Gemeinsam mit Fridays for Future demonstrierten wir diesen Freitag um 9 Uhr früh erneut gegen eine Lobau-Autobahn und für eine zukunftsfähige Klima- und Mobilitätspolitik:
Hier die Presseaussendung von Fridays for Future:
Fridays For Future für Vorwärts- statt Rückwärtsgang im Klimaschutz
Wien, 3.10.2025 – Am Freitag um 09:00 Uhr riefen Fridays For Future, die Katholische Aktion Österreich, Katholische Jungschar, Katholische Jugend Österreich und Lobau Bleibt bei einer gemeinsamen Aktion vor dem Parlament zu einer verantwortungsvollen Klimapolitik auf. Kritik am Rückwärtsgang in puncto Klimaschutz wurde laut.
Die Organisator*innen der Kundgebung wollen zusammen unterstreichen, dass es mehr als fehl am Platz ist, in Zeiten einer eskalierenden Klimakrise politisch den Rückwärtsgang einzuschalten. Kürzlich rief die deutsche Gesellschaft für Meteorologie zu raschem Handeln im Klimaschutz auf. Ihr Anlass war die drohende Erderhitzung um 3 Grad bis 2050, wenn keine angemessenen Anpassungsmaßnahmen getroffen werden. Österreichs Reaktion sorgt für heftige Kritik, denn nur wenig später wurden Autobahnprojekte in der Lobau und in der Steiermark verkündet, während Tickets für Züge teurer und ganze Strecken eingestellt werden.
“Angesichts der Klimakrise, die immer schlimmer wird, gibt es massiven Handlungsbedarf. Stattdessen legt die Regierung in vollem Tempo den Rückwärtsgang ein und zementiert mit fossiler Politik aus dem letzten Jahrtausend. Jeder Euro, der in die Fortsetzung eines Desasters, wie die Lobauautobahn, fließt, gleicht einer Absage an die Zukunft junger Menschen. Milliarden, die wir nicht haben, fließen in ein Zementgrab. Darin wird dieKlimagerechtigkeit gleich mit begraben”, so Laila Kriechbaum, SprecherinFridays For Future.
Ende letzter Woche verkündete Verkehrsminister Hanke, der Lobau-Tunnel solle gebaut werden. Nachdem 2021 erneut die Fortsetzung des Projekts aus den 70ern verhindert wurde, soll das Milliardenprojekt in die konkrete Umsetzung kommen. Verschiedene Gutachten heben vor allem negative Aspekte des Tunnelbaus hervor (Speckgürtelentwicklung, erhöhte Emissionen, vermehrter Transitverkehr) und nicht zuletzt deswegen gab es in der Vergangenheit schon Proteste von Umweltorganisationen und der Bevölkerung vor Ort.
Bereits letzten Freitag war Fridays For Future gemeinsam mit LobauBleibt und den Umwelt NGOs in einer Spontan-Demo vor dem Verkehrsministerium erneut gegen den Ausbau der Nord-Ost-Umfahrung laut geworden. Danach ging es weiter mit dem geplanten Protest gegen die fast 6 Milliarden Euro Strafzahlungen, die Österreich 2030 bei Verfehlung der Klimaziele drohen.
Am 10. Oktober plant die Klimabewegung daher eine Großdemonstration mit Start um 15:00 in Wien Mitte und rief heute erneut zur Beteiligung am Protest auf.
“Anstatt in Klimaschutz zu investieren, entscheidet sich die Politik immer wieder zugunsten fossiler Großprojekte, die eigentlich der Vergangenheit angehören sollten. Seite an Seite mit Organisationen und Menschen, die sich ebenfalls eine lebenswerte Zukunft einsetzen, lassen wir nicht locker, bis es dafür die richtigen Rahmenbedingungen gibt. Wir alle haben schließlich echten Klimaschutz verdient. Gemeinsam bleiben wir stabil fürs Klima! Besonders auch am 10.10., wenn der nächste Klimastreik stattfindet.” sagt Rafael Haigermoser Vorsitzender der Katholischen Jugend Österreich.
Sehr lesenswert ist die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 02.10.2025:
OTS0070
VIRUS zu S1 Lobautunnel: Hanke sabotiert gebotene Strategische Umweltprüfung durch deren Einstellung
Umweltorganisation prüft rechtliche Schritte gegen Bundesminister
Wien (OTS) –
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, enthält die Homepage des BMIMI seit Kurzem ohne weitere Begründung den Hinweis, dass die laufende Strategische Umweltprüfung zur S1 eingestellt worden sei – stillschweigend und ohne jede öffentliche Verlautbarung. „Sprecher Wolfgang Rehm „Durch diesen Selbstfaller des Ministers steht die S1 wieder gänzlich ohne die historisch versäumte SUP da und kann weiters davon ausgegangen werden, dass es sich um eine neuerliche rechtswidrige Umgehung von EU Recht handelt. Wir werden jetzt alle rechtlichen Schritte prüfen die geeignet sind, gegen diesen Rechtsverstoß des Bundesministers vorzugehen“.
