Schlagwort: S1 Spange

Bundesstraßen, S1-Lobautunnel&Co: Rechtsgutachten mischt Karten neu

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden: https://cba.media/670544

Die Pressekonferenz der Umweltorganisation VIRUS

Fehlende oder richtlinienwidrige SUP bei S1, S8 und S34; EU-rechtswidrige Einträge im Bundesstraßengesetz sind unangewendet zu lassen

Wien (OTS) – In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein brisantes, bei der Universität Innsbruck beauftragtes neues Rechtsgutachten zu Bundesstraßen, das einen bislang völlig unbeachteten Rechtsbereich beleuchtet und zu weit reichenden und für die un- bzw. bisher gegenläufig informierte Öffentlichkeit überraschenden Schlussfolgerungen kommt.

Wolfgang Rehm Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS verwies eingangs auf die langjährige Begleitung von umstrittenen Autobahnprojekten wie die S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, die S8 Marchfeld-Schnellstraße die S34 Traisental-Schnellstraße durch alle Verfahren. „Wir betonen dabei immer wieder die notwendige Trennung zwischen der Ebene individueller Genehmigungsverfahren und der politischen Entscheidungsebene. Letztere ist allerdings auch rechtlichen Rahmenbedingungen wie jene der nicht mit der UVP zu verwechselnden Strategischen Umweltprüfung unterworfen. Nachdem jahrzehntelang Straßenbauprojekte evaluiert, zurückgestellt, aufgelassen worden sind, hat Bundesministein Gewessler 2021 mit ihrer Evaluierung ein Tollhaus zum Ausbrechen gebracht. Ganz normale Vorgänge wurden dabei zu quasi-verbrecherischen Akten hochstilisiert“. Eine Flut von Rechtsgutachten sei gefolgt, denen allen zu Eigen gewesen sei, dass sie rein auf nationales Recht fokussierten. „Wesentliche unionsrechtliche Aspekte, darunter ein in der jüngeren Vergangenheit erlassenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes spielten dabei keine Rolle. Guten Morgen! Österreich ist seit nahezu 30 Jahren Mitglied der Europäischen Union und es gilt der Anwendungsvorrang von EU-Recht mit weitreichenden Konsequenzen. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese entscheidende Lücke durch Beauftragung eines eigenen Rechtsgutachtens zu schließen.“

EuGH-Urteil verlangt Aussetzung von Plänen und Nichterteilung von Genehmigungen

Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck präsentierte die Eckpunkte seines Gutachtens „Das Urteil in der Rechtssache C-24/19 ist von wesentlicher Bedeutung für die SUP im Verkehrsbereich. Der EuGH führt hier insbesondere die Rechtsprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener SUP und UVP weiter und konkretisiert diese. Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen(nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Diese dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.

Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Dasselbe gilt für Fälle, in denen die SUP nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen der/des zuständigen MinisterIn sein“ so Müller. Der EuGH habe weiters eindeutig festgestellt, dass der „Wurzelmangel“ einer unionsrechtswidrigen SUP auf die Projektgenehmigungsebene durchgreife. Das bedeute, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden keine UVP Genehmigungen für Projekte, die in die Verzeichnisse 1 und 2 entgegen der SUP-Pflicht aufgenommen wurden, erteilen dürfen. Ferner müssten Verwaltungsgerichte Genehmigungen mit derartigen „Wurzelmängeln“ in laufenden Beschwerdeverfahren aufheben. Zudem treffe den Mitgliedstaat eine Rechts-bereinigungspflicht in Form einer Aufhebung oder Änderung der unionsrechtswidrigen Bestimmungen. „Sodann sind auch rechtskräftige Genehmigungen, die an einem solchen ‚Wurzelmangel‘ leiden, jedenfalls dann aufzuheben, wenn im nationalen (Verfahrens-)Recht dazu die Möglichkeit besteht. Mein Gutachten setzt sich hier im Detail mit den hier zu berücksichtigenden Konstellationen, der Abwägung von Rechtssicherheit und Rechtskraftdurchbrechung, bisheriger Judikaturlinie und möglichem Neuland auseinander“ so Müller.

S1-Lobau und S1-Spange Seestadt von ‚Wurzelmangel‘ betroffen

Zum Fall S 1 Schwechat-Süßenbrunn sei festzuhalten, dass deren ursprüngliche Aufnahme 2002 nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre. Die rechtliche Konsequenz sei, dass die betreffende Eintragung in das Verzeichnis des BStG solange nicht anwendbar sei, bis eine SUP oder zumindest ein „Screening“ nachgeholt wird. Bis dahin dürften für allfällige Netzänderungen keine Genehmigungen erteilt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 68 Abs 3 AVG gegeben seien, müssten bereits erfolgte Genehmigungen aufgehoben werden. In ähnlicher Weise sei die rechtliche Situation der S 1 Spange Seestadt zu beurteilen.

„Schlechtdurchführung“ der SUP-Richtlinie betrifft S8 und S34

Da grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Nicht- und „Schlechtdurchführung“ einer Richtlinie bestünden, müsse in beiden Fällen dem Unionsrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Im Gutachten wurden daher auch Auswirkungen für weitere Projekte geprüft, konkret die S8 und die S34. „Hinsichtlich der S 8 wurde zwar eine SP-V durchgeführt, dies aber nicht ordnungsgemäß. Die SP-V in Bezug auf die S 8 vom Februar 2006 weist mehrfache Verstöße gegen das SP-V-Gesetz und die SUP-Richtlinie auf. Eine bloß formelhafte SUP (wie vorliegend) widerspricht Wortlaut und Zweck der Begründungs- und Transparenzpflichten der RL. Damit könnten die im EuGH-Urteil skizzierten Konsequenzen zur Anwendung kommen, wie ebenso bei den ähnlichen Mängeln der gleichzeitigen SP-V zur S 34. Dort wurden zwar mit der zweiten SP-V vom Dezember 2009 die Begründungs- und Transparenzverstöße der ersten SP-V zumindest teilweise saniert. Fraglich ist allerdings, ob dieser Sanierungsversuch im Ergebnis ausreichend war, um die Konsequenzen nach der EuGH-Judikatur zu vermeiden, zumal die zweite SP-V in wesentlichen Teilen indirekt auf der nicht ordnungsgemäßen ersten SP-V aufbaut,“ so Müller.

