
7.3. Kundgebung: Lobau statt Sozialabbau!


Veröffentlicht am von Martin Auer unter https://www.scientists4future.at/2026/01/14/protest-von-scientists-for-future-gegen-das-vorhaben-s1-und-lobautunnel/
Mit einer öffentlichen Aktion vor dem Verkehrsministerium in Wien (BMIMI) haben gestern Wissenschafter:innen von Scientists for Future (S4F) gemeinsam mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft auf die dringende Notwendigkeit einer sozial und ökologisch gerechten Mobilitätswende hingewiesen. Im Fokus der Aktion stand die geplante S1-Autobahn mit Donauquerung (Lobautunnel).
Anlass der Aktion war eine aktuelle Stellungnahme von Scientists for Future, in der die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Klimaschutz, Biodiversität, Flächenverbrauch, Gesundheit und sozialer Gerechtigkeit zusammengefasst und auf die verkehrspolitischen Auswirkungen des Lobautunnel-Projekts angewendet werden.
Die Kernaussagen:
Scientists for Future haben das Verkehrsministerium zu Gesprächen über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Vorhaben eingeladen. Scientists for Future unterstreichen ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog und fordern, wissenschaftliche Erkenntnisse verbindlich in die verkehrspolitische Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Das Vorhaben der Regierung beruht auf einem unzeitgemäßen Raummodell: beschleunigter Autoverkehr, flächenfressenden Wirtschaftsentwicklung, Satellitenstädte und Einfamilienhaussiedlungen. Scientists for Future stellen diesem Bild den Stand der Wissenschaft und der Technik entgegen.
Verkehrsminister Peter Hanke hat den Entschluss der Bundesregierung verlautbart, den Bau des Abschnitts Süßenbrunn – Groß Enzersdorf der Wiener Außenringautobahn S1 sofort und den Bau der Donauquerung S1 (Lobautunnel) bis Schwechat ab 2030 umsetzen zu wollen.
Wir, Scientists for Future Österreich, eine interdisziplinäre Plattform von Expert:innen und Wissenschaftler:innen, kommentieren den beabsichtigten Ausbau auf der Grundlage der in der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität, und Infrastruktur (BMIMI) vom 5.9.2025 angeführten Argumente:
Aus den in der Veröffentlichung genannten Zahlen (derzeit 200.000 Fahrzeuge/Tag, 900.000 Transit-Lkw/Jahr) wird eine unzumutbare Belastung durch den Transitverkehr abgeleitet. Tatsächlich ergeben sich daraus lediglich 3.461 Transit-Lkw pro Werktag, das sind 1,73% der Fahrten. Transit-Pkw spielen kaum eine Rolle. Die Belastung dieser Straßenverbindung entsteht also fast zur Gänze durch regionalen Verkehr.
Die Veröffentlichung nennt durchschnittlich 5,5 Stunden Stau pro Werktag und einen daraus resultierenden hohen volkswirtschaftlichen Schaden. Dem steht die empirisch und systemisch belegte Erkenntnis der Verkehrswissenschaft entgegen: Eine teilweise Verlagerung des aktuellen Kfz-Verkehrs auf eine zusätzliche Donauquerung würde neue Anreize für donauquerende Fahrten und neue Alltagsrelationen generieren, sodass es in der Folge auf der A23 wieder zu Überlastungsphänomenen käme.
In der öffentlichen Erklärung des Bundesministers wird das Bild von einem überlasteten „Herzgefäß“ – gemeint ist die Südosttangente, die durch „die Mitte der Stadt“ verläuft – bemüht, um die Notwendigkeit eines „Bypass“ zu illustrieren. Dieses Bild zeigt, dass im Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur noch immer die Vorstellung vorherrscht, Autoverkehr wäre ein nach physikalischen Regeln funktionierendes Medium. Die Wissenschaften haben diese Vorstellung längst widerlegt. Mobilität ist soziales Verhalten. Gute Raumangebote produzieren umwelt- und sozialverträglichen Verkehr, schlechte Räume verstärken negative Effekte.
