Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt: Lebensqualität statt Verkehrshölle!
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Umsetzung der im Straßenbaugesetz 1970 genannten Straßenbauprojekte rasch sicherzustellen.“ hat die FPÖ im Parlament (Entschließungsantrag 63/A (E) vom 26.02.2025) beantragt. Die Begründungen – von weniger Stau bis zum wirtschaftlichen Aufschwung – sind längst durch die praktische Evidenz der täglichen Staus einerseits, aber auch durch die Wissenschaft widerlegt. Vizepräsident des Forum Wissenschaft & Umwelt (FWU) Em.O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hermann Knoflacher speziell zu den durch die FPÖ auch angesprochenen Lobautunnel und S 1: „Sachlich ist das Projekt ein Schaden für Wien und sein Umland, ebenso für die Umwelt sowie für die Zukunft der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft. Es widerspricht sowohl den Klimazielen Österreichs, als auch jenen der Bundesländer. Nach dem heutigen Wissenstand ist das Projekt sachlich nicht zu verantworten, weil es nachweisbar bessere Alternativen gibt, die konform mit diesen Zielsetzungen sind.“ In näherer Betrachtung zum FPÖ-Entschließungsantrag zum Bundesstraßengesetz 1971 zeigt sich für Wien folgendes Bild:
Mehr als 200 km Bundesstraßen A, S und B innerhalb der Stadtgrenzen Wiens! Eine Autobahn von Altmannsdorf übervGersthof bis Heiligenstadt entlang der Vorortelinie, die Verlängerung der Westautobahn durch das Wiental und den ersten Bezirk über die Brigittenau zur Nordautobahn oder die Flötzersteig Autobahn (auf Stelzen quer über Hütteldorf zur Westeinfahrt) zeigen das enorme stadtzerstörerische Potenzial.
In den 70er und 80er des vorigen Jahrhunderts war es eine Pionierleistung einer kleinen Stadtpartei, der Wiener Volkspartei, unter Erhard Busek und Jörg Mauthe sich von solchen Konzepten abzuwenden. Der Lobautunnel war damals übrigens noch kein Thema. Ein Grund mehr für die Wiener ÖVP sich damaliger Errungenschaften zu erinnern und die Position zum aktuellen Projekt zu überdenken. „Es wäre eine Katastrophe, würde alles gebaut, was im Bundesstraßengesetz 1971 steht.“, stellt Prof. Dr. Reinhold Christian, Präsident des FWU, fest. Eine Katastrophe für die Menschen und die Natur, ganz abgesehen von Milliarden-Ausgaben, die wir uns nicht leisten können. „Wir hoffen, dass diese Rückschau allen Menschen klar macht, dass derartige Konzepte nicht zukunftsfähig sind und in unserer Welt nichts verloren haben.“, so Knoflacher und Christian abschließend. Rückfragen bitte an Dr. Reinhold Christian; office@fwu.at“
Austrocknung, Verlandung und ein milliardenschwerer Tunnel durch einen Nationalpark bedrohen dieses wertvolle Naturschutzgebiet.
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen und diskutieren Sie mit Expert*innen über Lösungen für den Schutz der Lobau.
Spannende, informative und aktuelle Vorträge mit: CHRISTIAN GRIEBLER, Universität Wien JUTTA MATYSEK, Obfrau Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“
Mit anschließender Diskussion und anregenden Gesprächen bei einem kleinen Buffet.
Gemeinsam für den Schutz der Lobau!