Auch EU-Recht stützt BM Gewessler – Parlamentsbeschluss nicht erforderlich

Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen. Dies betrifft vor allem die S1. Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen“. Bei den bereits rechtskräftigen Entscheidungen werde im Detail zu prüfen sein, ob auch die Voraussetzungen für eine Rechtskraftdurchbrechung erfüllt sind. „Anderseits wirkt dies auf die Planungsebene, wo Alternativvarianten auf Bundesstraßenebene ausgeschlossen sind,“ so Rehm. Ob weitere Vorhaben betroffen sind, sei nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages gewesen und müsste separat überprüft werden. „Schließlich ist es abseits von kosmetischen Gründen egal, ob die ÖVP entgegen ihrer Ankündigung oder eine andere Partei im Nationalrat einem Beschluss zur Herausnahme aus dem Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz zustimmt, weil unionsrechtswidrige Einträge schlicht unangewendet zu lassen sind. Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde,“ so Rehm abschließend.

Komm zur Städte-Tag Demo 6.Juni in Wr. Neustadt!

Die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton ruft gemeinsam mit „Vernunft statt Ostumfahrung“ zur Demo auf:

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Do. 6. Juni, 17.30 bis 19 Uhr

Von 5.-7. Juni findet der alljährliche Staedtetag.at diesmal in Wiener Neustadt mit 1.000 Bürgermeister:innen und Vertretungen aus Verwaltung & Wirtschaft statt.

Am 5.6. ist die Eröffnung durch Bundespräsident Van der Bellen, BGM Ludwig, BK Nehammer & LH Mikl-Leitner. Das Motto ist „Stadt fürs Leben – Nachhaltig.Innovativ.Menschlich“. Unter dem Aspekt von Raumplanung und Klimaschutz ist dieses Motto von Gastgeber BGM Schneeberger, der massiv versucht die Wr. Neustädter Ostumfahrung durchzusetzen – ein völlig aus der Zeit gefallenes Autobahnprojekt – etwas sehr unpassend.

Am Do. 6.6. hält Bürgermeister Schneeberger in einem Arbeitskreis zu Innenstadt & Leerständen einen Input zu „Stadt als Zentrum für regionale Entwicklung“. Nach einem Nachmittagsprogramm mit Business-Golf und Exkursionen gibt es einen Abendempfang auf Einladung von Bürgermeister Schneeberger im Sparkassensaal in der Neunkirchner Straße 17 von 19 – 24 Uhr.

Demo für ökologische und soziale Stadtplanung

Aus diesem Anlass wollen auch wir in einer Kundgebung zu Wort kommen!

Wir demonstrieren für eine ökologische und soziale Stadtplanung, die die Lebensqualität aller Bürger*innen in den Fokus rückt:

  • Schluss mit der autozentrierten Politik! Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten. Wir wollen menschengerechte, zukunftsorientierte Verkehrskonzepte.
  • Lebendige Innenstadt statt Gewerbegebiete am Stadtrand.
  • Schutz von wertvollen Äckern! Keine Enteignungen unserer Bäuer*innen. Wir brauchen gesunde Lebensmittel aus der Region!

Demo Ablauf:

  • Ab 17 Uhr: Eintreffen vor dem BORG, FuZo Herzog Leopold Str. 32 (5 Gehminuten vom Bahnhof Wr. Neustadt)
  • 18.00: Demonstrationsmarsch zum Hauptplatz
  • 18.30: Abschlusskundgebung am Hauptplatz bis ca. 19 Uhr

[Kleiner Tipp für alle, die anschließend ganz gemütlich noch ein Stück legendärer heimischer Popkultur genießen wollen:
21 Uhr: „30 Jahre Falco-Symphonic“ – Gratis Open Air-Konzert in der Militärakademie
Raoul Herget und Falco-Bandleader Thomas Rabitsch werden das exakt gleiche Programm wie am 12. Mai 1994 mit 100-köpfigem Orchester, der originalen Band von damals und bekannten Sängerinnen und Sängern zum Besten gegeben.]

Wohnbau in der Donaustadt darf nicht Geisel für Straßenbau sein!

Jutta Matysek (Sprecherin der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton) zur aktuellen Entwicklung:

Wohnbau in Geiselhaft des Autobahnbaus – eine Gruppe Bauträger, eine Umweltorganisation und eine BürgerInitiative versuchen gemeinsam einen Befreiungsschlag

Wien 22., Oberes Hausfeld: Eine Bauträger ARGE Oberes Hausfeld plant hier seit 11 Jahren leistbares, ökologisches Wohnen zu bauen, incl. Vieler Kindergruppen, daneben kommt noch ein Schul campus, einen neuen, weitgehendst autofreien Stadtteil, perfekt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen (U2, Schnellbahn S80, Straßenbahn und Buslinien). Während andere Bauträger im Bezirk versuchen ihre Projekte um eine Umweltverträglichkeitsprüfung herumzuschummeln, reicht diese ARGE ihres freiwillig zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein.

