Schlagwort: S8 Marchfeldschnellstraße

Wir trauern um unsere liebe Mitstreiterin Margit Huber aus Groß Enzersdorf

Am Montag hat sie uns noch bei der Veranstaltung in Essling unterstützt, am Donnerstag ist sie völlig unerwartet verstorben: Margit aus Groß Enzersdorf, die unseren Kampf gegen die drohenden Autobahnen und für den Schutz der Lobau jahrelang tagkräftig & engagiert unterstützt hat.

An diesem Text von ihrer Facebook Seite aus 2021 anläßlich des Stopps der Lobau-Autobahn durch Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) läßt sich erahnen, wie viel ihr das Thema bedeutet hat.

Margit du wirst uns sehr fehlen! Unser tiefempfundenes Beileid all deinen Angehörigen und Freunden die um dich trauern.

„Katastrophe, würde alles gebaut, was im Bundesstraßengesetz 1971 steht.“

Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt: Lebensqualität statt Verkehrshölle!


„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Umsetzung der im Straßenbaugesetz 1970 genannten Straßenbauprojekte rasch sicherzustellen.
“ hat die FPÖ im Parlament (Entschließungsantrag 63/A (E) vom 26.02.2025) beantragt.
Die Begründungen – von weniger Stau bis zum wirtschaftlichen Aufschwung – sind längst
durch die praktische Evidenz der täglichen Staus einerseits, aber auch durch die Wissenschaft
widerlegt. Vizepräsident des Forum Wissenschaft & Umwelt (FWU) Em.O.Univ.Prof. Dipl.-Ing.
Dr.techn. Hermann Knoflacher speziell zu den durch die FPÖ auch angesprochenen
Lobautunnel und S 1: „Sachlich ist das Projekt ein Schaden für Wien und sein Umland, ebenso
für die Umwelt sowie für die Zukunft der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft. Es
widerspricht sowohl den Klimazielen Österreichs, als auch jenen der Bundesländer. Nach dem
heutigen Wissenstand ist das Projekt sachlich nicht zu verantworten, weil es nachweisbar
bessere Alternativen gibt, die konform mit diesen Zielsetzungen sind.“
In näherer Betrachtung zum FPÖ-Entschließungsantrag zum Bundesstraßengesetz 1971
zeigt sich für Wien folgendes Bild:

Quelle, Bild in höherer Auflösung

Mehr als 200 km Bundesstraßen A, S und B innerhalb der Stadtgrenzen Wiens!
Eine Autobahn von Altmannsdorf übervGersthof bis Heiligenstadt entlang der Vorortelinie, die Verlängerung der Westautobahn durch das Wiental und den ersten Bezirk über die Brigittenau zur Nordautobahn oder die Flötzersteig Autobahn (auf Stelzen quer über Hütteldorf zur Westeinfahrt) zeigen das enorme stadtzerstörerische Potenzial.

Quelle, Bild in höherer Auflösung

In den 70er und 80er des vorigen Jahrhunderts war es eine Pionierleistung einer kleinen Stadtpartei, der Wiener Volkspartei, unter Erhard Busek und Jörg
Mauthe sich von solchen Konzepten abzuwenden.
Der Lobautunnel war damals übrigens noch kein Thema. Ein Grund mehr für die Wiener ÖVP
sich damaliger Errungenschaften zu erinnern und die Position zum aktuellen Projekt zu
überdenken.
„Es wäre eine Katastrophe, würde alles gebaut, was im Bundesstraßengesetz 1971 steht.“,

stellt Prof. Dr. Reinhold Christian, Präsident des FWU, fest. Eine Katastrophe für die Menschen
und die Natur, ganz abgesehen von Milliarden-Ausgaben, die wir uns nicht leisten können.
„Wir hoffen, dass diese Rückschau allen Menschen klar macht, dass derartige Konzepte nicht
zukunftsfähig sind und in unserer Welt nichts verloren haben.“, so Knoflacher und Christian
abschließend. Rückfragen bitte an Dr. Reinhold Christian; office@fwu.at“

Themenabend „Die Lobau ist in Gefahr“ am 24.3. um 18.30 Uhr

Veranstaltung von Die Grünen Donaustadt

Gumpendorfer Straße 63b, 1060 Wien, Österreich

Austrocknung, Verlandung und ein milliardenschwerer Tunnel durch einen Nationalpark bedrohen dieses wertvolle Naturschutzgebiet.