Ort: Ig. Architektur, Gumpendorferstraße 63B, 1060 Wien
Fehlende Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz zeigt nun Auswirkungen
Wien (OTS) –
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend S1-Lobautunnel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt, womit die laufenden Verfahren in die Warteschleife gestellt sind. Sprecher Wolfgang Rehm. „Das von uns beauftragte und von der Universität Innsbruck erstelltes Rechtsgutachten, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz wegen Unionsrechtswidrigkeit fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt.“
Der Mangel liege in einer nicht durchgeführten, für Pläne und Programme vorgeschriebenen so genannten Strategischen Umweltprüfung, für die Bundesstraßengesetz-Änderung 2006, womit EU-Recht verletzt worden sei. „Die Rechtsprechung des EuGH knüpft daran weitreichende Konsequenzen, die eine Rücknahme des Planes, hier betreffend die Verzeichnisse des Bundesstraßengesetzes, beinhalten. Dem Unionsrecht widersprechende Bestimmungen sind unangewendet zu lassen und werden verdrängt“, so Rehm. Der nun erfolgte Gerichtsbeschluss habe sich von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und im Windschatten vieler Lobautunnel-Schlagzeilen bereits in den letzten Monaten im Verfahrensakt und in der mündlichen Gerichtsverhandlung im Jänner abgezeichnet. Dabei sei die Projektwerberin Asfinag, die als Staatsunternehmen gewohnt sei, ihre Projekte jedenfalls genehmigt zu bekommen, in arge Bedrängnis geraten. Während der EuGH hier die Grundprinzipien bereits geklärt habe, seien aus Sicht des BVwG Detailfragen offen, mit denen sich nun in den kommenden Monaten bzw. Jahren die europäischen Höchstrichter in Luxemburg auseinandersetzen würden. „Im Ergebnis heißt dies, dass das Lobautunnelprojekt wesentliche Bewilligungen, die in der Mehrzahl noch fehlen, jedenfalls geraume Zeit nicht und möglicherweise gar nicht erhalten wird,“ so Rehm. Dies sei der perfekte Zeitpunkt für eine Exit-Strategie. „Die nun entstandene Nachdenkpause sollte von den Betonierern, die bisher wortreich weder mit Rechtskunde noch Sachkenntnis geglänzt haben, zur Läuterung genützt werden“, fordert Rehm.
Während dort, wo die Entscheidung getroffen werde, ob das Vorhaben realisiert werden darf, rechtliche Weichen gestellt worden seien, hätten in der Öffentlichkeit Überlegungen über Regierungsprogramme verschiedener Koalitionsvarianten dominiert, ohne zu berücksichtigen, dass jedwede Regierung nicht einfach machen könne, was sie wolle. „Es ist schon kurios: eine lange Liste hoch- bis mittelrangiger Politiker, von Valentin über Ludwig und Sima, von Ruck bis Hanke, von Landbauer bis Mikl-Leitner, von Mahrer bis Zauner führt zum Lobautunnel gerne das große Wort, füllt damit die Innenpolitik-Seiten und -Formate, tritt die Erzählung des übermächtigen Bundesstraßengesetzes breit und dann stellt sich heraus, es ist eigentlich alles gänzlich anders,“ so Rehm. Mit derartiger „Phrasendrescherei“ werde die dahinter stehende juristische Ahnungslosigkeit und auch fehlende Sachkunde verdeckt. „In den letzten Jahrzehnten, in denen wir das Projekt begleiten, wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll“, kritisiert Rehm. Der Lobautunnel sei nachweislich nicht in der Lage, die ihm zugeschriebene Funktion zu erfüllen. „Was wir bekämen, sind mehr Schulden, mehr Treibhausgase, mehr Immissionen mehr Zersiedelung und Bodenversiegelung aber keine Verkehrsentlastung, das ist gut dokumentiert und wäre auch nicht so schwer zu begreifen,“ so Rehm abschließend.
Wir freuen uns euch diese Presseaussendung unserer befreundeten Umweltorganisation VIRUS weiterleiten zu dürfen!
Da der Raum nur begrenzte Sitzplätze hat bitte die Organisator:innen um Anmeldung bitte bis spätestens 14. März 2025: esslingerfuerdielobau@gmail.com
Wir freuen uns, dass die Obfrau unserer BI Rettet die Lobau Jutta Matysek bei dieser Veranstaltung von Esslinger für die Lobau einen Vortrag halten darf. Wir werden auch Detail Pläne des Projekts an der Wand aufhängen, damit man sich ein Bild machen kann was da wirklich geplant ist. Bitte helft mit die Veranstaltung zu bewerben! Hier gibt es Ankündigungsflyer zum Ausdrucken. Wenn ihr Zeit und Lust habt Flyer und Plakate zu verteilen/aufzuhängen meldet euch bitte bei uns, dann können wir euch welche zukommen lassen. Wir sind als kleine BürgerInitiative, die sich keine Werbemaßnahmen leisten kann ausschließlich auf Euch angewiesen. Wenn Alle in ihrem persönlichen Umfeld die Info weiterleiten, dann können wir im Schneeball effekt trotzdem eine Reichweite erzielen. Bitte helft uns dabei! Wenn ihr auf Social Media Kanälen aktiv seid bitte dort auch reinposten. Vielen Dank!!!
