Kategorie: Berichte

Endlich: Gerichtsentscheidung weist S8 Marchfeldschnellstraße ab!


Ein guter Tag für die Umwelt! Das lange Warten hat ein Ende und die abweisende Gerichtsentscheidung des BVwG zur S8 Marchfeld-Schnellstraße (aufgrund des Verfahrensergebnisses die einzige Mögichkeit) ist nun endlich da und rechtskräftig.


Dennoch hat das Land von ÖVP von FPÖ regierte Land Niederösterreich angekündigt das Verfahren in die nächste Instanz verschleppen zu wollen.

Es ist daher noch nicht ganz aus – Liebe Unterstützende, wir brauchen nach wie vor eure Hilfe für eine endgültige Verhinderung einer S8 Marchfeldschnellstraße!


Zum BVwg Gerichtsentscheid gibt es zahlreiche Stellungnahmen und Berichte am wichtigsten erscheinen uns die Presse Aussendungen der Umweltorganisation VIRUS mit der wir seit Jahren eng zusammen arbeiten:
VIRUS #1
VIRUS#2
Und auch die VIRUS Presseaussendung zu der Ankündigungen des Landes NÖ gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der 3.Instanz vor Gericht gehen zu wollen:

VIRUS zu S8: Land Niederösterreich plant Leidensverlängerung statt
Verfahrensbeschleunigung

Utl: Mikl-Leitner und Landbauer bei Marchfeld-Schnellstraße entlarvt,
sie können kein Nein akzeptieren und stellen sich in Wahrheit gegen
die Bevölkerung.

Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sei es wenig überraschend,
dass das Land Niederösterreich außerordentliche Rechtsmittel gegen
den Gerichtsentscheid zur S8 ankündigt, dies allerdings mit
gefährlich desinformativer Kommunikation. Sprecher Wolfgang Rehm
kritisiert: „Mikl Leitner und Landbauer befinden sich im offenbar im
falschen Film. Was sie ankündigen ist ist keine
Verfahrensbeschleunigung sondern das verlängert jedoch das Leiden in
Der Region. Die Landesspitzen geben vor, für die Bevölkerung zu sein,
fallen ihr aus blankem Machtwillen jedoch in den Rücken“.

Die negative Entscheidung des BVwG zur S8 sei rechtskräftig. „Dass
nun Asfinag und Land Niederösterreich eine Revision beim
Verwaltungsgerichtshof einbringen werden ändert auf absehbare Zeit
nichts daran, es steht weiters auch bei einer ordentlichen Revision
nicht fest ob das Höchstgericht dieses Rechtsmittel überhaupt
behandelt. Jedenfalls werden zum gegebenen Zeitpunkt die
mitbeteiligten Parteien, darunter auch wir zur Revisionsbeantwortung
aufgefordert werden und diese in Form vernichtender Stellungnahmen
auch erstellen und einbringen. Schmeißt der VwGH die Sache nicht
ohnehin gleich zurück dann wird es ohne Obergrenze geschätzte 1,5-2
Jahre dauern bis er eine Entscheidung trifft“, warnt Rehm. Sollte
wider Erwarten der VwGH das aktuelle Erkenntis des BVwG wieder
aufheben, sei das Verfahren dort wieder aufzunehmen und in einem
weiteren Verfahrensgang fortzuführen der dann erwartbar weitere Jahre
in Anspruch nehme. Sollte es jemals so weit kommen dann würden
Mikl-Leitner und Landbauers Starrsinn die Hauptschuld daran tragen.
„Bestätigt der VwGH die Entscheidung, dann sind wir genau da wo wir
jetzt sind werden aber jahrelang auf letzte Rechtssicherheit gewartet
haben,“ so Rehm. Ins Reich der Fabel verweist der Rehm Landbauers
offensichtlich rechtsunkundige Vorstellungen von einem wieder
herzustellenden Genehmigungszustand: „Der Bescheid des bmvit aus
2019, ein von BM Hofer verantwortetes Machwerk wurde nie
rechtskräftig und war formal und inhaltlich falsch, das ist eine
reine Wunschvorstellung Landbauers“. Gleichzeitig oder vor der
Revision bestehe lediglich grundsätzlich auch die Möglichkeit den
Verfassungsgerichtshof anzurufen und hat das Land Niederösterreich
dies nun angekündigt. „Dafür müssten aber Rechte verletzt worden sein
die in die Verfassungssphäre reichen, das kann ich mir bei diesem
Fall, wo es um hartes Europäisches Naturschutzrecht geht schwer
vorstellen. Das ist eher ein Verzweiflungsakt um krampfhaft
Initiative vorzutäuschen,“ räumt Rehm diesem angekündigten Vorstoß
wenig Chancen ein. Würde mit Verfahren ergebnisoffen umgegangen, dann
hätte es das jetzige Verfahrensergebnis schon spätestens 2016 oder
kurz nach Einreichung 2011 geben können, das wäre dann echte
Verfahrensbeschleunigung gewesen und seien Gerichtsentscheidungen zu
respektieren.“Die Reaktionen der LH und ihres Vize gehen jedoch in
eine andere Richtung. Sie zeigen sich als schlechte Verlierer mit
einem gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit und ist auch ihre
offenbar nicht mehr gegebene – Urteilsfähigkeit und damit auch die
Amtsfähigkeit in Frage zu stellen,“ so Rehm abschließend.