Dass der Minister aus Unwissenheit gehandelt habe, sei auszuschließen, sei ihm doch von VIRUS das kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Rechtsgutachten, das die Frage seines rechtskonformen Entscheidungsspielraums und der Umgehungsverbote behandelt, übermittelt worden. „Die Kommunikation des Bundesministers im Rahmen seiner Pressekonferenz am 25.9.2025 sowie in der jüngsten Ausgabe des Standard stützen unseren Eindruck, dass es sich um einen pflichtvergessenen ideologiegetriebenen Willkürakt handelt und dass Hanke in freihändiger Entscheidung ohne ausreichende Grundlage gehandelt hat,“ so Rehm. An die Stelle der Vorlage von Berichten seien die üblichen Sprechblasen von angeblichen Wirtschaftserfordernissen und Phantasiezahlen von Arbeitsplätzen und real nicht existierenden horrenden Staukosten getreten. „Hanke fehlt offensichtlich jedwedes Interesse an der Erreichung der Klimaziele wie an der Umwelt generell“, kritisiert Rehm. Dies könne aber nicht außer Kraft setzen, dass die gesetzlich gebotene Strategische Umweltprüfung vorwiegend eine Umweltprüfung in Umsetzung der bezughabenden EU-Richtlinie sei. Daran ändere auch nichts, dass Amtsvorgänger Gorbach (FP) den Begriff Umwelt in wohl absichtlicher Kleinlichkeit nicht in die Bezeichnung des Gesetzes über die Strategische Prüfung im Verkehrsbereich aufnehmen habe lassen. „Unser nächster Schritt wird nun ein Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz sein, das den Minister verpflichtet, die bezughabenden Dokumente seiner Entscheidung, so überhaupt vorhanden, zu übermitteln. Damit wird hoffentlich mehr Transparenz geschaffen werden können, welche Unterlagen überhaupt vorhanden sind“, so Rehm abschließend.
„S1-Lobautunnel: EU-Recht setzt auch Vorgaben und Grenzen für ministerielle Pläne
Umgehung laufender SUP unzulässig – Genehmigungsverfahren müssen auf EuGH warten
Wien (OTS) –
Wien, am 22.09.2024 (VIRUS). In einer Pressekonferenz präsentierte die Umweltorganisation VIRUS ein Folgegutachten zu jenem fundamentalen Rechtsgutachten, das kausal den Lobautunnel vor den Europäischen Gerichtshof befördert hat, bei dem nun die Rechtssache C-189/25 „VIRUS II“ anhängig ist. Dieses neuere Gutachten klärt wesentliche Zusatzfragen, die für den Spielraum politischer Entscheidungen maßgeblich sind.
Wolfgang Rehm, Umweltverfahrenskoordinator von VIRUS, verwies eingangs darauf, dass die mögliche Rolle ressortzuständiger Verkehrsminister innenpolitisch sehr situationselastisch interpretiert werde. Dies reichte etwa von Werner Faymann, der 2007 gleich den gesamten ASFINAG-Vorstand vorzeitig austauschte und ohne weiteren Formalakt Straßenverbindungen beerdigte, zu seiner Nachfolgerin Doris Bures, die ebenso wie ihr Vorgänger Evaluierungen vornehmen ließ. „Eine Zäsur stellte dann die Ära Leonore Gewessler dar, in der die Ministerin in der Öffentlichkeit als Marionette ohne Handlungsspielraum dargestellt wurde, der Umfang der Ministerkompetenz hängt aber doch nicht von der Person ab,“ so Rehm. An Gewesslers Nachfolger war dann wiederum die gegensätzliche Erwartung geknüpft, dass er in voller Entscheidungshoheit die Weichen gänzlich anders stellen werde. „Für die wichtigen Rechtsfragen verblieb wenig Aufmerksamkeit. Dabei fehlten einerseits Projektgenehmigungen und wurde andererseits übersehen, dass es zusätzlich auf der vorgelagerten Ebene von Plänen und Programmen unionsrechtliche Vorgaben in Form der so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) gibt, die auch österreichische Bundesminister einzuhalten haben“, so Rehm. Diese SUP-Pflicht sei der zentrale Untersuchungsgegenstand der erstellten Rechtsgutachten.
Unionsrechtswidrige Einträge im BStG müssen unangewendet bleiben
Univ. Prof. Dr. Thomas Müller von der Universität Innsbruck rekapitulierte zunächst sein Erstgutachten „Die zentralen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: ‘Pläne und Programme‘, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, sind auszusetzen (nicht anzuwenden) oder aufzuheben. Diese Unionsrechtswidrigkeit strahlt auch auf die Ebene der Individualgenehmigungen aus: Letztere dürfen auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans nicht erteilt werden. Ist dies dennoch der Fall, leiden die betroffenen Genehmigungen an einem ‘Wurzelmangel‘ und können daher selbst Gegenstand einer Aussetzung oder Zurücknahme sein. Die Einträge in den Verzeichnissen 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes sind als ‘Pläne und Programme‘ im Sinne der SUP-RL einzustufen“.
Einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung einer SUP erlassenen Plan oder Programm dürfe auf nationaler Ebene nicht zur Geltung verholfen werden. „Daher müssen Einträge in den genannten Verzeichnissen unangewendet bleiben, wenn keine SUP durchgeführt wurde, obwohl dies unionsrechtlich geboten war. Ein richtlinienwidriger Eintrag in eines der beiden Verzeichnisse des BStG kann daher kein Gegenstand weiterer Planungen des/r zuständigen Ministers/Ministerin sein und dürfe auch keine Genehmigungen für darauf basierende Projekte sein. Dies betrifft auch die S1“, so Müller.
Laufende SUP zu berücksichtigen- Umgehung unionsrechtswidrig
In weiterer Folge hätten sich im Zuge des Verfahrens vor dem BVwG zusätzliche Rechtsfragen gestellt, für die VIRUS ein weiteres Gutachten beauftragt habe. „Grundsätzlich ist eine versäumte SUP nur im Ausnahmefall und nicht ohne Vorliegen besonderer Umstände nachholbar. Eine nachträgliche Legalisierung hat ihre Grenzen darin, dass sie nicht zur Umgehung von Unionsrecht führen und nicht aufgrund bereits erteilter Genehmigung tendenziös sein darf,“ erläutert Müller. Weiters sei festzustellen gewesen, dass die rechtlichen Mängel beider Änderungen des Bundesstraßengesetzes in den Jahren 2006 und 2011 entgegen der Auffassung der ASFINAG nicht dazu führen würden, dass die S1 in der Version 2002 wieder aufleben würde. Weites sei eine „Privat-SUP“ durch die ASFINAG unzulässig. Zu dem alten Wurzelmangel trete aber nun hinzu, dass das damalige BMK im Jahr 2022 eine SUP gestartet habe, die bis auf den letzten Schritt abgeschlossen sei und deren Umweltbericht eine redaktionelle Streichung der S1 Wiener Außenringschnellstraße aus dem Bundesstraßengesetz vorschlägt, was im Umsetzungsfall als Rechtsbereinigung gewertet werden könne. „Dieser neue Umweltbericht hat Rechtswirkungen für die folgende Zusammenfassende Erklärung und damit für die Entscheidungsfindung über den Plan und besteht somit eine Bindungswirkung. Vom Bericht darf daher nicht begründungslos abgewichen werden. Die Ausarbeitung eines neuen Plans ohne Berücksichtigung des Umweltberichts zum bloßen Zweck einer nachträglichen Legalisierung wäre als eine unionsrechtswidrige Umgehung zu werten“, stellte Müller klar. In diesem Sinne ebenfalls nicht unionsrechtskonform sei der Abbruch einer laufenden SUP, weil etwa die Inhalte politisch nicht erwünscht sind. „Ein existierender Umweltbericht kann nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Weiters ist ein Umstieg auf ein bloßes Screening nicht zulässig, wenn bereits ein volles SUP-Verfahren läuft und der Umweltbericht erhebliche Umweltauswirkungen feststellt. Das Verfahren ist daher zu Ende zu führen. Eine Wiederholung eines solchen Verfahrens, bis dieses zum gewünschten Ergebnis führt, ist ebenfalls eine Umgehung und damit unionsrechtswidrig,“ schloss Müller weitere Umgehungsmöglichkeiten aus.
SUP und offene Verfahren lassen wenig Spielraum für Entscheidungen
Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Eine SUP ist keine schlichte Evaluierung, sondern ein unionsrechtlich normierter Prozess. Der Umweltbericht, der die Abkehr von der S1 empfiehlt, ist nicht einfach nur ein beliebiges Gutachten“. Hinsichtlich der laufenden Verfahren seien soeben vom EuGH schriftliche Erklärungen übermittelt worden, von der ASFINAG, dem Verfassungsdienst für die Republik Österreich, sowie von der EU-Kommission. „Bemerkenswert ist, dass die Kommission dieselbe Rechtsauffassung vertritt, wie wir, während der Verfassungsdienst wenig überraschend der ASFINAG die Mauer macht,“ so Rehm. In den weitergeführten Verfahren zu Wasserrecht, Naturschutz sowie der UVP für das Änderungsprojekt könnten vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen erteilt werden. Sollte der EuGH in seinem Urteil der EU-Kommission folgen, dann würde das auch danach gelten. Durchschnittlich dauere ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH rund eineinhalb Jahre. ASFINAG-Vorstand Hufnagl habe im Bewusstsein des Verfahrensstandes angekündigt, dass ein Baubeginn sei nicht vor 2031 möglich sei, was eine fiktive Fertigstellung nicht vor 2037 bedeuten würde. „In der Zusammenschau aller Faktoren hat Bundesminister Peter Hanke hier mitnichten alle Freiheitsgrade der Entscheidung, sondern unterliegt mehrfachen Einschränkungen“, so Rehm abschließend.
Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS vom 01.07.2025
Wer weiter auf klimaschädliches Nonsens-Betonprojekt setzen will, wartet auf Godot
Wien (OTS) –
Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, wird ab morgen am Bundesverwaltungsgericht erneut eine bis zu zweitägige wasserrechtliche Beschwerdeverhandlung stattfinden. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Das ist insofern ungewöhnlich, als das BVwG die Sache ja bekanntlich zur Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof geschickt hatte, der in den kommenden 1,5-2 Jahren grundsätzliche Rechtsfragen zu klären hat, die über die Existenz des Projekts entscheiden werden. Nun wird auf Drängen der bekanntlich eher verschwenderischen Asfinag vorerst einmal einfach kostenintensiv weitergemacht, als gäbe es dieses Grundproblem nicht mehr“.
Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und habe nach bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien. „Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand und haben die Beschwerdeführer nicht wie die Autobahnbauer praktisch unbegrenzte Mittel“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus, bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten Allmacht von Ressortministern auf. Asfinag Chef Hufnagl habe bereits Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037 bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so Rehm abschließend.
Unser Beitragsbild zeigt die Protestkundgebung bei der letzten Wasserrechtsverhandlung vor dem Bvwg.
Bundesstraßengesetz gibt wenig her – Verdrängungswirkung durch EU-Recht
Wien (OTS) –
Kritik an der ÖVP wegen des erneuten Aufwärmens der seit 2021 gegen die ehemalige Verkehrsministerin Gewessler betriebenen Autobahn-Propaganda übt die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm. „Seit Jahren blieben zahlreiche Klagsdrohungen leer bzw. endeten zwei Anzeigen vorhersehbar mit Verfahrenseinstellung. Nun wird wieder das Ministeranklagespiel bemüht um völlig falsche Prämissen in den Köpfen der Menschen zu verankern. Das überstrapazierte Bundesstraßengesetz gibt das nicht her und stehen weiters Projekte wie die S1-Lobau rechtlich gar nicht dort“.
Es habe schließlich einen Grund, warum der Lobautunnel derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig sei. „Aus der Nichtbeachtung von Unionsrecht dürfen Mitgliedstaaten keinen Vorteil ziehen und ist diesfalls nationales Recht unangewendet zu lassen. Das bedeutet, bestimmte Projekte wie die S1, S8 und S34 stehen dort lediglich redaktionell, entfalten diese Einträge wegen Verletzung der SUP-Richtlinie aber keine rechtliche Wirkung und dürfen dafür auch keine Genehmigungen erteilt werden. Damit wird Ex-Ministerin, die ohnehin einige Straßenneubauvorhaben weiterverfolgen ließ, aber eben nicht alle, auch durch den Anwendungsvorrang des EU-Rechts der Rücken gestärkt,“ so Rehm. Aber auch bei Ausblenden dieser EU-Ebene umfasse das Bundesstraßengesetz mehr als die beiden Verzeichnisse – ausschließlich diese würden jedoch politisch strapaziert. Einträge dort seien bei Weitem nicht so zwingend, wie dies von der ÖVP dargestellt werde. „Jahrzehntelang haben Minister nach Gutdünken geschaltet und gewaltet, Projekte mit den in Ihren Ressorts erstellten Regierungsvorlagen vom Parlament verschieben lassen, in den Bauprogrammen auf unbestimmte Zeit ruhend gestellt oder einfach ohne Weiteres abgesagt, wurde 2007 der gesamte dreiköpfige Asfinag- Vorstand vorzeitig gefeuert, wurde aber auch wiederholt das Bauprogramm evaluiert“, weiß Rehm. Ab dem Moment jedoch, wo BM Gewessler im Juli 2021 ebenfalls eine Evaluierung angekündigt hatte, sei dann plötzlich auf Feuer am Dach umgeschaltet worden und habe man so getan, als hätte ihr Ressort keinerlei Handlungsspielraum, dies gepaart mit Kriminalisierungsrhetorik. „Das war und ist geradezu lächerlich. Würden auch an ihre Amtsvorgänger die gleichen falschen Maßstäbe angelegt, wie in dieser bis zum Exzess aufgewärmten Kampagne, dann müssten etwa die Ex-Minister Faymann und Bures schon lange im Gefängnis sitzen,“ kritisiert Rehm. Die ÖVP solle daher ihre Irreführung einstellen, nicht weiter in der Vergangenheit verharren, sondern an die Zukunft denken. „Schließlich hat sie den Klimacheck im letzten Regierungsprogramm ebenso mitbeschlossen, wie davor den immer noch gültigen Vierparteienbeschluss des Nationalrats zur Ausrufung des Klimanotstandes,“ so Rehm abschließend.