Der Verkehrsminister propagiert ein Mobilitätskonzept für die A23, das den Verkehr durch Digitalisierung, Echtzeitinformationen und intelligente Steuerungssysteme optimieren soll. Solche zeitgemäßen und zukunftsweisenden Maßnahmen können bereits heute eingesetzt werden, um die Problematik der Überlastung und der falschen Anreize zu lösen. Bei konsequenter Umsetzung und Ausbau des ÖV entfällt in der Folge auch die Notwendigkeit der neuen Donauquerung.

Es wird argumentiert, dass der Bau der S1 im Osten von Wien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Großraum verbessert, auf die wachsende Anforderung an Lieferketten reagiert, und die Grundlage für zahlreiche Arbeitsplätze schafft. Auf welche Art von Ökonomie sich diese Erwartungen stützen, wird nicht ausgeführt, und Studien, auf die verwiesen wird, liegen der Öffentlichkeit noch nicht vor. Der Blick auf jene Ökonomie, die sich entlang der schon realisierten Abschnitte der S1 im Norden von Wien entwickelt hat, weist aber darauf hin, dass hier nicht an zukunftsorientierte und ressourcenschonende Aktivitäten gedacht wird, sondern an großflächige, auto-orientierte Betriebe: Großmärkte und Logistikzentren.
Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Infrastrukturen für digitale Vernetzung wesentlich höhere volks- und regionalwirtschaftliche Wirkungen erzielen als hochrangige Straßen, deren Produktivitätsvorteile in einer Volkswirtschaft mit bereits hoher Dichte an derartigen Infrastrukturen kaum vorhanden, bzw. sogar negativ sein können.
Man erhofft sich vom Ausbau der Außenringautobahn zudem eine schnellere Anbindung an internationale Transportkorridore. Hier wird offensichtlich an Straßenverkehrskorridore gedacht, und es lässt sich daraus ableiten, dass das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur den Gütertransport auf Straßen auch in Zukunft als den Regelfall vorsieht. Dem entgegen steht die in der Fachwelt und in den europäischen Politiken verankerte Zielsetzung, dass der überregionale Güterverkehr aus Gründen des Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes, des Flächenverbrauchs und im Sinne der Energieeffizienz auf andere Modi verlagert werden soll.
Ein Argument für den S1-Ausbau bezieht sich auf die Verbesserung der Lebensqualität in der Region. Hier wird unter anderem auf die Entlastung des niederrangigen Verkehrsnetzes verwiesen. Dem entgegen steht die empirisch und systemische belegte Tatsache, dass durch das Vorhandensein hochrangiger Straßenverkehrsangebote eine erhöhte Bereitschaft entsteht, Wege mit dem Auto zu erledigen bzw. dass neue autogerechte Ziele attraktiv werden, wodurch sich das MIV-Aufkommen in der Region insgesamt und besonders im Umfeld der Autobahnauffahrten erhöht.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die in der Verkehrswissenschaft etablierte und empirisch bewiesene Tatsache verweisen, dass neue, schnellere Angebote an Verkehrsverbindungen nicht zu Zeiteinsparungen im Alltagsverkehr führen, sondern zu längeren und häufigeren Wegen (Reisezeitkonstante).
Zudem verweist der Verkehrsminister in seiner Argumentation auf die Prognose, dass es auch im Jahr 2040 noch Autoverkehr geben würde. Er vermeidet aber zu erwähnen, dass in allen verkehrspolitischen Strategien verankert ist, dass es künftig deutlich weniger Autoverkehr geben soll: STEP 2035 Wien: Reduktion MIV von 28% auf 20%, Mobilitätsmasterplan 2030 BIMI, Österreich: von 60% auf 42%. Eine Notwendigkeit, das Angebot an monofunktionalen Straßen für den motorisierten Individualverkehr zu vergrößern, lässt sich daraus nicht ableiten.