Der Eintritt ist frei! Der Veranstaltungsort ist mit der Buslinie 26 A sehr gut erreichbar (zwischen den Stationen Kirschenallee und Essling Schule). Der Pfarrsaal ist genau gegenüber von der Kirche in Essling. Getränke und Snacks (auch vegane) gibt es gegen frei Spende.
Unser beliebtes schwarzes T-shirt mit dem grünen Frosch, der die Autobahn zerreißt und Platz schafft für klimafreundliche Mobilität, ist wieder zu haben!
Unser Froschleiberl hat kurze Ärmeln und kann natürlich auch über ein langärmeliges Shirt getragen werden.
In neuem Design, der Frosch hat einen Sprung nach vorne gemacht Richtung umweltfreundlicher Zukunft. Im Mittelpunkt weiterhin der sympathisch-universelle Spruch „Hier kommt keine Autobahn“ mit dem das Tshirt gegen alle geplanten Autobahnen tragbar ist
Sie sind nicht nur sehr angenehm zu tragen, sondern haben sich auch als gute Möglichkeit gezeigt mit Interessierten in Gespräch zu kommen…hehehe Hier die Ansicht von vorne:
Wir können Euch in unisex Format die Größen XS, S, M, L, XL, XXL und XXXL anbieten, Als coole Möglichkeit auch im Winter seine Meinung via Shirt in die Öffentlichkeit zu tragen hat sich erwiesen eine große Größe zu nehmen und es z.B.: über dem Pullover, als oberste Schicht zu tragen.
Hier das Leiberl von hinten mit dem Logo der BI Rettet die Lobau:
Der Aufdruck ist Siebdruck auf hochwertiger Biobaumwolle von der österreichischen Firma Guter Stoff. Die Leibern kosten im Einkauf 16 Euro. Die Leiberln wurden uns von einem großzügigen Unterstützer finanziert, dass heißt, was ihr uns dafür gebt können wir zu 100% in den Kampf gegen die geplanten Autobahnen und für eine zukunftsfähige Mobilität stecken!!! Wir sind mitten in zahlreichen Rechtsverfahren, müssen Gutachten und Anwaltskosten finazieren, Infomaterial drucken, wollen Protestcamps und -Aktionen fortführen können und und und ..wir brauchen wirklich genau jetzt einfach Geld um die drohenden Transitschneisen zu verhindern.
Wer eine größere Größe nimmt hat auch die Möglichkeit das Froschleiberl auch bei kaltem Wetter über Pullover/Jacke anzuziehen.
Wenn euch unser herrlich unprofessionelles Werbetextlein überzeugt hat und ihr auch Leibern haben wollt, dann schreibt uns gerne, an welche Adresse, ihr wieviele, in welcher Größe, geschickt haben wollt und spendet bitte was euch möglich ist an:
Wir freuen uns auf diese von der Initiative „Esslinger für die Lobau“ organisierte Info- und Diskussionsveranstaltung am 17. März 2025 um 18:30 im Pfarrsaal der Kirche Essling, 1220 Esslinger Hauptstraße 79
Jutta Matysek die Obfrau der „BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ wird zu Beginn einen Vortrag mit zahlreichen Fotos und Grafiken halten, im Anschluss gibt es Möglichkeit zur Diskussion und man kann sich div. Pläne ansehen.
Wir freuen uns auf euer Kommen!
Eintritt frei! Für Essen und Trinken gegen freie Spende ist gesorgt. Bitte helft mit diese Info weiter zu verbreiten!
Presseaussendung der BI Rettet die Lobau vom 25.11.2024:
Die BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton gratuliert der Schweizer Bevölkerung zur Ablehnung von Autobahnbau. Sie fordert auch von der neuen österreichischen Bundesregierung einen Autobahnbaustopp um den Weg frei zu machen für Klima- und Bodenschutz.
