Kategorie: Hintergrundinformationen

Nur bis 18.Dez möglich! Dein Einwand gegen eine Lobau-Autobahn: Dringender Aufruf an Brunnebesitzer und/oder Wasserrechtsinhaber!

Am 18.Dezember enden die (Zusatz)einwendungsfristen S1 VA2 (das heisst Lobau-Autobahn 2.Verwirklichungsabschniss also die Tunnelstrecke) für die Wasserrechts Verfahren für Wien UND Niederösterreich.Das betrifft neben Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen auch Nachbarn, insbesondere Wasserrechtsinhaber, die vom zweiten Verwirklichungsabschnitt und den Baugruben betroffen sein könnten.
Bitte: Wenn sie südlich der Donau im Bereich Schwechat oder nördlich in Groß-Enzersdorf bzw. Essling einen Brunnen oder eine Wasser/Wasserwärmepumpe zur Beheizung/Kühlung, besitzen (oder jemanden kennen bei dem/der das zutrifft), nehmen sie mit uns Kontakt auf (bzw. bitten sie diesen, sich schnell bei uns zu melden)! Wichtig: Schicken sie ihre Einwendung als eingeschriebenen Brief. Dieser muss noch vor, bzw. spätestens am 18.12. abgeschickt werden (Poststempel gilt). Vielen Dank im Voraus! Mustereinwendung hier unter https://we.tl/t-REtxfhqQwm downloaden bzw. weitere Infos unter natur-statt-beton@lobau.org anfordern oder am Telefon unter 06769539779
Wir würden ihnen dringend empfehlen beide Mustereinwendungen abzuschicken, denn auch wenn man auf Wiener Gebiet seinen Brunnen hat, kann der von Projektteilen in NÖ betroffen sein und umgekehrt. Diese Teilung in zwei Verfahren ist ja völlig willkürlich, weil sich das Grundwasser sicher nicht an die Landesgrenzen hält und die Verschmutzung oder sonstige Beeinträchtigung die passieren könnte auch nicht.

Anmerkungen zur Handhabung

In diesen Pauschalschriftstücken kann natürlich nicht jede örtliche Situation gleichermaßen berücksichtigt werden. Zum einen ist zu unterscheiden zwischen einer Lage nördlich der Donau und südlich der Donau und jeweils ob, bezogen auf den Grundwasserstrom vor oder nach der Autobahn (Grundwasserströmungsrichtung im Marchfeld NW -> SO mit geringem Einfluss der Donau wegen der Abschirmungen im Süden ein kompexeres Bild wegen der vielen Wasserentnahmen aber donaunahe west- Ost

Grobeinschätzungen:

Chloridbeeinflussungenim Nahbereich über Wind weitere Ausbreitung über das Grundwasser im Abstrom des Bauwerkes

Staueffekt eder Tunnelrröhre im Betrieb oberhalb und Absenkungen Unterhalb

Wasserhaltungen: Absenkeffekte eher westlich Essling (N) bzw. Albern (S), Auswirkungen der Wiederversickerung eher in Groß-Enzersdorf(N) bzw Mannswörth (S) aber auch dort kann es zu Absenkungen im „Schatten“ der großen Baugruben kommen – also standortabhängig beides möglich.

S1-Lobauautobahn & Co – schlecht fürs Klima – mehr Straßenverkehr

Auch ohne den Autobahnbauten steigt die Temperatur bereits beängstigend.
Kein Wunder dass in Österreich bereits mehr Menschen an der Klimaerhitzung sterben als im Straßenverkehr.
Auch In Niederösterreich wo Lobau-Autobahn und S8 Marchfeldschnellstrasse geplant sind,
zeigt sich ein ähnliches Bild.

Österreich hat als Ziel 2030 mit 15,7 Millionen Tonnen CO2 nicht einmal eine Reduktion zu 1990 geplant (damals betrug der CO2-Ausstoß 13,8 Mio. t). Aber auch wenn dieses – nicht sehr engagierte – Ziel erreicht werden soll, müssen wir raschest mit einer Trendwende beginnen.
Denn die CO2-Emissionen im Verkehrssektor steigen und steigen:
2016: 23,0 Mio. t CO2
2017: 23,7 Mio t CO2
2018: 23,9 Mio. t CO2
2019: 24,0 Mio. t CO2
Wann beginnt die Trendwende in Richtung 15,7 Mio. t? (Zielwert 2030)

„Was die Erreichung der Klimaziele betrifft, stellt der Rechnungshof Österreich in seinem Bericht “ Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020 “ kein gutes Zeugnis aus, dessen Prüfzeitraum die Jahre 2015 bis 2019 umfasste. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Treibhausgas-Emissionen hierzulande zwischen 1990 und 2017 um fünf Prozent erhöhten, während sie sich im EU-Schnitt um nahezu ein Viertel reduzierten. Damit sei Österreich einer von sechs EU-Staaten, die in diesem Zeitraum die Treibhausgas-Emissionen nicht reduzierten. Zudem überschritt Österreich 2017 erstmals die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Emissions-Höchstmenge.(..) Dem Rechnungshof zufolge könnte Österreich aus heutiger Sicht auch die EU-Klimaziele für 2030 deutlich verfehlen. Infolge dessen sei mit Kompensationszahlungen für den Ankauf von Emissionszertifikaten von bis zu 9,2 Mrd. € zu rechnen. Hier empfiehlt der Rechnungshof, eine zeitgerechte Strategie für den Ankauf von Emissionszertifikaten zu entwickeln. Solche Strafzahlungen müssten allerdings vermieden werden, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gegenüber den Abgeordneten. Darüber hinaus hätten die Folgen des Klimawandels auch volkswirtschaftliche Auswirkungen. Die wetter- und klimabedingten Kosten der Klimaerwärmung würden in Österreich derzeit bei durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Jahr liegen. Bis Mitte des Jahrhunderts könnten die gesellschaftlichen Schäden mit 4,2 Mrd. € bis 5,2 Mrd. € pro Jahr zu beziffern sein. Bei einer stärkeren Temperatursteigerung könnte sich dieser Betrag auf 8,8 Mrd. € erhöhen.“ (aus: Presseaussendung der Parlamentsdirektion zum Rechnungshofausschuss vom 11.5.2021)

Lobau-Autobahn & Co. gefährden Klimaziele!

Wien (OTS) – Wien, am 24.09.2019 (VIRUS). In einer gemeinsamen Pressekonferenz zogen die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau“ mit Rechtsanwalt Dr. Heinrich Vana Bilanz über die Klimawirkung der S1-Lobauautobahn und ihrer Satellitenprojekte und den derzeitigen Stand der mittlerweile schwer überblickbaren Genehmigungsverfahren.

S1 bedeutet 60% mehr Treibhausgasemissionen

Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS, UVP-Koordinator für die Vertreter der Umwelt im Verfahren, wies eingangs auf die Klimawirksamkeit des Projekts hin: „Nach den vorgelegten Berechnungen der Asfinag steht die S1 für ein Szenario mit Zunahme der straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen im Untersuchungsgebiet von 60%. Dies entspricht rund 0,7% der österreichischen Treibhausgasemissionen, was die Asfinag in unpassenden Vergleichen schönzurechnen versucht. Das ist viel für ein Einzelprojekt und mit einem Klimakurs völlig unvereinbar!“. Die Satellitenprojekte S8, S1 Spange, Stadtstraße Aspern zeigten ein ähnliches Bild, die Werte seien aber nicht aufsummierbar, eine Bilanz für das gesamte Neubauprogramm existiere nicht. Jedenfalls gehe vom Lobautunnel und den anderen Projekten des Neubauprogramms aufgrund der Generierung von Neuverkehr die Gefahr aus, die Wirksamkeit derzeit ohnehin noch nicht ausreichend auf den Weg gebrachter Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich zu konterkarieren.

