Kategorie: Berichte

Vorwärts- statt Rückwärtsgang im Klimaschutz – Demo vor dem Parlament 3.10.2025

Gemeinsam mit Fridays for Future demonstrierten wir diesen Freitag um 9 Uhr früh erneut gegen eine Lobau-Autobahn und für eine zukunftsfähige Klima- und Mobilitätspolitik:

Hier die Presseaussendung von Fridays for Future:

Fridays For Future für Vorwärts- statt Rückwärtsgang im Klimaschutz

Wien, 3.10.2025 – Am Freitag um 09:00 Uhr riefen Fridays For Future, die Katholische Aktion Österreich, Katholische Jungschar, Katholische Jugend Österreich und Lobau Bleibt bei einer gemeinsamen Aktion vor dem Parlament zu einer verantwortungsvollen Klimapolitik auf. Kritik am Rückwärtsgang in puncto Klimaschutz wurde laut. 

Die Organisator*innen der Kundgebung wollen zusammen unterstreichen, dass es mehr als fehl am Platz ist, in Zeiten einer eskalierenden Klimakrise politisch den Rückwärtsgang einzuschalten. Kürzlich rief die deutsche Gesellschaft für Meteorologie zu raschem Handeln im Klimaschutz auf. Ihr Anlass war die drohende Erderhitzung um 3 Grad bis 2050, wenn keine angemessenen Anpassungsmaßnahmen getroffen werden. Österreichs Reaktion sorgt für heftige Kritik, denn nur wenig später wurden Autobahnprojekte in der Lobau und in der Steiermark verkündet, während Tickets für Züge teurer und ganze Strecken eingestellt werden.

“Angesichts der Klimakrise, die immer schlimmer wird, gibt es massiven Handlungsbedarf. Stattdessen legt die Regierung in vollem Tempo den Rückwärtsgang ein und zementiert mit fossiler Politik aus dem letzten Jahrtausend. Jeder Euro, der in die Fortsetzung eines Desasters, wie die Lobauautobahn, fließt, gleicht einer Absage an die Zukunft junger Menschen. Milliarden, die wir nicht haben, fließen in ein Zementgrab. Darin wird dieKlimagerechtigkeit gleich mit begraben”, so Laila Kriechbaum, SprecherinFridays For Future.

Ende letzter Woche verkündete Verkehrsminister Hanke, der Lobau-Tunnel solle gebaut werden. Nachdem 2021 erneut die Fortsetzung des Projekts aus den 70ern verhindert wurde, soll das Milliardenprojekt in die konkrete Umsetzung kommen. Verschiedene Gutachten heben vor allem negative Aspekte des Tunnelbaus hervor (Speckgürtelentwicklung, erhöhte Emissionen, vermehrter Transitverkehr) und nicht zuletzt deswegen gab es in der Vergangenheit schon Proteste von Umweltorganisationen und der Bevölkerung vor Ort.

Bereits letzten Freitag war Fridays For Future gemeinsam mit LobauBleibt und den Umwelt NGOs in einer Spontan-Demo vor dem Verkehrsministerium erneut gegen den Ausbau der Nord-Ost-Umfahrung laut geworden. Danach ging es weiter mit dem geplanten Protest gegen die fast 6 Milliarden Euro Strafzahlungen, die Österreich 2030 bei Verfehlung der Klimaziele drohen.

Am 10. Oktober plant die Klimabewegung daher eine Großdemonstration mit Start um 15:00 in Wien Mitte und rief heute erneut zur Beteiligung am Protest auf.

“Anstatt in Klimaschutz zu investieren, entscheidet sich die Politik immer wieder zugunsten fossiler Großprojekte, die eigentlich der Vergangenheit angehören sollten. Seite an Seite mit Organisationen und Menschen, die sich ebenfalls eine lebenswerte Zukunft einsetzen, lassen wir nicht locker, bis es dafür die richtigen Rahmenbedingungen gibt. Wir alle haben schließlich echten Klimaschutz verdient. Gemeinsam bleiben wir stabil fürs Klima! Besonders auch am 10.10., wenn der nächste Klimastreik stattfindet.” sagt Rafael Haigermoser Vorsitzender der Katholischen Jugend Österreich.

