Schlagwort: S1 Spange

Komm zur Lobau Infowanderung Do, 26.03.26 von 14-17 Uhr 

Wir freuen uns zu dieser Infowanderung mit Global 2000 Umwelt Kulturpraktikum Studierenden bei der alle Interessierte mitgehen können einzuladen! Bei diesem gemütlichen Spaziergang durch die Lobau, wird Jutta Matysek, die Obfrau der BI Rettet die Lobau über die Lobau und ihre Bedrohung u.a. durch die geplante Autobahn erzählen wird.

Treffpunkt ist 14 Uhr bei der 26A Station Essling Stadtgrenze. Reine Gehzeit wäre 1 Stunde, da wir aber oft stehen bleiben werden um uns die Details direkt vor Ort anzusehen und auch Jause (die sich jeder selbst mitbringt) essen unterwegs wird das Ganze ca. 3 Stunden dauern.

Endpunkt ist bei der Bus Station Lobgrundstrasse an der Raffineriestraße (von dort aus kan man gut zur U2 Station Donaustadtbrücke fahren oder zur U1 Kaisermühlen). Wir gehen nur auf erlaubten Wegen. Je nach Witterung ist Regenschutz oder warme Bekleidung empfohlen. Wer sich während der Erklärungen gerne hinsetzen will und nicht direkt am Boden sitzen will, kann sich was zum Draufsetzen mitnehmen. Wir machen darauf aufmerksam dass Hunde frei laufen lassen ist im Nationalpark nicht erlaubt ist.


Jutta wird Pläne und Infografiken zum Herzeigen mitbringen.

Diesmal auf Wunsch von Global 2000. Wenn Sie/du auch für deinen Freundeskreis, deine Stillgruppe, deinen Bekanntenkreis ect. so eine kostenlose Infowanderung haben möchtest – gerne! Bitte um Kontaktaufnahme via Kontaktformular wir freuen uns!

Kundgebung und Onlineveranstaltung der Scientists for Future gegen Lobau-Autobahn

Rettet die Lobau bittet um Hinkommen und Weiterleiten:

KUNDGEBUNG und Übergabe der S4F-STELLUNGNAHME zur LOBAU-AUTOBAHN: Dienstag, 13.1.2026, 17:00 Verkehrsministerium, Radetzkystr. 2, 1030. Die Wissenschaft sagt: Die Lobautobahn versiegelt Ackerland, fördert Zersiedelung, zerstört Natur, vermehrt Verkehr, verursacht CO2, kostet Milliarden, ist unzeitgemäß.

Online: „Lobautunnel: Drohende Waldverwüstung und Zunahme des Autoverkehrs – Stimmen aus der Wissenschaft“, 14.01.2026, 14:00 Uhr

Helmut Schume, BOKU Wien: „Grundwasserabsenkung gefährdet den Auwald“

Harald Frey, TU Wien: „Stadtnahe Autobahnen wie der Lobautunnel produzieren Zersiedlung, Funktionstrennung und weite, autoabhängige Wege“

Moderation: Alexander Behr (Diskurs. Das Wissenschaftsnetz)

Anmeldung: https://us02web.zoom.us/meeting/register/X3w8dR_4TSqMegyQZuw5EQ#/registration