Keine Verkehrsentlastung durch S1 und Lobautunnel

Jutta Matysek von der BI Rettet die Lobau Natur statt Beton wies auf die fortgesetzte Täuschung bei der verkehrlichen Wirkung des Lobautunnels hin. „Es ist völlig unseriös, dass seit Jahren Politiker bis in den aktuellen Wahlkampf hinein faktenwidrig dem Projekt eine verkehrsentlastende Wirkung zuschreiben. Dabei ist bezeichnend, dass nicht einmal die Projektunterlagen der Asfinag eine derartige Entlastung für die wesentlichen Straßenzüge hergeben. Offenbar macht sich niemand die Mühe dort hineinzuschauen.“

Gegenüber dem Bestand seien insgesamt und insbesondere für Südosttangente und Hauptdurchzugsstraßen wie die Esslinger Hauptstraße Zunahmen zu verzeichnen. Dort wo zur projektierten Inbetriebnahme 2025 Reduktionen ausgewiesen werden – nur gegenüber hypothetisch hochgerechneten Planfällen ohne S1- werde dies innerhalb kurzer Zeit wieder ausgeglichen. Der Lobautunnel werde weiters bereits 2035 überlastet sein und im Schnitt eine Stunde/Werktag Stau aufweisen.

Revision beim VwGH ist anhängig

Dr. Heinrich Vana von der Rechtsanwaltskanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana verwies auf die Anfang des Jahres eingebrachte Revision beim Verwaltungsgerichtshof und wies auf die möglichen Rechtsfolgen hin: „Ich gehe davon aus, dass wir einige gute Argumente in den Bereichen Lärmschutz, Hydrogeologie, Verletzung von Verfahrensschritten und Parteienrechten vorgebracht haben, die ausreichen, das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2018, mit denen dieses verschärfte Auflagen erteilt, aber die Umweltverträglichkeit weiter bestätigt hat, aufzuheben. In diesem Fall würde die UVP-Genehmigung ihre Rechtskraft verlieren und das BVwG sich erneut damit zu beschäftigen haben.“

Auch wenn der VwGH das BVwG-Erkenntnis, das voreilig als „Grünes Licht“ für das Projekt interpretiert worden war, bestätige, seien noch Verfahren nach den Naturschutz- bzw. Nationalparkgesetzen sowie dem Wasserrechtsgesetz für die Länder Wien und Niederösterreich erforderlich.

Zehn weitere erforderliche Genehmigungsverfahren verspätet eingereicht

Die Zahl dieser so genannten Materienverfahren habe sich durch unzulässige getrennte Einreichungen für den Nordabschnitt und weitere Stückelungen auf mittlerweile zehn erhöht. Für den Nordabschnitt seien sie ersten beiden Naturschutzverfahren auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht. Die versuchte erneute Vorverlegung eines Baubeginns für diesen Abschnitt durch den neuen Asfinag-Vorstand Hufnagl auf 2019 sei obsolet, dies nicht vor 2020 oder später möglich. „Auch die sechs Verfahren für den Lobautunnel- Abschnitt sind aufgrund verspäteter Einreichung und mangelhafter Unterlagen weit hinten nach“, so Rehm.

Satellitenprojekte weit von Umsetzung entfernt- S8 besonders fraglich

Ein ähnliches Bild zeige sich bei den Satellitenprojekten, die mit der S1-Lobauautobahn verknüpft wurden:

„Die UVP für die S8-Marchfeldschnellstraße ist nach acht Jahren beim Bmvit beim BVwG gelandet und dort im Anfangsstadium, die Materienverfahren noch nicht eingereicht. Die so genannte „S1 Spange Seestadt“ mit dem abgetrennten zur Stadt Wien gewanderten Flaschenhals zur A23 in Form der „Stadtstraße-Aspern“ ist ebenfalls beim BVwG anhängig. Die letztere wird vom 1. bis 4. Oktober mündlich verhandelt, die hinterherhinkende Spange nach vorliegenden Informationen frühestens Ende November. Dort ist das Naturschutzverfahren NÖ ebenfalls beim BVwG, die Wiener MA22 hat dafür noch nicht einmal mit der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen“, erläutert Rehm.

Für die Stadtstraße, deren UVP ohne weitere Materienverfahren konzentriert durchgeführt werde, seien insbesondere bei Luftschadstoffen und Lärmschutz viele Fragen offen und fehlten Unterlagen. „Das Projekt ist derzeit nicht bis zur Entscheidungsreife verhandelbar. Sollte das Ermittlungsverfahren dennoch vorzeitig geschlossen werden, werden weitere Schritte zu prüfen sein. Eine Verhandlung darf nicht mit dem Verfahren insgesamt verwechselt werden und es ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls noch die gerichtliche Entscheidung auszuarbeiten sein wird und in weiterer Folge das Projekt ohne die S1-Spange in der Luft hängt“, so Rehm.

Klimaschutz in der UVP verankern, Autobahnneubau absagen

Kritikwürdig sei, dass der Klimaschutz in der UVP keine Bedeutung habe. Nach wie vor fehle es an entsprechenden Genehmigungskriterien, noch nicht einmal Kompensationsauflagen seien mit der dringend reformierbaren Rechtslage möglich. Da das Instrument UVP hier versage, brauchte es umso mehr dringend eine politische Lösung. „Der Weiterbau ist keine Option. Jetzt ist die Zeit für eine politische Lösung und Umkehr in einer für den Erfolg der Klimaschutzbemühungen im so zentralen Verkehrsbereich entscheidenden Frage gekommen“ so Matysek und Rehm unisono.

Greenpeace, Fridays for Future Vienna und das Klimavolksbegehren sehen als wichtigsten Hebel für effektiven Klimaschutz in Wien den Verkehr. Sie fordern deshalb „den Ausbau von Öffis, Rad- und Fußwegen, das Aus für den Lobau-Tunnel und die dritte Flughafenpiste sowie eine „Autofreie Innenstadt“.“ aus: Presseaussendung vom 15.10.2020

Welche Infrastrukturen helfen, die Klimaziele zu erreichen und welche nicht? (Repräsentativ für die Bevölkerung Österreichs ab 16 Jahren)

Mindestens 2.492 Millionen Euro pro Jahr betragen laut WIFO die klimaschädlichen Subventionen im Verkehr. #was2023zuändernist

Öffi fahren – CO2 sparen: Pro Personenkilometer verursachen Verbrenner-Pkw im Schnitt 16 x so viel CO2 wie Bahnfahren, Inlandsflüge sogar 55 mal so viel. (Grafik: VCÖ)

Autobahngift im Quellschutzgebiet

Darauf zu hoffen, dass die Asfinag schon aufpassen wird, dass kein Autobahngift ins Grundwasser gelangt, ist wie das Beispiel Südautobahn beweist eine Illusion. Hier eine Radiosendung zu diesem Thema: „Autobahngift im Quellschutzgebiet: Reportage über die Auswirkungen der Südautobahn Abschnitt Mooskirchen – Pack

Auf Youtube eine Podiumsdiskussion dazu bzw. noch aktueller die Interviews. Aber schön der Reihe nach.

Lesen Sie als Erstes diese Sachverhaltsdarstellung an„BMI-IV-BAK-SPOC@bak.gv.at
An das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Meldestelle
„ Korruption und Amtsdelikte“
Bundesministerium für Inneres Herrngasse 7
Postfach 100 A-1014 Wien  

Sachverhaltsdarstellung!
Sehr geehrte Damen und Herren!  
Mein Name ist Josef Kipperer und ich bin Sprecher der „ Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“. Diese wurde am 02.Februar 2014 gegründet. Der Grund dieser Initiative geht auf Ereignisse aus der Vergangenheit zurück und ist eng mit dem Vollausbau und dem laufenden Betrieb der A2 Südautobahn von Mooskirchen bis Pack verbunden. Bereits im Juli 2005 kam es im Zuge von Bauarbeiten wiederholt zu massiven Verschmutzungen des Bachbettes des Zachgrabenbaches. Der Bach war mehrmals derart verschmutzt, dass auf einer Länge von 2 km das Bachwasser einer Schlammlawine glich. Immer wieder kam es im Zuge der Bauarbeiten zu erneuten Verschmutzungen des Zachgrabenbaches, Loreih und Zirknitzbach und zu einem Fischsterben, welches sich auch in 5 Teichanlagen fortsetzte und eine extreme Verschlammung von weiteren Teichanlagen verursachte. Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige für das Fischereiwesen von Betroffenen beigezogen, welcher an Hand von Befunden die damalige Situation festhielt. Im Jahr 2007 musste dann festgestellt werden, dass der Bestand an Steinkrebsen zurückging. Letztendlich wurde festgestellt, dass der Steinkrebs, welcher noch Monate zuvor als starker Bestand in dem maßgeblichen Gebiet festgestellt werden konnte, am Aussterben war. Auch dieser Umstand konnte durch Gutachten bzw. Untersuchungen objektiviert werden.