Fotos zur Aktion ab 10:30 hier: https://cloud.religionsforfuture.at/s/Exm4z2pAzJWC6J4

Hanke sabotiert gebotene Strategische Umweltprüfung durch deren Einstellung

  • Sehr lesenswert ist die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 02.10.2025:
  • OTS0070
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VIRUS zu S1 Lobautunnel: Hanke sabotiert gebotene Strategische Umweltprüfung durch deren Einstellung

Umweltorganisation prüft rechtliche Schritte gegen Bundesminister

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, enthält die Homepage des BMIMI seit Kurzem ohne weitere Begründung den Hinweis, dass die laufende Strategische Umweltprüfung zur S1 eingestellt worden sei – stillschweigend und ohne jede öffentliche Verlautbarung. „Sprecher Wolfgang Rehm „Durch diesen Selbstfaller des Ministers steht die S1 wieder gänzlich ohne die historisch versäumte SUP da und kann weiters davon ausgegangen werden, dass es sich um eine neuerliche rechtswidrige Umgehung von EU Recht handelt. Wir werden jetzt alle rechtlichen Schritte prüfen die geeignet sind, gegen diesen Rechtsverstoß des Bundesministers vorzugehen“.

Dass der Minister aus Unwissenheit gehandelt habe, sei auszuschließen, sei ihm doch von VIRUS das kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Rechtsgutachten, das die Frage seines rechtskonformen Entscheidungsspielraums und der Umgehungsverbote behandelt, übermittelt worden. „Die Kommunikation des Bundesministers im Rahmen seiner Pressekonferenz am 25.9.2025 sowie in der jüngsten Ausgabe des Standard stützen unseren Eindruck, dass es sich um einen pflichtvergessenen ideologiegetriebenen Willkürakt handelt und dass Hanke in freihändiger Entscheidung ohne ausreichende Grundlage gehandelt hat,“ so Rehm. An die Stelle der Vorlage von Berichten seien die üblichen Sprechblasen von angeblichen Wirtschaftserfordernissen und Phantasiezahlen von Arbeitsplätzen und real nicht existierenden horrenden Staukosten getreten. „Hanke fehlt offensichtlich jedwedes Interesse an der Erreichung der Klimaziele wie an der Umwelt generell“, kritisiert Rehm. Dies könne aber nicht außer Kraft setzen, dass die gesetzlich gebotene Strategische Umweltprüfung vorwiegend eine Umweltprüfung in Umsetzung der bezughabenden EU-Richtlinie sei. Daran ändere auch nichts, dass Amtsvorgänger Gorbach (FP) den Begriff Umwelt in wohl absichtlicher Kleinlichkeit nicht in die Bezeichnung des Gesetzes über die Strategische Prüfung im Verkehrsbereich aufnehmen habe lassen. „Unser nächster Schritt wird nun ein Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz sein, das den Minister verpflichtet, die bezughabenden Dokumente seiner Entscheidung, so überhaupt vorhanden, zu übermitteln. Damit wird hoffentlich mehr Transparenz geschaffen werden können, welche Unterlagen überhaupt vorhanden sind“, so Rehm abschließend.

S1-„Lobautunnel“ im Spannungsfeld von Recht und Politik – Die PK der Umweltorganisation VIRUS

Die vollständige Pressekonferenz als Radio Orange Sendung kann hier nachgehört werden: https://cba.media/735300

Hier als Video: https://www.facebook.com/share/v/1JdVCVTzx1/

  • 22.09.2025
  • OTS0120
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„S1-Lobautunnel: EU-Recht setzt auch Vorgaben und Grenzen für ministerielle Pläne

Umgehung laufender SUP unzulässig – Genehmigungsverfahren müssen auf EuGH warten

Wien (OTS) – 

Wien, am 22.09.2024 (VIRUS). In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein Folgegutachten zu jenem fundamentalen Rechtsgutachten, das kausal den Lobautunnel vor den Europäischen Gerichtshof befördert hat, bei dem nun die Rechtssache C-189/25 „VIRUS II“ anhängig ist. Dieses neuere Gutachten klärt wesentliche Zusatzfragen, die für den Spielraum politischer Entscheidungen maßgeblich sind.