22.10.2025 – Stellungnahme S4F Österreich zu S1 und Lobautunnel
Das Vorhaben der Regierung beruht auf einem unzeitgemäßen Raummodell: beschleunigter
Autoverkehr, flächenfressende Wirtschaftsentwicklung, Satellitenstädte und
Einfamilienhaussiedlungen. Scientists for Future stellen diesem Bild den Stand der
Wissenschaft und der Technik entgegen.
Verkehrsminister Peter Hanke hat den Entschluss der Bundesregierung verlautbart, den Bau des Abschnitts Süßenbrunn – Groß Enzersdorf der Wiener Außenringautobahn S1 sofort und den Bau der Donauquerung der S1 (Lobautunnel) bis Schwechat ab 2030 umsetzen zu wollen.
Wir, Scientists for Future Österreich, eine interdisziplinäre Plattform von Expert:innen und
Wissenschaftler:innen, kommentieren diesen Beschluss auf der Grundlage der in der
Veröffentlichung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur (BMIMI) vom
5.9.2025 angeführten Argumente:
Das Problem A23–Südosttangente:
Aus den in der Veröffentlichung genannten Zahlen (derzeit 200.000 Fahrzeuge/Tag, 900.000
Transit-Lkw/Jahr) wird eine unzumutbare Belastung durch den Transitverkehr abgeleitet.
Tatsächlich ergeben sich daraus lediglich 3.461 Transit-Lkw pro Werktag, das sind 1,73% der
Fahrten. Transit-Pkw spielen kaum eine Rolle. Die Belastung dieser Straßenverbindung entsteht also fast zur Gänze durch regionalen Verkehr.
Die Veröffentlichung nennt durchschnittlich 5,5 Stunden Stau pro Werktag und einen daraus resultierenden hohen volkswirtschaftlichen Schaden. Dem steht die empirisch und systemisch belegte Erkenntnis der Verkehrswissenschaft entgegen: Eine teilweise Verlagerung des aktuellen Kfz-Verkehrs auf eine zusätzliche Donauquerung würde neue Anreize für donauquerende Fahrten und neue Alltagsrelationen generieren, sodass es in der Folge auf der A23 wieder zu Überlastungsphänomenen käme.
In der öffentlichen Erklärung des Bundesministers wird das Bild von einem überlasteten Herzgefäß – gemeint ist die Südosttangente, die durch „die Mitte der Stadt“ verläuft – bemüht, um die Notwendigkeit eines „Bypass“ zu illustrieren. Dieses Bild zeigt, dass im Ministerium für Innovation,
Mobilität und Infrastruktur noch immer die Vorstellung vorherrscht, Autoverkehr wäre ein nach
physikalischen Regeln funktionierendes Medium. Die Wissenschaften haben diese Vorstellung längst widerlegt. Mobilität ist soziales Verhalten. Gute Raumangebote produzieren umwelt- undsozialverträglichen Verkehr, schlechte Räume verstärken negative Effekte.
Der Verkehrsminister propagiert ein Mobilitätskonzept für die A23, das den Verkehr durch
Digitalisierung, Echtzeitinformationen und intelligente Steuerungssysteme optimieren soll. Solche zeitgemäßen und zukunftsweisenden Maßnahmen können bereits heute eingesetzt werden, um die Problematik der Überlastung und der falschen Anreize zu lösen. Bei konsequenter Umsetzung und Ausbau des ÖV entfällt in der Folge auch die Notwendigkeit der neuen Donauquerung.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen von S1 und Lobautunnel:
Es wird argumentiert, dass der Bau der S1 im Osten von Wien die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen im Großraum verbessert, auf die wachsende Anforderung an
Lieferketten reagiert, und die Grundlage für zahlreiche Arbeitsplätze schafft. Auf welche Art
von Ökonomie sich diese Erwartungen stützen, wird nicht ausgeführt, und Studien, auf die
verwiesen wird, liegen der Öffentlichkeit noch nicht vor. Der Blick auf jene Ökonomie, die sich
entlang der schon realisierten Abschnitte der S1 im Norden von Wien entwickelt hat, weist
aber darauf hin, dass hier nicht an zukunftsorientierte und ressourcenschonende Aktivitäten
gedacht wird, sondern an großflächige, auto-orientierte Betriebe: Großmärkte und
Logistikzentren.
Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Ausbau des
öffentlichen Verkehrs und Infrastrukturen für digitale Vernetzung wesentlich höhere volks-
und regionalwirtschaftliche Wirkungen erzielen als hochrangige Straßen, deren
Produktivitätsvorteile in einer Volkswirtschaft mit bereits hoher Dichte an derartigen
Infrastrukturen kaum vorhanden, bzw. sogar negativ sein können.
Man erhofft sich vom Ausbau der Außenringautobahn zudem eine schnellere Anbindung an
internationale Transportkorridore. Hier wird offensichtlich an Straßenverkehrskorridore
gedacht, und es lässt sich daraus ableiten, dass das Ministerium für Innovation, Mobilität und