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen und diskutieren Sie mit Expert*innen über Lösungen für den Schutz der Lobau.

Spannende, informative und aktuelle Vorträge mit:
👉 CHRISTIAN GRIEBLER, Universität Wien
👉 JUTTA MATYSEK, Obfrau Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“

Mit anschließender Diskussion und anregenden Gesprächen bei einem kleinen Buffet.

Gemeinsam für den Schutz der Lobau! ✊🌱

Ort: Ig. Architektur, Gumpendorferstraße 63B, 1060 Wien

Eintritt frei!

Durchbruch bei S1: Bundesverwaltungsgericht schickt Lobautunnel zum Europäischen Gerichtshof

Fehlende Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz zeigt nun Auswirkungen

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend S1-Lobautunnel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt, womit die laufenden Verfahren in die Warteschleife gestellt sind. Sprecher Wolfgang Rehm. „Das von uns beauftragte und von der Universität Innsbruck erstelltes Rechtsgutachten, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz wegen Unionsrechtswidrigkeit fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt.“

Der Mangel liege in einer nicht durchgeführten, für Pläne und Programme vorgeschriebenen so genannten Strategischen Umweltprüfung, für die Bundesstraßengesetz-Änderung 2006, womit EU-Recht verletzt worden sei. „Die Rechtsprechung des EuGH knüpft daran weitreichende Konsequenzen, die eine Rücknahme des Planes, hier betreffend die Verzeichnisse des Bundesstraßengesetzes, beinhalten. Dem Unionsrecht widersprechende Bestimmungen sind unangewendet zu lassen und werden verdrängt“, so Rehm. Der nun erfolgte Gerichtsbeschluss habe sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und im Windschatten vieler Lobautunnel-Schlagzeilen bereits in den letzten Monaten im Verfahrensakt und in der mündlichen Gerichtsverhandlung im Jänner abgezeichnet. Dabei sei die Projektwerberin Asfinag, die als Staatsunternehmen gewohnt sei, ihre Projekte jedenfalls genehmigt zu bekommen, in arge Bedrängnis geraten. Während der EuGH hier die Grundprinzipien bereits geklärt habe, seien aus Sicht des BVwG Detailfragen offen, mit denen sich nun in den kommenden Monaten bzw. Jahren die europäischen Höchstrichter in Luxemburg auseinandersetzen würden. „Im Ergebnis heißt dies, dass das Lobautunnelprojekt wesentliche Bewilligungen, die in der Mehrzahl noch fehlen, jedenfalls geraume Zeit nicht und möglicherweise gar nicht erhalten wird,“ so Rehm. Dies sei der perfekte Zeitpunkt für eine Exit-Strategie. „Die nun entstandene Nachdenkpause sollte von den Betonierern, die bisher wortreich weder mit Rechtskunde noch Sachkenntnis geglänzt haben, zur Läuterung genützt werden“, fordert Rehm.

Während dort, wo die Entscheidung getroffen werde, ob das Vorhaben realisiert werden darf, rechtliche Weichen gestellt worden seien, hätten in der Öffentlichkeit Überlegungen über Regierungsprogramme verschiedener Koalitionsvarianten dominiert, ohne zu berücksichtigen, dass jedwede Regierung nicht einfach machen könne, was sie wolle. „Es ist schon kurios: eine lange Liste hoch- bis mittelrangiger Politiker, von Valentin über Ludwig und Sima, von Ruck bis Hanke, von Landbauer bis Mikl-Leitner, von Mahrer bis Zauner führt zum Lobautunnel gerne das große Wort, füllt damit die Innenpolitik-Seiten und -Formate, tritt die Erzählung des übermächtigen Bundesstraßengesetzes breit und dann stellt sich heraus, es ist eigentlich alles gänzlich anders,“ so Rehm. Mit derartiger „Phrasendrescherei“ werde die dahinter stehende juristische Ahnungslosigkeit und auch fehlende Sachkunde verdeckt. „In den letzten Jahrzehnten, in denen wir das Projekt begleiten, wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll“, kritisiert Rehm. Der Lobautunnel sei nachweislich nicht in der Lage, die ihm zugeschriebene Funktion zu erfüllen. „Was wir bekämen, sind mehr Schulden, mehr Treibhausgase, mehr Immissionen mehr Zersiedelung und Bodenversiegelung aber keine Verkehrsentlastung, das ist gut dokumentiert und wäre auch nicht so schwer zu begreifen,“ so Rehm abschließend.