Im Jahr 2008 wurden Wasserverunreinigungen durch Abwässer der Autobahn gemeldet und festgestellt. Insbesondere konnte auch festgehalten werden, dass eine Verdünnung der eingeleiteten Abwässer durch weitere Zuläufe nicht verunreinigten Wassers nicht vorhanden war. Bereits im Jahr 2008 konnten Wasserproben einer Analyse beim Land Steiermark zugeführt werden und ergaben sich Werte, welche als bedenklich anzusehen waren. Auch konnte durch weitere Gutachten festgestellt werden, dass im Rahmen des Ausbaus der Autobahn installierten Gewässerschutzanlagen eine Gefährdung der Fließgewässer durch stoßartige auftretende große Wassermengen, die einerseits zu erosiven Erscheinungen und andererseits zu einem erhöhten Geschiebe- und Drückstuftransporten führen, verursacht wurden. Im Zeitraum 2005 bis 2013 kam es von Betroffenen immer wieder zu Anzeigen wegen Gewässerverunreinigungen, Krebs- und Fischsterben. Unter der Führung von Josef Kipperer als Sprecher, formierte sich in weiterer Folge 2014 eine Bürgerinitiative der betroffenen geschädigten Bürgerinnen/Bürger. Trinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen waren mit Chlorid und Schwermetallen so verunreinigt, dass diese nicht mehr der Tinkwasserverordnung entsprochen haben und die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der Wassserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg war dies jahrelang bekannt, haben es verschwiegen und haben somit alle betroffenen Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder einer wissentlichen jahrelangen Gefährdung ausgesetzt.
Ich war in meiner aktiven Zeit 39 Jahre im Umweltbereich mit Sanierungen bei Lkw- oder Tankwagenunfällen, Tankstellensanierungen betraut und war 13 Jahre für eine große Ölfirma und die letzten 9 Jahre als Projektleiter für Sanierungen von Grundwasserschäden tätig. Ich kann somit auf eine reichhaltige Erfahrung auch im Umgang mit Behörden zurückgreifen.
Auch im Sommer 2012 kam es bei einer großen Fischzuchtanlage Hofer, Modriach und Pack zu schwerwiegenden Schäden. Die Fischzuchtanlage bestand seit 1970 und gab es vor Errichtung des Ausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn der A2 nie Probleme, selbst bei starken Unwettern. Durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitung von Abwässern von der Autobahn auch während eines Starkregenereignisses wurden Geröll und Schlamm in die Fischzuchtanlage gespült und diese zerstört. Der Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro. Vom Katastrophenfonds des Landes Steiermark wurde ein Betrag von € 48.000,– zur Verfügung gestellt. Bei der Suche nach den Ursachen für einen derartigen Vorfall wurden sämtliche Schadensereignisse in ihrer Gesamtheit im angesprochenen Gebiet des Autobahnabschnitts offenbar. Es ergaben sich Fragen, warum Kollaudierungen von Bauabschnitten bereits erfolgt waren, dies obwohl Zweifel darüber bestanden, ob ein bescheidkonformer Zustand je hergestellt wurde. Objektiviert werden konnte in jedem Fall, dass durch die Abwässer von der Autobahn es zu Verschmutzungen von Quellen bzw. Brunnenanlagen gekommen war und Anrainer erst durch Messergebnisse, welche durch die Bürgerinitiative veranlasst wurden, darauf aufmerksam wurden, dass über geraume Zeit hinweg von Ihnen ungenießbares Trinkwasser im Haushalt Verwendung gefunden hatte.
Der Einsatz des Sprecher der Bürgerinitiative, welcher versuchte durch Informationsveranstaltungen auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Behörde zum aktiven Schutz der Bevölkerung zu bewegen, fand im Febr.2015 nunmehr einen vorläufigen Zwischenhöhepunkt in einem zivilrechtlichen Streit, welcher vom Land Steiermark angestrengt wurde und von Seiten des Beklagten Josef Kipperer einem Vergleich zugestimmt wurde. Es ist ja sehr leicht, einen Bürger der eine Trinkwasserverunreinigung 2014 aufdeckt, von der die Stmk. Landesregierung, Gewässeraufsicht und die BH- Voitsberg seit Jahren gewußt und diese verschwiegen haben, wurden mehrere Familien, darunter schwangere Frauen und Kleinkinder von Seiten der verantwortlichen Behörden einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt, da Sie über mehrere Jahre ein verunreinigtes, den verantwortlichen Behörden bekannten, nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechenden Wasser konsumiert haben. Die Verunreinigung bezieht sich auf erhöhte Chlorid Werte (Zulassung laut Trinkwasserverordnung 200 mg/l, nachgewiesene Chloridbelastungen zw. 320 und 380 mg/l und erhöhte Schwermetalle ( Mangan).
Sehr geehrte Damen und Herren der Korruptionsstaatsanwaltschaft! Die maßgebliche Beschwerde richtet sich einerseits gegen die Stmk. Landesregierung als Gewässeraufsicht, andererseits an die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg als zuständige Wasserrechtsbehörde. Nach Ansicht vieler Betroffenen hat die Landesregierung Ihre Aufsichtsfunktion als Gewässeraufsicht nicht wahrgenommen. Einerseits lag der Landesregierung bereits der Ihnen übermittelte technische Bericht zum straßenbaulichen Einreichprojekt 1998 des DI Christian Kaiser und DI Christian Zach bzw. der Zwischenbericht der Kaiser & Mach CT-GmbH vom 04.05.2007 vor, aus welchen insgesamt ersichtlich war, dass für den unterhalb der Richtungsfahrbahn befindlichen Quellbereich (im gegenständlichen Bereich liegen mehrere Hausbrunnen bzw. Quellen, aus welchen Haushalte gespeist werden) und trotz der darin ersichtlichen Gefährdungssituation zu keinem Zeitpunkt von Seiten der Gewässeraufsicht irgendwelche Kontrollmaßnahmen angeordnet wurden. Liest man den maßgeblichen Bericht, so muss man zum Schluss gelangen, dass die Behörde diesen Bericht entweder nie gelesen hat oder ihn gelesen hat und keinerlei folgerichtigen Maßnahmen für die Betroffenen gesetzt hat. Dies hat schlussendlich dazu geführt, dass über eine geraume Zeit bereits die entsprechenden Wasserversorgungsanlagen mit gesundheitsgefährdeten Wasser versorgt wurden.
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Bescheid der Landesregierung, dass die entsprechenden Zuleitungen zu den Vorflutern wasserdicht auszuführen und als solche zu erhalten sind. Dies setzt voraus, dass die bescheiderlassende Behörde richtigerweise davon ausgegangen ist, dass es sich bei den entsprechenden Abwässern um kontaminierte Wässer von der Autobahn handelte, deren konzentrierte Versickerung hintangehalten werden sollte. Tatsächlich wurden jedoch die entsprechenden Zuflüsse teilweise nicht dicht ausgeführt, zumindest als solche nicht dicht erhalten, teilweise von Beginn an im Bereiche des Rückhaltebeckens nie wasserdicht ausgeführt. Dies stellte sich in der Natur so dar, dass das Rückhaltebecken als reiner Erddamm ausgeführt wurde und dadurch die kontaminierten Abwässer bereits vor dem Vorfluter zur Versickerung gebracht wurden. Dies führte in weiterer Folge offensichtlich dazu, dass – wie bereits oben ausgeführt – die entsprechenden Hausbrunnen bzw. Quellen kontaminiert wurden. Trotz dieses bescheidwidrigen Zustandes hat es die Wasserrechtsbehörde sich nicht nehmen lassen, eine Kollaudierung dieses Teilabschnittes in einem „verkürzten“ Verfahren durchzuführen. Ich lege diesbezüglich den maßgeblichen Kollaudierungsbescheid aus dem Jahr 2009 (?) vor, aus welchem sich auch ergibt, dass entgegen einem ordnungsgemäßen Ablauf einer derartigen Verhandlung lediglich ein Anrainer, nämlich die Familie Schmölzer, zu der Kollaudierungsverhandlung geladen wurden. Sämtliche wasserbezugsberichtigten bzw. unmittelbaren Anrainer, aber auch die zuständige Gemeinde, Gundersdorf wurden von dieser Verhandlung nicht verständigt und hatten bis vor kurzem überhaupt keine Kenntnis davon, dass es bereits zu einer Kollaudierung dieses Abschnittes gekommen war. Darüber hinaus hat es diese Behörde auch offensichtlich unterlassen, entsprechende Überprüfungen hinsichtlich des bescheidkonformen Zustands durchzuführen. So wurde eine Kollaudierung vorgenommen, dies obwohl das Rückhaltebecken nicht wie im Bescheid angeführt 4 Million Liter, sondern unter 2 Millionen Liter aufwies. Darüber hinaus war der Auslass nicht wie im Bescheid vorgesehen, mit einer Öffnung 12×12 cm versehen, sondern mit einer solchen von 20×12 cm. Es erfolgte auch eine Kollaudierung trotz des zu großen Ablaufes, was zu einem Wasserabfluss in Spitzenzeiten von einem Drittel mehr als der vorgesehenen Wassermenge führte. Aus mehreren Gründen sind wir leider noch nicht zur Bearbeitung der Intermievs gekommen. Aber wenn Sie die angegebene You-Tube Nr:eingeben können, Sie folgende Interwievs ansehen. A2 Interwievs: http://youtu.be/W41lPIoHv6g   Ex- Bürgermeister von Gundersdorf, Herr Klement zur Kollaudierung der Abwasseranlage Steinberg.Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Geschädigter Fischzüchter durch die andauernden Gewässerverunreinigungen Loreith und Zirknitzbach, Herr Max Gider, Verpächter Gubensäck nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer am Zirknitzbach, Herr Anton Spari. Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer und Trinkwasser-Geschädigter, Herr Stachl. Nicht geladen zur Kollaudierngsverhandlung Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Gschwind, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigte Grundeigentümerin und Trinkwasser-Geschädigte,Milch- Landwirtschaft, Frau Gröblbauer, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Semlitsch, Nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Ökologisch geschädigter Grundeigentümer, Herr Josef Hechtl, nicht geladen zur Kollaudierungsverhandlung. Für die Parteienstellung reicht nach der Judikatur des VwGH bereits die potentielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinne des § 12 Abs. 2 WRG aus. Sie ist nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird. Geschützt werden jedoch auch und vor allem Fischereiberechtigte. Diese können in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Maßnahmen zum Schutz der Fischerei begehren, wenn das zu bewilligende Vorhaben nachteilige Folgen für Fließgewässer hat. Bei der Prüfung des Vorliegens von Parteistellung ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern nur, ob eine solche möglich ist.
  Fischzüchter Wilfried Hofer, Modriach-Pack, dem durch falsch berechnete Ableitungen der Autobahnabwässer und laut Wasserrechtsbescheid so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer im Juli 2012 mit einer Schlammlawiene von ca.1.600 to die komplette Fischzucht zerstört wurde und dadurch einen buchhalterisch nachgewiesenen Schaden von Euro 530.000.- erlitten hat. Weiters möchte ich festhalten, dass sämtliche Ableitungen der Autobahnabwässer auf Kosten der ASINAG umgebaut werden. Mit den Umbauarbeiten wurde bereits im November begonnen und dies sogar mit gültigen Wasserrechtsbescheid der BH-Voitsberg. Unter dem Titel Hochwasser in Fischzucht Hofer, ist auch dieser Beitrag auf You-Tube anzusehen und nach dem Beitrag Hochwasser,haben wir den tatsächlichen Zustand der katastrophalen Ableitungen der mit Schadstoffen kontaminierten Autobahnabwässer, die angeblich seit 2009 durch dieKollaudierungsverhandlung der BH-Voitsberg so gebaut ist wie im Wasserrechtsbescheid 2003 beschrieben? Weiters möchte ich Ihnen mitteilen, dass die ASFINAG für alle Trinkwassergeschädigten die Kosten für die Ersatzwasserleitungen übernommen haben. Bei 2 Familien wurden noch im Dez. 2014 auf Kosten der ASFINAG Ersatzwasseranschlüsse hergestellt. Diese Teilerfoge bestätigen meine Vorgangsweise als Sprecher der Bürgerinitiative und ich werde mit den Geschädigten so lange weiterkämpfen, bis allen geschädigten Bürgerinnen/Bürger endlich Ihr Recht zugesprochen wird. Bereits vor meinem Einschreiten gab es zahlreiche Anzeigen oder Eingaben an die Gewässeraufsicht bzw. teilweise auch an die Bezirkshauptmannschaft, in denen der nicht bescheidgemäße Zustand beanstandet wurde und auch in anderen Zusammenhängen die Wasserqualität im gegenständlichen Bereich bemängelt wurde.
In diesem Zusammenhang bleibt anzumerken, dass bei der Fischzucht Hofer in Modriach und Pack in einem Bereich von ca. 500 m bergwärts hinsichtlich der errichteten Richtungsfahrbahn ebenfalls eine Kollaudierung von Seiten der Wasserrechtsbehörde, BH-Voitsberg vorgenommen wurde, dies obwohl der kollaudierte Bereich nicht den bescheidkonformen Zustand entsprach. So wurden entgegen dem Bescheid Abwässer von der Richtungsfahrbahn nicht durch eine vorgesehene Verrohrung zu einem Becken einer Wasserschutzanlage geleitet, sondern wurden ohne Verrohrung von der Richtungsfahrbahn durch entsprechende Öffnungen aus großer Höhe auf den darunter liegenden Wiesenbereich abgeworfen und führten dort zu einer Erosionsentwicklung durch den nicht befestigten Untergrund zu Erosionen, welche letztendlich anlässlich eines Starkregenereignisses Juli 2012 dazu führten, dass 1.600 t Schlamm auf ein darunter gelegenes Anwesen samt Fischzucht transportiert wurden.
Zusammenfassung: Teilkollaudierung Abwasseranlage Steinberg (Beilage) 2009 Diese Kollaudierungsverhandlung wurde von der BH-Voitsberg ohne den ökologisch geschädigten Grundeigentümer entlang des Zirknitzbaches, ohne der Verständigung der Gemeinde Gundersdorf, ohne Benachrichtigung einer Fischzuchtanlage mit gültigen Wasserrechtsbescheid und mit dem Wissen, dass die Anlage nicht den vorgeschriebenen Punkten entspricht, durchgezogen. Der zuständigen Leiterin der Amtshandlung, Frau Mag. Ninaus BH-Voitsberg und dem wasserbautechnischen Amtssachverständigen Herr DI. Woschitz war durch mehrere Anzeigen bekannt, dass die Ablassöffnung des Hochwasserrückhaltebeckens nicht wie im Bescheid 2003 vorgeschriebenen Ausmaße von 12 cm x 12 cm hatte, sondern 12 cm x 20 cm. Die vorgeschriebenen Zuleitungen bis zur Einleitung in den Vorfluter nicht dicht ausgeführt waren und das Hochwasserrückhaltebecken nicht 4 Mil/l sondern max. für 2 Mil/l und ebenfalls nicht dicht ausgeführt war. Weiters waren der Amtsleiterin der Kollaudierungsverhandlung bekannt, dass sich ca. 150 m Hangabwärts die Trinkwasserversorgungsanlagen der Wassergenossenschaft Rosenberg, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Stachl, der landwirtschaftliche Betrieb der Fam. Gröblbauer, der Fam. Feichter und Zwertnigg befinden und diese Trinkwasseranlagen so mit Chlorid und Schwermetallen belastet sind, dass sie laut Trinkwasserverordnung nicht mehr genußtauglich sind. Unstrittig erscheint aufgrund der vorliegenden Unterlagen, dass der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung bereits zu Beginn des Vollausbaus der zweiten Richtungsfahrbahn, die Gefährdungslage hinsichtlich der im Bericht angesprochenen Quellen bekannt sein musste. In diesem Zusammenhang wird auf den bereits vorgelegten technischer Bericht des straßenbaulichen Einreichprojektes 1998 verwiesen. Aus diesem Bericht ergeben sich entsprechende Anhaltspunkte, dass bereits vor dem Vollausbau der Autobahn in einzelnen Bereich Versalzungen festgestellt werden konnten, sodass entsprechende Maßnahmen für die Zukunft in jedem Fall einzuplanen gewesen wären. Darüber hinaus wurde aus diesem vorliegenden Bericht bereits evident, dass in weiterer Folge mit großer Wahrscheinlichkeit Erosionen auftreten würden. Auch aus dieser Sicht wären entsprechende Maßnahmen im Kompetenzbereich der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg zu treffen gewesen. Die bezughabenden Ziviltechniker Kaiser und Mach haben in diesem Zusammenhang ihrer Warnpflicht entsprochen. Die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg wussten daher, dass eine Überwachung entsprechender Quellen dauerhaft sichergestellt hätte werden müssen und entsprechende Maßnahmen bei vorliegenden besorgniserregenden Befunden zur Wasserversorgung getroffen hätten werden müssen. Dies ergibt sich somit keineswegs aus einer Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, sondern ist diese Kompetenz eindeutig der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung zuzuordnen. Aus dem vorgelegten Bericht ergibt sich bereits im Jahr 1998, dass für gefährdete Wasserversorgungen Ersatzwasserversorgungen einzuplanen wären. Dem Bericht ist auch ein genaues Verzeichnis zu entnehmen, welche Versorgungen mit Beeinträchtigungen zu rechnen haben, für welche Versorgungseinrichtungen Beeinträchtigungen möglich wären. Aus diesem Verzeichnis lässt sich beispielsweise ableiten, dass Quellen, welche in weiterer Folge im Jahr 2014 sich als verunreinigt und nicht mehr genießbar herausstellten, bereits in dieser Bestandaufnahme des Bauloses Steinberg genannt wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Familien Muhri und Gröbelbauer. Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung – unerwarteter Weise – für die Gewässeraufsicht der Stmk.Landesregierung nicht bestanden haben sollte, entsprechende Maßnahmen zu treffen, so wäre es wohl im Rahmen der Fürsorgepflicht der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung anheimgefallen, sämtliche in diesem Bericht genannten, bei welchen Beeinträchtigungen zu erwarten waren oder zumindest als möglich eingestuft wurden, von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen, um ihnen zumindest die Möglichkeit einzuräumen, durch Überwachung der Wasserversorgung aufgrund dieser Warnung über die Qualität ihrer Wasserversorgung regelmäßig Untersuchungen anzufordern. Dass sie dies nicht getan haben, entspricht einem grob sorgfaltswidrigen und grob fahrlässigen verantwortungslosem Verhalten, welches wohl kaum im Rahmen einer Behördenstruktur, ohne zumindest ein Organisationverschulden festzustellen, gerechtfertigt werden kann. Durch diese Unterlassungen derGewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung wurden zahlreiche Personen in ihrer Gesundheit gefährdet.