Infrastruktur den Gütertransport auf Straßen auch in Zukunft als den Regelfall vorsieht. Dem
entgegen steht die in der Fachwelt und in den europäischen Politiken verankerte
Zielsetzung, dass der überregionale Güterverkehr aus Gründen des Natur- Landschafts- und
Klimaschutzes, des Flächenverbrauchs und im Sinne der Energieeffizienz auf andere Modi
verlagert werden soll.
Die Bedeutung für den regionalen Autoverkehr:
Ein Argument für den S1-Ausbau bezieht sich auf die Verbesserung der Lebensqualität in der
Region. Hier wird unter anderem auf die Entlastung des niederrangigen Verkehrsnetzes
verwiesen. Dem entgegen steht die empirisch und systemisch belegte Tatsache, dass durch
das Vorhandensein hochrangiger Straßenverkehrsangebote eine erhöhte Bereitschaft
entsteht, Wege mit dem Auto zu erledigen bzw. dass neue autogerechte Ziele attraktiv
werden, wodurch sich das MIV-Aufkommen in der Region insgesamt und besonders im
Umfeld der Autobahnauffahrten erhöht.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die in der Verkehrswissenschaft etablierte und
empirisch bewiesene Tatsache verweisen, dass neue, schnellere Angebote an
Verkehrsverbindungen nicht zu Zeiteinsparungen im Alltagsverkehr führen, sondern zu
längeren und häufigeren Wegen (Reisezeitkonstante).
Zudem verweist der Verkehrsminister in seiner Argumentation auf die Prognose, dass es
auch im Jahr 2040 noch Autoverkehr geben würde. Er vermeidet aber zu erwähnen, dass in
allen verkehrspolitischen Strategien verankert ist, dass es künftig deutlich weniger
Autoverkehr geben soll: STEP 2035 Wien: Reduktion MIV von 28% auf 15%,
Mobilitätsmasterplan 2030 BIMI, Österreich: von 60% auf 42%. Eine Notwendigkeit, das
Angebot an monofunktionalen Straßen für den motorisierten Individualverkehr zu vergrößern,
lässt sich daraus nicht ableiten.Die Notwendigkeit für die Schaffung von Wohnraum:
Es wird angeführt, der Autobahnbau ermögliche den Bau von Wohnungen für zehntausende
Menschen – unter anderem im Gebiet Seestadt Aspern. Die Annahme, ein
Autobahnanschluss wäre die Voraussetzung für die Entwicklung von Wohngebieten
widerspricht einem seit Jahrzehnten etablierten Konsens in der Stadt- und Raumplanung,
wonach jegliche Art von urbanem Wohnungsbau mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen
und in ein fußläufiges Umfeld eingebettet sein muss. Niemand ist in einem solchen Setting
vom Autoverkehr abhängig. Die Erreichbarkeit für Versorgungsdienste ist über das
niederrangige Straßennetz gewährleistet.
Durch einen Ausbau des hochrangigen Straßenverkehrsangebots wird vielmehr das
Entstehen von suburbanen Wohntypologien niedriger Dichte, im Besonderen von
Einfamilienhausgebieten, gefördert, deren alltägliches Funktionieren von der Autonutzung
abhängig ist. Es werden also strukturelle Abhängigkeiten geschaffen, die die Mobilitätswende
konterkarieren, und in schwer auflösbare Lock-In-Situationen münden.
Das Kostenargument:
Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Budgets wird seitens des Ministers darauf
verwiesen, dass die Kosten von rd. 2,7 Milliarden Euro (davon 2,2 Mrd. für den Lobautunnel)
zur Gänze von der ASFINAG aus eigenen Einnahmen getragen werden, und niemand
belastet wird, der/die nicht selbst das hochrangige Straßennetz nutzt. In dieser Darstellung
wird ausgeblendet, dass es der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ASFINAG
möglich wäre, von den Erlösen der ASFINAG einen höheren Anteil zugunsten des
Bundesbudgets – etwa zur Finanzierung der Verkehrswende – abzuschöpfen. Das ist freilich
nur möglich, wenn auf unzeitgemäße Ausbauten – wie S1 mit Lobautunnel – verzichtet wird.
Die blinden Flecken:
In der Kommunikation des Ministeriums bleiben die negativen Effekte des Bauvorhabens in
Bezug auf den Klimaschutz, auf Schadstoffe, Lärm, Bodenverbrauch und auf die
Biodiversität unerwähnt. Die Siedlungs- und Gewerbestrukturen, die bereits heute den
Nordosten Wien prägen, zeigen deutlich, dass mit dem Ausbau der S1 ein Maßstabssprung
in Bezug auf Versiegelung, Autoabhängigkeit und Landschaftszerstörung stattfindet. Das
Bekenntnis, am Ziel der Klimaneutralität festhalten zu wollen, untermauert der Minister mit
der bis dato unbewiesenen Annahme, dass die Lobau durch den Tunnelbau keinen Schaden
leiden würde. Die großflächige Zerstörung der semi-urbanen Kulturlandschaft und die
strukturelle Blockade künftiger, nachhaltiger Stadtentwicklung bleiben ausgeblendet.