Sehr lesenswert ist dieser Kommentar im Standard (unbedingt ganz lesen!):
„Das Marchfeld braucht keine Schnellstraße. Der Bau der S8 ist laut Justiz nicht durchführbar. Schwarz-Blau will die Straße trotzdem. Das kostet nur Zeit, und die Anrainer warten damit länger auf eine Lösung…“

Weitere Medien Berichte:

ORF NÖ: Gericht stoppt geplante Marchfeld-Schnellstraße
Kurier
Der Standard
NÖN
Mein Bezirk #1
Mein Bezirk #2
Oekonews
Puls 24

Statt umweltfreundliche Mobilität zu fördern Anruftaxisystem zerschlagen

Statt sich schon vor der – seit langem absehbaren – Abweisung einer S8 rechtzeitig um Mobilitätsalternativen zu bemühen, scheinen die politisch Verantwortlichen die Region mit Vollgas an die Wand fahren zu wollen: Von den ÖVP dominierten Marchfeldgemeinden wurde gemeinsam mit Udo Landbauer (FPÖ) dem Zustädigen für Verkehr in NÖ das Anrufsammeltaxisystem „Marchfeld mobil“ zerschlagen.

Dieses half bisher Menschen ohne eigenes Auto indem sie sie in der Region von A nach B brachte. Man buchte seine Fahrt online oder via Hotline, vereinbart Uhrzeit und wurde von einer Station in der Nähe abgeholt.“Marchfeld mobil“ startete 2019 und beförderte mehr als 120.000 Fahrgäste. Es ergänzte von 1. April 2019 bis 31. März 2024 die fehlenden öffentlichen Querverbindungen in der Region Marchfeld. In der Endphase nahmen insgesamt 19 Marchfeldgemeinden am Gemeinschaftsprojekt teil. Mit regionalen Taxiunternehmen konnten die Nutzerinnen und Nutzer täglich von 5 bis 24 Uhr ohne (eigenem) PKW Fahrten zu Arztpraxen, zum Einkaufen, zum Bahnhof etc. tätigen.

Doch damit ist jetzt Schluß: „Marchfeld mobil“ wird in bestehender Form nicht verlängert. Subventioniert wurde es bisher von 19 beteiligten Marchfeld-Gemeinden, die die Zahlungen eingestellt haben. Es sei „nicht die richtige Zielgruppe angesprochen worden. Zum Teil hätten Schülerinnen und Schüler das Sammeltaxi genutzt, um in die Schule gebracht zu werden.“

Seit April gibt es nur mehr für mobilitätseingeschränkten Personen, welche Pflegestufe 1 oder höher, einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können Taxigutscheine, die die Marchfeldgemeinden zahlen (in der ersten Phase pro Quartal 175€ an Taxigutscheinen. Bisher beteiligen sich an diesem neuen System erst vier Taxiunternehmen).

All die Vielen anderen die Marchfeld mobil bisher nutzten schauen durch die Finger. Wie groß der Bedarf ist lässt sich erahnen, wenn man bedenkt, dass Marchfeld mobil trotz einem – für die häufige Nutzung – gar nicht so geringen Tarif so stark angenommen wurde (Der Tarif für eine Fahrt mit „Marchfeld mobil“ war von der Anzahl der Zonen abhängig, die man zurücklegte. Man zahlte zwischen zwei und 6,40 Euro. Zusätzlich zum Grundtarif war ein Komfortzuschlag in Höhe von zwei Euro bzw. vier Euro – ab 20 Uhr – zu entrichten.)

Dass Sammeltaxis in Niederösterreich künftig generell einen schweren Stand haben werden, berichtete DER STANDARD kürzlich. Der schon angesprochene Komforttarif, der im Marchfeld schon länger vom Fahrgast selbst bezahlt werden musste, wurde in weiten Teilen Niederösterreich bisher vom Land übernommen. Der zuständige Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) streicht diese Unterstützung aber nun.

Ungesicherter Donaustädter Bahnübergang forderte ein weiteres Menschenleben. Gedenk-Raddemo am 12.1.

Untragbare Zustände bei der Querung der Ölhafenbahn – Rettet die Lobau und die BI S80 Lobau fordern Station Lobau als sichere Querungsmöglichkeit von Bahn und Raffineriestraße

Die Angehörigen blicken auf die Unfallstelle (Gedenkradkundgebung am 12.1.2025)

Am 25. November ist eine 63 jährige Frau aus dem Leben gerissen worden, als sie auf dem Weg zur Universität bei der Ostbahnbrücke den engen, ungeregelten Fuß-/Fahrradübergang über die Ölhafenbahn benutze und von einer Lokomotive erfasst wurde.

Dies war nicht der erste tödliche Unfall an dieser Stelle. Die Getöteten wurden Opfer des geringen Stellenwertes, den Radfahrende und zu Fuß gehende in der Donaustadt haben. Die BI S80 Lobau setzt sich seit mehr als 15 Jahren dafür ein, dass die 2014 trotz heftiger Proteste abgerissene Bahnstation Lobau als Mobilitätsknoten wiedereröffnet wird. Dieser Mobilitätsknoten würde nicht nur tausenden Anrainer:innen des Lobauvorlandes eine zeitgemäße und konkurrenzlose S-Bahnverbindung in wichtige Gebiete Wiens bieten, sondern auch auf einer Hauptroute des nichtmotorisiertren Verkehrs endlich eine sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeit der Raffineriestraße und der Ölhafenbahn ermöglichen.

Es ist sehr zu hoffen, dass ÖBB und Stadt Wien von nun an mehr aktives Interesse an einer nachhaltigen Lösung dieses Verkehrsproblems an den Tag legen. Bis jetzt sind sie mitverantwortlich für diese tragischen Unfälle.

Dieser Presseaussendung der BI S80 Lobau schließen wir uns als BI Rettet die Lobau vollinhaltlich an.