„Rettet die Lobau“ ist hocherfreut denn: Die stimmberechtigten Personen der Schweiz haben sich beim Referendum am Sonntag klar gegen den geplanten maßlosen und klimaschädlichen Autobahnausbau ausgesprochen.
Mit dem NEIN zum Autobahnausbau haben sie einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik gemacht. Sie haben gezeigt, dass die Schweiz bereit ist, umweltfreundliche Lösungen für ihre Mobilitätsbedürfnisse zu finden.
Jutta Matysek, Sprecherin von Rettet die Lobau: “Dass man bereits detailiert geplante Autobahnbauprojekte stoppt, weil heute Klima- und Bodenschutz wichtiger ist und weil es viel bessere Mobilitätsalternativen gibt ist beispielgebend für Österreich! Die neue Bundesregierung – wie auch immer sie zusammengesetzt sein wird – muss ebenfalls einen Autobahnausbau Stopp in ihr Programm festschreiben, sonst wird Österreich seine Klima- und Bodenschutz-Ziele nicht erreichen können.”
Die BI Rettet die Lobau kämpft seit 2007 gegen die geplanten Autobahnen im Nordosten Österreichs insbesondere eine Lobau-Autobahn.
Rückfragehinweis:
BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton,
Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen
Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.
Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“
EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen
Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.
Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.
S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen
Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.
„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34
Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.
Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich
Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.
Die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton ruft gemeinsam mit „Vernunft statt Ostumfahrung“ zur Demo auf:
Do. 6. Juni, 17.30 bis 19 Uhr
Von 5.-7. Juni findet der alljährliche Staedtetag.at diesmal in Wiener Neustadt mit 1.000 Bürgermeister:innen und Vertretungen aus Verwaltung & Wirtschaft statt.
Am 5.6. ist die Eröffnung durch Bundespräsident Van der Bellen, BGM Ludwig, BK Nehammer & LH Mikl-Leitner. Das Motto ist „Stadt fürs Leben – Nachhaltig.Innovativ.Menschlich“. Unter dem Aspekt von Raumplanung und Klimaschutz ist dieses Motto von Gastgeber BGM Schneeberger, der massiv versucht die Wr. Neustädter Ostumfahrung durchzusetzen – ein völlig aus der Zeit gefallenes Autobahnprojekt – etwas sehr unpassend.
Am Do. 6.6. hält Bürgermeister Schneeberger in einem Arbeitskreis zu Innenstadt & Leerständen einen Input zu „Stadt als Zentrum für regionale Entwicklung“. Nach einem Nachmittagsprogramm mit Business-Golf und Exkursionen gibt es einen Abendempfang auf Einladung von Bürgermeister Schneeberger im Sparkassensaal in der Neunkirchner Straße 17 von 19 – 24 Uhr.
Demo für ökologische und soziale Stadtplanung
Aus diesem Anlass wollen auch wir in einer Kundgebung zu Wort kommen!
Wir demonstrieren für eine ökologische und soziale Stadtplanung, die die Lebensqualität aller Bürger*innen in den Fokus rückt:
Schluss mit der autozentrierten Politik! Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten. Wir wollen menschengerechte, zukunftsorientierte Verkehrskonzepte.
Lebendige Innenstadt statt Gewerbegebiete am Stadtrand.
Schutz von wertvollen Äckern! Keine Enteignungen unserer Bäuer*innen. Wir brauchen gesunde Lebensmittel aus der Region!
Demo Ablauf:
Ab 17 Uhr: Eintreffen vor dem BORG, FuZo Herzog Leopold Str. 32 (5 Gehminuten vom Bahnhof Wr. Neustadt)
18.00: Demonstrationsmarsch zum Hauptplatz
18.30: Abschlusskundgebung am Hauptplatz bis ca. 19 Uhr
[Kleiner Tipp für alle, die anschließend ganz gemütlich noch ein Stück legendärer heimischer Popkultur genießen wollen: 21 Uhr: „30 Jahre Falco-Symphonic“ – Gratis Open Air-Konzert in der Militärakademie Raoul Herget und Falco-Bandleader Thomas Rabitsch werden das exakt gleiche Programm wie am 12. Mai 1994 mit 100-köpfigem Orchester, der originalen Band von damals und bekannten Sängerinnen und Sängern zum Besten gegeben.]