Scientists for Future Österreich
Augasse 2
1090 Wien
Fachgruppe Mobilität und Stadtplanung
mobilitaet.at@scientists4future.org
scientists4future.at

„Spange Seestadt“ kann nicht errichtet werden

Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 11.12.2025:

Nach Lobautunnel kann mit „Spange Seestadt“ weiterer Teil der S1 nicht errichtet werden

Plan für Sackgassenautobahn nun verstärkt in Frage gestellt

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gibt es für das umstrittene Autobahnprojekt S1 neue Komplikationen. Verfahrensexperte Wolfgang Rehm „In der gehäuft unscharfen Kommunikation der letzten eineinhalb Monate in Folge ministerieller Ankündigungen ist untergegangen, dass der im Schatten des Lobautunnels stehende Freilandabschnitt aus zwei Einreichprojekten besteht. Für die so genannte Spange Seestadt hat sich nun herausgestellt, dass eine zwingend erforderliche Bewilligung fehlt, die aber wegen des beim EuGH liegenden Mangels ebenso wie beim Tunnelteil nicht erteilt werden kann.“

Dabei handle es sich um ein von der Asfinag beantragtes UVP-Änderungsverfahren für zusätzlich erforderliche Rodungsflächen. Sowohl die Umweltorganisation VIRUS als auch die Bürgerinitiative Rettet die Lobau – Natur Statt Beton hätten nun Einwendungen erhoben und kündigen erforderlichenfalls Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht an. „Das bedeutet, dass die geplante Verbindung zwischen Lobauautobahn und der Seestadt bzw. der Stadtstraße Aspern bis auf weiteres nicht gebaut, geschweige denn in Betrieb genommen werden kann, bzw. ist dies nun ebenfalls abhängig von der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im laufenden Verfahren C-189/25 Virus II.“ erläutert Rehm. Auswirkungen auf Stadterweiterungen gebe es keine bzw. seien diese überwindbar, da die Verknüpfung UVP-pflichtiger Städtebauvorhaben mit den Wunschstraßen von Ludwig, Hanke und Sima eine wissentlich und künstlich herbeigeführte Abhängigkeit darstelle. „Es verbleibt somit nur noch die Sackgassenautobahn im Freilandabschnitt für die es rechtswidrige aber rechtskräftige Bewilligungen gibt und wo ohne abzuwarten BM Hanke mit einem funktionslosen Wurmfortsatz vorpreschen will um den Eindruck zu erwecken, der Lobautunnel werde gebaut, obwohl das gerade nicht der Fall ist“, so Rehm. Dafür zurückhaltend geschätzte 500 Millionen in die Hand zu nehmen sei unverantwortlich, auch für die Asfinag liege das Geld nicht auf der Straße. „Statt Spendierhosenmanier in Sparnotzeiten und Salamitaktik sollten jetzt, um Schäden abzuwenden, alle Ausschreibungen gestoppt werden und sollte, analog zur S34, wo man das ja auch konnte die Entscheidung des Europäischen Höchstgerichtes abgewartet werden“, fordert Rehm abschließend.So schauts aus bei der Spange Seestadt:

…Sowohl die Umweltorganisation VIRUS als auch die Bürgerinitiative Rettet die Lobau – Natur Statt Beton haben nun Einwendungen erhoben und kündigen erforderlichenfalls Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht an. 💪

Ihr könnt dabei mithelfen! Spenden erbeten an:

VIRUS-Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales

IBAN AT66 1400 0024 1003 4010

und

Rettet die Lobau – Natur statt Beton

IBAN: AT74 6000 0000 9216 8510

Danke!

Lobau? Bleibt! Also? Feiern!

LobauBleibt macht eine Feier – und zwar schon bald! Eintritt frei!

2026 müssen wir die Lobau-Autobahn offenbar noch ein zweites Mal verhindern: Jetzt ist also der perfekte Zeitpunkt, um sich zu informieren, Leute kennenzulernen und in unsere Proteste (wieder) einzusteigen!