Es ist so furchtbar: Die am 25.Nov getötete Radfahrerin ist unsere liebe Mitstreiterin Heidemarie Moosbauer. Sie hat sich im Vereinsvorstand der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton jahrelang engagiert gegen die Lobau-Autobahn eingesetzt und als Kassierin die gesamte Buchhaltung für uns gemacht. Intelligent, aktiv, fröhlich, voller Energie, immer um gute Lösungen bemüht – Heidi wir vermissen dich so! Alle die dich kannten sind fassungslos über deinen furchtbaren Tod.

Und du hättest nicht sterben müssen, wenn die Stadt Wien und die ÖBB unsere Forderung nach einer Wiedereröffnung der Station Lobau mit einer sicheren Überquerungsmöglichkeit über Raffineriestraße und Ölhafenbahn nicht seit Jahren ignoriert hätte. Das sei zu teuer wurde immer gesagt. Während für den Bau einer Lobau-Autobahn immer Milliarden da wären. Für Autobahnbau Geld keine Rolle zu spielen scheint. Hier hingegen, bei diesem häufig von Rad und Fußgängern frequentierten Stelle, wo unsere liebe Heidi getötet wurde und vor ihr auch schon eine andere Frau, war der Stadt Wien und der ÖBB sogar eine Schrankenanlage – die rechtzeitig mit Ton- und Lichtsignalen warnt und wo ein Schranken zu geht, wenn ein Zug kommt – zu teuer. Stattdessen wurde extra enges, speziell für Radfahrende schikanöses Gitterhinher hingestellt. Ein Youtube Video zeigt, wie mühsam die Benutzung dieser Anlage besonders mit Radanhänger ist. Hinzukommt, dass man den Zaun entlang des Gleises zugewachsen hat lassen und so die Sicht auf die vom Ölhafen kommenden Züge – bzw. wie in diesem Fall Verschubloks – behindert ist: Man sieht den Zug schlecht bzw. zu spät.

Am 13.Dezember fand die Heidis Verabschiedung statt. Wir trauern mit den Verwandten und Angehörigen. Gemeinsam mit der Radlobby und dem Gattten der Verunglückten riefen wir im Rahmen einer polizeilich angemeldeten Raddemo zum Gedenken an sie auf:

Es darf nie wieder passieren!

Sonntag, 12. Jänner 2025 um 15:30 Uhr fand ein Ghostbikeride von der Isidro-Fabela-Promenade bei der U1 Station Kaisermühlen bis zur Ostbahnbrücke/Raffineriestraße statt. Dort wurde im Rahmen der Gedenkkundgebung ein weiß gestrichenes Fahrrad (=Ghostbike) aufgestellt. Die Demo war polizeilich angemeldet.

.Sehr berührend war die Reden ihres Gatten die Gerhard Kettler von Radio Orange uns zur Verfügung gestellt hat. Hier nachzuhören: https://cba.media/693260

Sein Begleittext dazu: “Rund 50 Personen gedachten am 12. Jänner 2025 beim Eisenbahnübergang über die Strecke von Wien Stadlau zum Bahnhof Wien Lobau Hafen bei der Ostbahnbrücke jener Radfahrerin, die dort am 24. November 2024 bei einem Zusammenprall mit einem Güterzug getötet worden war, und hängten zur Erinnerung ein „Ghostbike“ an.

„Ghostbikes“ sind weiß bemalte Gedenk­-Fahrräder für getötete Radfahrer*innen – zur Erinnerung, zur Mahnung und als Zeichen der Betroffenheit.

Das Ghostbike wurde mit einem „Ghostbike-Ride“ von 28 aus Kaisermühlen anradelnden Personen hintransportiert.

Die Eisenbahnkreuzung ist nur mit Andreaskreuz und Sichtraum gesichert. Früher wurde vom Triebfahrzeug sich annähernder Züge auch das Signal „Achtung“ abgegeben (gepfiffen). Das wurde aber nach Lärmbeschwerden abgeschafft. Stattdessen wurde ein Gitterlabyrinth errichtet, das aber keine zusätzliche Sicherheit verschafft, sondern Radfahrer*innen so viel Konzentration abverlangt, um ohne zu stürzen durchzukommen, dass sie vom Schauen, ob ein Zug kommt, abgelenkt sind.”

Ein Schild mit einem Andreas Kreuz drauf auf dem Käfiglabyrint war bisher die einzige Reaktion der ÖBB und der Stadt Wien.

Wir fragen: Ist das euer Ernst? Wieviele müssen dort noch sterben?!

Parallel zur Ölbahn liegt die Raffineriestraße. Der Verkehrslärm ist enorm und da die herannahenden Züge nicht pfeifen kann man sie leicht überhören. Die Raffineriestraße ist an dieser Stelle ebenfalls ohne sicherer Querungsmöglichkeit, oft sieht man Nicht Motorisierte VerkehrsteilnehmerInnen um ihr Leben laufen, denn Autos und LKWs fahren hier schnell und es sind so viele, dass man immer sehr lang warten muss bis irgendwann eine Lücke bleibt. (Dieses gehetzte Hinher Ausschauhalten nach einer Lücke zu dem man gezwungen ist, während man sich mit dem Rad durch die schikanöse Gleisüberquerung quält – es macht den ungesicherten Bahnübergang noch viel gefährlicher!)

Die nächsten Zebrastreifen sind erst bei der Tankstelle und in der anderen Richtung – sehr weit entfernt – erst bei der Einfahrt des Bieberhaufenwegs. Dazwischen gab es nur einen Zebrastreifen auf der Höhe des Kirischitzwegs. Den hätte die Stadt Wien nach einer Gesetzesänderung beleuchten müssen. Doch anstatt das als Gelegenheit zu nehmen eine vernüftige Ampelanlage mit Knopf zum Drücken, wenn man rüber will zu bauen, was macht die Stadt Wien? Sie läßt den Zebrastreifen aus der Straße herausfräsen, entfernen. Wieder wurde als Grund zu hohe Kosten angegeben.