Wolfgang Rehm, Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS, verwies eingangs darauf, dass die mögliche Rolle ressortzuständiger Verkehrsminister innenpolitisch sehr situationselastisch interpretiert werde. Dies reichte etwa von Werner Faymann, der 2007 gleich den gesamten ASFINAG-Vorstand vorzeitig austauschte und ohne weiteren Formalakt Straßenverbindungen beerdigte, zu seiner Nachfolgerin Doris Bures, die ebenso wie ihr Vorgänger Evaluierungen vornehmen ließ. „Eine Zäsur stellte dann die Ära Leonore Gewessler dar, in der die Ministerin in der Öffentlichkeit als Marionette ohne Handlungsspielraum dargestellt wurde, der Umfang der Ministerkompetenz hängt aber doch nicht von der Person ab,“ so Rehm. An Gewesslers Nachfolger war dann wiederum die gegensätzliche Erwartung geknüpft, dass er in voller Entscheidungshoheit die Weichen gänzlich anders stellen werde. „Für die wichtigen Rechtsfragen verblieb wenig Aufmerksamkeit. Dabei fehlten einerseits Projektgenehmigungen und wurde andererseits übersehen, dass es zusätzlich auf der vorgelagerten Ebene von Plänen und Programmen unionsrechtliche Vorgaben in Form der so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) gibt, die auch österreichische Bundesminister einzuhalten haben“, so Rehm. Diese SUP-Pflicht sei der zentrale Untersuchungsgegenstand der erstellten Rechtsgutachten.

Unionsrechtswidrige Einträge im BStG müssen unangewendet bleiben

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck rekapitulierte zunächst sein Erstgutachten „Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen (nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Letztere dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen des/r zuständigen Ministers/Ministerin sein und dürfe auch keine Genehmigungen für darauf basierende Projekte sein. Dies betrifft auch die S1“, so Müller.

Laufende SUP zu berücksichtigen- Umgehung unionsrechtswidrig

In weiterer Folge hätten sich im Zuge des Verfahrens vor dem BVwG zusätzliche Rechtsfragen gestellt, für die VIRUS ein weiteres Gutachten beauftragt habe. „Grundsätzlich ist eine versäumte SUP nur im Ausnahmefall und nicht ohne Vorliegen besonderer Umstände nachholbar. Eine nachträgliche Legalisierung hat ihre Grenzen darin, dass sie nicht zur Umgehung von Unionsrecht führen und nicht aufgrund bereits erteilter Genehmigung tendenziös sein darf,“ erläutert Müller. Weiters sei festzustellen gewesen, dass die rechtlichen Mängel beider Änderungen des Bundesstraßengesetzes in den Jahren 2006 und 2011 entgegen der Auffassung der ASFINAG nicht dazu führen würden, dass die S1 in der Version 2002 wieder aufleben würde. Weites sei eine „Privat-SUP“ durch die ASFINAG unzulässig. Zu dem alten Wurzelmangel trete aber nun hinzu, dass das damalige BMK im Jahr 2022 eine SUP gestartet habe, die bis auf den letzten Schritt abgeschlossen sei und deren Umweltbericht eine redaktionelle Streichung der S1 Wiener Außenringschnellstraße aus dem Bundesstraßengesetz vorschlägt, was im Umsetzungsfall als Rechtsbereinigung gewertet werden könne. „Dieser neue Umweltbericht hat Rechtswirkungen für die folgende Zusammenfassende Erklärung und damit für die Entscheidungsfindung über den Plan und besteht somit eine Bindungswirkung. Vom Bericht darf daher nicht begründungslos abgewichen werden. Die Ausarbeitung eines neuen Plans ohne Berücksichtigung des Umweltberichts zum bloßen Zweck einer nachträglichen Legalisierung wäre als eine unionsrechtswidrige Umgehung zu werten“, stellte Müller klar. In diesem Sinne ebenfalls nicht unionsrechtskonform sei der Abbruch einer laufenden SUP, weil etwa die Inhalte politisch nicht erwünscht sind. „Ein existierender Umweltbericht kann nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Weiters ist ein Umstieg auf ein bloßes Screening nicht zulässig, wenn bereits ein volles SUP-Verfahren läuft und der Umweltbericht erhebliche Umweltauswirkungen feststellt. Das Verfahren ist daher zu Ende zu führen. Eine Wiederholung eines solchen Verfahrens, bis dieses zum gewünschten Ergebnis führt, ist ebenfalls eine Umgehung und damit unionsrechtswidrig,“ schloss Müller weitere Umgehungsmöglichkeiten aus.

