Umweltorganisation VIRUS präsentiert neues Rechtsgutachten!

S1 Lobauautobahn: Neben Lobautunnel auch Bau im Freiland rechtswidrig, Bescheide reichen nicht,…

„…Rechtsgutachter Univ. Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer hielt fest, dass seine Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer verletzten Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die S1 vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH erfolgen, aber davon ausgehen, dass dieser der ihm vorgelegten Stellungnahme der EU-Kommisison folgen wird und führte aus, dass auch die ASFINAG als Behörde im Sinne der SUP-Richtlinie anzusehen und an unionsrechtliche Vorgaben unmittelbar gebunden sei. „Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts schlägt für die ASFINAG in Hinblick auf den Unternehmensgegenstand durch. (…)“

Die Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS im Ganzen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260326_OTS0084/s1-lobauautobahn-neben-lobautunnel-auch-bau-im-freiland-rechtswidrig

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