Autobahnausbaustopp in der Schweiz – beispielgebend für Österreich!

Presseaussendung der BI Rettet die Lobau vom 25.11.2024:

Die BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton gratuliert der Schweizer Bevölkerung zur Ablehnung von Autobahnbau. Sie fordert auch von der neuen österreichischen Bundesregierung einen Autobahnbaustopp um den Weg frei zu machen für Klima- und Bodenschutz.

„Rettet die Lobau“ ist hocherfreut denn: Die stimmberechtigten Personen der Schweiz haben sich beim Referendum am Sonntag klar gegen den geplanten maßlosen und klimaschädlichen Autobahnausbau ausgesprochen.

Mit dem NEIN zum Autobahnausbau haben sie einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik gemacht. Sie haben gezeigt, dass die Schweiz bereit ist, umweltfreundliche Lösungen für ihre Mobilitätsbedürfnisse zu finden.

Jutta Matysek, Sprecherin von Rettet die Lobau: “Dass man bereits detailiert geplante Autobahnbauprojekte stoppt, weil heute Klima- und Bodenschutz wichtiger ist und weil es viel bessere Mobilitätsalternativen gibt ist beispielgebend für Österreich! Die neue Bundesregierung – wie auch immer sie zusammengesetzt sein wird – muss ebenfalls einen Autobahnausbau Stopp in ihr Programm festschreiben, sonst wird Österreich seine Klima- und Bodenschutz-Ziele nicht erreichen können.”

Die BI Rettet die Lobau kämpft seit 2007 gegen die geplanten Autobahnen im Nordosten Österreichs insbesondere eine Lobau-Autobahn.

Rückfragehinweis:

BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton,

Jutta Matysek

www.lobau.org

„Lobau-Autobahn ist eine Erfindung der Nazis“

Spannendes Interview mit dem Philosophen Kilian Jörg zu seinem neu erschienenen Buch: Im Radio Orange Interview vom 22.11.2024 nachzuhören unter https://cba.media/685935 erzählt er über die Nazis und ihr Verhältnis zur Autobahn und eben auch, dass die Idee eine Autobahn durch die Lobau zu bauen eine Erfindung der Nazis ist.

Kilian Jörgs neues Buch ist generell sehr empfehlenswert:

Das Auto und die ökologische Katastrophe

Utopische Auswege aus der autodestruktiven Vernunft

Kaum etwas prägt die moderne Konsumgesellschaft so sehr wie das Automobil – Grund genug, unsere toxische Liebesbeziehung zu ihm zu analysieren und Auswege aus der planetaren Autodestruktion aufzuzeigen. Jenseits von Klimabilanzen und moralischen Vorwürfen unternimmt Kilian Jörg eine letzte Spritztour durch einbetonierte Vorstellungen von »Freiheit«, »Normalität«, »Vernunft« und »Natur«, die den Ökozid als alternativlos erscheinen lassen. Mithilfe von Beyoncé, Lynch und Le Guin begibt er sich auf eine Achterbahnfahrt durch Popkultur, faschistische Männlichkeit, Erdöl, Nationalparks, aktivistische Landbesetzungen und die Tugenden der Autofetischist*innen, um zu einer Utopie autofreier Welten aufzurufen.

(Text und Buchtitelseite von der Seite des Verlages)

Absurd: UVP Änderungsverfahren zu einer Lobau-Autobahn

Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS:

S1-Lobautunnel: Neuerliche UVP- Auflage zeigt, wie unausgereift Projekt auch nach Jahrzehnten noch ist

Prestigeprojekt ohne Verkehrsentlastung und Rechtsgrundlage

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gibt es beim äußerst umstrittenen Lobautunnelprojekt jetzt ein neues UVP-Verfahren für das heute die Kundmachung erfolgt ist. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Dass jetzt ein Änderungsverfahren eingereicht ist und die Umweltverträglichkeitsprüfung neu aufgerollt wird, zeigt, dass alle Politiker der Betonparteien Lügen gestraft werden, die wiederholt so getan haben, als wäre das Projekt bestgeprüft und baureif. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Verfahren noch offen und fehlt es diesem Prestigeprojekt praktisch an allem.“

In den laufenden Wasserrechtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht habe etwa die Asfinag neuerlich und seit der UVP Ersteinreichung im Jahr 2009 zum wiederholten Mal alle Grundwasserberechnungen neu machen müssen und müssten umfangreiche neue Unterlagen geprüft werden. In der UVP werde nun offenbar an LKW-Fuhren und der Tunnelplanung herumgeschraubt und würden sich die Verfahrensparteien die neuen Unterlagen ab Verfügbarkeit nun genau anschauen müssen. „Es ist schon eine interessante Konstellation: das Projekt wurde vom zuständigen Ressort evaluiert und abgesagt, dagegen kommt seit Jahren wütendes ideologisches Sperrfeuer von der autozentrierten Politik und der Betonierlobby, parallel dazu betreibt die ausgelagerte Asfinag die Verfahren weiter“, so Rehm. Weiters sei die Politik, die sich drei Jahre wie an einen Strohhalm an bedeutungsüberschätzte Einträge im Bundesstraßengesetz geklammert habe, hinsichtlich dieser Rechtsgrundlagen nun auf den Holzweg geraten. „Wie ein im Sommer präsentiertes Rechtsgutachten der Universität Innsbruck ergeben hat, ist wegen EU-Rechtswidrigkeit die S1 so zu behandeln als würde sie nicht im Bundesstraßengesetz stehen“, weiß Rehm. Deshalb fehle die Grundlage für die Erteilung von noch ausständigen Genehmigungen. „Neben den Umweltauswirkungen des Milliardenloches Lobautunnel ist es auch völlig unverständlich warum politische Kräfte nicht davon ablassen, in blinder Ideologie ein Projekt zu forcieren und als Verkehrsentlastungsmaßnahme zu propagierten, obwohl die Projektunterlagen zeigen, dass es offensichtlich diese Grundfunktion gar nicht erfüllen kann,“ so Rehm abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT | VIR

„Donau so blau? Naturschutz im Donauraum“ Thementag der Zoobot am 21.10.24

im Haus des Meeres (Wien) es sind noch Plätze frei. 