SUP und offene Verfahren lassen wenig Spielraum für Entscheidungen

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Eine SUP ist keine schlichte Evaluierung, sondern ein unionsrechtlich normierter Prozess. Der Umweltbericht, der die Abkehr von der S1 empfiehlt, ist nicht einfach nur ein beliebiges Gutachten“. Hinsichtlich der laufenden Verfahren seien soeben vom EuGH schriftliche Erklärungen übermittelt worden, von der ASFINAG, dem Verfassungsdienst für die Republik Österreich, sowie von der EU-Kommission. „Bemerkenswert ist, dass die Kommission dieselbe Rechtsauffassung vertritt, wie wir, während der Verfassungsdienst wenig überraschend der ASFINAG die Mauer macht,“ so Rehm. In den weitergeführten Verfahren zu Wasserrecht, Naturschutz sowie der UVP für das Änderungsprojekt könnten vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen erteilt werden. Sollte der EuGH in seinem Urteil der EU-Kommission folgen, dann würde das auch danach gelten. Durchschnittlich dauere ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH rund eineinhalb Jahre. ASFINAG-Vorstand Hufnagl habe im Bewusstsein des Verfahrensstandes angekündigt, dass ein Baubeginn sei nicht vor 2031 möglich sei, was eine fiktive Fertigstellung nicht vor 2037 bedeuten würde. „In der Zusammenschau aller Faktoren hat Bundesminister Peter Hanke hier mitnichten alle Freiheitsgrade der Entscheidung, sondern unterliegt mehrfachen Einschränkungen“, so Rehm abschließend.

aus: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250922_OTS0120/s1-lobautunnel-eu-recht-setzt-auch-vorgaben-und-grenzen-fuer-ministerielle-plaene

Das war unsere Raddemo gegen eine Lobau-Autobahn am 13.Sept 2025

Ein schönes Video von unserer Raddemo gegen die Lobau-Autobahn am 13.Sept 2025 findet ihr hier: https://www.youtube.com/watch?v=9td5gfoosKQ

Die Reden unserer Raddemo gibt es als Radio Orange Sendung unter diesem Link zum Nachhören: https://cba.media/733823

Viele tolle Fotos finden sich unter: https://www.flickr.com/photos/global2000/albums/72177720328953831

Danke Allen die mitgeholfen haben sie zu organisieren und Allen die trotz starkem Regen mitgeradelt sind!

Der Aufruftext:

Der politische Herbst bringt – leicht möglich – hinter verschlossenen Türen, wichtige Entscheidungen zum Lobau Tunnel – und damit in diesem Zuge auch die endgültige Abkehr von allen österreichischen und Wiener Klimazielen.

Als Lobau-Bleibt kämpfen wir seit 4 Jahren intensiv gegen den Bau-Wahnsinn der Reichen und Mächtigen. Am 13.9. wollen wir mit unseren Rädern unsere Ablehnung des monströsen Tunnel-Projekts zeigen und unsere Liebe zur Lobau hochhalten!
Wir starten um 14 Uhr am Praterstern – besuchen die ikonischen Orte der Bewegung und Enden vor den Toren der Lobau beim Nationalpark-Haus.

Gemeinsam Lobau-Autobahn stoppen!

Lebensqualität für uns alle

·       Ausbau der Öffis und Rad-Infrastruktur

·       Retten wir die AU und die Äcker

·       NEIN zu Bodenversiegelung

Sparen müssen und gleichzeitig extrem teure, absurde Verkehrsprojekte planen – geht’s no?

Die Lobau soll leben! – Sei Teil der Bewegung – Schützen wir die AU!

Völlig durchnäßt vom Wolkenbruch aber glücklich: Schlußkundgebung vor dem Nationalparkhaus Lobau

Stopp Lobau-Autobahn! Komm zur Raddemo am 13.9.!