Ab 12 Uhr finden am 13. Dezember jede Menge feine Dinge im Living Lab statt, die von LobauBleibt-Aktivist*innen organisiert werden: ein Organizing-Workshop mit Alexis Shotwell, ein Vortrag über den Lobautunnel von Jutta Matysek, ein Siebdruckworkshop von Wolfgang P., ein Vortrag von Kilian Jörg über französischen Aktivismus gegen die Droge Auto, ein Walk mit Sabrina Rosina durch Hirschstetten, der Workshop „Lobau Listening Comprehension“ von Julia Grillmayr, Sophia Rut und Christina Gruber und jede Menge Musik, z.B. von Roy F Culbertson III oder Schmelze. Das bessere Leben passiert nämlich außerhalb einer und ohne eine Autobahn!

Neben dem reichhaltigen Programm gibt es Essen und viel Gelegenheit zum Austausch und gemütlichen Beisammensein mit allen alten und neuen LobauBleibt-Aktivist*innen und denen, die es vielleicht noch werden wollen. Sende diese Einladung also auch gerne weiter!

Wir freuen uns schon sehr – bis bald!

Programm

ongoing Siebdruckworkshop von Wolfgang P.

12:30    Sabrina Rosina: Wer stirbt, wer überlebt, wer kommt? Gemeinsames entdecken und spekulieren über die Flora & Fauna im Umgrabungsgebiet von Hirschstetten (Walk – 1h)

14:00    Alexis Shotwell „Planning to be Good To Each Other: Preventing Harm by Building Infrastructure“ (Workshop) ​​​​​

15:00    Roy F Culbertson III (Ex-Americana Folk)

15:30    Kilian Jörg: Erfolgreiche Taktiken gegen die Droge Auto – Beispiele aus dem französischen Aktivismus (Vortrag)

16:15    Lobau-Autobahn? – darum Nein Danke! Info-Vortrag mit zahlreichen Bildern und Grafiken von Jutta Matysek (BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton) mit Fragemöglichkeit und Gelegenheit sich die Pläne anzusehen. Komm vorbei, informiere dich!

17:00    Julia Grillmayr, Sophia Rut, Christina Gruber: Lobau Listening Comprehension (Workshop) (30-45 Minuten)

17:30    Schmelze (LoFi, Dreampop)

Details Programm

  • (14:00) Alexis Shotwell „Planning to be Good To Each Other: Preventing Harm by Building Infrastructure“ (Workshop) ​​​​​
    Activists often hurt one another, even as we try to build a new world in the shell of the old. In this workshop, we’ll examine how to move from responding to harm to preventing it, focusing on the role of infrastructure in social movements. The workshop will offer ideas for changing our infrastructural practices in ways that can help prevent burning people out, defuse tiring conflicts before they start, and build resilient organizations that can grow and change.
    This workshop with Alexis Shotwell comes out of Punch Up Collective’s eleven years of collective organizing in Ottawa, Canada, engaging with supporting other collectives and individuals in town around restorative and transformative justice work, and thinking about capacity and needs in a time of increasing difficulty for everyone.
  • (17:00) Julia Grillmayr, Sophia Rut, Christina Gruber: Lobau Listening Comprehension (Workshop) (30-45 Minuten)
    Das Kollektiv „Lobau Listening Comprehension“ verbindet Gewässerökologie, Kunst, Umweltgeschichte und Kulturwissenschaft und macht seit zwei Jahren akustische Erforschungen in und um und für und mit der Lobau. Wir hören gemeinsam ins Archiv: ins Feld, in den Sumpf, in Geschichten.
  • (17:30) Schmelze als Aggregatszustand der Überführung: Das IST schmilzt zum WERDEN. Bestehendes auflösen damit sich Neues bilden kann. Das ist sowohl musikalischer als auch gesellschaftlicher Anspruch, den Martin Zenker (vormals ua Sluff, Earl Mobley) an sein Soloprojekt legt. Gitarrenrauschen, Dreampop-Schimmer und TripHop-Beats verschmelzen zu einem warm-kratzigen Klangkörper, der ständig in Bewegung bleibt. Das Live-Looping wird zum Stilmittel – Schicht über Schicht neu zusammengesetzt und immer nah an der Fragilität des Moments. In den Texten verbindet er Intimität mit Fragen der gesellschaftlichen Lage, mal trocken, mal ironisch überhöht. Die Stimme verschmilzt mit den Gitarren, autogetunt an den Rändern, mehr Textur als Erzählerin.