Noch anschaulicher wird dieser Umstand aufgrund der im Jahr 2009 vorgenommen Beprobung in der Wasserversorgungsanlage der Familie Feichter. Hierbei wurde im Auftrag der Gewässeraufsicht der Stmk..Landesregierung die Qualität dieser Wasserversorgung überprüft und festgestellt, dass sich Verunreinigungen darin befanden, welche bereits zum damaligen Zeitpunkt Anlass zur Sorge geben musste. Auch in diesem Fall hat die Gewässeraufsicht und die BH-Voitsberg die betroffene Familie nicht kontaktiert und keinerlei Warnung ausgesprochen.  B e w e i s: Monika Feichter, Loreith 5, 8562 Mooskirchen  Dabei ist auch darauf zu verweisen, dass in einem weiteren Abschlussbericht vom 30.03.2009, welcher der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannt sein muss, da er von ihr in Auftrag gegeben wurde, wurde eine Beweissicherung bereits im Jahr 2009 durchgeführt. Ergebnis dieser Beweissicherung war, dass zwar eine genaue Überprüfung der qualitativen Eigenschaften der Quelle erhoben, jedoch sich lediglich in einem Halbsatz ableiten lässt, dass bezüglich der Quelle Feichter eine entsprechende qualitative Überprüfung eine eindeutige Chloridbelastung ergeben hat. Auch anlässlich dieser Beweissicherung und aufgrund der vorliegenden Chloridbelastung wurde die Betroffene Feichter zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt, sodass eine grobe Fahrlässigkeit und eine Sorglosigkeit der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg wohl unterstellt werden muss.   Darüber hinaus erscheint jedoch auch auffällig, dass für die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH—Voitsberg aufgrund der bei ihr vorhandenen Unterlagen klar sein musste, dass die Grundwasserversorgung hinsichtlich der Landesbürgerin Feichter denselben Gefährdungsgrad aufweisen musste, wie ebenfalls durch Quellen aus dem gleichen Gebiet zu versorgenden Familien Gröbelbauer und Muhri. Auch diese Personen wurden grob fahrlässig und mit einer entsprechenden Sorglosigkeit nicht von diesen Umständen und von dieser Gefährdungssituation in Kenntnis gesetzt. Vielmehr war es erst der Bürgerinitiative zuzurechnenden Tätigkeiten zu verdanken, dass im Jahr 2014 unter Beiziehung des Ing. Gikopoulus, Umwelttechniker, die tatsächliche Situation an die Betroffenen herangetragen werden konnte und somit eine weitere Gesundheitsgefährdung, welche zum damaligen Zeitpunkt evident gegeben war, abgewendet werden konnte.   Es ist zu beanstanden, dass die Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und die BH-Voitsberg es bislang vermieden haben, Urkunden, aus welcher sich ihr fehlerhaftes Verhalten ableiten lässt, wie den gegenständlichen Abschlussbericht und die entsprechenden angeführten technischen Berichte vorzulegen, obwohl sie sich im Besitz der entsprechenden Unterlagen befindet.
Weiters möchte ich festhalten, dass bei den Einvernahmen 2013-2014 des Landeskriminalamtes,Abt. Umwelt, die ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz die Einvernahmen durchführte, nichts von dieser Gefährdung und der Gewässeraufsicht der Stmk. Landesregierung und der BH-Voitsberg bekannten Gewässerverunreinigung ( 2 Wassergenossenschaften, ca. 10 private Haushalte bekanntgegeben wurde. Auch im Schlußbericht des LKA an die Staatanwaltschaft Graz konnte man keine Angaben entnehmen. Ob wissentlich oder einfach nur vergessen kann und werde ich nicht beurteilen. Aber eines ist wohl zu 100 % klar, hätten die verantwortlichen Behörden den betroffenen Familien die Verunreinigung Ihres Schutzgutes Wasser mitgeteilt, dass die Trinkwasserquellen und die Trinkwasserbrunnen durch erhöhte Chloridwerte und erhöhte Schwermetallgehalte(Mangan) so verunreinigt sind das sie nicht mehr der Trinkwasserverordnung entsprechen, so hätte man diese Familien,(darunter auch schwangere Frauen und Kleinkinder) nicht jahrelang einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.
Trotz dieser oben aufgezeigten Mißstände hat die BH-Voitsberg die nicht nach dem WRG gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungen an die betroffenen Bürgerinnen/Bürger die Kollaudierungsverhandlung durchgezogen. Ich war der Meinung, dass von Seiten der Wasserrechtsbehörde die Spitze des Eisberges erreicht ist? Nein, man legte von Seiten der BH-Voitsberg noch etwas nach: Im Zuge der Ortsverhandlung wurde die Anlage in Augenschein genommen und festgestellt, dass sie augenscheinlich baulich in einem guten zustand ist. In Ihrer Lage und Dimension wurde sie bescheidgemäß errichtet Seitens der Konsensinhaberin wurden das Betriebsbuch und Untersuchungsbefunde vorgelegt.Augenscheinlich? Die Ablassöffnung hatte nicht 12 cm x 12 cm wie im Wasserrechtsbescheid 2003 vorgeschrieben. Dadurch wurde ca. 1/3 mehr mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer abgeleitet, als im Wasserrechtsbescheid 2003 genehmigt sind. Die Öffnung von 12 cm x 12 cm wurde im Okt oder Nov. 2014 hergestellt. Dafür gibt es genug Zeugen und Fotos mit Maßband(nicht augenscheinlich) und Anzeigen bei der besagten Behörde. Auch nicht augenscheinlich, sondern mit Fotos und Maßband wurde von ökologisch geschädigten Bürgern festgestellt, dass die Abläufe bis zur Einleitung in den Vorfluter auch nicht wasserdicht ausgeführt waren. Aber mit Erstaunen mußte ich feststellen, dass schon im Gutachten vom Technischen Büro für Geologie 2013 folgendes festgestellt wurde: Zusammenfassung Auf Grundlage der Angaben zu den einzelnen Objekten der ASFINAG in den beiden Baulosen Steinberg und Unterwald, den Angaben des digitalen Atlas Steiermark betreffend die Einzugsgebiete sowie den hydrographischen Messwerten an den Gewässern Kainach und Teigitsch als Vergleichsgewässer kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Bereich der Weststeiermark eine durchschnittliche Abflussspende von 22 l/s *km² angenommen werden kann. Dieser Wert wird von den angegebenen Zahlen der ASFINAG bei weitem übertroffen so dass davon auszugehen ist, dass an den betroffenen Einleitungsgewässer aufgrund der Überbelastung mit Erosionsschäden am Gewässerbett sowie in weiterer Folge auch an Einrichtungen wie z.B. Fischteichen Schäden, auch in qualitativer Hinsicht, hervorgerufen werden können.   Dörfla, 10.06.2013 Dr. Gunther Suette Weiters wurde im Kollaudierungsbescheid folgendes niedergeschrieben: Der Partei, deren Heranziehung im Bewilligungsverfahren, aus welchem Grunde immer unterblieben ist, steht demnach keine gesetzliche Möglichkeit offen, Ihre Rechte im Überprüfungsverfahren geltend zu machen. Ihr steht nur mehr der im § 26 aufgezeigte Weg frei, den Ersatz eines Schadens der dort näher charakterisiert im ordentlichen Rechtsweg zu begehren, weil ja in Folge der Bestimmung des § 107 Abs. 2 der Bewilligungsbescheid auch gegenüber einer übergangenen Partei Rechtskraftauswirkungen zu äußern fähig ist. Insoweit ist auch das Vorbringen, das sich auf die Nichtbeiziehung einer Partei zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bezieht unzulässig. Dem gegenüber steht,dass in einem Kollaudierungsverfahren nicht nur der Projektswerber als Partei auftreten kann, sondern auch alle jene, deren Rechte durch die von der Wasserrechtsbehörde bewilligte Wasseranlage berührt werden, als Beteiligte beizuziehen sind und auch berechtigt sind ihre Rechte insoferne geltend zu machen, als sie behaupten können, das Projekt sei nicht dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid gemäß ausgeführt und sie seien dadurch in ihren subjektiven im Wasserrechtsgesetz gewährleisteten Rechten verletzt worden.Wie bitte soll ein geschädigter Bürger seine Rechte geltend machen und erklären, dass die Ausführungen nicht dem wasserrechtichen Bewilligungsbescheid entsprechen, wenn er von der Wasserrechtsbehörde nicht geladen wird? Da sich aus dem oben Gesagten für die Wasserrechtsbehörde eindeutig ergibt, dass die im genannten Teilbereich vorhandenen Anlagen der mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 04.04.2003, GZ: FA 13A-33.60 M2-03/22(Baulos Steinberg) bewilligten Anlagen übereinstimmt, war daher in diesem Verfahren