4 Jahre Lobau Bleibt

Der politische Herbst bringt – leicht möglich – hinter verschlossenen Türen, wichtige Entscheidungen zum Lobau Tunnel – und damit in diesem Zuge auch die endgültige Abkehr von allen österreichischen und Wiener Klimazielen.

Als Lobau-Bleibt kämpfen wir seit 4 Jahren intensiv gegen den Bau-Wahnsinn der Reichen und Mächtigen. Am 13.9. wollen wir mit unseren Rädern unsere Ablehnung des monströsen Tunnel-Projekts zeigen und unsere Liebe zur Lobau hochhalten!
Wir starten um 14 Uhr am Praterstern – besuchen die ikonischen Orte der Bewegung und Enden vor den Toren der Lobau beim Nationalpark-Haus.

Gemeinsam Lobau-Autobahn stoppen!

Lebensqualität für uns alle

·       Ausbau der Öffis und Rad-Infrastruktur

·       Retten wir die AU und die Äcker

·       NEIN zu Bodenversiegelung

Sparen müssen und gleichzeitig extrem teure, absurde Verkehrsprojekte planen – geht’s no?

Die Lobau soll leben! – Sei Teil der Bewegung – Schützen wir die AU!

Du möchtest bei der Demo mitfahren, bist aber in deiner Mobilität eingeschränkt?

Dann schreibe uns eine e-Mail: info@lobaubleibt.at

Route:

– Praterstern – 14:00h

– Reichsbrücke

– Hirschstetten

– Hausfeld

– Seestadt

– Aspern

– Nationalparkhaus (Lobau) – ca.17:00h

Puls 24 Beitrag: Im Fokus: Lobau-Tunnel

Ein sehr sehenswerter Beitrag zu diesem Thema von Puls 24 in dem auch Jutta Matysek die Obfrau der BI Rettet die Lobau zu Wort kommt:

Im Fokus: Lobau-Tunnel

31. Mai 2025

Beim Thema Lobau-Tunnel gibt es weiterhin Diskussionen rund um Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung. „Im Fokus“ hat dazu mit dem zuständigen Infrastrukturminister Peter Hanke sowie einer Aktivistin gesprochen.

Unter diesem Link kann der Beitrag angesehen werden:

https://www.puls24.at/video/aktuell-im-fokus/im-fokus-lobau-tunnel/vwtst684rqd04

VIRUS: Lobautunnel jetzt doppelt vor Gericht

  • Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 01.07.2025
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Wer weiter auf klimaschädliches Nonsens-Betonprojekt setzen will, wartet auf Godot

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, wird ab morgen am Bundesverwaltungsgericht erneut eine bis zu zweitägige wasserrechtliche Beschwerdeverhandlung stattfinden. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Das ist insofern ungewöhnlich, als das BVwG die Sache ja bekanntlich zur Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof geschickt hatte, der in den kommenden 1,5-2 Jahren grundsätzliche Rechtsfragen zu klären hat, die über die Existenz des Projekts entscheiden werden. Nun wird auf Drängen der bekanntlich eher verschwenderischen Asfinag vorerst einmal einfach kostenintensiv weitergemacht, als gäbe es dieses Grundproblem nicht mehr“.

Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und habe nach bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien. „Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand und haben die Beschwerdeführer nicht wie die Autobahnbauer praktisch unbegrenzte Mittel“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus, bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten Allmacht von Ressortministern auf. Asfinag Chef Hufnagl habe bereits Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037 bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so Rehm abschließend.

Unser Beitragsbild zeigt die Protestkundgebung bei der letzten Wasserrechtsverhandlung vor dem Bvwg.

Rettet die Lobau im Gespräch beim „DIRECT ACTION“ Filmscreening

WIEN Schikaneder Sa. 14.6. 18 Uhr Special Screening mit Gästin Jutta Matysek (Rettet die Lobau – Natur statt Beton)

Der neue Film DIRECT ACTION läuft seit Juni auch in Österreich: Der Filmgarten lädt vor der Filmvorführung am 14.6. zu einem Puplikumsgespräch bei der Jutta Matysek, die Obfrau der BI Rettet die Lobau über die Lobau, ihre Bedrohung durch die geplante Autobahn und den Widerstand dagegen erzählen wird.