Es wird angeführt, der Autobahnbau ermögliche den Bau von Wohnungen für zehntausende Menschen – unter anderem im Gebiet Seestadt Aspern. Die Annahme, ein Autobahnanschluss wäre die Voraussetzung für die Entwicklung von Wohngebieten widerspricht einem seit Jahrzehnten etablierten Konsens in der Stadt- und Raumplanung, wonach jegliche Art von urbanem Wohnungsbau mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen und in ein fußläufiges Umfeld eingebettet sein muss. Niemand ist in einem solchen Setting vom Autoverkehr abhängig. Die Erreichbarkeit für Versorgungsdienste ist über das niederrangige Straßennetz gewährleistet.
Durch einen Ausbau des hochrangigen Straßenverkehrsangebots wird vielmehr das Entstehen von suburbanen Wohntypologien niedriger Dichte, im Besonderen von Einfamilienhausgebieten, gefördert, deren alltägliches Funktionieren von der Autonutzung abhängig ist. Es werden also strukturelle Abhängigkeiten geschaffen, die die Mobilitätswende konterkarieren, und in schwer auflösbare Lock-In-Situationen münden.
Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Budgets wird seitens des Ministers darauf verwiesen, dass die Kosten von rd. 2,7 Milliarden Euro (davon 2,2 Mrd. für den Lobautunnel) zur Gänze von der ASFINAG aus eigenen Einnahmen getragen werden und niemand belastet wird, der/die nicht selbst das hochrangige Straßennetz nutzt. In dieser Darstellung wird ausgeblendet, dass es der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ASFINAG möglich wäre, von den Erlösen der ASFINAG einen höheren Anteil zugunsten des Bundesbudgets – etwa zur Finanzierung der Verkehrswende – abzuschöpfen. Das ist freilich nur möglich, wenn auf unzeitgemäße Ausbauten – wie S1 mit Lobautunnel – verzichtet wird.
In der Kommunikation des Ministeriums bleiben die negativen Effekte des Bauvorhabens in Bezug auf den Klimaschutz, auf Schadstoffe, Lärm, Bodenverbrauch und auf die Biodiversität unerwähnt. Die Siedlungs- und Gewerbestrukturen, die bereits heute den Nordosten Wien prä- gen, zeigen deutlich, dass mit dem Ausbau der S1 ein Maßstabssprung in Bezug auf Versiegelung, Autoabhängigkeit und Landschaftszerstörung stattfindet. Das Bekenntnis, am Ziel der Klimaneutralität festhalten zu wollen, untermauert der Minister mit der bis dato unbewiesenen Annahme, dass die Lobau durch den Tunnelbau keinen Schaden leiden würde. Die großflächige Zerstörung der semi-urbanen Kulturlandschaft und die strukturelle Blockade künftiger, nachhaltiger Stadtentwicklung bleiben ausgeblendet.
Helga Kromp Kolb zum Vorhaben Lobauautobahn
KategorienAktionen, Aktuell SchlagwörterHanke, Lobauautobahn, Lobautunnel, Verkehrspolitik, Verkehrswende
Von der BI S80 Lobau:
Alle Parteien in der Donaustadt wollen die Wiedereröffnung der S-Bahn-Station Lobau
– jetzt sind konkrete Schritte gefragt
Mit breiter Mehrheit hat die Bezirksvertretung Donaustadt am 3. Dezember 2025 eine
Resolution verabschiedet, die die Wiedereröffnung der 2014 geschlossenen S-Bahn-
Station Lobau fordert.
Dass sich nun alle Parteien hinter dieses Anliegen gestellt haben, ist ein starkes politisches
Signal – und ein klarer Erfolg der jahrelangen, beharrlichen Arbeit der
Bürger:inneninitiative „S 80 Lobau“ (BI S 80 Lobau).
Der Bezirk und die Stadt Wien sind nun gefordert, gemeinsam mit ÖBB und Bund – wie bei
zahlreichen anderen Eisenbahnprojekten – verbindliche Vereinbarungen zu treffen, um die
fachliche und finanzielle Verantwortung für Verbesserungen im Wiener Bahnverkehr zu
übernehmen.
