass für gefährdete Wasserversorgungen Ersatzwasserversorgungen einzuplanen wären. Dem Bericht ist auch ein genaues Verzeichnis zu entnehmen, welche Versorgungen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben, für welche Versorgungseinrichtungen Beeinträchtigungen möglich wären. Aus diesem Verzeichnis lässt sich beispielsweise ableiten, dass Quellen, welche in weiterer Folge im Jahr 2014 sich als verunreinigt und nicht mehr genießbar herausstellten, bereits in dieser Bestandaufnahme des Bauloses Steinberg genannt wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Familien Muhri und Gröbelbauer. Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung – unerwarteter Weise – für die Gewässeraufsicht der Stmk.Landesregierung nicht bestanden haben sollte, entsprechende Maßnahmen zu treffen, so wäre es wohl im Rahmen der Fürsorgepflicht der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung anheimgefallen, sämtliche in diesem Bericht genannten, bei welchen Beeinträchtigungen zu erwarten waren oder zumindest als möglich eingestuft wurden, von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen, um ihnen zumindest die Möglichkeit einzuräumen, durch Überwachung der Wasserversorgung aufgrund dieser Warnung über die Qualität ihrer Wasserversorgung regelmäßig Untersuchungen anzufordern. Dass sie dies nicht getan haben, entspricht einem grob sorgfaltswidrigen und grob fahrlässigen verantwortungslosem Verhalten, welches wohl kaum im Rahmen einer Behördenstruktur, ohne zumindest ein Organisationverschulden festzustellen, gerechtfertigt werden kann. Durch diese Unterlassungen derGewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung wurden zahlreiche Personen in ihrer Gesundheit gefährdet.
Noch anschaulicher wird dieser Umstand aufgrund der im Jahr 2009 vorgenommen Beprobung in der Wasserversorgungsanlage der Familie Feichter. Hierbei wurde im Auftrag der Gewässeraufsicht der Stmk..Landesregierung die Qualität dieser Wasserversorgung überprüft und festgestellt, dass sich Verunreinigungen darin befanden, welche bereits zum damaligen Zeitpunkt Anlass zur Sorge geben musste. Auch in diesem Fall hat die Gewässeraufsicht und die BH-Voitsberg die betroffene Familie nicht kontaktiert und keinerlei Warnung ausgesprochen.  B e w e i s: Monika Feichter, Loreith 5, 8562 Mooskirchen  Dabei ist auch darauf zu verweisen, dass in einem weiteren Abschlussbericht vom 30.03.2009, welcher der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannt sein muss, da er von ihr in Auftrag gegeben wurde, wurde eine Beweissicherung bereits im Jahr 2009 durchgeführt. Ergebnis dieser Beweissicherung war, dass zwar eine genaue Überprüfung der qualitativen Eigenschaften der Quelle erhoben, jedoch sich lediglich in einem Halbsatz ableiten lässt, dass bezüglich der Quelle Feichter eine entsprechende qualitative Überprüfung eine eindeutige Chloridbelastung ergeben hat. Auch anlässlich dieser Beweissicherung und aufgrund der vorliegenden Chloridbelastung wurde die Betroffene Feichter zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt, sodass eine grobe Fahrlässigkeit und eine Sorglosigkeit der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg wohl unterstellt werden muss.   Darüber hinaus erscheint jedoch auch auffällig, dass für die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH—Voitsberg aufgrund der bei ihr vorhandenen Unterlagen klar sein musste, dass die Grundwasserversorgung hinsichtlich der Landesbürgerin Feichter denselben Gefährdungsgrad aufweisen musste, wie ebenfalls durch Quellen aus dem gleichen Gebiet zu versorgenden Familien Gröbelbauer und Muhri. Auch diese Personen wurden grob fahrlässig und mit einer entsprechenden Sorglosigkeit nicht von diesen Umständen und von dieser Gefährdungssituation in Kenntnis gesetzt. Vielmehr war es erst der Bürgerinitiative zuzurechnenden Tätigkeiten zu verdanken, dass im Jahr 2014 unter Beiziehung des Ing. Gikopoulus, Umwelttechniker, die tatsächliche Situation an die Betroffenen herangetragen werden konnte und somit eine weitere Gesundheitsgefährdung, welche zum damaligen Zeitpunkt evident gegeben war, abgewendet werden konnte.   Es ist zu beanstanden, dass die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg es bislang vermieden haben, Urkunden, aus welcher sich ihr fehlerhaftes Verhalten ableiten lässt, wie den gegenständlichen Abschlussbericht und die entsprechenden angeführten technischen Berichte vorzulegen, obwohl sie sich im Besitz der entsprechenden Unterlagen befindet.