Jutta Matysek (Sprecherin der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton) zur aktuellen Entwicklung:
Wohnbau in Geiselhaft des Autobahnbaus – eine Gruppe Bauträger, eine Umweltorganisation und eine BürgerInitiative versuchen gemeinsam einen Befreiungsschlag
Wien 22., Oberes Hausfeld: Eine Bauträger ARGE Oberes Hausfeld plant hier seit 11 Jahren leistbares, ökologisches Wohnen zu bauen, incl. Vieler Kindergruppen, daneben kommt noch ein Schul campus, einen neuen, weitgehendst autofreien Stadtteil, perfekt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen (U2, Schnellbahn S80, Straßenbahn und Buslinien). Während andere Bauträger im Bezirk versuchen ihre Projekte um eine Umweltverträglichkeitsprüfung herumzuschummeln, reicht diese ARGE ihres freiwillig zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein.
Was dann passiert ist schwer nachzuvollziehen: Die Stadt Wien beschließt mitten in dieses Autofreie Gebiet hinein die sog “Stadtstraße” in Autobahngröße (mit Tunnelportal ins Schulcampus, damit die lieben Kleinen auch was davon haben). Und die- weisungsgebundene – MA22 der Stadt Wien die hier in der ersten Instanz UVP Behörde ist, also die Umweltverträglichkeit des Wohnprojekts Oberes Hausfeld zu beurteilen hat, erteilt folgende Auflage, die am 12. September 2023 von der Wiener Landesregierung als Genehmigungsbedingung beschlossen wird:
“Mit der Besiedelung (..) darf erst begonnen werden, wenn die S1 – Spange Seestadt Aspern und die S1 Wiener Außenring Schnellstraße Knoten Schwechat bis Knoten Süßenbrunn hergestellt
wurden und jeweils eine Verkehrsfreigabe dafür erfolgt ist.“
Ein Autofreier Stadtteil darf also erst besiedelt werden wenn – zusätzlich zur Stadtstraße die schon im Bau ist – die daran anschließenden zwei Autobahnen – S1 Spange und Lobau-Autobahn – FERTIG sind.
Beschlossen am 12.Sept 2023. Aber erinnern wir uns: Schon 1.12.2021 verkündete doch Ministerin Gewessler das Ergebnis der Evaluierung des Klimaschutzministeriums: Die S1 Lobau-Autobahn wurde abgesagt, von der S1 Spange sollen nur jene Teile gebaut werden, die für Seestadt notwendig sind. (Ernsthafte Verhandlungen darüber, wie dies konkret umgesetzt werden soll haben seither offenbar nicht stattgefunden. Die Länder Wien und Niederösterreich opponieren gegen diese Entscheidung. Die Genehmigungsverfahren laufen unverändert weiter, Umweltorganisationen und BürgerInitiativen bekämpfen darin die Autobahnprojekte durch alle Instanzen.)
Trotz der Entscheidung des Klimaministeriums erteilte die Stadt Wien dem Autofreien Wohnprojekt im Oberen Hausfeld 2023 diese absurde Auflage.
Die Bauträger ARGE die schon eine Menge Geld investiert hatte und sich mit laufender Baukostensteigerungen konfrontiert sah wußte wegen der Auflage nicht ob und wann sie mit dem Bau anfangen könnte (Natürlich wagt sich niemand groß zu Bauen zu beginnen ohne zu wissen, ob und wann die Gebäude besiedelt werden dürfen). Ein Alptraum der sich über Jahre hinzieht. Die Stadt Wien versuchte den Wohnbau zur Durchsetzung ihrer Mega Straßenprojekte einzuspannen. Mittels großangelegter Plakatkampagne wurde verkündet: Man brauche die Autobahnen um die Stadtneubaugebiete bauen zu können – Ohne Autobahnbau kein Wohnbau – Immer mit dem Verweis auf DIE Auflage aus der UVP. Die Auflage, die sich die Stadt Wien durch ihre MA selbst auferlegt hatte. Und natürlich – mittels UVP Änderungsverfahren – auch genauso wieder ganz leicht streichen könnte.