Mehr zu Film DIRECT ACTION

von Guillaume Cailleau & Ben Russell

„In Anlehnung an die gleichnamige Proteststrategie – „eine Aktion, die darauf abzielt, unmittelbar und mit effektivsten Mitteln zum Ziel zu gelangen“ – ist Direct Action das zeitgenössische Porträt einer anregeden militanten Aktivist*innengemeinschaften in Frankreich – ein 150 Personen starkes ländliches Kollektiv, das mehrere gewaltsame Räumungsversuche des französischen Staates überlebte, erfolgreich ein internationales Flughafenerweiterungsprojekt in der Bretagne verhinderte, von 2012-2018 eine autonome Zone schuf und drei Jahre später zur beachtlichen Umweltbewegung wuchs. Durch seinen kollaborativen und einzigartig immersiven Beobachtungsansatz dokumentiert Direct Action den Alltag eines vielfältigen Ökosystems aus Aktivistinnen, Hausbesetzern, Anarchisten, Landwirtinnen und von der Regierung als „Öko-Terroristen“ abgestempelten Personen, um besser zu begreifen, wie der Erfolg radikaler Protestbewegungen eine Schneise durch die Klimakrise – vielleicht gar aus ihr heraus – schlagen kann.

Zum Trailer

FR/DE-2024, 213 Min, S16mm, 5.1, OmdU

Regie Guillaume Cailleau, Ben Russell
Kamera Ben Russell | Schnitt Guillaume Cailleau + Ben Russell, Set-Ton Bruno Auzet |  Sound Design Nicolas Becker + Rob Walker | Tonmischung Rob Walker
Eine CASKFILMS (DE) Produktion in Koproduktion mit Volte (FR)

FSK (Deutschland): ab 12

Spieltermine für DIRECT ACTION:

Special Screenings

GRAZ KIZ Royalkino Fr. 6.6. 16 Uhr in Anwesenheit der Regisseure
WIEN Gartenbaukino Sa. 7.6. 16 Uhr in Anwesenheit der Regisseure & Servane D.
WIEN Schikaneder Sa. 14.6. 18 Uhr Special Screening mit Gästin Jutta Matysek (Rettet die Lobau – Natur statt Beton)
WIEN Breitenseer Lichtspiele Sa. 21.6. 16 Uhr

Rahmenprogramm zum Kinostart in Wien

Ausgabe Wien (1090) Di. 3.-Sa. 7. Juni ab 18 Uhr allabendliches Programm mit Konzerten, Lesungen u.v.m. –
etwa Fr. 6.6. 20:15 Uhr: Lesung & Präsentation des Buches Direct Action mit Servane D.
Sa. 7.6.: Gespräch und Ausklang mit Beteiligten des Films in der Ausgabe Wien (nach der Premiere im Gartenbaukino)

So. 8.6. 11 Uhr: Lobau-Spaziergang mit Jutta Matysek (Rettet die Lobau – Natur statt Beton) ab Eßling/Stadtgrenze Bushaltestelle

Mi. 11.6. Juni: Präsentation der Bücher Direct Action und Erste Beben (Aufständen der Erde) mit Servane D. im Antiquariat Erdstall, 1150 Wien (Adresse auf Nachfrage)

und auch
INNSBRUCK Leokino Fr. 20.6.
LINZ Moviemento ab 6.6.
VILLACH Filmstudio So. 8.6. 16:30 Uhr, Mo. 9.6. 16:30 Uhr, S. 15.6. 19 Uhr

UMA Online-Fachdialog 18.06.2025, 18:30 Uhr: „S1-Spange – ein Gebot der Stunde?“

ReferentenThema
em. o. Univ. Prof. DI Dr. techn. Hermann Knoflacher Institut für Verkehrswissenschaften, TU Wienneue Straßen und ihre Wirkung
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner Forschungsbereichsleiter IFIP, TU Wienökonomische Aspekte
Eine Veranstaltung des UMA (UMWELT MANAGEMENT AUSTRIA) unter diesem Link kann man sich für die Veranstaltung anmelden: https://www.uma.or.at/online-fachdialog-am-18-06-2025-ab-1830-uhr-s1-spange-ein-gebot-der-stunde/

Einladungstext von der UMA Homepage:

„Wenn die Bundesregierung sowie die Landesregierungen von Niederösterreich und Wien den Lobautunnel und die S1-Spange schon nicht direkt befürworten, so lehnen sie sie definitiv nicht ab. Im Parlament forderten die Regierungsparteien mit einem Entschließungsantrag dazu auf, die noch nicht genehmigten Neubauprojekte der ASFINAG auf ihre Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und volkswirtschaftliche Impulssetzung zu überprüfen.