Zur weiteren Forcierung dieses Projekts brachte die BI S80 Lobau eine offizielle Petition
an die Stadt Wien ein, welche auch auf der Internetseite https://www.s80lobau.org/
aufgerufen und unterstützt werden kann.
Während eines halbstündigen Gespräches der BI S80 Lobau mit Bezirksvorsteher Ernst
Nevrivy, zeigte dieser sich sehr interessiert an diesem Thema.
Die ursprünglichen Argumente der ÖBB für die Schließung der Station sind heute einfach
nicht mehr zutreffend. Seit 2024 hat sich das gesamte Einzugsgebiet massiv verändert: Die
Zahl an potentiellen Fahrgästen im Umfeld der Station hat durch neue Wohnbauten deutlich
zugenommen. In fußläufiger Entfernung der Station leben mittlerweile mehr als 2000
Menschen, die im Umfeld verkehrenden, aber leider nie an die S-Bahn in geeigneter Weise
angebundenen Buslinien erschließen Siedlungsgebiete mit insgesamt etwa 10.000
Einwohner:innen. Diese sind derzeit ausschließlich an die U-Bahnen ins Wiener
Stadtzentrum angeschlossen, nicht aber an die Tangentialverbindung der S-Bahnlinie 80. So
sind viele Menschen daher gezwungen, mit dem Auto die Südosttangente mehr zu
verstopfen, als es mit einem attraktiven öffentlichen Verkehrsangebot nötig wäre.
Zehntausenden Erholungssuchenden – insbesondere aus Meidling, Favoriten und
Simmering – würde die Station Lobau eine deutlich schnellere Anbindung an Neue Donau,
Donauinsel und Lobau ermöglichen, ohne zeitaufwändige Umwege über das
Stadtzentrum.
Für das lokale Umfeld böte eine klug geplante Station Lobau gleichzeitig auch eine
barrierefreie Verbindung zwischen den Siedlungsgebieten im Lobauvorland und dem
Wegenetz entlang der Donau, indem ihre Lage ideal ist, um die die stark befahrene
Raffineriestraße – die Verlängerung der Donauuferautobahn A22 – sowie auch die dort
gelegene Ölhafenbahn zu überbrücken. Derzeit ist man dort zur Benutzung eines
lebensgefährlichen ungeregelten Bahnüberganges gezwungen, der vor kurzem leider sogar
ein Todesopfer gefordert hat. Auch ein ampelgeregelter Fuß- und Radwegübergang über die
Raffineriestraße fordert teils hunderte Meter lange Umwege.
Spätestens wenn der im Eisenbahn-Zielnetz 2040 vorgesehene viergleisige Ausbau der
Ostbahn zwischen Stadlau und Simmering endlich umgesetzt wird, werden Kapazitäten für
einen dicht getakteten S-Bahnverkehr frei, in welchem die Station Lobau als wertvoller
multimodaler Verkehrsknoten funktionieren und im Sinne der Klimaziele der Stadt Wien
tausende tägliche Autofahrten überflüssig machen könnte.
Der politische Wille ist da. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln auf Stadtebene, damit
aus der einstimmigen Resolution endlich ein einfach zu realisierendes Infrastrukturprojekt
wird.

ÖBB wollen lebenswichtige Fußwegverbindung zwischen Siedlungsgebiet und
Donau dauerhaft sperren – Anrainer:innen sind fassungslos
Mit großer Sorge reagieren Anrainer:innen im Lobauvorland auf das Vorgehen der ÖBB:
Nach dem Sommer 2025 wurde begonnen, den Goldnesselweg schrittweise zu sperren.
Begründet wird dies mit baulichen Schäden, die über Jahre entstanden sind – Schäden, die
jedoch nie konsequent saniert wurden. Nun sollen sie als Argument dienen, einen für
tausende Menschen wichtigen Weg einfach zu schließen.
Der Goldnesselweg ist weit mehr als ein betriebsinterner Weg der ÖBB: er stellt eine
wichtige Verbindung zwischen Siedlungsgebieten im Lobauvorland und der Donau
dar. Er führt entlang des Dammes der Marchegger Ostbahn an der 2014 von den ÖBB
aufgelassenen Bahnstation Lobau vorbei und mit einer Brücke sowohl über die
vielbefahrene Raffinieriestraße, der Verlängerung der A22 Donauuferautobahn, als auch
über die Ölhafenbahn und mündet mit einem Treppenabgang auf dem linken Ufer der neuen
Donau.

Die Sperre des Goldnesselweges bedeutet den Wegfall der kürzesten Verbindung für den
Fuß- und Fahrradverkehr – nicht nur zum Wegenetz entlang der Donau, sondern auch zur
Buslinie 92B, welche nach der Auflassung der Bahnstation Lobau eine der wenigen
öffentlichen Verkehrsverbindungen in diesem Gebiet geblieben ist. Umwege von mehreren
hundert Metern sowie ein Zwang zur lebensgefährlichen niveaugleichen Querung der
Ölhafenbahn sind die Folge.
Besonders irritierend ist die Haltung der ÖBB selbst. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass der
Goldnesselweg zwar als betriebsinterner Zugang benötigt werde, nach einer Renovierung
aber möglicherweise nicht mehr öffentlich nutzbar sein soll. Für viele Anrainer:innen ist
das ein Schlag ins Gesicht – und eine weitere Fortsetzung einer Reihe von Entscheidungen,
die als zunehmend menschenfern und rücksichtslos wahrgenommen werden.
Die Menschen im Lobauvorland appellieren daher eindringlich an die ÖBB, ihrer
Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden und den Goldnesselweg
inklusive der Brückenverbindung über Raffineriestraße und Ölhafenbahn wieder als
öffentlich benutzbare Verbindung herzustellen. Gleichzeitig ist auch die Stadt Wien
gefordert, im Interesse ihrer Bürger:innen aktiv zu werden, notwendige Vereinbarungen mit
den ÖBB zu treffen und deren Finanzierung sicherzustellen.
Während eines halbstündigen Gespräches der BI S80 Lobau mit Bezirksvorsteher Ernst
Nevrivy, zeigte dieser sich sehr interessiert an diesem Thema.
Die beste Lösung nicht nur für die Anrainer:innen, sondern auch für -zigtausende
Erholungssuchende entlang der gesamten S-Bahnlinie 80, wäre nach wie vor eine
Wiedererrichtung der Bahnstation Lobau, als multimodalem Verkehrsknotenpunkt
zwischen S-Bahn und den Buslinien 92B, 93A und 96A, und als barrierefreie Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen dem Lobauvorland und der Neuen Donau.

Die Petition der BI S80 Lobau nach Wiener Petitionsgesetz findet sich unter diesem Link und kann immer noch unterschrieben werden.
Wien (OTS) –
Heftige Kritik am Niederösterreichischen Verkehrslandesrat Landbauer üben die Bürgerinitiative Marchfeld und die Umweltorganisation VIRUS. Wolfgang Rehm, Sprecher beider Organisationen: „Landbauer hat offenbar weder Ahnung von Umweltverträglichkeitsprüfung, noch von der Marchfeld-Schnellstraße und lässt er jenen Respekt vor dem Rechtsstaat vermissen, der Voraussetzung für die Ausübung seines Amtes an Landesrat wäre.“
Ob die S8 gebaut werden darf, würden Gerichte entscheiden, hätte das Bundesverwaltungsgericht dies 2024 bereits rechtskräftig getan und sei die Verfassungskonformität dieser Entscheidung gerade erst vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden. “Allmachtsphantasien, wie sie Landbauer jetzt unter vorgetäuschter Vertretung von Bürgerinteressen mit dem Anspruch von Politikvorrang vor dem Rechtstaat vertritt – quasi mit dem Fuß aufstampfend, weil er sein S8-Spielzeug nicht bekommt, das er ohnehin nur von seinen Amtsvorgängern geerbt hat, haben in der Republik Österreich nichts verloren“, kritisiert Rehm scharf. Weiters sei in der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso wie beim Naturschutz das Allermeiste EU-rechtlich vorgegeben und stünden entgegen den aktuell erhobenen Forderungen, Änderungen zumeist gar nicht im Dispositionsspielraum nationaler Politikerwunschkonzerte. „Der verbleibende Spielraum ist allerdings bereits bisher von der Politik ausgenützt, worden um die Standards für die zulässige Belastung des Schutzguts Mensch zu dessen Nachteil abzusenken, gerade um menschenschädliche Betonprojekte, zu denen entgegen der Desinformation des Landesrates auch die S8 Marchfeld Schnellstraße zählt, durchwinken zu können“, so Rehm der Landbauer auch fragwürdige Zählweisen vorwirft. In der geltenden Fassung des UVP-G komme das Wort Mensch tatsächlich 7 Mal vor, das Wort Klima jedoch 42 mal und nicht 66 mal wie Landbauer populistisch in nicht nachvollziehbarer Zählweise behaupte. „Von diesen 42 Erwähnungen entfallen allerdings ganze 33 auf die Bundesministerin/das Bundesministerium für Klimaschutz, wie das ressortzuständige Ministerium zum Beschlussfassungszeitpunkt der letzte Novelle eben geheißen hat. Wird das subtrahiert, bleiben noch 9 Erwähnungen über und fällt Landbauers Desinformationskonstrukt, das hier ein Ungleichgewicht suggeriert wie ein Kartenhaus in sich zusammen,“ so Rehm. In Wahrheit sei das UVP-G betreffend Klimaschutz mangels jedweder Genehmigungskritieren zahnlos. „Und Landbauer wäre nicht ein FPÖ Politiker wenn er nicht egal worum es geht auch hier das Asylthema ins Spiel bringen würde und damit versucht, Wanderbewegungen der Zugvögel, die wir alle schätzen, zu desavouieren, das ist niveaulos, so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Beschwerde des Landes abgewiesen: Rund um die drohende Marchfeld-Schnellstraße S8 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) schon Ende 2024 entschieden, dass der Bau nicht umweltverträglich ist. Eine Straße dürfe nur dann in so einem „besonderen Schutzgebiet“ gebaut werden, wenn es keine Alternative gebe. Das Land Niederösterreich und die ASFINAG legten daraufhin Beschwerde ein, das BVwG hätte „Kompetenzen überschritten“. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte diese Ansicht aber nicht und wies die Beschwerde jetzt ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat noch nicht entschieden. Weitere Details bei der
Presseaussendung der befreundeten Umweltorganisation VIRUS:
07.01.2026, 14:58:32 / OTS0096
Guter Jahresbeginn für Marchfeldregion und Donaustadt
Wien (OTS) –
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, ist von den beiden Versuchen, gegen die negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes zur S8-Marchfeldschnellstraße die Höchstgerichte anzurufen, aktuell jener beim Verfassungsgerichtshof an dessen Abweisung gescheitert. Sprecher Wolfgang Rehm: „Der VfGH hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der rechtskräftigen Nichtgenehmigung des BVwG und wurden Asfinag und Land Niederösterreich nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Die beiden Beschwerdeführer sind somit mit ihrem ersten außerordentlichen Rechttmittel abgeblitzt.“