Autobahnneubauprojekte im Fokus waren und sind nicht genehmigt
Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt die Erklärung der ÖVP, keine Ministeranklage gegen Ex-Bundesministerin Gewessler betreiben zu wollen. Sprecher Wolfgang Rehm, “Es ist uns jedoch bewusst, dass dieses Zündeln taktische Spielchen sind, die ohne Rücksicht auf das Ansehen der Politik betrieben werden und der aktuelle Rückzug mit Hintertürl nicht aus der Erkenntnis der eigenen juristischen Minderleistung entspringt. An der Erzählung, die bei diesen Manövern verbreitet wird, stimmt praktisch nichts, sie ist so vielfältig falsch, dass es nahezu unmöglich ist alles auf einmal aufzuklären.“Wesentlich sei es einerseits zu betonen, dass die ehemalige Klimaschutzministerin nicht wegen einer Evaluierung anders behandelt werden dürfe, als ihre Amtsvorgänger, die ebenfalls vielfältig von ihrer Ressortzuständigkeit Gebrauch gemacht hätten. Andererseits werde viel zu oft ausgeblendet, dass gerade für die prominentesten der von den Befürwortern zu Heiligtümern hochstilisierten Autobahnneubauvorhaben die erforderlichen Bewilligungen 2021 nicht vorlagen, auch aktuell nicht vorliegen und möglicherweise nicht vorliegen werden und war dies teilweise auch schon bei der letzten Evaluierung bekannt. „Der Lobautunnel liegt gerade wegen eines fatalen Wurzelmangels beim Europäischen Gerichtshof, sogar Asfinag-Vorstand Hufnagl spricht in der Presse offensichtlich in Kenntnis des Gesamt-Verfahrensstandes von einem Baubeginn nicht vor 2031, was einer theoretischen Verkehrfreigabe von frühestens 2037 entsprechen würde“, so Rehm. Die S8 Marchfeld-Schnellstraße habe als erstes Autobahnbauvorhaben überhaupt trotz extremer rechtlicher Privilegierung wegen eines fundamentalen Konfliktes mit im Anwendungsvorrang befindlichem europäischem Naturschutzrecht vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig keine Genehmigung erhalten. Die S34 Traisental-Schnellstraße habe zwar rechtskräftige wenn auch rechtswidrige Bescheide, benötige zu ihrer Umsetzung jedoch die nicht genehmigte Spange Wörth mit der aktuell ebenfalls der EuGH befasst sei. So blieben noch das Nordstück der S1-Lobauautobahn und die derzeit in politischen Programmen einzig namentlich erwähnte S1-Spange Seestadt, die rechtskräftige Genehmigungen hätten aber ebenfalls vom Wurzelmangel betroffen seien. Hier stelle sich rechtlich die Frage, ob diese Bewilligungen überhaupt konsumiert werden können. Budgetär sei relevant, ob es vertretbar sei, einen weiteren Straßentorso und für die nichtrealisierbare S8 einen teuren funktionslosen Autobahnknoten als Kopie der mittlerweile abgerissenen jahrelang den Verkehrsfunk mitbestimmenden so genannten „gesperrten Ausfahrt Simmering“ an der A23 in die Landschaft zu stellen. „Es wäre also hoch an der Zeit für die Betonierer, den Ball flach zu halten und aufzuhören, große Töne zu spucken“ so Rehm abschließend.
Parallel zur heutigen Asfinag-Bilanzpressekonferenz weist die Umweltorganisation VIRUS darauf hin, dass die Bilanzen der zurückliegenden Jahrzehnte sich auch durch Hilfe von außen verbessert haben. Sprecher Wolfgang Rehm „Neubauverzicht egal ob aus Eigenantrieb oder durch Einwirkung von außen verbessert die Finanzsituation drastisch. So haben wir mit ermöglicht dass die Republik in jedem Geschäftsjahr eine fette Dividende entnimmt, die sich in wenigen Jahren auf eine Milliarde Euro summiert und konnte trotz dieses beständigen Aderlasses ein kleiner Teil des Asfinag-Schuldenberges abgetragen werden. Das ist in Sparzeiten gut für den Staatssäckel“
Noch vor zwei Jahrzehnten sei hier ein deutliches Missverhältnis zwischen Mauteinnahmen und Ausgaben zu verzeichnen gewesen. „Als im Jahr 2006 der Asfinag-Vorstand eine Anpassung des Bauprogramms an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gefordert hat, sind alle drei Vorstandsmitglieder im Folgejahr von BundesministerFaymann zur Gänze vorzeitig gefeuert worden,“ erinnert Rehm. Das von den Ministern Faymann und Bures jeweils zeitlich gestreckte Neubauprogramm sei aber dann aus anderen Gründen vorwiegend verfahrensrechtlicher Natur temporär zur Gänze zum Erliegen gekommen. „Kontraproduktive Vorhaben mit schlecht gemachten Einreichprojektenwie S1-Lobau, S8, S34 haben auch durch die von uns aufgedeckten Mängel gar nicht errichtet werden können, während sich die nach einem beispiellosen Kuhhandel in die Bauphase geschickte A26 in Linz zum Fass ohne Boden entwickelt hat. Dieser induzierte Neubaustopp ist auch deswegen gut so, weil sich die Bundesstraßenverwaltung verstärkt hinsichtlich Umweltmaßnahmen und steigender Erhaltungskosten wappnen muss,“ so Rehm. Denn im großteils in die Jahre gekommenen Netz sei spätestens alle 30, mitunter sogar schon nach 20 Jahren eine aufwändige Generalsanierung fällig. „Die bisher nicht gestellte Frage, wie groß das Bundesstraßennetz unter Einbeziehung zukünftigerUnwägbarkeiten werden kann, ohne dass die dauerhafte Erhaltungsfähigkeit verloren geht und ohne dass die Staatshaftung für die immer noch opulenten und wohl wieder steigenden Schulden schlagend wird, braucht dringend eine Antwort,“ so Rehm abschließend.