Wir freuen uns euch diese Presseaussendung unserer befreundeten Umweltorganisation VIRUS weiterleiten zu dürfen!

Lobau-Autobahn: Monsterprojekt mit irreversiblen Folgen Veranstaltung in Essling am 17.3. um 18.30

Da der Raum nur begrenzte Sitzplätze hat bitte die Organisator:innen um Anmeldung bitte bis spätestens 14. März 2025: esslingerfuerdielobau@gmail.com

Wir freuen uns, dass die Obfrau unserer BI Rettet die Lobau Jutta Matysek bei dieser Veranstaltung von Esslinger für die Lobau einen Vortrag halten darf. Wir werden auch Detail Pläne des Projekts an der Wand aufhängen, damit man sich ein Bild machen kann was da wirklich geplant ist. Bitte helft mit die Veranstaltung zu bewerben! Hier gibt es Ankündigungsflyer zum Ausdrucken. Wenn ihr Zeit und Lust habt Flyer und Plakate zu verteilen/aufzuhängen meldet euch bitte bei uns, dann können wir euch welche zukommen lassen. Wir sind als kleine BürgerInitiative, die sich keine Werbemaßnahmen leisten kann ausschließlich auf Euch angewiesen. Wenn Alle in ihrem persönlichen Umfeld die Info weiterleiten, dann können wir im Schneeball effekt trotzdem eine Reichweite erzielen. Bitte helft uns dabei! Wenn ihr auf Social Media Kanälen aktiv seid bitte dort auch reinposten. Vielen Dank!!!

Der Eintritt ist frei! Der Veranstaltungsort ist mit der Buslinie 26 A sehr gut erreichbar (zwischen den Stationen Kirschenallee und Essling Schule). Der Pfarrsaal ist genau gegenüber von der Kirche in Essling. Getränke und Snacks (auch vegane) gibt es gegen frei Spende.

Das Froschleiberl wieder in allen Größen zu haben

Unser beliebtes schwarzes T-shirt mit dem grünen Frosch, der die Autobahn zerreißt und Platz schafft für klimafreundliche Mobilität, ist wieder zu haben!

Unser Froschleiberl hat kurze Ärmeln und kann natürlich auch über ein langärmeliges Shirt getragen werden.

In neuem Design, der Frosch hat einen Sprung nach vorne gemacht Richtung umweltfreundlicher Zukunft. Im Mittelpunkt weiterhin der sympathisch-universelle Spruch „Hier kommt keine Autobahn“ mit dem das Tshirt gegen alle geplanten Autobahnen tragbar ist

Sie sind nicht nur sehr angenehm zu tragen, sondern haben sich auch als gute Möglichkeit gezeigt mit Interessierten in Gespräch zu kommen…hehehe
Hier die Ansicht von vorne:

Wir können Euch in unisex Format die Größen XS, S, M, L, XL, XXL und XXXL anbieten, Als coole Möglichkeit auch im Winter seine Meinung via Shirt in die Öffentlichkeit zu tragen hat sich erwiesen eine große Größe zu nehmen und es z.B.: über dem Pullover, als oberste Schicht zu tragen.

Hier das Leiberl von hinten mit dem Logo der BI Rettet die Lobau:

Der Aufdruck ist Siebdruck auf hochwertiger Biobaumwolle von der österreichischen Firma Guter Stoff. Die Leibern kosten im Einkauf 16 Euro. Die Leiberln wurden uns von einem großzügigen Unterstützer finanziert, dass heißt, was ihr uns dafür gebt können wir zu 100% in den Kampf gegen die geplanten Autobahnen und für eine zukunftsfähige Mobilität stecken!!! Wir sind mitten in zahlreichen Rechtsverfahren, müssen Gutachten und Anwaltskosten finazieren, Infomaterial drucken, wollen Protestcamps und -Aktionen fortführen können und und und ..wir brauchen wirklich genau jetzt einfach Geld um die drohenden Transitschneisen zu verhindern.

