Stop Stadtstrasse! Komm zur Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht 11.1.2022 von 8 – 9 Uhr

Erdbergstrasse 192, 1030 Wien gut erreichbar mit der U3 Station Erdberg (Ausgang Nottendorfer Graben)

In der Umweltverträglichkeitsprüfung des, als „Stadtstrasse Aspern“, geplanten defacto Autobahnprojekts gab es die Auflage in den Nachtstunden und am Wochenende nicht zu bauen. Um sich dieser Auflage zu entledigen hat die Stadt Wien ein UVP Änderungsverfahren eingereicht. Sie will sich eine Genehmigung verschaffen die Anrainer:innen monatelang – rund um die Uhr – mit Lärm und Erschütterungen quälen zu können.

Die Betroffenen wehren sich und haben gemeinsam mit BürgerInitiativen und der Umweltorganisation VIRUS Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Bvwg erhoben. Am 11.1 gibt es dazu die Vehandlung (Einlaß 8.30, Beginn 9 Uhr)

Im Gericht darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Deshalb haben wir vor Beginn der Verhandlung vor dem Gebäude eine Mahnwache als politische Versammlung polizeilich angemeldet um sichtbar zu machen, dass das wir gegen die geplante Stadtstrasse sind.
Wir sagen: Stopp Stadtstrasse! Ja zu umweltfreundlicher Mobilität! Klimaschutz jetzt!

Wichtig:
Bitte Masken aufsetzen und Abstände halten. Den Eingang zum Gericht frei halten.

Stadtstrasse?

Der Klimakollaps ist in vollem Gange, Klima- und Bodenschutz überfällig, dennoch will die rotpinke Stadtregierung nach wie vor eine 4 – 6 Spurige „Stadtstrasse Aspern“ mitten durch Wohn- und Erholngsgebiete im 22.Bezirk treiben.

Mit dieser defacto Autobahn will Bürgermeister Ludwig und Verkehrsstadträtin Sima die Seestadt Aspern mit der – ohnehin schon vollen – Südosttangente A23 verbinden.

Das, obwohl die Seestadt Aspern als Verkehrsberuhigte Smart City geplant ist. Wo als Ziel 40% Öffis, 40% Rad&Zufußgehen und nur 20% motorisierter Individualverkehr festgeschrieben ist.

Das, obwohl die Seestadt mit U2 und Schnellbahn S80 hochrangigst erschlossen ist. „Neben erstklassiger öffentlicher Anbindung mit zwei U-Bahn-Stationen, einem Bahnhof, sieben Buslinien aus allen Himmelsrichtungen und künftig auch zwei Straßenbahnlinien gibt es zahlreiche Mobilitätsangebote, die den Verzicht aufs eigene Auto leicht machen.“ (https://www.aspern-seestadt.at/wirtschaftsstandort/planung__wirklichkeit/mobilitaet)

Wozu will die Stadt Wien dann mit „Stadtstrasse“ und einer ebenfalls geplanten „S1 Spange Seestadt“ zwei Autobahnen hinbauen, mit eigener Autobahnabfahrt? Will man damit einen Anreiz schaffen, dass sich die Bewohner:innen der Stadtneubaugebiete erst recht wieder mehr Autos anschaffen und auf die Südosttangente fahren?

Auch die anderen geplanten Stadterweiterungsgebiet der Donaustadt brauchen diese Autobahnen sicher nicht, sie können viel besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen werden. Und: Wer will schon an einer Autobahn leben?

Die alten Ortskerne und die schon bestehenden Staßen des niedrigrangigen Verkehrsnetzes erwartet beim Bau sicher keine langfristige Entlastung. Vor allem auch nicht, weil die Stadt Wien – trotz dem Nein der Klimaministerin – nach wie vor vehement auf die Errichtung der Nord-Süd Transitschneise Lobau-Autobahn und auf die Ost-West Transitschneise nach Bratislava drängt..