Das Programm mit Details findet sich im Anhang, alle Informationen zur Anmeldung finden sich auch auf der ZooBot-Homepage: https://www.zoobot.org/veranstaltung/thementag_donau/:

Donau so blau? Naturschutz im Donauraum – Thementag im Haus des Meeres

„An der schönen blauen Donau“ – nur wenige Jahre nachdem der weltberühmte Walzer komponiert wurde, wurde die Donau von der Quelle bis zur Mündung beinahe durchgehend reguliert und in weiten Bereichen ihres natürlichen Fluss-Charakters beraubt, es blieben nur Reste ihrer ursprünglichen Schönheit und Funktionsweise übrig – dennoch sind die Donau und ihre verbliebenen Auen noch immer von größter ökologischer Bedeutung.

Beim Thementag „Donau so blau? Naturschutz im Donauraum“ möchten die Referent:innen ein Bild von der Donau zeichnen, wie sie ist, wie sie war und wie sie sein könnte. Thematisiert werden ihre schönen Seiten ebenso wie die unterschiedlichen Probleme, die Mensch und Wasser an der Donau miteinander haben.

Freuen Sie sich auf tiefe Einblicke in die blaue Ader Österreichs in ganz besonderer Atmosphäre: Im 10. Stock des Hauses des Meeres bei abendlicher Aussicht über Wien, mit musikalischer Untermalung des Aquartetts* und mit Getränken an der Bar in der Pause (im Eintritt inkludiert).

Montag, 21.10.2024, 17:00 – 20:15 Uhr im Haus des Meeres Wien (Veranstaltungssaal Lighthouse 10), inklusive Pause mit Umtrunk (inkludiert im Eintritt).
Im Anschluss nach Belieben Ausklang im Ocean Sky 360°, das exklusiv für Vortragsteilnehmer:innen geöffnet ist.

Anmeldung erforderlich – Anmeldung über das Haus des Meeres. Eintritt: Mitglieder der ZooBot bzw. HdM-WiFo 10,- €, ansonsten 15,- € – der Eintritt inkludiert Getränke an der Bar während der Pause.

Kooperationsveranstaltung der Vereine „Haus des Meeres – Wissenschaft und Forschung“ (WiFo) und „Zoologisch-Botanische Gesellschaft in Österreich“ (ZooBot)

Aquartett:

Sophie Stichlberger (Violine)
Lisa Streuselberger (Querflöte)
Tim Stichlberger (Violoncello)
Andrés Alzate Gaviria (Gesang/Tenor)

Programm:

Thomas Hein (BOKU Wien):
Land am Strome – wie viel Ökologie steckt noch in Flüssen und Auwäldern?

Edith Hödl (ICPDR)
Ein-Fluss-Reich: Gewässerschutz im multinationalen Einzugsgebiet der Donau

Stefan Schmutz (BOKU Wien)
Das leise Sterben der Donaufische

Pause mit musikalischer Begleitung des Aquartetts, kostenfreie Getränke an der Bar

Christian Griebler (Universität Wien)
Der Fluss und seine Schwester das Grundwasser – eine Verbindung in Nöten

Luise Ehrendorfer-Schratt (Universität Wien)
Lobau: Die auenspezifischen Wuchsorte sind am gefährdetsten!

Manfred Rosenberger (Nationalpark DonauAuen)
Das Ziel – ein Anfang: von der Au-Besetzung zum Nationalpark Donauauen, einem ökologisch bedeutenden Trittstein im Herzen Europas

Programm zum Download

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Wiens Verkehrsziele laut Umweltbundesamt mit Lobautunnel nicht erreichbar

Standard Artikel vom 25. September 2024,:

„Das Verkehrsministerium gab vor zwei Jahren eine strategische Prüfung in Auftrag. Nun liegen erste Ergebnisse vor.
(..) Das Umweltbundesamt ist für den Umweltbericht zuständig, ein Kernstück der Strategischen Prüfung. Erste Ergebnisse, die in einem 17 Seiten langen Dokument zusammengefasst wurden, unterstützen die grüne Argumentation für das Kippen des Straßenprojekts.

Die untersuchte Alternative mit dem Bau des Lobautunnels – bei gleichzeitiger Umsetzung der bereits beschlossenen Öffi-Ausbaupläne – führe „zu einem weiteren Wachstum des Straßenverkehrs“, wie es im Bericht heißt. „Sowohl die verkehrlichen Ziele Wiens als auch die des Bundes können nicht erreicht werden.“ Der Bau des Lobautunnels sei also „kontraproduktiv“. Hintergrund ist, dass sich die Stadt Wien im Klimafahrplan das Ziel vorgegeben hat, bis zum Jahr 2030 den Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf 15 Prozent zu reduzieren. Aktuell beträgt der Pkw-Anteil immer noch 26 Prozent.