Was dann passiert ist schwer nachzuvollziehen: Die Stadt Wien beschließt mitten in dieses Autofreie Gebiet hinein die sog “Stadtstraße” in Autobahngröße (mit Tunnelportal ins Schulcampus, damit die lieben Kleinen auch was davon haben). Und die- weisungsgebundene – MA22 der Stadt Wien die hier in der ersten Instanz UVP Behörde ist, also die Umweltverträglichkeit des Wohnprojekts Oberes Hausfeld zu beurteilen hat, erteilt folgende Auflage, die am 12. September 2023 von der Wiener Landesregierung als Genehmigungsbedingung beschlossen wird:

“Mit der Besiedelung (..) darf erst begonnen werden, wenn die S1 – Spange Seestadt Aspern und die S1 Wiener Außenring Schnellstraße Knoten Schwechat bis Knoten Süßenbrunn hergestellt

wurden und jeweils eine Verkehrsfreigabe dafür erfolgt ist.“

Ein Autofreier Stadtteil darf also erst besiedelt werden wenn – zusätzlich zur Stadtstraße die schon im Bau ist – die daran anschließenden zwei Autobahnen – S1 Spange und Lobau-Autobahn – FERTIG sind.

Beschlossen am 12.Sept 2023. Aber erinnern wir uns: Schon 1.12.2021 verkündete doch Ministerin Gewessler das Ergebnis der Evaluierung des Klimaschutzministeriums: Die S1 Lobau-Autobahn wurde abgesagt, von der S1 Spange sollen nur jene Teile gebaut werden, die für Seestadt notwendig sind. (Ernsthafte Verhandlungen darüber, wie dies konkret umgesetzt werden soll haben seither offenbar nicht stattgefunden. Die Länder Wien und Niederösterreich opponieren gegen diese Entscheidung. Die Genehmigungsverfahren laufen unverändert weiter, Umweltorganisationen und BürgerInitiativen bekämpfen darin die Autobahnprojekte durch alle Instanzen.)

Trotz der Entscheidung des Klimaministeriums erteilte die Stadt Wien dem Autofreien Wohnprojekt im Oberen Hausfeld 2023 diese absurde Auflage.

Die Bauträger ARGE die schon eine Menge Geld investiert hatte und sich mit laufender Baukostensteigerungen konfrontiert sah wußte wegen der Auflage nicht ob und wann sie mit dem Bau anfangen könnte (Natürlich wagt sich niemand groß zu Bauen zu beginnen ohne zu wissen, ob und wann die Gebäude besiedelt werden dürfen). Ein Alptraum der sich über Jahre hinzieht. Die Stadt Wien versuchte den Wohnbau zur Durchsetzung ihrer Mega Straßenprojekte einzuspannen. Mittels großangelegter Plakatkampagne wurde verkündet: Man brauche die Autobahnen um die Stadtneubaugebiete bauen zu können – Ohne Autobahnbau kein Wohnbau – Immer mit dem Verweis auf DIE Auflage aus der UVP. Die Auflage, die sich die Stadt Wien durch ihre MA selbst auferlegt hatte. Und natürlich – mittels UVP Änderungsverfahren – auch genauso wieder ganz leicht streichen könnte.

Anmerkung: Diese Vorgangsweise der RotPinken Stadtregierung ist leider kein Einzelfall. Auch bei anderen Stadterweiterungsprojekten z.B. Seestadt Nord gibt es solche Auflagen, die diese mit dem Autobahnbau verknüpfen und dadurch erheblich verzögern oder gar stoppen. Auch der Bau von verschiedenen dringend benötigten Öffiprojekten zb einer Straßenbahn nach Groß Enzersdorf ist deswegen On hold.

Beim Oberen Hausfeld kam es zu einer – in dieser Kostellation – einzigartigen Zusammenarbeit zwischen Bauträger ARGE, und der Umweltorganisation VIRUS und der BürgerInitiative BNWN. Gemeinsam versucht man den Befreiungsschlag aus der Fessel des Autobahnbaus: Ein UVP Änderungsverfahren wurde eingereicht, um die den Wohnbau blockierende Auflage wegzubekommen. Und noch mehr als das: In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung wurden neue Verkehrs- und Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Autobahnbürde beauftragt und erarbeitet, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Sie weißen eine Verringerung der Verkehrsbelastung für diesen Planfall nach. Beweisen: Der Kampagnen Narrativ der Stadt Wien Autobahnbau-notwendig-damit-Wohnbau-umweltverträglich ist einfach falsch.

Von Seiten der Stadt Wien wurde für das Wohnbauprojekt Oberes Hausfeld nie ein UVP Planfall ohne Autobahnen geprüft – jetzt erbringt der Bauträger – auf eigene Kosten – den Beweis, dass das Autofreie Wohnprojekt ohne Autobahnen umweltverträglich ist.

Jetzt wird es spannend: Was wird die Stadt Wien jetzt tun bzw. Ihre weisungsgebundene UVP Behörde MA22 tun lassen? Weitermachen wie bisher und in Kauf nehmen, dass die Bauträger die leistbares Wohnen bauen wollen finanziell zusammenbrechen? Oder diese Auflage im UVP Änderungsverfahren streichen.

Hier kann die Pressekonferenz nachgehört werden: https://cba.media/665276

Presseaussendung:
Wohnbau in der Donaustadt darf nicht Geisel für Straßenbau sein!


UVP-Änderungsverfahren „Oberes Hausfeld“ eingereicht
Keine Zwangsverknüpfung von Wohnbau und Straßenbau
Autofreie Mustersiedlung braucht nicht S1 –Spange und S1-Nord und
Lobautunnel

Wien, am 22.05.2024 (VIRUS). In einer historischen gemeinsamen Pressekonferenz des
Bauträgers Kallco Development GmbH &Co KG als anteilsmäßig größter
Bauträgervertreter im oberen Hausfeld, der Umweltorganisation VIRUS und der
Bürgerinitiative BNWN, sprachen sich die Vertreter für eine Entkoppelung von Wohnbau
und Straßenbau aus. Sie stellten ihre 2023 begonnene Kooperation im Zusammenhang mit
dem „Oberen Hausfeld“ vor, die in die Einreichung eines Änderungsverfahres zur UVP
mündete.
Wolfgang Rehm von VIRUS verwies eingangs darauf, dass seit 2016 erkennbar war, dass
Wohnbau seitens der Wiener Stadtregierung als Durchsetzungsinstrument für gewünschte
Straßenbauprojekte eingesetzt werden soll: „Das hat vorbereitend mit der Seestadt Nord
begonnen und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 2021 mit einer beispiellosen
Werbekampagne durch Stadträtin Uli Sima mit dem Slogan Wohnungen für 60.000
Menschen. Dies obwohl sich diese Zahl aus sechs Vorhaben zusammensetzt aber nur einen
Bescheid gibt und auch der kein Naturgesetz sondern änderbar ist. Beim Oberen Hausfeld
gab es letztes Jahr ein deja vu weil die Behörde alles daran gesetzt hat, die Verknüpfung mit
den Wunschstraßen der Stadtregierung so stark wie möglich zu gestalten. Dabei wird mit
zweierlei Maß gemessen, derartige Bescheidbedingungen nur für Wohnbauprojekte und
nicht jedoch für Straßenprojekte obwohl diese nur gemeinsam geplant und geprüft wurden“.

Ing. Stefan Eisinger-Sewald von KALLCO: „Unser Projekt, das durch zwei U-Bahnstationen
und eine Busanbindung hervorragend erschlossen ist, hat sich in den letzten 12 Jahren zu
einem vorbildlichen, autofreien Pionier-Städtebauprojekt entwickelt. Es gibt keine
Notwendigkeit, unsere dritte Bauphase mit den übergeordneten Straßenprojekten zu
verknüpfen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit unseren
Partnern eine Projektänderung zu erarbeiten, die nun eingereicht wurde. Sämtliche
Gutachten belegen, dass unser Wohnbauvorhaben mit überwiegend leistbarem
Mietwohnraum und bestehender Infrastruktur eindeutig umweltverträglich ist. “

Heinz Mutzek vom BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich (BNWN):
„Als Bürgerinitiative in Wien haben wir über 10 Jahre Erfahrung mit NICHT-Bürgerbeteiligung
und können für dieses Projekt folgendes feststellen: Sowohl Politik als auch der Wiener
Magistrat sind an einer ehrlichen Mitbestimmung von Bürgern nicht interessiert! Aufgrund der
besonderen UVP-rechtlichen Situation beim Oberen Hausfeld konnten wir uns mit Kallco auf
Verbesserungen einigen, die Gerichtsinstanzen nicht zugelassen hätten, weil diese unter
massivem politischem Druck stehen. Wir freuen uns darüber, dass wir mit dieser
Pressekonferenz etwas in Österreich Einmaliges vorstellen können, nämlich die respektvolle
Kooperation mit einem Bauträger, die mit Behörden und der Wiener Politik nicht möglich war,
weil es dort keine frühzeitige, ehrliche und ergebnisoffene Beteiligung gibt.
In den letzten Monaten seit Bescheiderlassung seien neue Verkehrs- und

Umweltuntersuchungen für einen Planfall ohne Straßenbürde beauftragt und erarbeitet
worden, die nun der Behörde vorgelegt wurden. Daraus ergebe sich sogar eine Verringerung
der Verkehrsbelastung für diesen Planfall.
„Wir gehen davon aus, dass Magistrat und
Stadtregierung dem sozialen Wohnbau nicht weiterhin hemmende Steine in den Weg legen
und unser Änderungsprojekt rasch abarbeiten und antragsgemäß erledigen werden,“ so
abschließend Rehm, Mutzek und Eisinger-Sewald unisono.“

Am Podium der Pressekonferenz (von links nach rechts)

  • Heinz Mutzek, Sprecher Bürgerinitiative BNWN (BürgerInnen Netzwerk Verkehrsregion Wien Niederösterreich)
  • Wolfgang Rehm, Klima und Verkehrssprecher Umweltorganisation VIRUS
  • Ing. Stefan Eisinger-Sewald, Geschäftsführer Kallco Development GmbH &Co KG, ARGE Oberes Hausfeld

In den Presseunterlagen findet sich auch diese sehr aufschlußreiche Zeittafel.

Medienberichte von der Pressekonferenz:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240522_OTS0103/wohnbau-in-de
r-donaustadt-darf-nicht-laenger-geisel-fuer-strassenbau-sein
https://wien.orf.at/stories/3258169/
https://on.orf.at/video/14227511/wien-heute-vom-22052024
https://www.diepresse.com/18488080/neue-front-gegen-den-lobau-tunnel
https://www.derstandard.at/story/3000000221120/initiative-bekaempft-zw
angsverknuepfung-von-wohnbau-und-autobahnbau
https://kurier.at/wirtschaft/immo/oberes-hausfeld-donaustadt-zwist-str
assenbau-wohnungen/402903954
https://newsletter.falter.at/nMBJRABH63OvTV (ganz unten)
Print Artikel gabs in KronenZeitung (kurz), Presse, Standard und
Kurier, Falterl.

Spannend auch die Presseaussendung der Wiener Grünen.

Was ist am Oberen Hausfeld geplant:

Ein Bauprojekt das als Autofreie Siedlung geplant ist und mit U-Bahn,Straßenbahn, Bussen und Schnellbahn erschlossen ist braucht wirklich keine Straßen im Autobahnformat!

Die Stadtneubaugebiete in der Donaustadt und wieviele Menschen dort wohnen sollen im Überblick…

und ihre Anbindung mit U Bahn und Schnellbahn. Attraktive Intervalle und ergänzende Straßenbahn- und Buslinien als Zubringer sind hier notwenig aber ganz sicher keine Autobahnen!

Direkt neben dem geplanten Schulcampus an der U Bahn wird die „Stadtstraße Aspern“ in der Dimension einer Autobahn errichtet. Abgase für die Kleinen vom Kindergarten bis zur Matura.

Hier protestierten Aktivist:innen über Monate mit der als „Wüste“ bekannt gewordenen Baustellenbesetzung und der ikonischen Pyramide gegen den Bau der „Stadtstraße“. Auch bei eisigen Temperaturen..

..gegen die Autobahn druchs Kinderzimmer. Leider ohne Erfolg, die Stadt Wien ließ an einem Tag das ganze Gebiet unter enormen Polizeiaufgebot räumen und gleichzeitig über 1000 Bäume unter Polizeischutz fällen.

Dritte Piste: LobauBleibt fordert Absage statt Aufschub

Lobaubleibt Presseaussendung

LobauBleibt kritisiert die Entscheidung des BVwG zur Fristverlängerung für die Dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat und fordert Klimacheck

Wien, 13.05.24 – Im Mai letzten Jahres hatte die niederösterreichische Landesregierung die Fristen für den Bau der geplanten Dritten Piste um gut zehn Jahre verlängert, die ursprüngliche Frist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war im Februar 2023 ausgelaufen. Gegen die Verlängerung hatten mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Einspruch erhoben, über die das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) letzten Freitag entschieden hat. Der Aufschub wurde von 9,5 auf 6,5 Jahre verkürzt, aber nicht grundsätzlich aufgehoben.

“Die Entscheidung zeigt, dass im Jahr 2024 die Lebensdauer von Betonprojekten wie der Dritten Piste nicht mehr willkürlich verlängert werden kann. Das ist erfreulich, notwendig aber ist eine gänzliche Absage. Die Dritte Piste ist genauso wie die Lobau-Autobahn ein überholtes fossiles Verkehrsmonster aus dem letzten Jahrtausend. Sie ist nicht nur das klimaschädlichstes Monsterprojekt Österreichs, sie bedroht wertvolle Ackerböden und bedeutet mehr Lärm für die Gemeinden um den Flughafen und in Wien.” so Stefan Holly von LobauBleibt.

Anwältin Susanne Heger erklärt die Einsprüche von vier Bürger*inneninitiativen und einer NGO, welche sie unter dem Dach Aviation Reset vertritt: “Dass dem Projekt nicht die Absage erteilt wurde und nur die Ausführungsfristen verkürzt wurden, ist enttäuschend. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist die Dritte Piste völlig aus der Zeit gefallen, es ist schwer umweltschädlich und wirtschaftlich unsinnig. Der Aufschiebungsgrund – die Pandemie – selbst ist der Beweis dafür. Denn der Verkehrseinbruch während der Pandemie hat alle Bedarfsgutachten, die zur Erlangung der Bewilligung nach Luftfahrtgesetz vorzulegen waren, umgeschmissen. Jetzt versucht der Flughafen-Vorstand krampfhaft mit einem Vorratsbescheid das Projekt so lange aufzuschieben, bis die Verkehrszahlen eines Tages vielleicht wieder besser passen.“

Notlandung aus fossilem Crashkurs
LobauBleibt fordert einen “Klimacheck” für die Dritte Piste, eine Evaluierung auf die Zukunftsfähigkeit des Projekts, wie sie 2021 für die größten Straßenprojekte Österreichs durchgeführt wurde, was zum Stopp der Lobau-Autobahn führte.

“Dritte Piste und Lobau-Autobahn folgen derselben Logik: Für die Profite einiger Weniger sollen unsere Lebensgrundlagen zubetoniert werden und mehr fossile Infrastruktur jeweils gegenseitig die zerstörerische Nachfrage schaffen. Es braucht eine sichere politische Notlandung aus diesem Crashkurs: zukunftsweisende Entscheidungen für eine lebenswerte Zukunft für Alle” so Mira Kapfinger von System Change not Climate Change einer Organisation im Bündnis LobauBleibt.

Der Vorstand der Flughafen Wien AG Günter Ofner hatte über Jahre eine Lobau-Autobahn gefordert (1, 2, 3, 4) und diese – obwohl noch nicht gebaut – bereits als ein “Nadelöhr” bezeichnet und eine dritte Fahrspur bzw. Umwidmung des Pannenstreifens für den regulären Verkehr verlangt. Dasselbe fordert er für die bestehende S1 Süd und die A4. Die Flughafen Wien AG verdient zudem mehrere Millionen Euro mit der Bauaufsicht über die Stadtautobahn, jenem Zubringer für die Lobau-Autobahn mit dem die Stadt Wien ihren Betonkurs besiegelte, trotz Absage der weiterführenden Autobahn und trotz jahrelangen Protesten und mehrmonatiger Besetzung der Baustellen von LobauBleibt.

Kontakt und Rückfragen:Mira Kapfinger
System Change not Climate Change
+43 680 1451307
Presse[at]systemchange-not-climatechange.at

Stefan Holly
LobauBleibt
+43 664 750 26 877
lobaubleibt[at]gmail.com

Fotos vergangener Proteste gegen die 3. Piste: 

Aktionstag “Rote Linie gegen Flugwachstum” am Flughafen 27. Mai 2017 https://flic.kr/s/aHskWatWLE

Protestmehl gegen die Dritte Piste: https://flic.kr/s/aHsmRPDHrM

Hintergrundinfos: 

Die Stadt Wien, zu 20 Prozent Eigentümerin des Flughafens, versucht eine Verbreiterung der A4 zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat durchzusetzen indem sie von der ASFINAG während der anstehenden Sanierung permanent zwei durchgängig befahrbare Fahrspuren plus Pannenstreifen verlangt. Dafür drohen über 1000 Bäume gefällt zu werden. All diese Autobahnausbauten haben zum Ziel mehr Güter und Personen auf umweltschädliche Weise zum Flughafen zu bringen um den klimazerstörerischen Flughafenausbau überhaupt erst notwendig zu machen.

Insgesamt würde die Dritte Piste 661 Hektar hochwertiges Ackerland (Schwarzerdeböden) unbrauchbar machen. Knapp 200 Hektar müssten für Landebahn und Rollwege mit Beton und Asphalt versiegelt werden – das entspricht mindestens acht Mal der Wiener Ringstraße. Eine Dritte Piste würde laut Prognosen des Flughafens (welche noch vor der Pandemie erstellt wurden) im Jahr 2030 460.000 Flüge abfertigen. Das entspricht etwa einem Start oder einer Landung pro Minute und würde zu einem weiteren Anstieg von gesundheitsschädlichem Fluglärm und Feinstaub führen. In Österreich wurden 2019 laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) 1,1 Milliarden Liter Kerosin getankt, die Österreich zuzurechnenden Emissionen des Flugverkehrs stiegen damit auf rund drei Millionen Tonnen. Legt man den vom Umweltbundesamt empfohlenen Emissionsfaktor von 2,7 an, um deren gesamte Klimawirkung zu berücksichtigen, dann war der Flugverkehr für etwa neun Prozent der klimaschädlichen Emissionen Österreichs verantwortlich. Viele Menschen in Österreich fliegen im Übrigen nie oder selten: Ein Drittel von Österreichs Bevölkerung (ab 16 Jahren) fliegt nie, nur 14 Prozent fliegen mehrmals im Jahr und zwei Prozent mehrmals in der Woche. Der Rest fliegt einmal im Jahr oder seltener, so Zahlen des VCÖ. Vom Ausbau von Fluginfrastruktur würde also vor allem ein kleiner Teil an Vielfliegenden profitieren.

LobauBleibt – Abendprogramm diesen Freitag 19.4.2024 im Volkskundemuseum:

💡 18:00 Vortrag mit Jutta Matysek (BI Rettet die Lobau – Natur Statt Beton, Lobau-Aktivistin der ersten Stunde) über die Lobau-Autobahn, ihre ebenfalls drohenden Metastasenprojekte und die notwendigen Alternativen dazu.

🎵 19:00 Klima-Protest-Lieder mit der Band ULI SIM.A mit bekannten Liedern, die passend zum Thema umgetextet wurden und seitdem die Proteste begleiten

🎉 Vorher, währenddessen und danach kann Ausstellung „Lobau Lauschen“ kann besucht werden

und es gibt Zeit für Austausch und Reflektieren zur #LobauBleibt-Bewegung mit den Aktivist:innen, gerettetes Essen & Getränke auf Spendenbasis! Komm vorbei! Eintritt frei

Infos zur Band:
ULI.SIM.A – Beton für eure Ohren!Gerne teilen, weitersagen und selber kommen! Wir freuen uns über viele bekannte und neue Gesichter, die sich für den Schutz der Lobau, Klimaschutz und Verkehrswende inetressieren

😊Im Jahr 2019 feierte die Klimabewegung in Österreich große Erfolge. In dieser Zeit lernten sich auch Uli, Simon und Anna (kurz: ULI.SIM.A) bei Fridays For Future kennen. Was der Bewegung jedoch weitestgehend fehlte: Eingängige Lieder, die jede*r kennt, mitsingen kann (auch am Stammtisch und im Bierzelt) und die die Forderungen nach Klimagerechtigkeit untermauern konnten. Daher beschloss die neu formierte Truppe, bekannte „Hymnen“ (vor allem aus dem Austropop-Bereich) herzunehmen und mit neuen, angepassten Texten zu versehen. Diese helfen seitdem, Frust, Wut und nicht zuletzt die Absurdität des fossilen Wirtschaftssystems zum Ausdruck zu bringen. Gleichzeitig können so Forderungen an die Politik knackig verpackt werden.
Hinweis: Sollte der Bandname Ähnlichkeiten mit real existieren Personen aufweisen, hält die Band fest, dass diese rein zufällig bestehen.

19.4. 2024 Rettet die Lobau Abend im Volkskundemuseum mit Simon Poires & Band!

in der Laudongasse/Ecke Lange Gasse im 1.Stock (Großer Saal). Beginn 18 Uhr: Im Rahmen der Ausstellung „Lobau Lauschen – – Tondokumente einer umkämpften Stadtwildnis“ können wir diesen Abend mit Powerpoint Vortrag von Jutta Matysek der Sprecherin der BI Rettet die Lobau, Diskussion, Buffet gegen freie Spende und Konzert gestalten. Ganz besonders freuen wir uns, dass Simon Poires und seine Band kommen und für uns spielen werden! Und natürlich: Wir freuen uns auf Euch!

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist zwischen Sa, 2.3.2024 – So, 5.5.2024 jederzeit zu den Öffungszeiten des Volkskundemuseums kostenlos zu besichtigen: Hier die Ankündigung dazu:

Lobau Lauschen

Hörerlebnisse einer umkämpften Stadtwildnis

Sa, 02.03.2024 – So, 05.05.2024

Die Lobau – heute der Wiener Teil des Nationalpark Donauauen – hat eine wilde Geschichte, vielseitige Gegenwart und umkämpfte Zukunft: als Relikt einer vergangenen Donaulandschaft war sie ehemaliges kaiserliches Jagdgebiet, Baugebiet des Donau-Oder-Kanals unter Zwangsarbeit in der NS-Zeit, Selbstversorger-Acker der „Kolonisten in der Heimat“, Rückzugsort für Naturliebhabende und Erholungsuchende, Aussteiger:innen und Outlaws aller Art. Und Ort der Proteste für den Erhalt dieser vielfältigen städtischen Naturlandschaft, dem „Dschungel Wiens“, seit über 50 Jahren.

Die Ausstellung Lobau Lauschen ist einerseits eine Hommage an das ehemalige Lobaumuseum und gibt andererseits Einblicke und Höreindrücke in die Arbeit des Künstlerinnen-Kollektivs Lobau Listening Comprehensions, das persönliche Geschichten, ökologische Perspektiven und politische Auseinandersetzungen zur Lobau akustisch sammelt. Liebeserklärungen an die Lobau – Lobau Love Letters – können von Besucher:innen direkt in der Ausstellung geschrieben oder eingesprochen werden und erweitern damit die Sammlung.
 
Kuratierung: Sophia Rut, Magdalena Puchberger, Christina Gruber, Julia Grillmayr

Durchbrechen wir das Denkverbot – es braucht Verkehrsvermeidung

Neue Zahlen gingen kurz vor dem Jahreswechsel durch die Medien: Der PKW-Verkehr hat 2023 bis November bundesweit um 3,9 Prozent und damit über Vor-Corona-Niveau zugelegt! Besonders signifikant ist der Anstieg der Autonutzung im Großraum Wien mit einer Zunahme von 6,1 Prozent.

Alarmierende Zahlen für Klima und Umwelt, aber ein entsetzter Aufschrei in der (ver)öffentlichten Meinung blieb aus.

Die Medien berichteten in diesem Zusammenhang nur die finanzielle Situation des (100 Prozent im Staatseigentum befindlichen) Autobahnkonzerns ASFINAG. Bei 10,4 Mrd Euro Schulden will sie 500 Millionen Euro für Autobahnneubau ausgeben und es schmerzt sie die Vignetten- und Mautpreise 2024 nicht erhöhen zu dürfen. (Will sich die ÖVP mit dieser Vorgabe der Regierung im Superwahljahr 2024 die Gunst der Autofahrenden und LKW Frächter sichern?)

Dazu, wie man Verkehrsvermeidung schaffen kann, um Klima, Lebensqualität und Umwelt zu retten, scheint es ein Denk – oder zumindest Veröffentlichungs-Verbot zu geben. Vielleicht, weil die Autoindustrie für die Medien ein lukrativer Anzeigenkunde ist?

Bei der ASFINAG Gruppe, die aus mehreren Aktiengesellschaften besteht, weiß man offensichtlich was man will: Gewinn. Und mehr Verkehr heißt mehr Gewinn. Vor allem, wenn es Schwerverkehr ist, denn der zahlt kilometerabhängige Maut. Je mehr LKWs durch die Gegend donnern, desto mehr Gewinn für die ASFINAG. (Jeder Dritte LKW Kilometer ist übrigens eine Leerfahrt, Tendenz steigend)

Ein äußerst aussagekräftiges Statement der ASFINAG wozu sie neue Autobahnen bauen will, erklärt DI Thomas Schröfelbauer Projektleiter ASFINAG Bau Management GmbH: „Neue Straßen ziehen Verkehr an. Das ist de facto eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten und aus Sicht der ASFINAG ein bisschen ein Selbstzweck ist, denn wir leben auch von der Maut. Es ist durchaus der gewünscht Effekt.“ [1]

Den Löwenanteil an den Einnahmen 2023 machte der Schwerverkehr mit einer Mautleistung von insgesamt 1,69 Milliarden Euro aus. Deshalb ist die ASFINAG auch besonders traurig, dass es beim Schwerverkehr aufgrund der schwachen Konjunktur im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 2,8 Prozent gab.

Dass von diesem gewinnorientierten Autobahnbetreiberkonzern unter diesen Bedingungen kein Vorstoß für Verkehrsvermeidung zu erwarten ist, überrascht jetzt nicht. Aber: Die Bedingungen und die Gesetze, die sie ermöglichen, müssen nicht so bleiben. Die ASFINAG gehört dem Staat. In letzter Konsequenz heißt das: Sie gehört uns. Der Bevölkerung, dem Souverän. Warum lassen wir uns gefallen, dass sie gegen unsere vitalsten Interessen wie Klimaschutz, Bodenschutz, Gesundheit und Lebensqualität handelt?

[1]Quelle: Weber Nikolai Masterarbeit “Politisch-ökologische Konfliktanalyse des Autobahn- und Tunnelprojekts S1 (‚Lobautunnel‘) 2020. Das angegebene Zitat findet sich auf S 69 – Download: http://othes.univie.ac.at/63081

Gastkommentar für „Left Comment“ von Jutta Matysek – Sprecherin der BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton. Umwelt- und Friedensaktivistin und ehrenamtliche Radiomacherin bei Radio Orange 94,0 (Sendereihe “trotz allem”)

Update und Infovortrag mit Diskussion am So 17.12.2023

Im Rahmen der Veranstaltung „Advent 2023 in der Wurmbrandgasse“ findet am Sonntag 17.12.2023 von 18 bis ca.19 Uhr ein Vortrag mit erläuterndem Bildmaterial und Diskussion mit Jutta Matysek von der BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton statt: „Update zu den drohenden Autobahnprojekten in und um Wien und Diskussion, welche klima- und umweltfreundlichen Mobilitätslösungen stattdessen sinnvoll wären“.

„Advent 2023 in Wurmbrandgasse“ ist ein gemütliches Zusammensitzen abseits von religiösen Handlungen und Weihnachtsmarktstress, wo bei heißem Tee/Glühwein und Keksen ungezwungen geplaudert werden kann. Das Ganze findet im Ausstellungsraum des Vereins „Kunst in der Wurmbrandgasse“ bei der KPÖ Donaustadt statt. Vor dem Vortrag kann die aktuelle Kunst Ausstellung mit Bildern von Inge Matysek_Ottenbreit gratis besichtigt werden. Eintritt frei!
Komm vorbei!

