Ein guter Tag für die Umwelt! Das lange Warten hat ein Ende und die abweisende Gerichtsentscheidung des BVwG zur S8 Marchfeld-Schnellstraße (aufgrund des Verfahrensergebnisses die einzige Mögichkeit) ist nun endlich da und rechtskräftig.
Dennoch hat das Land von ÖVP von FPÖ regierte Land Niederösterreich angekündigt das Verfahren in die nächste Instanz verschleppen zu wollen.
Es ist daher noch nicht ganz aus – Liebe Unterstützende, wir brauchen nach wie vor eure Hilfe für eine endgültige Verhinderung einer S8 Marchfeldschnellstraße!
Zum BVwg Gerichtsentscheid gibt es zahlreiche Stellungnahmen und Berichte am wichtigsten erscheinen uns die Presse Aussendungen der Umweltorganisation VIRUS mit der wir seit Jahren eng zusammen arbeiten:
VIRUS #1
VIRUS#2
Und auch die VIRUS Presseaussendung zu der Ankündigungen des Landes NÖ gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der 3.Instanz vor Gericht gehen zu wollen:
VIRUS zu S8: Land Niederösterreich plant Leidensverlängerung statt
Verfahrensbeschleunigung
Utl: Mikl-Leitner und Landbauer bei Marchfeld-Schnellstraße entlarvt,
sie können kein Nein akzeptieren und stellen sich in Wahrheit gegen
die Bevölkerung.
Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sei es wenig überraschend,
dass das Land Niederösterreich außerordentliche Rechtsmittel gegen
den Gerichtsentscheid zur S8 ankündigt, dies allerdings mit
gefährlich desinformativer Kommunikation. Sprecher Wolfgang Rehm
kritisiert: „Mikl Leitner und Landbauer befinden sich im offenbar im
falschen Film. Was sie ankündigen ist ist keine
Verfahrensbeschleunigung sondern das verlängert jedoch das Leiden in
Der Region. Die Landesspitzen geben vor, für die Bevölkerung zu sein,
fallen ihr aus blankem Machtwillen jedoch in den Rücken“.
Die negative Entscheidung des BVwG zur S8 sei rechtskräftig. „Dass
nun Asfinag und Land Niederösterreich eine Revision beim
Verwaltungsgerichtshof einbringen werden ändert auf absehbare Zeit
nichts daran, es steht weiters auch bei einer ordentlichen Revision
nicht fest ob das Höchstgericht dieses Rechtsmittel überhaupt
behandelt. Jedenfalls werden zum gegebenen Zeitpunkt die
mitbeteiligten Parteien, darunter auch wir zur Revisionsbeantwortung
aufgefordert werden und diese in Form vernichtender Stellungnahmen
auch erstellen und einbringen. Schmeißt der VwGH die Sache nicht
ohnehin gleich zurück dann wird es ohne Obergrenze geschätzte 1,5-2
Jahre dauern bis er eine Entscheidung trifft“, warnt Rehm. Sollte
wider Erwarten der VwGH das aktuelle Erkenntis des BVwG wieder
aufheben, sei das Verfahren dort wieder aufzunehmen und in einem
weiteren Verfahrensgang fortzuführen der dann erwartbar weitere Jahre
in Anspruch nehme. Sollte es jemals so weit kommen dann würden
Mikl-Leitner und Landbauers Starrsinn die Hauptschuld daran tragen.
„Bestätigt der VwGH die Entscheidung, dann sind wir genau da wo wir
jetzt sind werden aber jahrelang auf letzte Rechtssicherheit gewartet
haben,“ so Rehm. Ins Reich der Fabel verweist der Rehm Landbauers
offensichtlich rechtsunkundige Vorstellungen von einem wieder
herzustellenden Genehmigungszustand: „Der Bescheid des bmvit aus
2019, ein von BM Hofer verantwortetes Machwerk wurde nie
rechtskräftig und war formal und inhaltlich falsch, das ist eine
reine Wunschvorstellung Landbauers“. Gleichzeitig oder vor der
Revision bestehe lediglich grundsätzlich auch die Möglichkeit den
Verfassungsgerichtshof anzurufen und hat das Land Niederösterreich
dies nun angekündigt. „Dafür müssten aber Rechte verletzt worden sein
die in die Verfassungssphäre reichen, das kann ich mir bei diesem
Fall, wo es um hartes Europäisches Naturschutzrecht geht schwer
vorstellen. Das ist eher ein Verzweiflungsakt um krampfhaft
Initiative vorzutäuschen,“ räumt Rehm diesem angekündigten Vorstoß
wenig Chancen ein. Würde mit Verfahren ergebnisoffen umgegangen, dann
hätte es das jetzige Verfahrensergebnis schon spätestens 2016 oder
kurz nach Einreichung 2011 geben können, das wäre dann echte
Verfahrensbeschleunigung gewesen und seien Gerichtsentscheidungen zu
respektieren.“Die Reaktionen der LH und ihres Vize gehen jedoch in
eine andere Richtung. Sie zeigen sich als schlechte Verlierer mit
einem gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit und ist auch ihre
offenbar nicht mehr gegebene – Urteilsfähigkeit und damit auch die
Amtsfähigkeit in Frage zu stellen,“ so Rehm abschließend.
