Bild: Artikel aus: „Die ganze Woche“ vom 11.5.2021.
Lobau – Nationalpark erhalten statt Autobahn!
Die Lobau erlangte schon 1977 die internationale Anerkennung als Schutzgebiet . Damals befand die UNESCO die Untere Lobau als eines der bedeutendsten Feuchtgebiete der Welt und erklärte sie zum „Biosphärenreservat“. Seit 1978 ist die gesamte Lobau Naturschutzgebiet. Und 1997 wurde die Lobau und die gesamten Donau-Auen östlich von Wien bis zur Staatsgrenze der Slowakei zum Nationalpark erklärt.
Wien hat das einzigartige Privileg einen Nationalpark angrenzend, bzw. Als Teil des Stadtgebiets zu haben. “Durch die Unterschutzstellung u.a. als Nationalpark konnte die einzigartige und aus ökologischer Sicht sehr bedeutende Auenlandschaft der Lobau gerettet werden. Die Ausweisung als Biosphärenreservat, Ramsar-Schutzgebiet und Natura-2000-Gebiet unterstreichen die ökologische Bedeutung der Lobau. Spezielle Managementpläne und nicht zuletzt auch das Nationalparkgesetz sollen den langfristige Schutz dieser Lebensräume gewährleisten. Neben dem Arten- und Lebensraumschutz stellen die Erholungsnutzung und die Umweltbildung wichtige Bereiche in der Nationalparkbewirtschaftung dar.”- Soweit die Gemeinde Wien auf ihrer Homepage unter: „Erholungsgebiet Donau-Auen (Lobau)„
Aber: Wie will man diesen langfristigen Schutz der Lobau ernsthaft gewährleisten, wenn man mit der S1 Süßenbrunn bis Schwechat, deren Teil der geplante „Lobautunnel“ wäre eine Autobahn mitten durch plant?
Die Weltnaturschutzunion (IUCN) droht die internationale Anerkennung als Nationalpark zu entziehen. Sie ist wegen der geplanten Lobau-Autobahn besorgt und fürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf den Nationalpark. Sie fordert zuerst Beweise, dass die Donau-Auen – insbesondere das Grundwasser – durch den Bau der Autobahn keinen Schaden nehmen, bevor diese bewilligt werde. (aus: KURIER vom 17.05.2021)
Würde Österreich bzw. Würden die Grundeigentümer des Nationalpark Donau-Auen Wien und NÖ wirklich einen internationalen Schutzstatus risikieren? Die Vergangenheit hat gezeigt: Ja würden sie.
Still und heimlich wurde im Jahr 2017 der UNESCO Biosphärenreservats Status aberkannt. Die Frage drängt sich auf: Vorleistung für den Bau der Autobahn? Wollte man so einer öffentlichkeitswirksamen Rüge durch die UNESCO vorgreifen? Der offizielle Grund war fehlende Einteilung in Zonen verschiedener Schutzklasse (Kernzone usw.) Es wäre aber ein Leichtes gewesen solche Flächen zu benennen und den Schutzstatus weiterzuhaben. Allerdings kann ein UNESCO Schutzstatus im Weg sein, wenn man größere Bauvorhaben vorhat – siehe Heumarkt Projekt). Die Öffentlichkeit wurde darüber in keinster Weise informiert. Erst auf unsere Nachfrage hin sagte uns die Forstverwaltung, “macht ja nix, weil die Lobau eh noch Nationalparkstatus hat.“
Wenn dieser aber jetzt wegen dem Bau der S1 der Nationalparkstatus verloren geht? Dann drohen höchstwahrscheinlich fatale Auswirkungen nicht nur auf die Lobau, sondern auch auf das gesamte derzeitige Schutzgebiet: Es gibt sehr viele Begehrlichkeiten an das Gebiet, die derzeit der Schutzstatus fernhält. Aber wenn er fällt? Was für Immobilienhaie, Tanklagererweiterer, Jagdtgebieteinzäuner, Abholzer, Betonierer usw. werden dann aus ihren Löchern kriechen….? Es könnte auch eine Signalwirkung auf andere Schutzgebiete haben: Wenn nicht einmal ein Gebiet, dass Nationalpark, Natura 2000-, Ramsar-, Trinkwasserschutz-, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet ist, sicher ist, welches “normale” Schutzgebiet in Österreich ist dann noch sicher? Das darf auf keinen Fall passieren! Autobahn stoppen! Nationalpark erhalten!
Auf der nicht untertunnelten Hälfte der Lobau-Autobahn zwischen Süßenbrunn und Großenzersdorf hat die Asfinag Anfang April 2026 mit Bauvorbereitungsarbeiten begonnen. Furchtbar! Aber im Vergleich zu den drohenden Betonorgien, wenn die Autobahn selbst gebaut wird, ein verhältnismäßig kleiner und vor allem immer noch reversibler Eingriff.
Im März 2027 will sie mit großen Asphaltier- und Betonierarbeiten der Autobahn losschlagen – mitten in kostbarsten Ackerboden. Für diesen – als erster Verwirklichungsabschnitt bezeichneten – Autobahnteil entlang der Stadtgrenze sind UVP- und Materieverfahren abgeschlossen. Aber es ist keine ordnungsgemäße Strategische Umweltprüfung erfolgt wie sie das EU Recht bei Großprojekten zwingend vorsieht. Wir sehen daher – gestützt auf die Rechtsgutachten von den Europarechtsexperten Dr. Müller und Dr. Lachmayer – jedliche Baumaßnahmen für diese Autobahn als illegal an, weil eine Lobau-Autobahn ohne abgeschlossener SUP gar nicht im Bundesstraßenverzeichnis stehen darf und wegen der EU rechtlichen Verpflichtung zur Rechtsbereinigung von dort gestrichen werden muss. Wenn eine Lobau-Autobahn nicht im Bundesstraßengesetz ist hat die Asfinag keine rechtliche Grundlage weiter für diese zu arbeiten!
Beim Europhäischen Gerichtshof Eugh ist ein Verfahren gegen die gesammt S1 Süßenbrunn bis Schwechat anhängig, also für beides nichtuntertunnelte Hälfte und Tunnelhälfte. Der Eugh wird im Herbst entscheiden, leider hat dieses Verfahren aber keinen Aufschiebende Wirkung. Das macht sich Verkehrsminister Hanke zu Nutzen: Trotz der fehlenden Rechtssicherheit für dieses Horrorprojekt hat er angeordnet Bauvorbereitungsmaßnahmen zu beginnen. Er will offensichtlich Fakten in Beton gegossen schaffen und riskiert damit ein EU Vertragsverletzungsverfahren mit EU Strafzahlungen (die dann die Steuerzahlenden berappen müssen).
Für den 2. Verwirklichungsabschnitt sind 6 Materierechtsverfahren anhängig (Wasserrechtsverfahren, Naturschutz- und Nationalparkrechtsverfahren werden geteilt nach Wien und NÖ) und weiters ein UVP Änderungsverfahren mit denen sich BürgerInitiativen und Umweltorganisationen herumschlagen müssen.
Auch die anderen geplanten Autobahnprojekte im Nordosten Österreichs bedrohen Schutzgebiete: Die S1 Spange ein Landschaftsschutzgebiet, die S8 Marchfeldschnellstrasse West ein Europaschutzgebiet für den vom Aussterben bedrohten Triel, der östliche Teil ist als Brücke durch die Marchauen – Natura 2000 Gebiet und Vogelschutzgebiet – geplant).
Wichtig: All die Verfahren entscheiden nur, ob – nach den geltenden Gesetzen – gebaut werden DARF. Auch wenn von den Gerichten ein go kommt, die Entscheidung, ob gebaut werden SOLL ist immer noch eine politische Entscheidung. Eine einfache Mehrheit im Parlament kann die Autobahn Projekte zu jedem Zeitpunkt aus dem Bundesstrassengesetz Anhang 2 streichen. Alle dazugehörenden Verfahren wären dadurch mit einem Schlag beendet. Klingt utopisch, hat es aber in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben. Das müssen wir JETZT erreichen. Bevor es zu spät ist.