Mehr Öffis als Alternativen

Laut Umweltbundesamt ist es hingegen möglich, mit dem weiteren Ausbau der Öffis in und um Wien sowie weiteren Verkehrsmaßnahmen das Aufkommen im Straßenverkehr „deutlich zu reduzieren“. Aufgezählt werden etwa ein Zonenmodell beim Parkpickerl oder der Ausbau von Park-and-Ride-Anlagen. Dies unterstütze „das Erreichen der Ziele gemäß Wiener Klimafahrplan““… siehe:
https://www.derstandard.at/story/3000000238033/lobautunnel-ist-fuer-gewessler-ein-naturzerstoerungsprojekt

Gemeinsam auf die Straße – 9 Tage vor der Nationalratswahl!

Save the Date: Am 20. September findet nicht nur der nächste Weltweite Klimastreik statt. Wir stehen in Österreich auch kurz vor der Nationalratswahl, die die klimapolitische Zukunft der nächsten Jahre entscheidend beeinflussen wird.

Daher werden wir am 20.9. zentral in den vier größten Städten Österrrichs auf die Straße gehen – in Wien, Graz, Linz und Salzburg!

Stay tuned! Mehr Infos folgen!

Eien Woche später wird es dann beim Klimaaktionstag österreichweit ganz viele kleine Aktionen in ganz vielen Gemeinden geben – mehr Infos HIER.

Do 29.8. um 9 Uhr Kundgebung vor Rathaus: Übergabe offener Brief an die Stadt Wien zu den drohenden Baumfällungen entlang der A4

Deligierte von Gruppen und Organisationen aber auch engagierte Einzelpersonen aus dem Klimaschutzbereich kahmen heute zusammen um einen offenen Brief an die Stadt Wien zu übergeben. Hier kann man sich die Reden der Kundgebung anhören.

Der Beginn der drohenden Rodungen steht bevor! Bringen wir jetzt unsere Forderungen zur Stadt Wien!

Ort: Wiener Rathaus vor dem Eingang Lichtenfelsgasse. Dauer von 9 bis max. 11 Uhr.

Das ist der Text des Offenen Briefes an die Stadt Wien der übergeben wurde:

Offener Brief an die Stadt Wien
 
An Mag. Michael Ludwig
Bürgermeister von Wien
An Mag.a Ulrike Sima
Stadträtin für Verkehrsplanung                                             
An Mag. Jürgen Czernohorszky
Stadtrat für Umweltschutz 
Folgende Initiativen unterstützen die Forderungen
Austria Guides For Future | Baumschutz Hernals | Baumschutz Wien | Extinction Rebellion | Fridays For Future | Health For Future | Hirschstetten Retten | Lobau Bleibt | Lobau Forum | Parents For Future | Psychologists For Future | Radeln for Future | Rettet die Lobau – Natur statt Beton | Scientists 4 Future | Scientists Rebellion | System Change not Climate Change | Teachers For Future | Umweltinitiative Wienerwald
                                                                                                                   Wien, am 29.8.2024

 
A4-Redimensionierung JETZT: Klimaschutz statt Komfortbaustelle
A4 Autobahngeneralerneuerung vom Knoten Prater bis Knoten Schwechat: Klimaschutz, Naturschutz und Verkehrsreduktion sind wichtiger als Komfortbaustelle
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Die Beantwortung der Umweltinformationsanfrage vom 26.7.2024 (s. Beilage) bestätigt die Sorge der Wiener und Wienerinnen um die weiterhin geplanten Baumfällungen von 1040 Einzelbäumen, sowie die Rodung zahlreicher zusätzlicher Jungbäume und Sträucher für die Generalsanierung der A4.
Die massive Flächeninanspruchnahme samt Baumrodungen rührt daher, dass eine zweistreifige Verkehrsführung im Baustellenbereich von der ASFINAG als notwendig angenommen und von der Stadt Wien unhinterfragt hingenommen wurde. Begründet wird dies mittels einer Verkehrsuntersuchung mit sehr fragwürdigen Erkenntnissen und ohne Prüfung jeglicher Alternativen.
Nur für temporäre Sanierungsarbeiten

akzeptiert die Stadtverwaltung eine erneute dauerhafte Versiegelung von 1300 m², sowie weitere großflächige Dauerversiegelung für Baustelleneinrichtungen samt verbreiterter Zufahrtswege.
genehmigt die Stadt eine „temporäre“ Rodung sensibler Restbestände des Prater-Auwalds von über 13.000 m² (Lucie Goldner Promenade), welche unwiederbringliche Eingriffe in ökologische Habitate sowie weiters Kühlungsverluste und jahrzehntelange ökologische Regenerierung bedeutet.
gewährt und unterstützt die Stadt eine Baustellenabwicklung, welche die Gesamt-Sanierungskosten unverhältnismäßig um Millionenbeträge in die Höhe treibt - Gelder, die man sinnvoll in den Ausbau und die Ertüchtigung des Öffi-, Rad- und Fußverkehrs investieren sollte.
duldet die Wiener Mobilitätsplanung eine Verschlechterung der bestehenden Hauptkanal-Service-Straße für Radfahrer:innen durch die Verschmälerung der Radspur und Rückbau von Lärmschutz.
offenbart die Wiener Verkehrspolitik eine klare Ungleichbehandlung von MIV-, Rad- und Öffi-Nutzer:innen. Denn bei den aktuell laufenden Generalsanierungen hochrangiger Schienenverbindungen (Stammstrecke, U4, S80, ua), welche täglich wesentlich mehr Menschen transportieren als die A4, werden die Verbindungen über Monate komplett gesperrt.
Die Masterplanung der A4-Sanierung – und damit auch die Koordination der zuständigen Behörden der Stadt Wien – ist absolut vorgestrig und lässt jegliche integrative Verkehrsplanung vermissen. Die Sanierung liegt inmitten eines Metropolen-Verkehrsnetzes, welches eine kaum vergleichbare Vielfalt und Dichte an Mobilitätsformen bereitstellt, die für ausweichende Alternativen genutzt werden können. Trotzdem konzentriert sich die Sanierungsplanung allein auf den Erhalt des KFZ-Verkehrsflusses auf Status-Quo. Es wurden keinerlei Alternativkonzepte zur Spurerweiterung geprüft, geschweige wurden keine ganzheitlichen Maßnahmen angedacht, welche langfristig zu einer echten Entlastung der A4 und zur gewünschte Umlenkung der Pendlerströme auf Öffis führen.
Zudem befürchten die unterzeichnenden Initiativen, dass mit dieser geplanten Sanierung ein dreispuriger Autobahnausbau durch die Hintertüre droht und damit die Belastung der Wiener Autofahrer:innen durch noch mehr KFZ-Pendler in der Stadt weiter wächst.
Dieser kurz vor Umsetzung stehende A4-Sanierungsmasterplan