Am Beitrags Foto ist die gemeinsame Aktion von BIs und Umweltorganisationen vor der UVP Verhandlung der Lobau-Autobahn zu sehen wo AktivistInnen Fake Geldscheine verbrannt haben um gegen die Steuergeldverschwendung durch Autobahnbau zu demonstrieren: Lobau-Autobahn? Hier verbrennt ihr Steuergeld!
Wasserzufuhr verweigert – Ohne Lobau ist Wien nicht Wien
Wien (OTS) – 18.04.2025,
Die im Bereich der gesamten Donau-March-Thaya Auen tätige Umweltorganisation VIRUS weist kritisch darauf hin, wie unterschiedlich in den betroffenen Bundesländern mit den Teilen des Nationalparks Donauauen umgegangen wird. Auen-Experte Wolfgang Rehm: „Während in Niederösterreich zahlreiche Gewässervernetzungsprojekte umgesetzt wurden und weitere in Planung sind, bleibt der Wiener Teil des Nationalparks dessen Schandfleck, weil die Wiener Landesregierung seit Jahrzehnten mit fragwürdigen Argumenten die lang geplante Wasserzufuhr in die Lobau hintertreibt“.
Als Argument würden paradoxerweise die Gefährdung der Trinkwasserbrunnen in der unteren Lobau durch eine derartige Wasserzufuhr angeführt, wobei mit zweierlei Maß gemessen werde. „Während bei Großbetonprojekten wie der Neuen Donau, der Staustufe Wien-Freudenau und dem Lobautunnel das Grund- und Trinkwasser offenbar egal ist und weggeschaut wird, werden bei jedem Versuch, ein Dotationsprojekt der Unteren Lobau zu realisieren, Mauern aufgezogen“, kritisiert Rehm. In der Oberen Lobau gebe es eine Dotation, bleibe die Wasserzufuhr jedoch deutlich hinter den Vorgaben, in der ökologisch wertvolleren Unteren Lobau, die in manchen Aspekten ein Alleinstellungsmerkmal im Nationalpark aufweise, bleibe sie jedoch ganz aus. „Da die Lobau im Gegensatz zu den östlicheren Auen donaunah abgedämmt ist wäre es auch ohne diese Querschüsse schwierig genug die negativen Folgen der Donauregulierung zu reparieren“, so Rehm. Bei den ins Treffen geführten Ängsten vor Keimbelastung der Trinkwasserbrunnen seien die dazu angestellten Untersuchungen fragwürdig. „Übersehen wird aber vor allem, dass zwar die Donauhochwässer ökologisch ungünstig nur von untern her einströmen können, jedoch dennoch unaufhaltbar sind und im Hochwasserfall die Brunnen abgeschaltet werden müssen. Es bricht dabei aber keine Langzeitkatastrophe aus, sondern kann nach überschaubarer Zeit der Betrieb wieder aufgenommen werden“, so Rehm. Demzufolge könne bei der deutlich geringeren Wasserzufuhr einer Dotation ein schlichtes Monitoring Abhilfe schaffen, und könne man sich, anstatt herumzutheoretisieren, mit praktischen Versuchen an das Optimum herantasten, ohne dass eine dauerhaft nachteilige Situation eintreten kann. „Seit über 20 Jahren drehen wir uns hier im Kreis jetzt ist Schluss mit lustig, jetzt müssen sich allen voran die für die Wiener Gewässer zuständige Stadträtin, die letzten zwei Dekaden war das Sima, und der Bürgermeister endlich bewegen und ihr Mikado-Spiel aufgeben, fordert Rehm und macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Ebenfalls in der Lobau aber ein Grundwasser-Stockwerk tiefer als die derzeit von den Wasserwerken erschlossenen Nutzung schlummert der Schatz der Tiefengrundwässer die als kontaminationsgeschützte Notwasserreserve etwa im Falle einer Atom-Katastrophe wie bei Chernobyl sehr wertvoll sein könnte“, weiß Rehm. Dazu brauche es aber die nötigen Vorbereitungen und eine Trinkwasseraufbereitung und sei es Gebot der Stunde, hier vorausschauend tätig zu werden. Europaweit würden intakte Auen eine wichtige Rolle bei der Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat spielen. Hier zeige im niederösterreichischen Petronell gerade die EVN- Wasser mit einem Kooperationsprojekt mit der via donau vor, wie in einer Win-Win Situation gleichzeitig mehr Wasser in die Au gebracht und dann mehr Trinkwasser gewonnen werden kann. „So lange bei der Lobau nicht gehandelt wird, muss Wien als schlecht regiert gelten, wir fordern ein Bekenntnis aller Parteien im Wiener Landtag zur Lobau-Rettung, weil ohne Lobau ist Wien nicht Wien“ , so Rehm abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Umweltorganisation VIRUS
Wie wichtig mehr Wasser für die Lobau wäre sagt auch Prof. Christian Griebler im Radio Orange Interview
Alle Parteien sagen JA zu S- Bahnstation Wien Lobau, SPÖ schweigt
Wien (OTS) – 17.04.2025,
Für die Wiedererrichtung der abgerissenen S-Bahnstation Wien Lobau setzen sich laut einer Umfrage der Bürgerinitiative S80 Lobau alle zur Wienwahl am 27.4. antretenden Parteien ein – mit Ausnahme der SPÖ. Dass diese nicht geantwortet hat, ist befremdlich. Offenbar will man das Thema „Lobau“ im Wahlkampf in jeder Weise vermeiden.