Emailaktion an Verkehrsminister Hanke – Mach mit!

Bitte unterstützt den offenen Brief von Parents For Future an BM Hanke.
Wie? Mit ein paar Klicks kannst Du einen vorformulierten Text übernehmen und schon ist die E-Mail in Deinem Postausgang. Vielen Dank für Deine Unterstützung!

https://www.parentsforfuture.at/oesterreich/aus-fuer-den-lobau-tunnel-hilf-uns-bundesminister-hanke-zur-vernunft-zu-bringen

Dritte Piste abgesagt! Zeit dazugehörigen Autobahnplanungen zu kübeln!

Wir beglückwünschen die vielen BürgerInitiativen und Umweltorganisationen, die vielen AnrainerInnen und LandwirtInnen, die sie seit Jahren mit großer Mühe und Geduld bekämpft haben zu diesem großen Erfolg!!

Jetzt ist der beste Moment auch eine Lobau-Autobahn abzusagen! Das „Argument“ man bräuchte sie, um mehr Güter von Norden kommend zur Dritten Piste transportiern zu können damit sich diese für den Flughafen auszahlt ist jetzt auf jeden Fall weggefallen. Weniger Fliegen, weniger Güter transportieren, weniger Boden versiegeln, keine Autobahnen mehr bauen ist besser für das Klima, besser für unsere Umwelt, besser für unser Überleben.

Deshalb jetzt auch Autobahnbau und -planung stoppen!

Hier die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251126_OTS0028/flughafen-wien-spaet-aber-doch-ein-guter-tag-fuer-die-umwelt

Asfinag-Aufsichtsrat möge kein rechtswidriges Bauprogamm beschließen

Der Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 19.11.2025 schließt sich die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton vollinhaltlich an:

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EuGH-Entscheidung auch bei S1 Schwechat-Süßenbrunn abwarten

Wien (OTS) – 

Die Umweltorganisation VIRUS appelliert an die Asfinag-Aufsichtsratsmitglieder, die demnächst ein neues Straßenbauprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen, keine rechtswidrigen Beschlüsse mitzutragen. „Es ist unverständlich, warum einerseits bei der S34 richtigerweise das zur zugehörigen Spange Wörth laufende EuGH-Verfahren abgewartet wird, andererseits bei der S1 Schwechat-Süßenbrunn trotz offenkundiger Rechtswidrigkeiten das dazu ebenfalls laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof jedoch nicht“.

Offenkundig solle aber seitens des Verkehrsministers unter Ignorierung aller Vorzeichen der Versuch unternommen werden, entweder darauf zu spekulieren, dass der EuGH schon ohnehin so entscheiden wird, wie man es sich von der hauseigenen Behörde immer erwarten konnte oder man durch faktenschaffende Maßnahmen eine bessere Ausgangsposition bekomme. „Dieser Versuch könnte aber danebengehen und in einer Sackgasse landen und die fehlende Rechtsgrundlage, die beim EuGH Gegenstand ist, betrifft grundsätzlich nicht nur den Lobautunnel sondern auch den nördlichen Verwirklichungsabschnitt der S1“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS

„Der Kampf gegen die Lobau-Autobahn“ Diskussionsveranstaltung 13.11. um 19 Uhr Amerlinghaus

Als überparteiliche, unabhängige BürgerInitiative freut sich Rettet die Lobau – Natur statt Beton immer sehr, wenn wir zu Diskussionsveranstaltungen zu unserem Thema eingeladen werden und mit einem Vortrag (Länge ist variabel) Ausgangspunkt zu einer Diskussion mit Interessierten aus verschiedensten Backgrounds geben können. Wenn ihr bei eurer Gruppe, Organisation, Verein, Clubabbend, bei eurem Stammtisch, Stillrunde, Familientreffen, was auch immer, auch so Etwas wollt: Bitte kontaktiert uns, wir kommen gerne und können, wenn gewünscht auch Beamer und Leinwand, Infografiken, Pläne und sonstige Infomaterialien mitbringen.

https://lobau.org/kontakt/ oder per Telefon 06769539779

Experten des Forum Wissenschaft & Umwelt gegen Lobau-Autobahn

Presseaussendung „Lobautunnel. Immer schon unabdingbar?“, 06.11.2025

Prof. Dr. Reinhold Christian, em. o. Univ. Prof. DI Dr. techn. Hermann Knoflacher, em. o. Univ. Prof.in Dr.in phil. Helga Kromp-Kolb und Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner forderten bei der online-Pressekonferenz am 06.11.2025 das Aus für den Lobautunnel. Die Gründe – ökologischer und ökonomischer Natur – sind zahlreich, die Alternativen längst bekannt.