Weitere Infos auf www.lobau.org und der Seite von Hirschstetten-retten und lobaubleibt! und vor allem in den Presseaussendungen der Umweltorganisation VIRUS.
Hier die vom 17.Dez. 2021Presseaussendungen der Umweltorganisation VIRUS

Rehm: Stadtstraßen-Bescheid nach Beschwerden nicht rechtskräftig

Skandal um Aberkennung aufschiebender Wirkung erfordert unverzügliches Handeln der belangten Behörde

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt, hat sie Beschwerde gegen den UVP-Änderungsbescheid der Stadtstraße Aspern erhoben. UVP-Experte Wolfgang Rehm „Dadurch ist dieser Bescheid nicht rechtskräftig geworden und wird sich das Bundesverwaltungsgericht damit zu befassen haben. Gemäß Antragsstellerin ist dieser Änderungsbescheid zwingend erforderlich.“

Damit sollten durchgehende Nacht und Wochenendarbeiten durchgesetzt werden die im Originalbescheid extra per Auflage verboten worden waren. Dementsprechend würden neben VIRUS auch die Donaustädter Bürgerinitiativen „Hirschstetten Retten“ und „Netzwerk Verkehrsregion Wien NÖ“, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Schachinger, diesen Bescheid bekämpfen. Problem sei dass nach aktuellen Stadtstraßen-Planungen mehrfach die brandneu ausgebaute Marchegger Ostbahn und die relativ neue U2 gequert werden müsse „Dass man jetzt nach jahrelangem Verfahren draufgekommen ist, dass alles ganz anders gemacht werden müsse als geplant gewesen und verspätete Detailuntersuchungen bei der U2 zur Umstellung zwangen kann nur als miserable Planung der MA28 bezeichnet werden,“ so Rehm. Der von der Wiener Landesregierung beschlossene Bescheid zeige eine für Kenner wenig überraschende aber dennoch erschreckende Ignoranz, mit der nicht nur die vorbringen der Parteien sondern auch Teile der von der belangten Behörde selbst bestellten bauwirtschaftlichen Gutachters ignoriert worden sei, die die Analyse bautechnischer Alternativen bemängelt hatten. „So viel selektive Wahrnehmung muss man den Herrschaften einmal nachmachen“, kritisiert Rehm. In der Öffentlichkeit noch wenig bekannt sei eine im Zusammenhang ab Sommer geplante Sperre eines weiteren Teils der U2. „Das würde bedeuten dass die momentan mit viel Selbstlob ausgestatte Seestadt 9 Wochen von ihrer immer noch einzig nennenswerten ÖV Verbindung abgeschnitten würde, auch weil in den letzten 15 Jahren die Hausaufgaben in der Donaustadt noch nicht gemacht worden sind und es etwa die Verlängerung der Straßenbahnlinie 25 immer noch nicht gibt“, kritisiert Rehm.

Besonders skandalös am bekämpften Beschied sei die eilfertige Aberkennung der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung durch die belangte Behörde. „Das ist grundsätzlich möglich aber dafür braucht es zwingend eine begründete Abwägung öffentlicher Interessen als auch Gefahr im Verzug, beides hat die Behörde nicht geliefert, so Verfahrens- Experte Rehm. Nun müssten die Beschwerden die auch diese Aberkennung bekämpfen abseits des sonstigen procedere unverzüglich an das Bundesverwaltungsgericht zur Eil-Entscheidung über die aufschiebende Wirkung weitergeleitet werden. „ Wir werden sehen ob die Wiener Behörden dem Gesetz Genüge tun oder in einer politisch aufgeheizten Stimmung Gesetzesbruch begehen“, so Rehm. Derzeit sei der Bescheid noch vollstreckbar, wie absehbar und im Verfahren vorgebracht seien aber die in Aussicht genommenen Fenster für Streckensperren ambitioniert gewesen und die erforderliche Vergabe der Bauaufträge noch nicht erfolgt.

Hier muss sich die Wiener Stadtregierung jetzt etwas überlegen, am besten im Dialog mit allen, denen zukunftsfähige und klimagerechte Verkehrskonzepte und echter Verkehrsentlastung interessiert sind, so Rehm.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert