S1 Lobauautobahn: Neben Lobautunnel auch Bau im Freiland rechtswidrig, Bescheide reichen nicht,…
„…Rechtsgutachter Univ. Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer hielt fest, dass seine Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer verletzten Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die S1 vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH erfolgen, aber davon ausgehen, dass dieser der ihm vorgelegten Stellungnahme der EU-Kommisison folgen wird und führte aus, dass auch die ASFINAG als Behörde im Sinne der SUP-Richtlinie anzusehen und an unionsrechtliche Vorgaben unmittelbar gebunden sei. „Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts schlägt für die ASFINAG in Hinblick auf den Unternehmensgegenstand durch. (…)“
Die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS im Ganzen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0084/s1-lobauautobahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-freiland-rechtswidrig
Medienberichte von der Pressekonferenz:
Hier die Pressekonferenz als Radio Orange Sendung zum Nachhören (30min): https://cba.media/766212
Kurier: https://kurier.at/chronik/wien/lobauautobahn-s1-virus-hanke-entscheidung-gutachten/403144538
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0084/s1-lobauautob
ahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-freiland-rechtswidrig
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/lobautunnel-vor-dem-aus-r
echtsgutachten-bringt-s1-ins-wanken/674170546
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0176/gruene-wiense
quenz-ad-lobauautobahn-milliardengrab-mit-hohem-rechtlichen-risiko
https://wien.orf.at/stories/3347556/
https://on.orf.at/video/14316929/wien-heute-vom-26032026
https://www.vienna.at/lobautunnel-s1-abschnitt-drohen-eu-rechtliche-hu
erden/10075169
https://www.meinbezirk.at/donaustadt/c-politik/baustart-fuer-s1-und-lo
bautunnel-fuer-eu-rechtsexperten-unzulaessig_a8556013
https://oekonews.at/s1-lobauautobahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-fre
iland-rechtswidrig+2400+1233622
https://www.noen.at/gaenserndorf/wiener-aussenring-s1-zwischen-gross-e
nzersdorf-und-suessenbrunn-steht-vor-baubeginn-516614182
VIRUS kritisiert Mogelpackung um rechtswidrigen Show-Baustart der S1-Lobauautobahn
Brandneues Rechtsgutachten liegt jetzt auch Asfinag-Vorstand und BM Hanke vor
Wien (OTS) – 02.04.2026,
Kritisch merkt die Umweltorganisation VIRUS an, dass die Asfinag vorhersehbar in der Osterwoche einen Show-Baustart für den Freilandabschnitt der S1-Lobauautobahn hingelegt habe. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit dieser Aktion am 1.April soll der Öffentlichkeit mit Vorbereitungsmaßnahmen suggeriert werden, dass es jetzt unbeirrbar und genau wie von Minister Hanke vorigen Herbst verkündet endlich voll losgeht. Tatsächlich handelt es sich um eine Mogelpackung, soll ein richtiger Baubeginn erst im nächsten Jahr stattfinden und bleibt jede Tätigkeit entgegen allen bloß reflexartigen Abwehrbeteuerungen rechtswidrig“.
Dies folge aus dem vorige Woche von VIRUS präsentierten auf universitärem Niveau erstellten Rechtsgutachten . Hinsichtlich der Arbeiten seien bisher nur Umweltauflagen und bescheidene Nebentätigkeiten ausgeschrieben worden. „Das Spektrum reicht hier von einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den Baustellenverkehr“, weiß Rehm. Bei letzterem sei nun ein Bagger für Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der es medientauglich ermögliche, die beliebte Schlagzeile von den rollenden Baggern zu bemühen. „Im Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung keine Fakten geschaffen werden und dass hinreichend Spielraum besteht, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebietet. Dieses betrifft nicht nur den Lobautunnel sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und wird dem EU-Recht wohl zum Durchbruch verhelfen,“ so Rehm. In der Zwischenzeit hätten der Vorstand der Asfinag-Holding und Bundesminister Hanke das neue Rechtsgutachten erhalten und damit nun unmittelbar die Möglichkeit, die Unhaltbarkeit ihrer bisherigen Positionen zu prüfen. „Die wie aus der Pistole geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt haben“, so Rehm, der auch den Verweis der Asfinag auf eigene Gutachten nicht gelten lässt: „Jene Gutachten die in der Folge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 ausgebrochenen Panik erstellt wurden, hatten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht berücksichtigt und nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken. Zu den neuen Rechtsfragen, die wir jetzt begutachten ließen, haben Asfinag und Minister überhaupt nichts in der Hand.“ Rechtskräftige Bescheide würden eben allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei, die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag überhaupt tätig werden dürfe. „Das mag nicht leicht zu verstehen sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen“, so Rehm abschließend.
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