Weiters möchte ich festhalten, dass bei den Einvernahmen 2013-2014 des Landeskriminalamtes,Abt. Umwelt, die ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz die Einvernahmen durchführte, nichts von dieser Gefährdung und der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannten Gewässerverunreinigung ( 2 Wassergenossenschaften, ca. 10 private Haushalte bekanntgegeben wurde. Auch im Schlußbericht des LKA an die Staatanwaltschaft Graz konnte man keine Angaben entnehmen. Ob wissentlich oder einfach nur vergessen kann und werde ich nicht beurteilen. Aber eines ist wohl zu 100 % klar, hätten die verantwortlichen Behörden den betroffenen Familien die Verunreinigung Ihres Schutzgutes Wasser mitgeteilt, dass die Trinkwasserquellen und die Trinkwasserbrunnen durch erhöhte Chloridwerte und erhöhte Schwermetallgehalte(Mangan) so verunreinigt sind das sie nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechen, so hätte man diese Familien,(darunter auch schwangere Frauen und Kleinkinder) nicht jahrelang einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.
Trotz dieser oben aufgezeigten Mißstände hat die BH-Voitsberg die nicht nach dem WRG gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungen an die betroffenen Bürgerinnen/Bürger die Kollaudierungsverhandlung durchgezogen. Ich war der Meinung, dass von Seiten der Wasserrechtsbehörde die Spitze des Eisberges erreicht ist? Nein, man legte von Seiten der BH-Voitsberg noch etwas nach: Im Zuge der Ortsverhandlung wurde die Anlage in Augenschein genommen und festgestellt, dass sie augenscheinlich baulich in einem guten zustand ist. In Ihrer Lage und Dimension wurde sie bescheidgemäß errichtet Seitens der Konsensinhaberin wurden das Betriebsbuch und Untersuchungsbefunde vorgelegt.Augenscheinlich? Die Ablassöffnung hatte nicht 12 cm x 12 cm wie im Wasserrechtsbescheid 2003 vorgeschrieben. Dadurch wurde ca. 1/3 mehr mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer abgeleitet, als im Wasserrechtsbescheid 2003 genehmigt sind. Die Öffnung von 12 cm x 12 cm wurde im Okt oder Nov. 2014 hergestellt. Dafür gibt es genug Zeugen und Fotos mit Maßband(nicht augenscheinlich) und Anzeigen bei der besagten Behörde. Auch nicht augenscheinlich, sondern mit Fotos und Maßband wurde von ökologisch geschädigten Bürgern festgestellt, dass die Abläufe bis zur Einleitung in den Vorfluter auch nicht wasserdicht ausgeführt waren. Aber mit Erstaunen mußte ich feststellen, dass schon im Gutachten vom Technischen Büro für Geologie 2013 folgendes festgestellt wurde: Zusammenfassung Auf Grundlage der Angaben zu den einzelnen Objekten der ASFINAG in den beiden Baulosen Steinberg und Unterwald, den Angaben des digitalen Atlas Steiermark betreffend die Einzugsgebiete sowie den hydrographischen Messwerten an den Gewässern Kainach und Teigitsch als Vergleichsgewässer kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Bereich der Weststeiermark eine durchschnittliche Abflussspende von 22 l/s *km² angenommen werden kann. Dieser Wert wird von den angegebenen Zahlen der ASFINAG bei weitem übertroffen so dass davon auszugehen ist, dass an den betroffenen Einleitungsgewässer aufgrund der Überbelastung mit Erosionsschäden am Gewässerbett sowie in weiterer Folge auch an Einrichtungen wie z.B. Fischteichen Schäden, auch in qualitativer Hinsicht, hervorgerufen werden können.   Dörfla, 10.06.2013 Dr. Gunther Suette Weiters wurde im Kollaudierungsbescheid folgendes niedergeschrieben: Der Partei, deren Heranziehung im Bewilligungsverfahren, aus welchem Grunde immer unterblieben ist, steht demnach keine gesetzliche Möglichkeit offen, Ihre Rechte im Überprüfungsverfahren geltend zu machen. Ihr steht nur mehr der im § 26 aufgezeigte Weg frei, den Ersatz eines Schadens der dort näher charakterisiert im ordentlichen Rechtsweg zu begehren, weil ja in Folge der Bestimmung des § 107 Abs. 2 der Bewilligungsbescheid auch gegenüber einer übergangenen Partei Rechtskraftauswirkungen zu äußern fähig ist. Insoweit ist auch das Vorbringen, das sich auf die Nichtbeiziehung einer Partei zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bezieht unzulässig. Dem gegenüber steht,dass in einem Kollaudierungsverfahren nicht nur der Projektswerber als Partei auftreten kann, sondern auch alle jene, deren Rechte durch die von der Wasserrechtsbehörde bewilligte Wasseranlage berührt werden, als Beteiligte beizuziehen sind und auch berechtigt sind ihre Rechte insoferne geltend zu machen, als sie behaupten können, das Projekt sei nicht dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid gemäß ausgeführt und sie seien dadurch in ihren subjektiven im Wasserrechtsgesetz gewährleisteten Rechten verletzt worden.Wie bitte soll ein geschädigter Bürger seine Rechte geltend machen und erklären, dass die Ausführungen nicht dem wasserrechtichen Bewilligungsbescheid entsprechen, wenn er von der Wasserrechtsbehörde nicht geladen wird? Da sich aus dem oben Gesagten für die Wasserrechtsbehörde eindeutig ergibt, dass die im genannten Teilbereich vorhandenen Anlagen der mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 04.04.2003, GZ: FA 13A-33.60 M2-03/22(Baulos Steinberg) bewilligten Anlagen übereinstimmt, war daher in diesem Verfahren

  1. die Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der erteilten Bewilligung festzustellen und
  2. das Vorbringen von Josef und Doris Schmölzer einerseits als unbegründet abzuweisen, andererseits zurückzuweisen, da die Anlage wie bewilligt ausgeführt wurde.

In diesem Kollaudierungsbescheid ist auf Seite 14 angeführt, dass Herr JosefSchmölzer neuerlich am 28.12.2009 bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg persönlich vorgesprochen und insbesondere bemängelt hat,dass die Auslassöffnung des Rückhaltebeckens Zirknitzbach nicht wie bewilligt 0,12 mal 0,12 Meter, sondern 0,12 mal 0,2 Meter betrage und der Inhalt maximal 4000m³ betrage. Festzuhalten wäre, dass Herr Schmölzer 2010, Euro 220.000.- als Schadenersatz von der ASFINAG erhalten hat, da angeblich durch die andauernden Gewässerverunreinigungen keine Fischzucht mehr möglich war! Als Sprecher der ,, Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“ und als österreichischer Staatsbürger bin ich nach dem Gesetz verpflichtet, diese Mißstände aufzuzeigen, und mittels einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, da ein Amtsmißbrauch der in dieser Sachverhaltsdarstellung angeführten, behördlichen Organen nicht auszuschliesen ist. Die landwirtschftlichen Betriebe und die betroffenen Familien, darunter wie oben angeführt schwangere Frauen und Kleinkinder, denen man die Verunreinigung jahrelang von Seiten der verantwortlichen Behörden verschwiegen hat ,werden in der kommenden Woche eine Anzeige gegen die verantwortliche Behörde und gegen die ASFIAG bei der zuständigen Polizei einbringen. Weiters möchte ich festhalten, dass nach unserer Aufdeckung der mit Chlorid und Schwermetallen verunreinigten und den zuständigen Wasserrechtsbehörden bekanntenTrinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen, von Seiten der ASFINAG noch im Dezember 2014 Ersatzwasserleitungen auf Kosten derASFINAG hergestellt wurden. Weitere Anschlüsse sind bereits mit der ASFINAG abgesprochen worden. Mit freundlichen Grüßen

Josef Kipperer“

 

Schlussbericht:

Bundesministerium für Inneres
Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung
Single Point of Contact – SPOC
Herrengasse 7, A-1014 Wien
BAK-SPOC
GZ: VSA/472/2015-BAK
zH. Frau Poche Pia
Schlussbericht!
Sehr geehrte Frau Poche!
Am Mittwoch den 30.9.2015 um 9 Uhr 30 fand eine Begehung der Autobahnbrücke P 10 (Muhri-Brücke) mit dem Chemiealarmdienst der Stmk. Landesregierung, Herrn DI Berghold,ASFINAG, der Autobahnmeisterei und Herrn DI Hofer, Planer der ASFINAG, statt.
Die Entwässerung der Autobahn wird genau so durchgeführt wie wir mit der Beigabe der
Lebensmittelfarbe festgestellt haben. Es wurden im Beisein aller Anwesenden die Schächte geöffnet und die Rohrleitungen besichtigt. Die von uns angegebene Fläche der A 2 Packautobahn von ca 45.000m2 werden die mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer (Chlorid und Schwermetalle) seit 2007 über Rohrleitungen in ein wasserrechtlich nicht genehmigtes namenloses Gerinne und anschließend in das wasserrechtlich nicht genehmigte Gerinne, Waschbachl eingeleitet, dieses mündet wiederrum ca.15 m vor der Wehranlage der Fischzucht Gider, natürlch wasserrechlich auch nicht genehmigt und ohne Filteranlagen in den Zirknitzbach. Wenn man sich die festgestellten Werte der belasteten
Autobahnabwässer in unseren Unterlagen ansieht, (Gutachten Stmk. Landesregierung 2009) wo diese Abwässer nach der Filteranlage als fischtoxisch bezeichnet wurden, ist es wohl erklärbar, warum Herr Gider die Fischzucht durch die Einleitung der Autobahnabwässer nicht betreiben kann. Vergleichsweise kann man ja den Schaden Schmölzer anführen, der im unmittelbaren Bereich der Einleitung in den Loreithbach seine Fischzucht aufgrund der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer nicht mehr durchführen konnte und dafür von der ASFINAG eine Entschädigungszahlung von Euro 220.000.- erhalten hat.
Weiters möchte ich festhalten, dass durch diese wasserrechtlich nicht genehmigten Ableitungen der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer wieder ein ganzes Gebiet des Grundwasserhaushaltes, jahrelang gefährdet war und ist. Wieviele Trinkwasserquellen und Hausbrunnenanlagen müssen noch vernichtet werden, bzw. wieviele Familien müssen noch einer wissentlichen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden, dass von Seiten der Gesetzgebung endlich die verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Fischzucht Hofer:
Diese von der Fam. Hofer geführte Fischzucht wurde durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer durch ca. 1.600 to Schlamm vernichtet und der der Fam. Hofer ein nachweislicher Schaden von Euro 520.000.- zugefügt. Bisher wurden Euro 148.000.- bezahlt.
Die neue Anlage für die Ableitung der Abwässer wurde von der ASFINAG so umgebaut, dass zum heutigen Zeitpunkt die Abwässer mittels einer Rohrleitung bei der Fischzuchtanlage und dem Wohnobjekt der Fam. Hofer vorbeigeleitet werden.
Sehr geehrte Frau Poche!
Ich werde vorläufig die Erhebungen(Wandertage) über weitere wasserrechtlich nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer und weitere Gefährdungen des gesamten Grundwasserhaushaltes und einer weiteren gesundheitlichen Gefährdung von Bürgerinnen/Bürger nicht mehr nachgehen, sondern mit den betroffenen Bürgerinnen/Bürger, die jahrelang einer von den verantwortlichen Behörden wissentlichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld mit der Rechtsvertretung absprechen und einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Kipperer“