Anmerkung: Diese Vorgangsweise der RotPinken Stadtregierung ist leider kein Einzelfall. Auch bei anderen Stadterweiterungsprojekten z.B. Seestadt Nord gibt es solche Auflagen, die diese mit dem Autobahnbau verknüpfen und dadurch erheblich verzögern oder gar stoppen. Auch der Bau von verschiedenen dringend benötigten Öffiprojekten zb einer Straßenbahn nach Groß Enzersdorf ist deswegen On hold.
Beim Oberen Hausfeld kam es zu einer – in dieser Kostellation – einzigartigen Zusammenarbeit zwischen Bauträger ARGE, und der Umweltorganisation VIRUS und der BürgerInitiative BNWN. Gemeinsam versucht man den Befreiungsschlag aus der Fessel des Autobahnbaus: Ein UVP Änderungsverfahren wurde eingereicht, um die den Wohnbau blockierende Auflage wegzubekommen. Und noch mehr als das: In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung wurden neue Verkehrs- und Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Autobahnbürde beauftragt und erarbeitet, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Sie weißen eine Verringerung der Verkehrsbelastung für diesen Planfall nach. Beweisen: Der Kampagnen Narrativ der Stadt Wien Autobahnbau-notwendig-damit-Wohnbau-umweltverträglich ist einfach falsch.
Von Seiten der Stadt Wien wurde für das Wohnbauprojekt Oberes Hausfeld nie ein UVP Planfall ohne Autobahnen geprüft – jetzt erbringt der Bauträger – auf eigene Kosten – den Beweis, dass das Autofreie Wohnprojekt ohne Autobahnen umweltverträglich ist.
Jetzt wird es spannend: Was wird die Stadt Wien jetzt tun bzw. Ihre weisungsgebundene UVP Behörde MA22 tun lassen? Weitermachen wie bisher und in Kauf nehmen, dass die Bauträger die leistbares Wohnen bauen wollen finanziell zusammenbrechen? Oder diese Auflage im UVP Änderungsverfahren streichen.
Presseaussendung: Wohnbau in der Donaustadt darf nicht Geisel für Straßenbau sein!
UVP-Änderungsverfahren „Oberes Hausfeld“ eingereicht Keine Zwangsverknüpfung von Wohnbau und Straßenbau Autofreie Mustersiedlung braucht nicht S1 –Spange und S1-Nord und Lobautunnel Wien, am 22.05.2024 (VIRUS). In einer historischen gemeinsamen Pressekonferenz des Bauträgers Kallco Development GmbH &Co KG als anteilsmäßig größter Bauträgervertreter im oberen Hausfeld, der Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitiative BNWN, sprachen sich die Vertreter für eine Entkoppelung von Wohnbau und Straßenbau aus. Sie stellten ihre 2023 begonnene Kooperation im Zusammenhang mit dem „Oberen Hausfeld“ vor, die in die Einreichung eines Änderungsverfahres zur UVP mündete. Wolfgang Rehm von VIRUS verwies eingangs darauf, dass seit 2016 erkennbar war, dass Wohnbau seitens der Wiener Stadtregierung als Durchsetzungsinstrument für gewünschte Straßenbauprojekte eingesetzt werden soll: „Das hat vorbereitend mit der Seestadt Nord begonnen und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 2021 mit einer beispiellosen Werbekampagne durch Stadträtin Uli Sima mit dem Slogan Wohnungen für 60.000 Menschen. Dies obwohl sich diese Zahl aus sechs Vorhaben zusammensetzt aber nur einen Bescheid gibt und auch der kein Naturgesetz sondern änderbar ist. Beim Oberen Hausfeld gab es letztes Jahr ein deja vu weil die Behörde alles daran gesetzt hat, die Verknüpfung mit den Wunschstraßen der Stadtregierung so stark wie möglich zu gestalten. Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen, derartige Bescheidbedingungen nur für Wohnbauprojekte und nicht jedoch für Straßenprojekte obwohl diese nur gemeinsam geplant und geprüft wurden“.