  1. die Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der erteilten Bewilligung festzustellen und
  2. das Vorbringen von Josef und Doris Schmölzer einerseits als unbegründet abzuweisen, andererseits zurückzuweisen, da die Anlage wie bewilligt ausgeführt wurde.

In diesem Kollaudierungsbescheid ist auf Seite 14 angeführt, dass Herr JosefSchmölzer neuerlich am 28.12.2009 bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg persönlich vorgesprochen und insbesondere bemängelt hat,dass die Auslassöffnung des Rückhaltebeckens Zirknitzbach nicht wie bewilligt 0,12 mal 0,12 Meter, sondern 0,12 mal 0,2 Meter betrage und der Inhalt maximal 4000m³ betrage. Festzuhalten wäre, dass Herr Schmölzer 2010, Euro 220.000.- als Schadenersatz von der ASFINAG erhalten hat, da angeblich durch die andauernden Gewässerverunreinigungen keine Fischzucht mehr möglich war! Als Sprecher der ,, Bürgerinitiative für sauberes Wasser und Erhaltung der geschützten Lebensräume“ und als österreichischer Staatsbürger bin ich nach dem Gesetz verpflichtet, diese Mißstände aufzuzeigen, und mittels einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, da ein Amtsmißbrauch der in dieser Sachverhaltsdarstellung angeführten, behördlichen Organen nicht auszuschliesen ist. Die landwirtschftlichen Betriebe und die betroffenen Familien, darunter wie oben angeführt schwangere Frauen und Kleinkinder, denen man die Verunreinigung jahrelang von Seiten der verantwortlichen Behörden verschwiegen hat ,werden in der kommenden Woche eine Anzeige gegen die verantwortliche Behörde und gegen die ASFIAG bei der zuständigen Polizei einbringen. Weiters möchte ich festhalten, dass nach unserer Aufdeckung der mit Chlorid und Schwermetallen verunreinigten und den zuständigen Wasserrechtsbehörden bekanntenTrinkwasserquellen und Trinkwasserbrunnen, von Seiten der ASFINAG noch im Dezember 2014 Ersatzwasserleitungen auf Kosten derASFINAG hergestellt wurden. Weitere Anschlüsse sind bereits mit der ASFINAG abgesprochen worden. Mit freundlichen Grüßen