Ort: Wurmbrandgasse 17, 1220 Wien
Hier geht es zur Facebookveranstaltung

Nein zu einer S1 Spange! Komm zur Kundgebung!

Obwohl die Lobau-Autobahn gestoppt ist, will die Asfinag nach wie vor diese Autobahn Verbindgung zwischen Stadtautobahn und Lobau-Autobahn bauen! Am 2.10 findet dazu die nächste Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Deshalb haben wir von 7.30 – 9 Uhr vor dem Gebäude eine Kundgebung angemeldet! Sei dabei!

(Die Verhandlung selbst ist zwar öffentlich, aber es darf im Verhandlungssaal weder Ton noch Bild aufgenommen werden und es dürfen nur Verfahrensparteien sprechen). Umso wichtiger ist es vor dem Gebäude sichtbar zu machen dass noch viel mehr Menschen gegen dieses Autobahnprojekt sind.

Nein zur S1 Spange! Komm zur Kundgebung!

Stand es Verfahrens:

S1 Spange Seestadt (Knoten Raasdorf- Am Heidjöchl)
2010 wurde die ehemalige A23-Verlängerung aufgeteilt und die Stadtstraße Aspern Wien
zugeschlagen. Der zweite Teil der nach diesem Konzept die Verbindung zur S1-Lobau
herstellen sollte ist die meist wenig beachtete S1-Spange Seestadt.
Das UVP Beschwerdeverfahren ist seit August 2020 rechtskräftig entschieden. Es sind hier
allerdings noch Naturschutzverfahren für Niederösterreich und Wien erforderlich. Beide
Verfahren sind am Bundsverwaltungsgericht anhängig- Die mündliche Verhandlung wurde
für 19.9.2023 anberaumt und anschließend auf 2.10.2023 verlegt, deshalb findet an diesem Termin auch unsere Kundgebung statt.
Die Genehmigungsanträge wurden am 25.8.2018 (NÖ) bzw 31.1.2019 (Wien) gestellt.
Niederösterreich entschied bereits am 19.6.2019, Wien legte die Unterlagen erst vom 31.
August bis 12.Oktober 2020 öffentlich auf und erließ den Bescheid am 18. Mai 2021.
Im Beschwerdeverfahren beim BVwG zeigten sich die besonders in Wien völlig
unzureichenden Erhebungen und Maßnahmen und musste mit mehreren
Verbesserungsaufträgen praktisch von vorne begonnen werden. Welcher Stand jetzt erreicht
ist und wie es weitergeht wird sich in der kommenden Gerichtsverhandlung zeigen.
Die Wiener Landesregierung hat somit jedenfalls die Verzögerungen massiv
mitzuverantworten.

Jutta Matysek Sprecherin der BürgerInitiative Rettet die Lobau – Natur statt Beton (als Verfahrenspartei in dieser Verhandlung): „Die Stadt Wien und die Asfinag versuchen mit dieser sinnlosen Autobahn – die nach dem aktuellen Planungsstand bei Raasdorf „im Nirwana“ enden würde – Fakten in Beton zu schaffen. Als nächstes werden sie der Bevölkerung einzureden versuchen jetzt müsse noch eine Lobau-Autobahn her damit die Spange nicht umsonst gebaut worden sein würde. Und als nächstes eine S8 Marchfeldschnellstrasse. Usw. Mit einem Autobahn Teilstück wird das nächste argumentiert. Aber diese Taktik ist mehr als durchsichtig. Es gilt jetzt den Anfängen zu wehren, eine S1 Spange zu bekämpfen um eine Lobau-Autobahn zu verhindern!“

Die ursprünglich als A23-Verlängerung geplante Autobahn wurde entgegen der ursprünglichen Planung in zwei Teile geteilt und umbenannt.

Warum diese Teilungs- und Umbenennungsmanöver?

Der Abschnitt von der bestehenden A23 bei Hirschstetten bis „Am Heidjöchl“ wird von der Stadt Wien als sogenannte „Stadtstraße“ errichtet. Diese „Stadtstraße“ zahlt zum Großteil die verschuldete Stadt Wien statt der hochverschuldeten Asfinag.

Kurierartikel vom 8.1.2010

Werfen wir einen Blick auf einen bemerkenswerten Kurierartikel (8.1.2010) zu der ursprünglichen Planung. Hätte die Asfinag die A23-Verlängerung nach Osten als Ganzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt, wäre diese aufgrund der Verletzung des Luftgütegesetzes nicht bewilligungsfähig gewesen. Also wurde in zwei Teile geteilt. Mit zwei UVPs. Denn die prognostizierten Schadstoffe sind auf einer kürzeren Autobahn niedriger als auf einer längeren. Wenn nur das Teilstück zwischen Seestadt und Lobauautobahn (=S1 Spange) zur UVP vorgelegt wird, – so die haarsträubende österreichische Praxis der UVP-Gesetzesauslegung – bleibt das was davor und dahinter schon besteht oder geplant ist aus dem UVP Verfahren der S1 Spange ausgeklammert. Rein rechnerisch lassen sich so die Zahlen kleinrechnen. Faktisch sind die Schadstoffe natürlich – wenn man Spange und Stadtstrasse zusammenrechnet – immer noch zu hoch!

In UVP-Verfahren wird nur das jeweils eingereichte Projekt auf seine „Umweltverträglichkeit“ gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz untersucht. Was davor und dahinter besteht oder geplant wird, gilt als irrelevant. In der Praxis heißt das z.B. bei Luftschadstoffen, dass die Transitautobahnen in kleinen Happen eingereicht werden. Diese sind so bemessen, dass die prognostizierte, zusätzlich zu erwartende Mehrbelastung an Schadstoffen unter der sog. Irrelevanzgrenze von plus 3% bleibt.