Sehr lesenswert ist dieser Kommentar im Standard (unbedingt ganz lesen!):
„Das Marchfeld braucht keine Schnellstraße. Der Bau der S8 ist laut Justiz nicht durchführbar. Schwarz-Blau will die Straße trotzdem. Das kostet nur Zeit, und die Anrainer warten damit länger auf eine Lösung…“
Weitere Medien Berichte:
ORF NÖ: Gericht stoppt geplante Marchfeld-Schnellstraße
Kurier
Der Standard
NÖN
Mein Bezirk #1
Mein Bezirk #2
Oekonews
Puls 24
Statt umweltfreundliche Mobilität zu fördern Anruftaxisystem zerschlagen
Statt sich schon vor der – seit langem absehbaren – Abweisung einer S8 rechtzeitig um Mobilitätsalternativen zu bemühen, scheinen die politisch Verantwortlichen die Region mit Vollgas an die Wand fahren zu wollen: Von den ÖVP dominierten Marchfeldgemeinden wurde gemeinsam mit Udo Landbauer (FPÖ) dem Zustädigen für Verkehr in NÖ das Anrufsammeltaxisystem „Marchfeld mobil“ zerschlagen.
Dieses half bisher Menschen ohne eigenes Auto indem sie sie in der Region von A nach B brachte. Man buchte seine Fahrt online oder via Hotline, vereinbart Uhrzeit und wurde von einer Station in der Nähe abgeholt.“Marchfeld mobil“ startete 2019 und beförderte mehr als 120.000 Fahrgäste. Es ergänzte von 1. April 2019 bis 31. März 2024 die fehlenden öffentlichen Querverbindungen in der Region Marchfeld. In der Endphase nahmen insgesamt 19 Marchfeldgemeinden am Gemeinschaftsprojekt teil. Mit regionalen Taxiunternehmen konnten die Nutzerinnen und Nutzer täglich von 5 bis 24 Uhr ohne (eigenem) PKW Fahrten zu Arztpraxen, zum Einkaufen, zum Bahnhof etc. tätigen.
Doch damit ist jetzt Schluß: „Marchfeld mobil“ wird in bestehender Form nicht verlängert. Subventioniert wurde es bisher von 19 beteiligten Marchfeld-Gemeinden, die die Zahlungen eingestellt haben. Es sei „nicht die richtige Zielgruppe angesprochen worden. Zum Teil hätten Schülerinnen und Schüler das Sammeltaxi genutzt, um in die Schule gebracht zu werden.“
Seit April gibt es nur mehr für mobilitätseingeschränkten Personen, welche Pflegestufe 1 oder höher, einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können Taxigutscheine, die die Marchfeldgemeinden zahlen (in der ersten Phase pro Quartal 175€ an Taxigutscheinen. Bisher beteiligen sich an diesem neuen System erst vier Taxiunternehmen).
All die Vielen anderen die Marchfeld mobil bisher nutzten schauen durch die Finger. Wie groß der Bedarf ist lässt sich erahnen, wenn man bedenkt, dass Marchfeld mobil trotz einem – für die häufige Nutzung – gar nicht so geringen Tarif so stark angenommen wurde (Der Tarif für eine Fahrt mit „Marchfeld mobil“ war von der Anzahl der Zonen abhängig, die man zurücklegte. Man zahlte zwischen zwei und 6,40 Euro. Zusätzlich zum Grundtarif war ein Komfortzuschlag in Höhe von zwei Euro bzw. vier Euro – ab 20 Uhr – zu entrichten.)
Dass Sammeltaxis in Niederösterreich künftig generell einen schweren Stand haben werden, berichtete DER STANDARD kürzlich. Der schon angesprochene Komforttarif, der im Marchfeld schon länger vom Fahrgast selbst bezahlt werden musste, wurde in weiten Teilen Niederösterreich bisher vom Land übernommen. Der zuständige Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) streicht diese Unterstützung aber nun.