Josef Kipperer“

 

Schlussbericht:

Bundesministerium für Inneres
Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung
Single Point of Contact – SPOC
Herrengasse 7, A-1014 Wien
BAK-SPOC
GZ: VSA/472/2015-BAK
zH. Frau Poche Pia
Schlussbericht!
Sehr geehrte Frau Poche!
Am Mittwoch den 30.9.2015 um 9 Uhr 30 fand eine Begehung der Autobahnbrücke P 10 (Muhri-Brücke) mit dem Chemiealarmdienst der Stmk. Landesregierung, Herrn DI Berghold,ASFINAG, der Autobahnmeisterei und Herrn DI Hofer, Planer der ASFINAG, statt.
Die Entwässerung der Autobahn wird genau so durchgeführt wie wir mit der Beigabe der
Lebensmittelfarbe festgestellt haben. Es wurden im Beisein aller Anwesenden die Schächte geöffnet und die Rohrleitungen besichtigt. Die von uns angegebene Fläche der A 2 Packautobahn von ca 45.000m2 werden die mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer (Chlorid und Schwermetalle) seit 2007 über Rohrleitungen in ein wasserrechtlich nicht genehmigtes namenloses Gerinne und anschließend in das wasserrechtlich nicht genehmigte Gerinne, Waschbachl eingeleitet, dieses mündet wiederrum ca.15 m vor der Wehranlage der Fischzucht Gider, natürlch wasserrechlich auch nicht genehmigt und ohne Filteranlagen in den Zirknitzbach. Wenn man sich die festgestellten Werte der belasteten
Autobahnabwässer in unseren Unterlagen ansieht, (Gutachten Stmk. Landesregierung 2009) wo diese Abwässer nach der Filteranlage als fischtoxisch bezeichnet wurden, ist es wohl erklärbar, warum Herr Gider die Fischzucht durch die Einleitung der Autobahnabwässer nicht betreiben kann. Vergleichsweise kann man ja den Schaden Schmölzer anführen, der im unmittelbaren Bereich der Einleitung in den Loreithbach seine Fischzucht aufgrund der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer nicht mehr durchführen konnte und dafür von der ASFINAG eine Entschädigungszahlung von Euro 220.000.- erhalten hat.
Weiters möchte ich festhalten, dass durch diese wasserrechtlich nicht genehmigten Ableitungen der mit Schadstoffen belasteten Autobahnabwässer wieder ein ganzes Gebiet des Grundwasserhaushaltes, jahrelang gefährdet war und ist. Wieviele Trinkwasserquellen und Hausbrunnenanlagen müssen noch vernichtet werden, bzw. wieviele Familien müssen noch einer wissentlichen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden, dass von Seiten der Gesetzgebung endlich die verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Fischzucht Hofer:
Diese von der Fam. Hofer geführte Fischzucht wurde durch wasserrechtlich so nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer durch ca. 1.600 to Schlamm vernichtet und der der Fam. Hofer ein nachweislicher Schaden von Euro 520.000.- zugefügt. Bisher wurden Euro 148.000.- bezahlt.
Die neue Anlage für die Ableitung der Abwässer wurde von der ASFINAG so umgebaut, dass zum heutigen Zeitpunkt die Abwässer mittels einer Rohrleitung bei der Fischzuchtanlage und dem Wohnobjekt der Fam. Hofer vorbeigeleitet werden.
Sehr geehrte Frau Poche!
Ich werde vorläufig die Erhebungen(Wandertage) über weitere wasserrechtlich nicht genehmigte Ableitungen der Autobahnabwässer und weitere Gefährdungen des gesamten Grundwasserhaushaltes und einer weiteren gesundheitlichen Gefährdung von Bürgerinnen/Bürger nicht mehr nachgehen, sondern mit den betroffenen Bürgerinnen/Bürger, die jahrelang einer von den verantwortlichen Behörden wissentlichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt waren Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld mit der Rechtsvertretung absprechen und einklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Kipperer“

Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ ist Teil der Plattform Zukunft statt Autobahn und unterstützt daher untenstehende Presseaussendung:

28. Juni 2012

Presseinformation

ZSA/Zukunft/Verkehr/Lobau/UVP/Gesundheit

   Lobau-Autobahn: UVP ignoriert menschliche Gesundheit

Gesundheit für Politik nichts wert?

  Wien – Wie viel bedeutet der österreichischen Verkehrspolitik menschliche Gesundheit? In der vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zur Lobau-Autobahn spielen Gesundheitsfragen keinerlei Rolle. Das kritisiert die Plattform „Zukunft statt Autobahn“. Der parlamentarische Umweltausschuss behandelt heute die Novelle zum UVP-Gesetz. „Wir fordern die ParlamentarierInnen dringend auf, die menschliche Gesundheit wichtig zu nehmen“, so Axel Grunt, Sprecher von „Zukunft statt Autobahn.

  Die geplante Lobau-Autobahn soll entlang der Landesgrenze von Wien und Niederösterreich verlaufen. Die Gesundheit der betroffenen AnrainerInnen scheint dabei keine Rolle zu spielen. Das belegen die Unterlagen der seit letztem Jahr laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Der menschlichen Gesundheit wird nicht einmal ein Nebensatz zugestanden, die Auswirkungen einer Autobahn durch den Nationalpark auf die Jagd sind ganze vier Seiten wert. „Das zeigt, dass es sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung um ein reines Absegnungsverfahren für politisch erwünschte Projekte handelt“, ärgert sich Axel Grunt.

  Das „Schutzgut Mensch“ wird in der UVE zwar als eigenes Kapitel geführt, behandelt werden darin Themen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwirtschaft oder Freizeit- und Erholungsnutzung. „In der Umweltverträglichkeitserklärung zur Lobau-Autobahn wird die menschliche Gesundheit nicht einmal erwähnt. Hier wird die Gesundheit einer ganzen Region direkt und massiv gefährdet!“

  Die geplante Trasse der 19 km langen Lobau-Autobahn führt direkt an gewachsenen Siedlungsstrukturen vorbei – nur wenige 100m von Schulen, Kindergärten und Einfamilienhäuser. Die Abgase sollen ungefiltert und unter großem Lärm aus 10 m hohen Abgasbauwerken ausgeblasen werden, neben Wohnhäusern in Essling und Groß Enzersdorf.

  Die Plattform „Zukunft statt Autobahn“ befürchtet, dass die Umweltverträglichkeitskriterien im Sinne der Bauwirtschaft und der Asfinag anstatt im Sinne der Umwelt festgelegt werden. „Wir fordern die Mitglieder des Umweltausschusses auf, heute die Novelle auf ihre tatsächliche Umweltverträglichkeit zu prüfen und die Verschlechterungen gegenüber dem Erstentwurf zurückzuweisen. Im Vordergrund müssen die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit stehen.“

Rettet die Lobau – Natur statt Beton hat gegen die geplante Novellierung des UVP Gesetzes eine Stellungnahme verfasst.

Presseaussendung der Plattform Autofreiestadt.at der die BI Rettet die Lobau angehört:

OTS0057 5 CI 0489 NEF0007                             Mi, 21.Sep 2011

Verkehr/Termin/Umwelt/Klima/Wirtschaft/Politik/Wien/Wien

Rasen am Ring, 22.9.2011: Autofreies Fest findet auf begrüntem Opernring statt!

Utl.: Picknick am Autofreien Tag kann trotz angedrohter Untersagung
      durch Wiener Polizei durchgeführt werden. Pressetermin: 12h,
      Opernring. =


   Wien (OTS) – „Rasen am Ring“, das autofreie Fest für eine lebenswerte Stadt, befreit heuer bereits zum 5. Mal Teile der Wiener Ringstraße vom Stau und lädt zu Picknick auf Naturrasen statt Asphalt ein. Die Plattform „Autofreiestadt.at“ schafft am Opernring zwischen 13 und 19 Uhr Raum zum Speisen, Plaudern, Flanieren und Radfahren. Schon in den letzten Jahren hat diese Aktion die Vorteile autofreier Zonen anschaulich vor Augen geführt und tausende WienerInnen zum Verweilen eingeladen. Fast wäre die Veranstaltung heuer den Launen der Exekutive zum Opfer gefallen. Nach vier reibungslos verlaufenen Veranstaltungen seit 2007 hatte die Bundespolizeidirektion Wien heuer plötzlich Bedenken bezüglich des Verkehrsflusses geäußert und wollte die Versammlung kurzfristig untersagen. „Ausgerechnet am Internationalen Autofreien Tag wäre also das in der Verfassung festgeschriebene Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit der vermeintlich staufreien Auto-Fahrt geopfert worden!“ empört sich Alec Hager, einer der SprecherInnen der veranstaltenden Plattform „Autofreiestadt.at“.

   Dementsprechend erleichtert sind die OrganisatorInnen über das Einlenken der Exekutive. Die ursprünglich geplante und breit kommunizierte Verlegung und Vergrößerung der erfolgreichen und menschenfreundlichen Veranstaltung auf den Parkring, wo die Beeinträchtigung des Straßenbahnverkehrs vermeidbar gewesen und mit dem Stadtpark eine große grüne Oase entstanden wäre, wurde so aber leider verhindert. „Beinahe wären in Wien die gesellschaftlichen Entwicklungen hin zu zeitgemäßer Mobilität von der Exekutive ignoriert worden, der zustande gekommene Kompromiss engt nun die autofrei Feiernden ein, statt den KFZ-Verkehr in die Schranken zu weisen“, kritisieren die OrganisatorInnen.

Die Plattform „Autofreiestadt.at“ wird von folgenden Organisationen getragen:

   Radlobby IG Fahrrad, Greenpeace, VIRUS, BI Rettet die Lobau, Attac, Fahrrad.Werkstatt im WUK, Arge Schöpfungsverantwortung, Jugend-Umwelt-Plattform JUMP, Global 2000, Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, Lokale Agenda 21 Alsergrund, Lastenradkollektiv, ARGUS, Institut für ökologische Stadtentwicklung und  Bikekitchen Vienna.