Diese Überprüfung – den Umweltbericht S1 – gibt es aber schon. Und sie empfiehlt die Streichung der S1-Spange aus dem Bundesstraßengesetz. Wie die Geschichte zeigt, sind solche Streichungen – Gott sei Dank – durchaus schon vorgekommen.

Welche Meinung haben Vertreter der Wissenschaft zu diesem Vorhaben? Wo könnten die Kosten liegen, und was kosten mögliche Alternativen? Können die Infrastrukturprojekte trotz Budget-Loch umgesetzt werden?

Prominente und kompetente Referenten berichten aus ihrer Sicht und stehen Ihnen Rede und Antwort. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, mit Experten ins Gespräch zu kommen, sich aus erster Hand zu informieren und Ihre Fragen, Ideen und Vorschläge einzubringen!“

Ministeranklagespiele unter mehrfach falschen Prämissen

Zwei Presseaussendungen der Umweltorganisation VIRUS

Bundesstraßengesetz gibt wenig her – Verdrängungswirkung durch EU-Recht

Wien (OTS) – 

Kritik an der ÖVP wegen des erneuten Aufwärmens der seit 2021 gegen die ehemalige Verkehrsministerin Gewessler betriebenen Autobahn-Propaganda übt die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm. „Seit Jahren blieben zahlreiche Klagsdrohungen leer bzw. endeten zwei Anzeigen vorhersehbar mit Verfahrenseinstellung. Nun wird wieder das Ministeranklagespiel bemüht um völlig falsche Prämissen in den Köpfen der Menschen zu verankern. Das überstrapazierte Bundesstraßengesetz gibt das nicht her und stehen weiters Projekte wie die S1-Lobau rechtlich gar nicht dort“.

Es habe schließlich einen Grund, warum der Lobautunnel derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig sei. „Aus der Nichtbeachtung von Unionsrecht dürfen Mitgliedstaaten keinen Vorteil ziehen und ist diesfalls nationales Recht unangewendet zu lassen. Das bedeutet, bestimmte Projekte wie die S1, S8 und S34 stehen dort lediglich redaktionell, entfalten diese Einträge wegen Verletzung der SUP-Richtlinie aber keine rechtliche Wirkung und dürfen dafür auch keine Genehmigungen erteilt werden. Damit wird Ex-Ministerin, die ohnehin einige Straßenneubauvorhaben weiterverfolgen ließ, aber eben nicht alle, auch durch den Anwendungsvorrang des EU-Rechts der Rücken gestärkt,“ so Rehm. Aber auch bei Ausblenden dieser EU-Ebene umfasse das Bundesstraßengesetz mehr als die beiden Verzeichnisse – ausschließlich diese würden jedoch politisch strapaziert. Einträge dort seien bei Weitem nicht so zwingend, wie dies von der ÖVP dargestellt werde. „Jahrzehntelang haben Minister nach Gutdünken geschaltet und gewaltet, Projekte mit den in Ihren Ressorts erstellten Regierungsvorlagen vom Parlament verschieben lassen, in den Bauprogrammen auf unbestimmte Zeit ruhend gestellt oder einfach ohne Weiteres abgesagt, wurde 2007 der gesamte dreiköpfige Asfinag- Vorstand vorzeitig gefeuert, wurde aber auch wiederholt das Bauprogramm evaluiert“, weiß Rehm. Ab dem Moment jedoch, wo BM Gewessler im Juli 2021 ebenfalls eine Evaluierung angekündigt hatte, sei dann plötzlich auf Feuer am Dach umgeschaltet worden und habe man so getan, als hätte ihr Ressort keinerlei Handlungsspielraum, dies gepaart mit Kriminalisierungsrhetorik. „Das war und ist geradezu lächerlich. Würden auch an ihre Amtsvorgänger die gleichen falschen Maßstäbe angelegt, wie in dieser bis zum Exzess aufgewärmten Kampagne, dann müssten etwa die Ex-Minister Faymann und Bures schon lange im Gefängnis sitzen,“ kritisiert Rehm. Die ÖVP solle daher ihre Irreführung einstellen, nicht weiter in der Vergangenheit verharren, sondern an die Zukunft denken. „Schließlich hat sie den Klimacheck im letzten Regierungsprogramm ebenso mitbeschlossen, wie davor den immer noch gültigen Vierparteienbeschluss des Nationalrats zur Ausrufung des Klimanotstandes,“ so Rehm abschließend.