Wer eine größere Größe nimmt hat auch die Möglichkeit das Froschleiberl auch bei kaltem Wetter über Pullover/Jacke anzuziehen.

Wenn euch unser herrlich unprofessionelles Werbetextlein überzeugt hat und ihr auch Leibern haben wollt, dann schreibt uns gerne, an welche Adresse, ihr wieviele, in welcher Größe, geschickt haben wollt und spendet bitte was euch möglich ist an:

Empfänger: Rettet die Lobau – Natur statt Beton
IBAN: AT74 6000 0000 9216 8510
BIC: BAWAATWW

Wir bitten genug zu spenden, dass auch das Porto gedeckt ist. Vielen Dank!

Schlagwörter: Kunst gegen die Lobau-Autobahn

17.März, 18.30 Info- & Diskussionsveranstaltung zu einer Lobau-Autobahn

Wir freuen uns auf diese von der Initiative „Esslinger für die Lobau“ organisierte Info- und Diskussionsveranstaltung am 17. März 2025 um 18:30 im Pfarrsaal der Kirche Essling, 1220 Esslinger Hauptstraße 79

Jutta Matysek die Obfrau der „BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ wird zu Beginn einen Vortrag mit zahlreichen Fotos und Grafiken halten, im Anschluss gibt es Möglichkeit zur Diskussion und man kann sich div. Pläne ansehen.

Wir freuen uns auf euer Kommen!

Eintritt frei! Für Essen und Trinken gegen freie Spende ist gesorgt. Bitte helft mit diese Info weiter zu verbreiten!

Endlich: Gerichtsentscheidung weist S8 Marchfeldschnellstraße ab!


Ein guter Tag für die Umwelt! Das lange Warten hat ein Ende und die abweisende Gerichtsentscheidung des BVwG zur S8 Marchfeld-Schnellstraße (aufgrund des Verfahrensergebnisses die einzige Mögichkeit) ist nun endlich da und rechtskräftig.


Dennoch hat das Land von ÖVP von FPÖ regierte Land Niederösterreich angekündigt das Verfahren in die nächste Instanz verschleppen zu wollen.

Es ist daher noch nicht ganz aus – Liebe Unterstützende, wir brauchen nach wie vor eure Hilfe für eine endgültige Verhinderung einer S8 Marchfeldschnellstraße!


Zum BVwg Gerichtsentscheid gibt es zahlreiche Stellungnahmen und Berichte am wichtigsten erscheinen uns die Presse Aussendungen der Umweltorganisation VIRUS mit der wir seit Jahren eng zusammen arbeiten:
VIRUS #1
VIRUS#2
Und auch die VIRUS Presseaussendung zu der Ankündigungen des Landes NÖ gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der 3.Instanz vor Gericht gehen zu wollen:

VIRUS zu S8: Land Niederösterreich plant Leidensverlängerung statt
Verfahrensbeschleunigung

Utl: Mikl-Leitner und Landbauer bei Marchfeld-Schnellstraße entlarvt,
sie können kein Nein akzeptieren und stellen sich in Wahrheit gegen
die Bevölkerung.

Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sei es wenig überraschend,
dass das Land Niederösterreich außerordentliche Rechtsmittel gegen
den Gerichtsentscheid zur S8 ankündigt, dies allerdings mit
gefährlich desinformativer Kommunikation. Sprecher Wolfgang Rehm
kritisiert: „Mikl Leitner und Landbauer befinden sich im offenbar im
falschen Film. Was sie ankündigen ist ist keine
Verfahrensbeschleunigung sondern das verlängert jedoch das Leiden in
Der Region. Die Landesspitzen geben vor, für die Bevölkerung zu sein,
fallen ihr aus blankem Machtwillen jedoch in den Rücken“.