Die S80 ist eine Bahnlinie in Wien, die von Aspern Nord (an der Seestadt) über Wien Hauptbahnhof und Meidling nach Wien Hütteldorf (an der Westbahn) führt. Die ÖBB haben 2014 – mit Zustimmung der Wiener Stadtverwaltung – die Station Lobau wegen angeblich zu hoher Kosten aufgelassen.
Im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Simmering- Süssenbrunn (ÖBB-Zielnetz 2040) könnte die Station Wien Lobau problemlos wiedererrichtet und damit ein Kontrapunkt zum Ausbau des motorisierten Individualverkehrs durch den geplanten Lobautunnel gesetzt werden. Die Station Lobau könnte in jeder Hinsicht als multifunktionaler Verkehrsknoten dienen:
1. Anbindung der wachsenden umliegenden Siedlungen mit mehreren Tausend Einwohner:innen an das regionale und überregionale Bahnnetz;
2. Anbindung von drei lokalen Buslinien an die S-Bahn;
3. Durch einen barrierefreien Abgang zum Kaisermühlendamm zusätzliche direkte Erschließung der Freizeitoase Neue Donau aus den bevölkerungsreichen Bezirken 10, 11 und 12 mit der S-Bahn;
4. Dadurch auch barrierefreie Querungsmöglichkeit der dicht befahrenen Raffineriestraße sowie der ebenfalls hier verlaufenden Ölhafenbahn. Letztere ist an dieser Stelle nur mit einem ungesicherten Fußgängerübergang passierbar, Alternativen erfordern kilometerlange Umwege. Dieser Bahnübergang hat bereits mehrere Todesopfer gefordert – auch hier könnte die S-Bahnstation Lobau Hilfe bringen.
Presseaussendung der Umweltorganisation Virus vom 27.03.2025, via OTS0119 | VIRUS – WUK-Umweltbureau
BVwG hat S1 nicht ohne Grund zum EuGH nach Luxemburg geschickt
Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt, dass der nun ressortzuständige Bundesminister Peter Hanke sich beim umstrittenen Lobautunnelprojekt Zeit nehmen will, sich ein klares Lagebild zu verschaffen. Sprecher Wolfgang Rehm: „Das ist sicher besser als Schnellschüsse und sollte dabei jedenfalls nicht vergessen werden, dass nicht auf ein Politikerwort die Bagger rollen können, sondern es Genehmigungen braucht, die großteils fehlende. Dafür hat aber das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erst vor kurzem den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung ersucht“.