05.06.2025, 10:06 | OTS0059 | VIRUS – WUK-Umweltbureau

Keine Ministeranklage – na also, geht doch

Autobahnneubauprojekte im Fokus waren und sind nicht genehmigt

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt die Erklärung der ÖVP, keine Ministeranklage gegen Ex-Bundesministerin Gewessler betreiben zu wollen. Sprecher Wolfgang Rehm, “Es ist uns jedoch bewusst, dass dieses Zündeln taktische Spielchen sind, die ohne Rücksicht auf das Ansehen der Politik betrieben werden und der aktuelle Rückzug mit Hintertürl nicht aus der Erkenntnis der eigenen juristischen Minderleistung entspringt. An der Erzählung, die bei diesen Manövern verbreitet wird, stimmt praktisch nichts, sie ist so vielfältig falsch, dass es nahezu unmöglich ist alles auf einmal aufzuklären.“Wesentlich sei es einerseits zu betonen, dass die ehemalige Klimaschutzministerin nicht wegen einer Evaluierung anders behandelt werden dürfe, als ihre Amtsvorgänger, die ebenfalls vielfältig von ihrer Ressortzuständigkeit Gebrauch gemacht hätten. Andererseits werde viel zu oft ausgeblendet, dass gerade für die prominentesten der von den Befürwortern zu Heiligtümern hochstilisierten Autobahnneubauvorhaben die erforderlichen Bewilligungen 2021 nicht vorlagen, auch aktuell nicht vorliegen und möglicherweise nicht vorliegen werden und war dies teilweise auch schon bei der letzten Evaluierung bekannt. „Der Lobautunnel liegt gerade wegen eines fatalen Wurzelmangels beim Europäischen Gerichtshof, sogar Asfinag-Vorstand Hufnagl spricht in der Presse offensichtlich in Kenntnis des Gesamt-Verfahrensstandes von einem Baubeginn nicht vor 2031, was einer theoretischen Verkehrfreigabe von frühestens 2037 entsprechen würde“, so Rehm. Die S8 Marchfeld-Schnellstraße habe als erstes Autobahnbauvorhaben überhaupt trotz extremer rechtlicher Privilegierung wegen eines fundamentalen Konfliktes mit im Anwendungsvorrang befindlichem europäischem Naturschutzrecht vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig keine Genehmigung erhalten. Die S34 Traisental-Schnellstraße habe zwar rechtskräftige wenn auch rechtswidrige Bescheide, benötige zu ihrer Umsetzung jedoch die nicht genehmigte Spange Wörth mit der aktuell ebenfalls der EuGH befasst sei. So blieben noch das Nordstück der S1-Lobauautobahn und die derzeit in politischen Programmen einzig namentlich erwähnte S1-Spange Seestadt, die rechtskräftige Genehmigungen hätten aber ebenfalls vom Wurzelmangel betroffen seien. Hier stelle sich rechtlich die Frage, ob diese Bewilligungen überhaupt konsumiert werden können. Budgetär sei relevant, ob es vertretbar sei, einen weiteren Straßentorso und für die nichtrealisierbare S8 einen teuren funktionslosen Autobahnknoten als Kopie der mittlerweile abgerissenen jahrelang den Verkehrsfunk mitbestimmenden so genannten „gesperrten Ausfahrt Simmering“ an der A23 in die Landschaft zu stellen. „Es wäre also hoch an der Zeit für die Betonierer, den Ball flach zu halten und aufzuhören, große Töne zu spucken“ so Rehm abschließend.