400 demonstrierten in der Donaustadt gegen geplante Autobahnprojekte

Stadtökologe Prof. Dr. Lötsch kritisiert Grünraumzerstörung scharf

Wien (OTS) – Am Samstag, den 19.9.2015, riefen das BNWN-BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien/NÖ-Nordost und die BI Hirschstetten-retten zu einer Demonstration samt Infokundgebung bei den Blumengärten Hirschstetten in Wien 22.
Das Motto war „Mei Lebensraum is ned deppat – die geplante Autobahn schon“. 400 Personen, viele Familien mit Kindern, kamen, um gegen die geplanten Autobahnprojekte – die sog. „Stadtstraße“, die S1 Spange Seestadt Aspern und die „Lobau-Autobahn“ – zu protestieren.

Das personifizierte „ökologische Gewissen Wiens“, Dr. Bernd Lötsch, Stadtökologe und ehem. Direktor des Naturhistorischen Museums, sprach sich mit klaren Worten gegen die geplanten Autobahnprojekte aus: „Heute noch Autobahnen zu bauen ist, wie wenn man Ratten füttert!“

Am Ende ging die Demonstration in eine fröhliche Festkundgebung über, wo man sich auf großen Ausstellungsflächen Pläne und Details ansehen konnte. Dazu gab es Musik und Picknick auf der idyllischen Wiese vor den Blumengärten. Ein symbolträchtiger Ort für die OrganisatorInnen, ist doch genau dort von Verkehrsministerium und Stadt Wien eine vierspurige, verharmlosend „Stadtstraße Aspern“ genannte Autobahn vorgesehen, die weitreichende Folgen für die Bevölkerung und die nahversorgende Landwirtschaft hat.

Verlängert mit den ebenfalls geplanten Autobahnteilstücken S1 Spange Seestadt und der im Marchfeld drohenden S8-Marchfeldschnellstraße wäre das eine neue Ost-West-Transitautobahn, welche in der Kornkammer Österreichs große Landwirtschaftsflächen zerstören würde. „Das werden wir uns sicher nicht gefallen lassen!“, so die 17 Bürgerinitiativen und Siedlungsvertreter aus Transdanubien und Niederösterreich unisono. Das überregionale Netzwerk fordert ein durchdachtes Mobilitätskonzept mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Rückgrat. Zum BNWN dazu gestoßen ist die Initiative „Lebenswerte Seestadt Aspern“, ein Zusammenschluss von AnrainerInnen der neu errichteten Seestadt. Auch sie wollen ihre Smart-City-Lebensqualität nicht durch eine Autobahn-Lärmhölle zerstört sehen.

„Stadtstraße Aspern – Transitachse im Herzen der Donaustadt“

Am Dienstag, 23. Juni 2015 fand in der Kirche St. Claret, Quadenstraße 53 in der Donaustadt, ein gut besuchter ExpertInnen-Abend zur Stadtstraße Aspern Hirschstetten statt. Ausgewiesene Fachleute beschrieben die Gefahren, die durch die Transitschneise durch die Donaustadt drohen, gaben Tipps zur UVP und zeigten verträgliche Alternativen auf.