Es sei, wie Hanke gestern zutreffend im Rahmen einer dringlichen Anfragebeantwortung dem Nationalrat mitgeteilt habe, kein Geheimnis, dass Teile des Apparats in seinem Ministerium der Ansicht, seien, es habe bei den Bundesstraßengesetz Novellen 2006 und 2011 keine Strategische Prüfung Verkehr gebraucht, weil es sich bloß um redaktionelle Änderungen gehandelt habe, was immer das genau bedeuten solle. Ebenso zutreffend sei, dass diese Frage im ersten teilkonzentrierten UVP-Verfahren peripher schon Thema gewesen sei, sei dies aber kein wirksames Argument. „In den aktuell beim BVwG anhängigen weiteren teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren sind jedenfalls viele Fragen vertieft Thema, die schon im ersten Verfahren gegenständlich waren, weiters gibt es neue Rechtsprechung des EuGH die zu beachten ist“, so Rehm. Offensichtlich werde die auch dem BVwG mitgeteilte uralte, aus bmvit Zeiten fortgeschriebene Ansicht vom Gericht als nicht maßgeblich erachtet. „Das BVwG hat nach Erstellung und Vorlage des von uns beauftragten Rechtsgutachtens der Uni Innsbruck eben gerade nicht entschieden, dass die Angelegenheit als erledigt abzuhaken sei, sondern das nun anlaufende Verfahren beim EuGH eröffnet und ist konkludent deshalb gerade nicht davon überzeugt dass dem Unionsrecht hier Genüge getan worden ist“, so Rehm. Dieses fordere Strategische Umweltprüfungen auch für Planänderungen und stelle nicht auf „Redaktionelles“ ab sondern darauf, ob potenzielle Umweltauswirkungen bestehen. „Im Zuge seiner Einarbeitung in das neue Ressort möge sich bitte BM Hanke auch ins Bewusstsein rufen, dass Verwaltungshandeln an Gesetze gebunden ist. Damit ist aber seit dem EU Beitritt nicht nur nationale Gesetzgebung gemeint sondern auch das in Anwendungsvorrang stehende Unionsrecht, das mitunter nationales Recht verdrängt. Als Verwaltungsorgan eines Mitgliedsstaates hat er auch die Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus den EU-Verträgen und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergeben, ansonsten würde er sich ins Unrecht setzen“, so Rehm, Ein Mitgliedsstaat dürfe eben aus der Nichtanwendung von Unionsrecht keinen Vorteil ziehen, sonst werde er verurteilt. „Im Ergebnis heißt dies, dass das von vielen unkundigen Politikern als Strohhalm herangezogene und in seinen Rechtswirkungen auch im Normalfall überstrapazierte Bundesstraßengesetz, dessen Befolgung auch Hanke gestern angekündigt hat, hinsichtlich des Eintrages im Verzeichnis 2 für die S1-Lobauautobahn unangewendet zu lassen ist. Dementsprechend darf weder der damit verknüpfte Plan weiterverfolgt, noch dürfen Genehmigungen erteilt werden“, so Rehm abschließend.
Dieser Presseaussendung der Umweltorganisation Virus schließt sich Rettet die Lobau vollinhaltlich an! Danke für eure großartige Arbeit!
Auf dem Beitragsfoto unsere gemeinsame Kundgebung vor dem BVwG vor Beginn einer der zahlreichen Wasserrechtsverhandlungen.
Presseaussendung des Forum Wissenschaft & Umwelt: Lebensqualität statt Verkehrshölle!
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Umsetzung der im Straßenbaugesetz 1970 genannten Straßenbauprojekte rasch sicherzustellen.“ hat die FPÖ im Parlament (Entschließungsantrag 63/A (E) vom 26.02.2025) beantragt. Die Begründungen – von weniger Stau bis zum wirtschaftlichen Aufschwung – sind längst durch die praktische Evidenz der täglichen Staus einerseits, aber auch durch die Wissenschaft widerlegt. Vizepräsident des Forum Wissenschaft & Umwelt (FWU) Em.O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hermann Knoflacher speziell zu den durch die FPÖ auch angesprochenen Lobautunnel und S 1: „Sachlich ist das Projekt ein Schaden für Wien und sein Umland, ebenso für die Umwelt sowie für die Zukunft der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft. Es widerspricht sowohl den Klimazielen Österreichs, als auch jenen der Bundesländer. Nach dem heutigen Wissenstand ist das Projekt sachlich nicht zu verantworten, weil es nachweisbar bessere Alternativen gibt, die konform mit diesen Zielsetzungen sind.“ In näherer Betrachtung zum FPÖ-Entschließungsantrag zum Bundesstraßengesetz 1971 zeigt sich für Wien folgendes Bild:
Mehr als 200 km Bundesstraßen A, S und B innerhalb der Stadtgrenzen Wiens! Eine Autobahn von Altmannsdorf übervGersthof bis Heiligenstadt entlang der Vorortelinie, die Verlängerung der Westautobahn durch das Wiental und den ersten Bezirk über die Brigittenau zur Nordautobahn oder die Flötzersteig Autobahn (auf Stelzen quer über Hütteldorf zur Westeinfahrt) zeigen das enorme stadtzerstörerische Potenzial.
In den 70er und 80er des vorigen Jahrhunderts war es eine Pionierleistung einer kleinen Stadtpartei, der Wiener Volkspartei, unter Erhard Busek und Jörg Mauthe sich von solchen Konzepten abzuwenden. Der Lobautunnel war damals übrigens noch kein Thema. Ein Grund mehr für die Wiener ÖVP sich damaliger Errungenschaften zu erinnern und die Position zum aktuellen Projekt zu überdenken. „Es wäre eine Katastrophe, würde alles gebaut, was im Bundesstraßengesetz 1971 steht.“, stellt Prof. Dr. Reinhold Christian, Präsident des FWU, fest. Eine Katastrophe für die Menschen und die Natur, ganz abgesehen von Milliarden-Ausgaben, die wir uns nicht leisten können. „Wir hoffen, dass diese Rückschau allen Menschen klar macht, dass derartige Konzepte nicht zukunftsfähig sind und in unserer Welt nichts verloren haben.“, so Knoflacher und Christian abschließend. Rückfragen bitte an Dr. Reinhold Christian; office@fwu.at“