Es blieben nun nur mehr die beiden Revisionen von Land und Asfinag sowie die Amtsrevision des Verkehrsministeriums beim Verwaltungsgerichtshof übrig und seien alle Entscheidungen dazu noch ausständig, auch jene ob sie überhaupt behandelt werden. „Bei den dort in sehr ähnlichen Schriftsätzen ebenfalls aufgeworfenen Kompetenzfragen. ist aber wohl nicht zu erwarten, dass der VwGH das anders sieht als der VfGH der die behauptete Kompetenzüberchreitung des Bundesverwaltungsgerichts verneint hat,“ so Rehm. Nicht in die Verfassungssphäre reichende Fragen der Rechtsrichtigkeit würden allenfalls vom VwGH zu klären sein. „Mit dem Verwaltungsgerichtshof bleibt den zumeist großspurig auftretenden Autobahnbefürwortern in der Landes und Bezirkspolitik somit ein letzter Strohhalm, die BVwG Entscheidung noch angreifen, dennoch sollte der Blick besser nicht nur darauf gerichtet sein,“ so Rehm. Es sei Gebot der Stunde, sich auf die Umsetzung zukunftsfähiger Verkehrslösungen für das Marchfeld zu konzentrieren, auch mit kleinräumigen Trassenverschiebungen werde es keine S8 geben können. „Das ist ein guter Jahresbeginn für die Region. Die Chancen, dass die Blockadepolitik, für die die S8 instrumentalisiert worden ist, nach Jahrzehnten doch irgendwann fallen wird, haben sich nun erhöht,“ so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 11.12.2025:
Plan für Sackgassenautobahn nun verstärkt in Frage gestellt
Wien (OTS) –
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gibt es für das umstrittene Autobahnprojekt S1 neue Komplikationen. Verfahrensexperte Wolfgang Rehm „In der gehäuft unscharfen Kommunikation der letzten eineinhalb Monate in Folge ministerieller Ankündigungen ist untergegangen, dass der im Schatten des Lobautunnels stehende Freilandabschnitt aus zwei Einreichprojekten besteht. Für die so genannte Spange Seestadt hat sich nun herausgestellt, dass eine zwingend erforderliche Bewilligung fehlt, die aber wegen des beim EuGH liegenden Mangels ebenso wie beim Tunnelteil nicht erteilt werden kann.“
Dabei handle es sich um ein von der Asfinag beantragtes UVP-Änderungsverfahren für zusätzlich erforderliche Rodungsflächen. Sowohl die Umweltorganisation VIRUS als auch die Bürgerinitiative Rettet die Lobau – Natur Statt Beton hätten nun Einwendungen erhoben und kündigen erforderlichenfalls Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht an. „Das bedeutet, dass die geplante Verbindung zwischen Lobauautobahn und der Seestadt bzw. der Stadtstraße Aspern bis auf weiteres nicht gebaut, geschweige denn in Betrieb genommen werden kann, bzw. ist dies nun ebenfalls abhängig von der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im laufenden Verfahren C-189/25 Virus II.“ erläutert Rehm. Auswirkungen auf Stadterweiterungen gebe es keine bzw. seien diese überwindbar, da die Verknüpfung UVP-pflichtiger Städtebauvorhaben mit den Wunschstraßen von Ludwig, Hanke und Sima eine wissentlich und künstlich herbeigeführte Abhängigkeit darstelle. „Es verbleibt somit nur noch die Sackgassenautobahn im Freilandabschnitt für die es rechtswidrige aber rechtskräftige Bewilligungen gibt und wo ohne abzuwarten BM Hanke mit einem funktionslosen Wurmfortsatz vorpreschen will um den Eindruck zu erwecken, der Lobautunnel werde gebaut, obwohl das gerade nicht der Fall ist“, so Rehm. Dafür zurückhaltend geschätzte 500 Millionen in die Hand zu nehmen sei unverantwortlich, auch für die Asfinag liege das Geld nicht auf der Straße. „Statt Spendierhosenmanier in Sparnotzeiten und Salamitaktik sollten jetzt, um Schäden abzuwenden, alle Ausschreibungen gestoppt werden und sollte, analog zur S34, wo man das ja auch konnte die Entscheidung des Europäischen Höchstgerichtes abgewartet werden“, fordert Rehm abschließend.So schauts aus bei der Spange Seestadt:
…Sowohl die Umweltorganisation VIRUS als auch die Bürgerinitiative Rettet die Lobau – Natur Statt Beton haben nun Einwendungen erhoben und kündigen erforderlichenfalls Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht an. ![]()
Ihr könnt dabei mithelfen! Spenden erbeten an:
VIRUS-Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales
IBAN AT66 1400 0024 1003 4010
und
Rettet die Lobau – Natur statt Beton
IBAN: AT74 6000 0000 9216 8510
Danke!