Ing. Stefan Eisinger-Sewald von KALLCO: „Unser Projekt, das durch zwei U-Bahnstationen und eine Busanbindung hervorragend erschlossen ist, hat sich in den letzten 12 Jahren zu einem vorbildlichen, autofreien Pionier-Städtebauprojekt entwickelt. Es gibt keine Notwendigkeit, unsere dritte Bauphase mit den übergeordneten Straßenprojekten zu verknüpfen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit unseren Partnern eine Projektänderung zu erarbeiten, die nun eingereicht wurde. Sämtliche Gutachten belegen, dass unser Wohnbauvorhaben mit überwiegend leistbarem Mietwohnraum und bestehender Infrastruktur eindeutig umweltverträglich ist. “
Heinz Mutzekvom BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich (BNWN): „Als Bürgerinitiative in Wien haben wir über 10 Jahre Erfahrung mit NICHT-Bürgerbeteiligung und können für dieses Projekt folgendes feststellen: Sowohl Politik als auch der Wiener Magistrat sind an einer ehrlichen Mitbestimmung von Bürgern nicht interessiert! Aufgrund der besonderen UVP-rechtlichen Situation beim Oberen Hausfeld konnten wir uns mit Kallco auf Verbesserungen einigen, die Gerichtsinstanzen nicht zugelassen hätten, weil diese unter massivem politischem Druck stehen. Wir freuen uns darüber, dass wir mit dieser Pressekonferenz etwas in Österreich Einmaliges vorstellen können, nämlich die respektvolle Kooperation mit einem Bauträger, die mit Behörden und der Wiener Politik nicht möglich war, weil es dort keine frühzeitige, ehrliche und ergebnisoffene Beteiligung gibt. In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung seien neue Verkehrs- und
Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Straßenbürde beauftragt und erarbeitet worden, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Daraus ergebe sich sogar eine Verringerung der Verkehrsbelastung für diesen Planfall. „Wir gehen davon aus, dass Magistrat und Stadtregierung dem sozialen Wohnbau nicht weiterhin hemmende Steine in den Weg legen und unser Änderungsprojekt rasch abarbeiten und antragsgemäß erledigen werden,“ so abschließend Rehm, Mutzek und Eisinger-Sewald unisono.“
Am Podium der Pressekonferenz (von links nach rechts)
Heinz Mutzek, Sprecher Bürgerinitiative BNWN (BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich)
Wolfgang Rehm, Klima und Verkehrssprecher Umweltorganisation VIRUS
Ing. Stefan Eisinger-Sewald, Geschäftsführer Kallco Development GmbH &Co KG, ARGE Oberes Hausfeld
In den Presseunterlagen findet sich auch diese sehr aufschlußreiche Zeittafel.
Ein Bauprojekt das als Autofreie Siedlung geplant ist und mit U-Bahn,Straßenbahn, Bussen und Schnellbahn erschlossen ist braucht wirklich keine Straßen im Autobahnformat!
Die Stadtneubaugebiete in der Donaustadt und wieviele Menschen dort wohnen sollen im Überblick…
und ihre Anbindung mit U Bahn und Schnellbahn. Attraktive Intervalle und ergänzende Straßenbahn- und Buslinien als Zubringer sind hier notwenig aber ganz sicher keine Autobahnen!
Direkt neben dem geplanten Schulcampus an der U Bahn wird die „Stadtstraße Aspern“ in der Dimension einer Autobahn errichtet. Abgase für die Kleinen vom Kindergarten bis zur Matura.
Hier protestierten Aktivist:innen über Monate mit der als „Wüste“ bekannt gewordenen Baustellenbesetzung und der ikonischen Pyramide gegen den Bau der „Stadtstraße“. Auch bei eisigen Temperaturen..
..gegen die Autobahn druchs Kinderzimmer. Leider ohne Erfolg, die Stadt Wien ließ an einem Tag das ganze Gebiet unter enormen Polizeiaufgebot räumen und gleichzeitig über 1000 Bäume unter Polizeischutz fällen.