Die Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt dazu finden sie hier und hier den Videomitschnitt des hochinteressanten Pressegespräches.

Beispiele für Artikel zum Pressegespräch in Medien:

Radio Orange Sendereihe „trotz allem“

Im Pressegespräch erwähnte Veröffentlichungen:

Paper „Ökonomische und verteilungspolitische Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturen: ein kurzer internationaler Literaturüberblick“ von Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner: https://oes.tuwien.ac.at/article/id/709/

Umweltbericht SP-V: „Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat-Süßenbrunn“ (PDF, 11 MB): https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehrsplanung/strategische_pruefung/pruefungen/wr-aussen-schwechat-suessen.html

S1-„Lobautunnel“ im Spannungsfeld von Recht und Politik – Die PK der Umweltorganisation VIRUS

Die vollständige Pressekonferenz als Radio Orange Sendung kann hier nachgehört werden: https://cba.media/735300

Hier als Video: https://www.facebook.com/share/v/1JdVCVTzx1/

  • 22.09.2025
  • OTS0120
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„S1-Lobautunnel: EU-Recht setzt auch Vorgaben und Grenzen für ministerielle Pläne

Umgehung laufender SUP unzulässig – Genehmigungsverfahren müssen auf EuGH warten

Wien (OTS) – 

Wien, am 22.09.2024 (VIRUS). In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein Folgegutachten zu jenem fundamentalen Rechtsgutachten, das kausal den Lobautunnel vor den Europäischen Gerichtshof befördert hat, bei dem nun die Rechtssache C-189/25 „VIRUS II“ anhängig ist. Dieses neuere Gutachten klärt wesentliche Zusatzfragen, die für den Spielraum politischer Entscheidungen maßgeblich sind.

Wolfgang Rehm, Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS, verwies eingangs darauf, dass die mögliche Rolle ressortzuständiger Verkehrsminister innenpolitisch sehr situationselastisch interpretiert werde. Dies reichte etwa von Werner Faymann, der 2007 gleich den gesamten ASFINAG-Vorstand vorzeitig austauschte und ohne weiteren Formalakt Straßenverbindungen beerdigte, zu seiner Nachfolgerin Doris Bures, die ebenso wie ihr Vorgänger Evaluierungen vornehmen ließ. „Eine Zäsur stellte dann die Ära Leonore Gewessler dar, in der die Ministerin in der Öffentlichkeit als Marionette ohne Handlungsspielraum dargestellt wurde, der Umfang der Ministerkompetenz hängt aber doch nicht von der Person ab,“ so Rehm. An Gewesslers Nachfolger war dann wiederum die gegensätzliche Erwartung geknüpft, dass er in voller Entscheidungshoheit die Weichen gänzlich anders stellen werde. „Für die wichtigen Rechtsfragen verblieb wenig Aufmerksamkeit. Dabei fehlten einerseits Projektgenehmigungen und wurde andererseits übersehen, dass es zusätzlich auf der vorgelagerten Ebene von Plänen und Programmen unionsrechtliche Vorgaben in Form der so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) gibt, die auch österreichische Bundesminister einzuhalten haben“, so Rehm. Diese SUP-Pflicht sei der zentrale Untersuchungsgegenstand der erstellten Rechtsgutachten.

Unionsrechtswidrige Einträge im BStG müssen unangewendet bleiben

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck rekapitulierte zunächst sein Erstgutachten „Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen (nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Letztere dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen des/r zuständigen Ministers/Ministerin sein und dürfe auch keine Genehmigungen für darauf basierende Projekte sein. Dies betrifft auch die S1“, so Müller.