stellt einen ökologisch unverantwortlichen Umgang mit Biodiversität, Habitatsschutz und den dringend notwendigen Hitzemaßnahmen (Erhalt und Ausbau von kühlenden Grünflächen) dar.
stellt einen ökonomisch unverantwortlichen Umgang mit Umwelt- und Infrastruktur-Budgets, samt ökonomisch unverantwortlichen Umgang mit knapp werdenden Baumaterialien (und damit verbundenen Ressourcen-Kreisläufen) dar (s. Stadtziele / EU-Taxonomie).
 konterkariert eine sozial faire und intelligent lenkende Mobilitätswende, welche von der Stadt selbst angestrebt wird.
 und konterkariert auch die Bemühungen, Autoverkehr in der Stadt zu reduzieren, da hier scheinbar keine Kosten und Grünraumzerstörungen gescheut werden, um während Bauarbeiten KFZ-Pendler:innen bequem und ungebremst bis ins Stadtzentrum zu schleusen.
 
Unsere Forderungen:
Vorrang für Baumschutz, Artenschutz und wirksame Hitzeschutzmaßnahmen
Angesichts der dramatischen Hitzeentwicklung Wiens hat der Erhalt von Bäumen und Grünflächen und der Erhalt von Kühlachsen oberste Priorität:
Keine Massen-Rodungen von wertvollem Großbaumbestand, Böschungen. Keine Denaturierungen und Versiegelungen NUR FÜR SANIERUNGSMASSNAHMEN!
Integrierte, zeitgemäße Mobilitätsplanung - Alternativen zur geplanten Komfortbaustelle
Die Stadt Wien hat sich per Gemeinderatsbeschluss im Fachkonzept Mobilität zum Ziel gesetzt, den Modal Split des Autoverkehrs bis 2030 von 26% auf 15% zu reduzieren, und im Koalitionsübereinkommen der SPÖ und Neos wird eine Halbierung des Pendlerverkehrs angestrebt. Dazu braucht es eine integrierte Verkehrsplanung, welche alle Infrastruktur-Maßnahmen von MIV, Öffis, Fuß- und Radverkehr ganzheitlich erfasst und gezielt Anreize zum Umstieg von Auto auf Öffis oder Rad fördert. Integrierte Verkehrsplanung bedeutet aber auch, zuallererst den Hebel dort anzusetzen, wo die großen Verkehrsströme stattfinden, besonders dann, wenn große, Jahrzehnte bindende bauliche Maßnahmen anstehen.
Die großmaßstäbliche Spurerweiterung der A4 fokussiert allein die täglichen Verkehrsströme der A4, mit nur kurzzeitigem Bedarf. Alternativen, die das gesamte Verkehrsgeschehen einbinden und langfristige MIV-senkend und verkehrsentlastend wirksam bleiben, wurden nicht geprüft. 

Anstatt willfährig diese isolierte, umweltfeindliche und unökonomische Großmaßnahme zu unterstützen, fordern wir die Stadt Wien auf, jegliche Möglichkeiten zu nutzen, die ASFINAG-Agenden im Stadtgebiet Wien auf die eigenen Mobilitätsziele hin zu prüfen und entsprechende integrierte Alternativ-Konzepte einzufordern. 
Wir fordern die Vorlagen von integrierten Alternativstrategien, die auf die übergeordneten Verkehrsziele der Stadt Wien abgestimmte sind und die eine einspurige Fahrbahnführung während der Generalerneuerung des A4 Streckenabschnittes zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat ermöglichen. 
Wir fordern, die A4-Generalsanierung zu nutzen, um Anreize zu nachhaltiger MIV-Reduktion zu schaffen, mit entsprechenden Begleitmaßnahmen, wie ein verstärktes öffentliches Verkehrsangebot durch S-Bahn, Busse, CAT („Autobahnersatzverkehr“), vergünstigtes oder kostenloses Klimaticket für PendlerI:innen, Förderung von Fahrgemeinschaften, sowie Info über Rundfunk, Fernsehen oder Printmedien, damit sich A4 Autobahnbenutzer:innen auf die Baustellensituation einstellen, ggf. Fahrten vermeiden können.
Im Besonderen fordern wir - angesichts der wachsenden (statt sich halbierenden) Pendlerzahlen aus dem Osten, die dringende Wiederaufnahme des Ausbaus der Linie 72 nach Schwechat - ein wesentlicher Schlüssel zu einer Verkehrsentlastung entlang der A4. Es ist den Wiener Autofahrer:innen nicht zuzumuten, aufgrund der Übervorteilung durch die benachbarten Bundesländer die Last der einpendelnden Verkehrsströme mit zunehmenden Staus im gesamten Stadtgebiet zu tragen.
Fokus Radverkehr:

Im Besonderen fordern wir, dass die A4-Sanierung keine Verschlechterung für den Radverkehr bedeutet, sondern im Sinne einer integrierten Planung eine Stärkung der Schnell-Radinfrastruktur entlang der Donau und von Schwechat-Wien priorisiert wird.
Zum Schutz der Radfahrer:innen fordern wir während der Sanierung auf der Umleitungsstrecke zum Gaswerksteg die Errichtung eines temporären Radweges.
Für Zufußgehende und Radfahrende fordern wir eine Rampe von der Lucie-Goldner-Promenade zum ab Anfang 2025 fertig sanierten Ostbahnsteg zu errichten.
Wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit bei Großbauprojekten wahren - Vergeudung von (halb)öffentlichen Geldern vermeiden
Die fehlende integrierte Verkehrsplanung führt zu enormer Vergeudung öffentlicher Gelder, bzw. ASFING-Geldern, deren Wirtschaftlichkeit ebenfalls im öffentlichen Interesse ist.
Wir fordern die Stadt Wien auf, 

etwaige Folgekosten, welche die Stadt Wien für die A4-Sanierung zu tragen hat, offenzulegen. Dazu zählen Förderungen von Ersatzmaßnahmen, Kosten durch langfristige Verschlechterung der Lebensqualität und gesundheitliche Schäden durch weitere Reduktion von Grünräumen, ua.

von der ASFINAG eine Offenlegung jener Kosten zu verlangen, welche durch die Spur-weiterung und den begleitenden ökologischen Ersatzmaßnahmen verursacht werden.
bestmöglich einzuwirken, dass die ökonomische Verhältnismäßigkeit in Hinblick auf Verkehrswirksamkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen gewahrt bleibt.
im verkehrspolitischen Zusammenspiel von Bund, NÖ, Asfinag und Trägern des öffentlichen Verkehrs eine kostenschonende und verkehrswirksame Gesamtplanung zu verlangen.
Gleichbehandlung von Mobilitätsteilnehmer:innen
Bei Ausbau- und Sanierung von Schienenverkehr werden Hauptstrecken (Stammstrecke, U4, S80, …) wochen- und monatelang komplett gesperrt, obwohl sie deutlich mehr Personen transportieren, als die A4.
Aktuell mutet man täglich 100-tausenden Verkehrsteilnehmer:innen (Pendler:innen und Wiener:innen) durch diese Sperren teils erhebliche Weg- und Zeitverlängerungen, sowie eine deutliche Verschlechterung des Mobilitätskomforts zu.
Angesichts der im Gemeinderat beschlossenen Mobilitätsziele ist die von der Stadt Wien mitgetragene millionenschwere Autobahnverbreiterung zum Erhalt des Mobilitätskomforts für Autofahrer:innen ein glatter Hohn gegenüber Öffi- und Radfahrer:innen..

Wir fordern dringend zu einer Gleichbehandlung aller Mobilitätsteilnehmer:innen auf. Sanierungen und Ausbau von Infrastruktur ist notwendig. Die damit einhergehenden temporäre Verschlechterungen, wie längere Fahrzeiten oder notwendiger Umstieg auf Alternativen während der Bauphasen, ist allen Verkehrsteilnehmer:innen gleichermaßen zuzumuten.
Transparente Verkehrsplanung
Wir fordern die Stadt Wien auf, keine Kapazitätserweiterungen durch die Hintertüre auf der A4 zu genehmigen, schon gar keine, die einer Lobau-Autobahn dienen könnte!
Folgende Initiativen unterstützen die Forderungen
Austria Guides For Future | Baumschutz Hernals | Baumschutz Wien | Extinction Rebellion | Fridays For Future | Health For Future | Hirschstetten Retten | Lobau Bleibt | Lobau Forum | Parents For Future | Psychologists For Future | Radeln for Future | Rettet die Lobau – Natur statt Beton | Scientists 4 Future | Scientists Rebellion | System Change not Climate Change | Teachers For Future | Umweltinitiative Wienerwald

 

Worum geht es:
Es ist einzusehen, dass die A4 saniert werden muss, aber es ist nicht einzusehen, dass dafür so viele Bäume gefällt und Naturräume zerstört werden sollen. Während man den Öffi Fahrenden über Monate hinweg massive Einschränkungen bzw. Totalsperren zumutet, sind für die A4 Sanierung Massenbaumfällungen geplant um den Autofahrenden auch während der Bauphase durchgehend eine Luxusautobahn zu bieten. Den Fahrradfahrenden mutet man hingegen mühsame Umwege zu. Die Stadt Wien hat in ihren Zielen eine Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs und der Autopendlerströme vorgesehen. So wie das jetzt geplant ist würde es genau das Gegenteil bewirken. Die Sanierung legt fest wie die Straße in Zukunft aussehen soll: Jetzt sollten die Weichen für eine Verkehrs- und Temporeduktion und hin zu einer klimaverträgliche Zukunft gestellt werden. Jetzt müssen die Bäume erhalten bleiben!

Bitte um Verständnis: Das ist keine Wahlveranstaltung. Wir bitten keine Parteisymbole mitzubringen.

Alle die auf Facebook sind bitten wir diese Veranstaltung zu teilen: https://fb.me/e/6OKzz8dtj

Grafik Quelle: Asfinag. Die Grafik weist aus in welchem Bezirk wieviele Bäume für die geplante A4 Sanierung getötet werden sollen. Achtung als Baum nach dem Wiener Baumschutzgesetz gilt nur was in einem Meter Höhe 49cm Durchmesser hat und was kein Obst- oder Nußbaum oder Neophyt ist.
Als temporäre Baumfällung gibt es wenn der Baum nach der Baustelle im selben Bezirk wieder gepflanzt werden soll. Als dauerhafte Baumfällung wenn er nicht mehr gepflanzt werden soll. Zusätzlich ist noch die Rodung einer 1,3ha Waldfläche geplant!

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden: https://cba.media/670544

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.