Neben VertreterInnen der im BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien – NÖ / Nordost (BNWN) organisierten Bürgerinitiativen wiesen die ExpertInnen Dr. Regina Rath-Wacenosky, die Leiterin des Bereichs Palliativmedizin und Neuropulmologie an der Kinder- und Jugendabteilung des Landesklinikums Mödling, Dr. Hanns Moshanner von der Medizinuniversität Wien, ein national wie international angesehener Experte für Klima und Luftqualität, Dr. Harald Frey vom Institut für Verkehrswissenschaften im Forschungsbereich “Verkehrsplanung und Verkehrstechnik” an der TU Wien und Dr. Johann Raunikar, pensionierter Richter und renommiertester Experte für die Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP), auf die umfangreichen Gefahren für Gesundheit und Lebensqualität durch die Stadtstraße Aspern hin. Anschließend meldeten sich viele TeilnehmerInnen zu Wort und sprachen sich einhellig gegen die Stadtstraße aus. Die zentrale Frage, die im Raum stehen blieb, war die nach der besten Strategie zur Verhinderung dieser unnötigen Transitschneise.“

300 TeilnehmerInnen, kompetente Vortragende, tolles Ausstellungsmaterial: Gratulation dem BNWN für die gelungene Veranstaltung!

Hier eine Radio Orange OpenUp Sendung (57 Min.) zu dieser Veranstaltung:
„Damit Wien nicht unter die Räder kommt …“

„Verkehrshölle Essling“

PRESSEAUSSENDUNG zur gemeinsamen Veranstaltung „Verkehrshölle Essling“ des BNWN und des Wr. Forum:

Aktuelle Erkenntnisse der Verkehrswissenschaft verlangen eine neue
Verkehrspolitik.
60 TeilnehmerInnen haben sich am 16. Juni 2015 in Essling, Wien 22, eingefunden zur Informations- und Diskussionsveranstaltung des „BürgerInnen Netzwerks Verkehrsregion Wien-NÖ-Nordost“ mit mit der Initiative „Lebensraum Essling.“ Es wurde nicht nur die katastrophale gegenwärtige Verkehrsüberlastung der Esslinger Hauptstraße beklagt, die bereits zu mehreren Schließungen von Gewerbe- und Gastronomiebetrieben geführt hat. Sowohl in den Referaten, als auch in der Diskussion wurde um wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens gerungen.

„Es geht um einen Prozess der Wahrheitsfindung,“ erklärte der Initiator der Veranstaltung, Georg Hartl, bereits in der Einführung. Dies sei umso notwendiger, als einerseits eine Entscheidung der Gemeinde Wien vorliegt, durch und um den 22. Bezirk autobahnartige Hochleistungsstraßen zu errichten, während anderseits das Verkehrswissenschaftliche Institut der Technischen Universität feststellt, dass damit die Verkehrsprobleme Wiens keinesfalls gelöst werden. Insgesamt wäre nach dem Bau des Lobautunnels, der S 1, der Spange Aspern und der Stadtstraße Hirschstetten das Verkehrsaufkommen sogar höher als derzeit. Zu dessen Verringerung darf man nicht neue Straßen errichten, vielmehr muss man die öffentlichen Verkehrsmittel großzügig ausbauen.

Mit einem Film über die Verkehrsbelastung im Lobauvorland sowie mit bildhaften Darstellungen von Plänen und Verkehrsstatistiken überzeugten die Referenten des BürgerInnen-Netzwerks die Teilnehmer*innen von der Unwirksamkeit der geplanten Bauwerke und der Notwendigkeit, rasch umzudenken und nicht ein paar Milliarden Euro in sinnlose Verkehrsbauten zu investieren. Mit einem Teil davon kann man die notwendigen Schnellbahn-, Straßenbahn- und Buslinien errichten. Das ersparte Geld soll besser in Bildung, Gesundheit etc. investiert werden.“

Auseinandersetzung um S1-Lobauautobahn nicht entschieden

Umweltorganisationen und BIen zeigen weiteren Verfahrensweg vor und Probleme auf.

Wien (OTS) – Wien, am 04.05.2014 (VIRUS). In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten die Umweltorganisationen Forum Wissenschaft und Umwelt (FWU), GLOBAL 2000 und VIRUS gemeinsam mit den Bürgerinitiativen „Rettet die Lobau“ und Marchfeld Groß-Enzersdorf das weiterhin offene Rennen um die S1-Lobauautobahn, Probleme des Projekts wie die Bedeutung von dessen erfolgreicher Abwehr für Klimapolitik und Verhinderung von Milliardenschulden.

Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS – er vertritt auch die BI Rettet die Lobau im Verfahren – fasst die Ergebnisse der UVP zusammen: „Es gibt jetzt zwar einen Bescheid, aber auch 2013 war schon einer fertig, dennoch musste das Ermittlungsverfahren fortgesetzt werden. Auf unsere Vorbringen mit insgesamt 21 Gutachten ist die Behörde nicht ergebnisoffen eingegangen. Die Ermittlungen wären zwar auch jetzt nicht abgeschlossen, aber offenbar wurde der politische Druck so groß, dass um jeden Preis ein Bescheid erlassen werden musste. Dementsprechend sieht er aus, nun wird sich die nächste Instanz damit auseinandersetzen“. Dringend ans Licht der Öffentlichkeit gehöre weiters die „Geheimsache“, mit der im Dunstkreis des bmvit und vom jeweiligen Minister per Dienstanweisung abgesegnet – ein, so Rehm, „dubioses System von Richtlinien“ in Gestalt der so genannten RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) etabliert wurde. Planer, Gutachter und Ministerialbeamte würden sich dabei die nicht frei veröffentlichten, aber von der Behörde als alles entscheidend behandelten Spielregeln ausmachen, mit denen die Projekte erst genehmigungsfähig gemacht werden. „Nur so konnte es etwa geschehen, dass trotz jahrelanger massiver Kritik namhafter Tunnelsicherheitsexperten am Brandschutz des Lobautunnels das Sicherheitsniveau nachträglich reduziert wurde. Man hat die Fluchtwegabstände verdoppelt, um am falschen Platz ein paar Euro zu sparen“, kritisiert Rehm. Ein Hauptproblem bliebe weiters die Querung der Grundwasserhorizonte unter dem Nationalpark in keinesfalls dichtem Untergrund aus dem die Großstadt Wien mit Trinkwasser versorgt wird. „Die Untersuchungen waren und sind mangelhaft und die Kritik unserer geologischen Sachverständigen konnte nicht entkräftet werden“, so Rehm.

Dr. Josef Unterweger, Rechtsanwalt des Forums Wissenschaft und Umwelt (FWU) stellte gleich anfangs klar, dass die Ampel für das Projekt keinesfalls auf Grün steht. Das Vorhaben brauche jedenfalls noch weitere Bewilligungsverfahren bei den Ländern Wien und Niederösterreich im Bereich des Wasser- und Naturschutzrechts, in denen im Anschluss ebenfalls Rechtsmittel eingebracht werden können. Im nun lediglich erstinstanzlich abgeschlossenen UVP-Verfahren sei klar gewesen, dass eine Ablehnung des Asfinag-Genehmigungsantrages denkunmöglich ist, solange der Verkehrsminister auch UVP-Behörde ist. „Hier erwarten wir vom neu geschaffenen Bundesverwaltungsgericht, an das unsere Beschwerden gegen den unter anderem dem Bestimmtheitsgebot widersprechenden Bescheid zu richten sind, eine faire, ergebnisoffene und unabhängige Entscheidung“, so Unterweger. Kritik vonseiten des Anwalts kam auch an den Nutzen-Kostenanalysen, in denen der volkswirtschaftliche Nutzen von Tunnelbauten in Österreich generell überzogen dargestellt werde. Auch für diese Untersuchungen würden die Spielregeln mittels RVS gemacht und auch sonst seien die UVP-Grundlagen fragwürdig. „Die Grundlagen für eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der S1-Lobauautobahn für den Bereich Verkehr basieren überwiegend auf Annahmen und Wunschvorstellungen, die jedoch aktuelle und real nachweisbare gesellschafts- und verkehrspolitische Daten zu Verhaltensänderungen außer Acht lassen,“ zitiert Unterweger die Verkehrswissenschafter Univ. Prof. Dr. Knoflacher und Dr. Frey aus ihrem für das FWU erstellten Gutachten.

DI Christian Hiebaum, er vertritt die BürgerInitiatve Marchfeld-Groß Enzersdorf im UVP-Verfahren, verwies die immer wiederkehrenden Politikeransagen von einer Verkehrsentlastung durch die S1 ins Reich der Fabel. Wie dem Projekt zu entnehmen sei, würden etwa weder die wiederholt ins Spiel gebrachte Südosttangente noch die Esslinger Hauptstraße oder die Stadt Groß Enzersdorf vom Verkehr entlastet, es käme nach den vorgelegten Unterlagen im Gegenteil zu deutlichen Verkehrszunahmen. „Entlastungswirkungen werden dadurch dargestellt, dass künstlich hochgerechnete Verkehrsbelastungen des Bestandsnetzes für ein Prognosejahr konstruiert werden. Aber selbst für diesen Fall kann nicht von einer nachhaltig wirksamen Entlastung gesprochen werden“, so Hiebaum. Wie Sachverständige festgestellt hätten, sei es der Projektwerberin bisher nicht möglich gewesen, die Unsicherheiten bei den Verkehrsuntersuchungen und darauf aufbauenden Immissionsberechnungen so in den Griff zu bekommen, dass eine Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann. „Durch die neue Lärmverordnung des bmvit sind chaotische Zustände entstanden, plötzlich wären eine größere Zahl von Anrainern von unzumutbarer Lärmbelästigung betroffen. Dass S1 und S8 trotz überschneidendem Projektgebiet auch für den Nullplanfall nicht zusammenpassen, spricht für sich und gegen die Qualität der vorgenommenen Untersuchungen“, kritisiert Hiebaum.