Laufende SUP zu berücksichtigen- Umgehung unionsrechtswidrig

In weiterer Folge hätten sich im Zuge des Verfahrens vor dem BVwG zusätzliche Rechtsfragen gestellt, für die VIRUS ein weiteres Gutachten beauftragt habe. „Grundsätzlich ist eine versäumte SUP nur im Ausnahmefall und nicht ohne Vorliegen besonderer Umstände nachholbar. Eine nachträgliche Legalisierung hat ihre Grenzen darin, dass sie nicht zur Umgehung von Unionsrecht führen und nicht aufgrund bereits erteilter Genehmigung tendenziös sein darf,“ erläutert Müller. Weiters sei festzustellen gewesen, dass die rechtlichen Mängel beider Änderungen des Bundesstraßengesetzes in den Jahren 2006 und 2011 entgegen der Auffassung der ASFINAG nicht dazu führen würden, dass die S1 in der Version 2002 wieder aufleben würde. Weites sei eine „Privat-SUP“ durch die ASFINAG unzulässig. Zu dem alten Wurzelmangel trete aber nun hinzu, dass das damalige BMK im Jahr 2022 eine SUP gestartet habe, die bis auf den letzten Schritt abgeschlossen sei und deren Umweltbericht eine redaktionelle Streichung der S1 Wiener Außenringschnellstraße aus dem Bundesstraßengesetz vorschlägt, was im Umsetzungsfall als Rechtsbereinigung gewertet werden könne. „Dieser neue Umweltbericht hat Rechtswirkungen für die folgende Zusammenfassende Erklärung und damit für die Entscheidungsfindung über den Plan und besteht somit eine Bindungswirkung. Vom Bericht darf daher nicht begründungslos abgewichen werden. Die Ausarbeitung eines neuen Plans ohne Berücksichtigung des Umweltberichts zum bloßen Zweck einer nachträglichen Legalisierung wäre als eine unionsrechtswidrige Umgehung zu werten“, stellte Müller klar. In diesem Sinne ebenfalls nicht unionsrechtskonform sei der Abbruch einer laufenden SUP, weil etwa die Inhalte politisch nicht erwünscht sind. „Ein existierender Umweltbericht kann nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Weiters ist ein Umstieg auf ein bloßes Screening nicht zulässig, wenn bereits ein volles SUP-Verfahren läuft und der Umweltbericht erhebliche Umweltauswirkungen feststellt. Das Verfahren ist daher zu Ende zu führen. Eine Wiederholung eines solchen Verfahrens, bis dieses zum gewünschten Ergebnis führt, ist ebenfalls eine Umgehung und damit unionsrechtswidrig,“ schloss Müller weitere Umgehungsmöglichkeiten aus.

SUP und offene Verfahren lassen wenig Spielraum für Entscheidungen

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Eine SUP ist keine schlichte Evaluierung, sondern ein unionsrechtlich normierter Prozess. Der Umweltbericht, der die Abkehr von der S1 empfiehlt, ist nicht einfach nur ein beliebiges Gutachten“. Hinsichtlich der laufenden Verfahren seien soeben vom EuGH schriftliche Erklärungen übermittelt worden, von der ASFINAG, dem Verfassungsdienst für die Republik Österreich, sowie von der EU-Kommission. „Bemerkenswert ist, dass die Kommission dieselbe Rechtsauffassung vertritt, wie wir, während der Verfassungsdienst wenig überraschend der ASFINAG die Mauer macht,“ so Rehm. In den weitergeführten Verfahren zu Wasserrecht, Naturschutz sowie der UVP für das Änderungsprojekt könnten vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen erteilt werden. Sollte der EuGH in seinem Urteil der EU-Kommission folgen, dann würde das auch danach gelten. Durchschnittlich dauere ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH rund eineinhalb Jahre. ASFINAG-Vorstand Hufnagl habe im Bewusstsein des Verfahrensstandes angekündigt, dass ein Baubeginn sei nicht vor 2031 möglich sei, was eine fiktive Fertigstellung nicht vor 2037 bedeuten würde. „In der Zusammenschau aller Faktoren hat Bundesminister Peter Hanke hier mitnichten alle Freiheitsgrade der Entscheidung, sondern unterliegt mehrfachen Einschränkungen“, so Rehm abschließend.

aus: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250922_OTS0120/s1-lobautunnel-eu-recht-setzt-auch-vorgaben-und-grenzen-fuer-ministerielle-plaene