Bitte unterstützt den offenen Brief von Parents For Future an BM Hanke.
Wie? Mit ein paar Klicks kannst Du einen vorformulierten Text übernehmen und schon ist die E-Mail in Deinem Postausgang. Vielen Dank für Deine Unterstützung!

Wir beglückwünschen die vielen BürgerInitiativen und Umweltorganisationen, die vielen AnrainerInnen und LandwirtInnen, die sie seit Jahren mit großer Mühe und Geduld bekämpft haben zu diesem großen Erfolg!!
Jetzt ist der beste Moment auch eine Lobau-Autobahn abzusagen! Das „Argument“ man bräuchte sie, um mehr Güter von Norden kommend zur Dritten Piste transportiern zu können damit sich diese für den Flughafen auszahlt ist jetzt auf jeden Fall weggefallen. Weniger Fliegen, weniger Güter transportieren, weniger Boden versiegeln, keine Autobahnen mehr bauen ist besser für das Klima, besser für unsere Umwelt, besser für unser Überleben.
Deshalb jetzt auch Autobahnbau und -planung stoppen!
Hier die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251126_OTS0028/flughafen-wien-spaet-aber-doch-ein-guter-tag-fuer-die-umwelt
Der Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 19.11.2025 schließt sich die BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton vollinhaltlich an:
Wien (OTS) –
Die Umweltorganisation VIRUS appelliert an die Asfinag-Aufsichtsratsmitglieder, die demnächst ein neues Straßenbauprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen, keine rechtswidrigen Beschlüsse mitzutragen. „Es ist unverständlich, warum einerseits bei der S34 richtigerweise das zur zugehörigen Spange Wörth laufende EuGH-Verfahren abgewartet wird, andererseits bei der S1 Schwechat-Süßenbrunn trotz offenkundiger Rechtswidrigkeiten das dazu ebenfalls laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof jedoch nicht“.
Offenkundig solle aber seitens des Verkehrsministers unter Ignorierung aller Vorzeichen der Versuch unternommen werden, entweder darauf zu spekulieren, dass der EuGH schon ohnehin so entscheiden wird, wie man es sich von der hauseigenen Behörde immer erwarten konnte oder man durch faktenschaffende Maßnahmen eine bessere Ausgangsposition bekomme. „Dieser Versuch könnte aber danebengehen und in einer Sackgasse landen und die fehlende Rechtsgrundlage, die beim EuGH Gegenstand ist, betrifft grundsätzlich nicht nur den Lobautunnel sondern auch den nördlichen Verwirklichungsabschnitt der S1“, so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Prof. Dr. Reinhold Christian, em. o. Univ. Prof. DI Dr. techn. Hermann Knoflacher, em. o. Univ. Prof.in Dr.in phil. Helga Kromp-Kolb und Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner forderten bei der online-Pressekonferenz am 06.11.2025 das Aus für den Lobautunnel. Die Gründe – ökologischer und ökonomischer Natur – sind zahlreich, die Alternativen längst bekannt.
Die Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt dazu finden sie hier und hier den Videomitschnitt des hochinteressanten Pressegespräches.
Beispiele für Artikel zum Pressegespräch in Medien:
Radio Orange Sendereihe „trotz allem“
Im Pressegespräch erwähnte Veröffentlichungen:
Paper „Ökonomische und verteilungspolitische Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturen: ein kurzer internationaler Literaturüberblick“ von Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Getzner: https://oes.tuwien.ac.at/article/id/709/
Umweltbericht SP-V: „Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat-Süßenbrunn“ (PDF, 11 MB): https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehrsplanung/strategische_pruefung/pruefungen/wr-aussen-schwechat-suessen.html