Mag. Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000, macht die eminente Bedeutung des Verkehrssektors für die österreichischen Klimaschutzbemühungen deutlich: „Die österreichische Regierung hat beim Klimaschutz jahrelang geschlafen. Anstatt, wie vereinbart, die Treibhausgasemissionen einzusparen, hat Österreich die Emissionen sogar erhöht. Es ist völlig verrückt, im Jahr der entscheidenden Klimakonferenz in Paris, wieder Autobahnen zu bauen, anstatt sinnvolle Alternativen umzusetzen, die Mensch und Umwelt wirklich entlasten.“ Hunderte Millionen Euro wurden bereits in den Zukauf von CO2-Zertifikaten gesteckt und trotzdem ist Österreich nicht auf Kurs, was die Erreichung der Klimaziele bis 2020 betrifft. Dazu gibt es keine Strategie, wie man die Ziele bis 2030 erreichen will, und auch noch keinen Plan, wie wir es schaffen, bis 2050 aus fossiler Energie auszusteigen. „Die Regierung agiert in der Klimapolitik völlig planlos und an allen Ecken und Enden fehlt es an Geld. In dieser Situation ist es völlig unverantwortlich, Milliarden in den Bau einer Autobahn zu stecken. Statt neuen Milliardengräbern brauchen wir Zukunftsinvestitionen in den öffentlichen Verkehr, thermische Sanierung und erneuerbare Energie“, so Johannes Wahlmüller abschließend.

Die Organisationen kritisieren, dass ein weiteres Jahr ohne die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluation des Asfinag-Bauprogramms verstrichen ist. „Im Interesse der Umwelt und der Staatsfinanzen sollte diese rasch angegangen und die S1 und ihre Satellitenprojekte S8 -„Marchfeldautobahn“ und S1-„Spange Seestadt-Stadtstraße“ ehebaldigst gestrichen werden“, so die Veranstalter unisono.

(Pressekonferenz von Rettet die Lobau, BIM Großenzersdorf-Marchfeld, VIRUS, Forum Wissenschaft und Umwelt und GLOBAL 2000)

Die ganze Pressekonferenz in voller Länge als Radio Orange OpenUp Sendung 

Kurzbeitrag der Radio Orange Nachrichtenredaktion
Unsere Presseaussendung

Bürgerinitiative Rettet das Lobauvorland und BNWN kämpfen für mehr Lebensqualität

Von Lärm und Abgasen geplagte Bürger*innen fordern dringend Umkehr in der Donaustädter Verkehrspolitik und präsentieren ihr Mobilitätsmanifest.

Eine gänzlich ungewohnte Atmosphäre als sonst bot sich am Freitagnachmittag, 20. März 2015, auf der Kreuzung Brockhausengasse/Lobaugasse. Spielende Kinder in der Straßenmitte, Transparente, Infostände und Heurigentische, an denen zum Kaffee eingeladen wurde. Mehr als 200 Leute waren gekommen, um ihren Unmut über die ständige Zunahme des PKW-Verkehrs – bereits um 8.000 Fahrzeuge pro Tag in der Brockhausengasse – auszudrücken.

In engagierten Debatten mit TeilnehmerInnen stellten die AktivistInnen der Bürgerinitativen klar, dass sie bestens vertraut sind mit den aktuellen Erkenntnissen der Verkehrswissenschaft. Daher sind sie sich im Klaren, dass die geplanten Mega-Verkehrsprojekte Stadtstraße Aspern, Spange S1, sowie die Nordostumfahrung mit Lobautunnel nicht zur Abnahme, sondern zur Zunahme des motorisierten Individualverkehrs im ganzen Bezirk Donaustadt und insbesondere auch im Lobauvorland führen. Es ist völlig unverständlich, dass die Politik an Jahrzehnte alten Konzepten festhält und Milliarden in sinnlose Autobahnbauten stecken will. Das Gebot er Stunde ist ein Maßnahmenpaket – das Manifest für die Mobilität in der Donaustadt!

Volltextversion des Manifests: www.lobauvorland.at

Alle Bilder vom BNWN

Demo: Nein zur Schließung der S80-Station Lobau! Umweltfreundliche Mobilität JETZT!

Laut Polizeiangaben nahmen 400 Menschen beim Protestzug am 13.12.2014 teil.

Hier ein Video dazu zum Downloaden.

Gemeinsam demonstrierten wir gegen die für 14.12.2014 geplante Schließung der S80-Station Lobau durch die ÖBB von der U2-Station Stadlau zur Station Lobau.   