Die negative Entscheidung des BVwG zur S8 sei rechtskräftig. „Dass
nun Asfinag und Land Niederösterreich eine Revision beim
Verwaltungsgerichtshof einbringen werden ändert auf absehbare Zeit
nichts daran, es steht weiters auch bei einer ordentlichen Revision
nicht fest ob das Höchstgericht dieses Rechtsmittel überhaupt
behandelt. Jedenfalls werden zum gegebenen Zeitpunkt die
mitbeteiligten Parteien, darunter auch wir zur Revisionsbeantwortung
aufgefordert werden und diese in Form vernichtender Stellungnahmen
auch erstellen und einbringen. Schmeißt der VwGH die Sache nicht
ohnehin gleich zurück dann wird es ohne Obergrenze geschätzte 1,5-2
Jahre dauern bis er eine Entscheidung trifft“, warnt Rehm. Sollte
wider Erwarten der VwGH das aktuelle Erkenntis des BVwG wieder
aufheben, sei das Verfahren dort wieder aufzunehmen und in einem
weiteren Verfahrensgang fortzuführen der dann erwartbar weitere Jahre
in Anspruch nehme. Sollte es jemals so weit kommen dann würden
Mikl-Leitner und Landbauers Starrsinn die Hauptschuld daran tragen.
„Bestätigt der VwGH die Entscheidung, dann sind wir genau da wo wir
jetzt sind werden aber jahrelang auf letzte Rechtssicherheit gewartet
haben,“ so Rehm. Ins Reich der Fabel verweist der Rehm Landbauers
offensichtlich rechtsunkundige Vorstellungen von einem wieder
herzustellenden Genehmigungszustand: „Der Bescheid des bmvit aus
2019, ein von BM Hofer verantwortetes Machwerk wurde nie
rechtskräftig und war formal und inhaltlich falsch, das ist eine
reine Wunschvorstellung Landbauers“. Gleichzeitig oder vor der
Revision bestehe lediglich grundsätzlich auch die Möglichkeit den
Verfassungsgerichtshof anzurufen und hat das Land Niederösterreich
dies nun angekündigt. „Dafür müssten aber Rechte verletzt worden sein
die in die Verfassungssphäre reichen, das kann ich mir bei diesem
Fall, wo es um hartes Europäisches Naturschutzrecht geht schwer
vorstellen. Das ist eher ein Verzweiflungsakt um krampfhaft
Initiative vorzutäuschen,“ räumt Rehm diesem angekündigten Vorstoß
wenig Chancen ein. Würde mit Verfahren ergebnisoffen umgegangen, dann
hätte es das jetzige Verfahrensergebnis schon spätestens 2016 oder
kurz nach Einreichung 2011 geben können, das wäre dann echte
Verfahrensbeschleunigung gewesen und seien Gerichtsentscheidungen zu
respektieren.“Die Reaktionen der LH und ihres Vize gehen jedoch in
eine andere Richtung. Sie zeigen sich als schlechte Verlierer mit
einem gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit und ist auch ihre
offenbar nicht mehr gegebene – Urteilsfähigkeit und damit auch die
Amtsfähigkeit in Frage zu stellen,“ so Rehm abschließend.



Sehr lesenswert ist dieser Kommentar im Standard (unbedingt ganz lesen!):
„Das Marchfeld braucht keine Schnellstraße. Der Bau der S8 ist laut Justiz nicht durchführbar. Schwarz-Blau will die Straße trotzdem. Das kostet nur Zeit, und die Anrainer warten damit länger auf eine Lösung…“

Weitere Medien Berichte:

ORF NÖ: Gericht stoppt geplante Marchfeld-Schnellstraße
Kurier
Der Standard
NÖN
Mein Bezirk #1
Mein Bezirk #2
Oekonews
Puls 24

Statt umweltfreundliche Mobilität zu fördern Anruftaxisystem zerschlagen

Statt sich schon vor der – seit langem absehbaren – Abweisung einer S8 rechtzeitig um Mobilitätsalternativen zu bemühen, scheinen die politisch Verantwortlichen die Region mit Vollgas an die Wand fahren zu wollen: Von den ÖVP dominierten Marchfeldgemeinden wurde gemeinsam mit Udo Landbauer (FPÖ) dem Zustädigen für Verkehr in NÖ das Anrufsammeltaxisystem „Marchfeld mobil“ zerschlagen.

Dieses half bisher Menschen ohne eigenes Auto indem sie sie in der Region von A nach B brachte. Man buchte seine Fahrt online oder via Hotline, vereinbart Uhrzeit und wurde von einer Station in der Nähe abgeholt.“Marchfeld mobil“ startete 2019 und beförderte mehr als 120.000 Fahrgäste. Es ergänzte von 1. April 2019 bis 31. März 2024 die fehlenden öffentlichen Querverbindungen in der Region Marchfeld. In der Endphase nahmen insgesamt 19 Marchfeldgemeinden am Gemeinschaftsprojekt teil. Mit regionalen Taxiunternehmen konnten die Nutzerinnen und Nutzer täglich von 5 bis 24 Uhr ohne (eigenem) PKW Fahrten zu Arztpraxen, zum Einkaufen, zum Bahnhof etc. tätigen.

Doch damit ist jetzt Schluß: „Marchfeld mobil“ wird in bestehender Form nicht verlängert. Subventioniert wurde es bisher von 19 beteiligten Marchfeld-Gemeinden, die die Zahlungen eingestellt haben. Es sei „nicht die richtige Zielgruppe angesprochen worden. Zum Teil hätten Schülerinnen und Schüler das Sammeltaxi genutzt, um in die Schule gebracht zu werden.“

Seit April gibt es nur mehr für mobilitätseingeschränkten Personen, welche Pflegestufe 1 oder höher, einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können Taxigutscheine, die die Marchfeldgemeinden zahlen (in der ersten Phase pro Quartal 175€ an Taxigutscheinen. Bisher beteiligen sich an diesem neuen System erst vier Taxiunternehmen).

All die Vielen anderen die Marchfeld mobil bisher nutzten schauen durch die Finger. Wie groß der Bedarf ist lässt sich erahnen, wenn man bedenkt, dass Marchfeld mobil trotz einem – für die häufige Nutzung – gar nicht so geringen Tarif so stark angenommen wurde (Der Tarif für eine Fahrt mit „Marchfeld mobil“ war von der Anzahl der Zonen abhängig, die man zurücklegte. Man zahlte zwischen zwei und 6,40 Euro. Zusätzlich zum Grundtarif war ein Komfortzuschlag in Höhe von zwei Euro bzw. vier Euro – ab 20 Uhr – zu entrichten.)

Dass Sammeltaxis in Niederösterreich künftig generell einen schweren Stand haben werden, berichtete DER STANDARD kürzlich. Der schon angesprochene Komforttarif, der im Marchfeld schon länger vom Fahrgast selbst bezahlt werden musste, wurde in weiten Teilen Niederösterreich bisher vom Land übernommen. Der zuständige Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) streicht diese Unterstützung aber nun.

Autobahnausbaustopp in der Schweiz – beispielgebend für Österreich!

Presseaussendung der BI Rettet die Lobau vom 25.11.2024:

Die BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton gratuliert der Schweizer Bevölkerung zur Ablehnung von Autobahnbau. Sie fordert auch von der neuen österreichischen Bundesregierung einen Autobahnbaustopp um den Weg frei zu machen für Klima- und Bodenschutz.

„Rettet die Lobau“ ist hocherfreut denn: Die stimmberechtigten Personen der Schweiz haben sich beim Referendum am Sonntag klar gegen den geplanten maßlosen und klimaschädlichen Autobahnausbau ausgesprochen.

Mit dem NEIN zum Autobahnausbau haben sie einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik gemacht. Sie haben gezeigt, dass die Schweiz bereit ist, umweltfreundliche Lösungen für ihre Mobilitätsbedürfnisse zu finden.

Jutta Matysek, Sprecherin von Rettet die Lobau: “Dass man bereits detailiert geplante Autobahnbauprojekte stoppt, weil heute Klima- und Bodenschutz wichtiger ist und weil es viel bessere Mobilitätsalternativen gibt ist beispielgebend für Österreich! Die neue Bundesregierung – wie auch immer sie zusammengesetzt sein wird – muss ebenfalls einen Autobahnausbau Stopp in ihr Programm festschreiben, sonst wird Österreich seine Klima- und Bodenschutz-Ziele nicht erreichen können.”

Die BI Rettet die Lobau kämpft seit 2007 gegen die geplanten Autobahnen im Nordosten Österreichs insbesondere eine Lobau-Autobahn.

Rückfragehinweis:

BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton,

Jutta Matysek

www.lobau.org

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden: https://cba.media/670544

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.