Durch untenstehende Presseaussendung und Teilnahme am Protestzug unterstützte „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ die Forderungen der BürgerInneninitiative „BI S-80 Lobau“:


Innenpolitik/Verkehr/Wien/Niederösterreich/Chronik/S 80 Station Lobau

Nein zur Schließung der S 80 Station Lobau! Umweltfreundliche Mobilität JETZT! Diesen Samstag 13.12.2014 ist ein Protestwandertag gegen die, von der ÖBB für den darauf folgenden Tag vorgesehene, Schließung der Schnellbahnstation S 80 Lobau geplant. Die BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton ruft dazu auf an diesem teilzunehmen. Sie fordert dringend den Erhalt der Stationen Lobau und Hausfeldstrasse sowie eine Intervallverdichtung bei der S80 – auch als umweltfreundliche Alternative zu einer drohenden Lobau-Autobahn.  

 „Unfassbar“ findet Jutta Matysek Obfrau der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton die bevorstehende Schließung der Schnellbahnstation Lobau mit 14.12.2014. Während die ÖBB noch mit der, in dieser Sache besonders aktiven, BI S80 Lobau in einem Mediationsverfahren saß, wurde im Hintergrund längst beschlossen die Station Lobau zu schließen. „Die Bürgerinitiativen VertreterInnen zweieinhalb Jahre mit fadenscheinigen Argumenten in einem Mediationsverfahren hinzuhalten und währenddessen die Schließung der Station vorzubereiten, dass ist wirklich eine Verhöhnung der Betroffenen. Aber auch der Bahnkunden und Steuerzahler, die für das teure Mediationsverfahren bezahlen mussten.“

 Die Station Lobau liegt direkt neben dem Nationalpark Donauauen. Vor allem im Sommer wurde diese umweltfreundliche Anfahrtsmöglichkeit von Erholungssuchenden und Badenden gerne genutzt. Die ÖBB reduzierte den ursprünglichen 20 min. Intervall zuerst auf 30 min., dann gab es auf einmal Löcher im Fahrplan von bis zu 2 Stunden. Wenn die ÖBB jetzt als Grund für die Schließung eine schlechte Auslastung angibt, ist das wohl nur mehr zynisch.   Mit solchen Intervallen wurde die S80, trotz Anbindung an den neuen Hauptbahnhof und an die verlängerte U2 und den neuen 26er in der Station Hausfeldstraße, total unattraktiv gemacht. Jetzt soll die Bahn ab morgen in der Station Lobau nicht mehr stehen bleiben und von der Station Hausfeldstraße hört man, dass bald dasselbe geplant ist.

Die Ostbahnstrecke soll bis Bratislava zweigleisig und elektirfiziert ausgebaut werden (Umweltverträglichkeitsverfahren ist im Laufen), aber davon werden die AnrainerInnen dieser Stationen nur mehr den Lärm haben, zusteigen können sie in Zukunft hier nicht mehr. Einmal mehr werden die Menschen zum Umsteigen auf Auto gebracht, man darf sich nicht wundern wenn Österreich bei der Klimakonferenz den Titel Fossil des Tages erhält. (und wieder massenhaft Geld wegen der Nichteinhaltung des Kyotozieles zahlen wird müssen).  

BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton fordert:

+ Erhalt und Modernisierung der Stationen  
+ 15 min. Intervall  
+ eine zusätzliche Umsteigemöglichkeit zur S 45 (die, da sich die Linien ohnehin treffen, mit wenig Aufwand hergestellt werden könnte)  
+ neue Zubringerbusse in NÖ, die Pendler östlich von Wien zur Ostbahn bringen und so zum Umsteigen auf die Bahn motivieren.  
+ Nein zu „Ersatz“ der Bahn durch Autobahn denn: Die S 80 läuft genau parallel zur Südosttangente und könnte diese – entsprechend attraktiviert – ideal entlasten. Stattdessen ist hier von der Asfinag eine Lobau-Autobahn um 3 Milliarden Euro geplant. ÖBB und Asfinag sind zu 100% im Eigentum des Staates Österreich. Wir fordern Verkehrsminister Stöger auf hier endlich die Notbremse zu ziehen. Es kann nicht sein, dass staatlichen Konzerne für die er verantwortlich ist, derart für die Bevölkerung und den Staatshaushalt schädliche Dinge tun. Er ist gefordert, jetzt die Weichen für eine umweltfreundliche Mobilität der Zukunft zu stellen und auch die Gelder in die richtige Richtung zu verlagern.  

Treffpunkt zur polizeilich angemeldeten der Protestwanderung der „BI S 80 Lobau“: Morgen Sa 13.12, 11 Uhr U2 Station Stadlau. Es wird die 2 km lange Strecke zur S80 Station Lobau gegangen die die ÖBB den AnrainerInnen ab morgen zumutet.