   Anlässlich des Internationalen Autofreien Tags, an dem in vielen Metropolen Europas zu Autoverzicht aufgerufen wird, stellt die Plattform „Autofreiestadt.at“ in Wien die Forderung nach einem nachhaltigen Mobilitätskonzept:

 – Errichtung und Ausweitung autofreier Zonen in Wohngebieten und in
   der Innenstadt, z.B. auf dem Ring und der Mariahilferstraße
 – Keine steuerlichen Begünstigungen für Spritfresser, wie z.B.
   SUVs, und Kostenwahrheit für den Steuerfresser KFZ-Verkehr
 – Massive Förderung unmotorisierten und öffentlichen Verkehrs, wie
   z.B. Tarifsenkungen und radfreundliche Verkehrsgestaltung
 – Ausbaustopp für hochrangige Straßen in und um Wien, wie z.B. für
   Lobauautobahn und A23 Verlängerung.

   Nun kann die Aktion nach Einlenken der Versammlungsbehörde doch durchgeführt werden: Der Opernring ist von 11bis 20 Uhr vom Autoverkehr befreit. Es wird angeraten, an diesem Tag gänzlich auf KFZ-Nutzung zu verzichten. Flankierend zu „Rasen am Ring“ finden am 22.9.2011 weitere Aktionen im Wiener Stadtgebiet statt. Details: www.autofreiestadt.at.

~
Pressetermin mit Fotogelegenheit

 Datum:   22.9.2011, um 12:00 Uhr
 Ort:     Opernring vor Nr. 4, 1010 Wien

~

Rückfragehinweis:
   Alec Hager, IG Fahrrad,

   Jutta Matysek,
   BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton

   Wolfgang Rehm, Umweltorganisation VIRUS,

   Niklas Schinerl, Greenpeace,

   Pressefotos von Rasen am Ring anfordern: lobby@ig-fahrrad.org
 

Kein Cent mehr in den Autobahnbau!

Offener Brief an Verkehrsminsterin Doris Bures: Stecken Sie jetzt keinen Cent mehr in den Autobahnbau!

UmweltschützerInnen fordern das Aus für Autobahnprojekte wie die Lobau-Autobahn. =

   Wien (OTS) - Sehr geehrte Frau Ministerin!
Am vergangenen Sonntag hat die Bundesregierung ihr Sparpaket
präsentiert. Dass die Gürtel vielerorts enger geschnallt werden
müssen, muss jetzt aber auch als Anlass dafür genommen werden,
kostspielige und umweltschädliche Verkehrsprojekte neu zu überdenken.
Für uns ist es nicht vorstellbar, dass einerseits Sozialleistungen
gekürzt werden, andererseits aber an den milliardenschweren
Ausbauplänen für Autobahnen festgehalten werden soll. 
Wir fordern Sie deshalb auf, als erstes der geplanten Lobau-Autobahn eine Absage zu erteilen. Stellen Sie klar, dass Sie nicht bereit sind zwei Milliarden Euro für eine Autobahn mitten durch den Nationalpark Donau-Auen auszugeben, die den Transitverkehr von Danzig bis zur Adria nach Wien ziehen würde und deren Sinnhaftigkeit selbst Vertreter von Automobilklubs anzweifeln. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit dieses Projekt endgültig zu stoppen.
Die Lobau-Autobahn und andere Autobahnprojekte würden zudem zu einem Zeitpunkt fertiggestellt werden, an dem Österreich eine Trendwende zu nachhaltiger Mobilität bereits geschafft haben muss. Gerade kürzlich zeigte sich deutlich, dass Österreich seine Klimaziele wieder weit verfehlt. Mittlerweile sind wir sogar das Klimaschlusslicht der EU - ein klares Zeichen, das zum Umdenken mahnen muss - auch und gerade in der Verkehrspolitik.
Wir appellieren daher an Sie, stecken Sie nicht noch mehr Geld in den Bau von Autobahnen, die morgen niemand mehr braucht. Wir ersuchen Sie, setzen Sie jetzt ein Zeichen: Gegen das Milliardengrab Autobahnausbau und für nachhaltige Mobilität, die den Menschen und der Umwelt dient.
Mit freundlichen Grüßen    GLOBAL 2000 Johannes Wahlmüller,    Greenpeace Jurrien Westerhof,       VIRUS: Wolfgang Rehm,       Rettet die Lobau - Natur statt Beton Jutta Matysek,        Bürgerinitiative Marchfeld-Großenzersdorf Hannes Vogler,        BUH Bürgerinitiative Umfahrung Deutsch-Wagram und Helmahof, Wolfgang Bloms,       Bürgerinititative Marchfeld Michael Holzbauer, ~ *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0160    2010-10-29/12:02

Offener Brief der BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton

Wien, 13. August 2004 

An: Herrn Dipl. Ing. Engleder Stadtbaudirektion, Abt. Sonderaufgaben e-mail eng@mbd.magwien.gv.at Kopien zur Kenntnisnahme an BM Häupl, STR Schicker, STR Sima, BM Gorbach

Betrifft: Gravierende Unrichtigkeiten in offiziellen Schriftstücken der MD-BD   Sehr geehrter Herr DI Engleder! In letzter Zeit wandten sich mehrere Bürger unserer Stadt an uns, die aufgrund unserer Informationen zur geplanten Lobauautobahn telefonisch oder brieflich diverse Politiker kontaktiert hatten. In vorgefertigten Antwortschreiben sowohl der MA22 (Ing. Khutter), als auch der MD-BD (Engleder/Vogler) mussten wir grobe Unrichtigkeiten feststellen.   Sie schreiben beispielsweise wörtlich: „Die Trassenführung der Nordostumfahrung von Wien als Teil dieser Erweiterung wurde im Rahmen einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP), die von Seiten der Stadt Wien durchgeführt wurde, ermittelt und vorgeschlagen.“  Dies ist grob falsch.

Die SUPERNOW-Studie warnt ausdrücklich vor einer Querung des Nationalparks (als Tunnel) und vor einer Autobahn, die kilometerlang am Nationalpark entlang fährt. Zur Erinnerung die relevanten Textstellen: „Die internationalen Straßenkarten würden eine Autobahnführung der S1 durch einen Nationalpark sowie eine tangentiale Trasse entlang des Nationalparks ausweisen, ein Bild, das sich “trotz Tunnelsignaturen“ in unseren „Landkarten im Kopf“, den mentalen Landkarten von Politik und Öffentlichkeit, einprägt. Dies bedeutet eine Reduktion der Wertschätzung einer einzigartigen Qualität der Region Wien, in der die Donaulandschaft über einen Nationalpark direkt in die Stadt hereinreicht und um die wir heute international beneidet werden.“ (Seite 135)

„Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ist darauf hinzuweisen, dass es in Zukunft Ãußerst schwer sein wird, den Schutzzielen abträgliche Eingriffe und Nutzungsweisen in sensiblen Gebieten zu verhindern, wenn schon auf SUP-Ebene potenzielle Eingriffe durch Autobahnprojekte in den Nationalpark (höchstrangige Schutzkategorie !) bzw. das Natura 2000 Gebiet als handhabbar eingestuft werden sollten. Dabei geht es neben den Konfliktpotenzialen durch den Ausbau der Raffineriestraße zur A22 auch um die Unterquerung des Nationalparks an sich, wenn auch auf „kurzer“ Strecke. Es ist zu befürchten, dass die Verträglichkeitsprüfungen laut Nationalparkgesetz, FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Schutz) und UVP-Gesetz auf Projektebene dem Druck auf dieses Schutzgebiet höchster Kategorie nicht standhalten werden können, wenn nicht bereits auf SUP-Ebene in einem derart sensiblen und hochwertigen Bereich klare Prioritäten für die Schutzziele gesetzt werden. Zudem ist auf die „Beispielwirkung“, wie in Österreich mit der Schutzkategorie „Nationalpark/NATURA2000“ in bezug auf bauliche Eingriffe umgegangen wird, hinzuweisen. (Seite 140)

Da ich von professionellen langjährigen Beamten, wie Herr Ing. Khutter und Sie es sind, eine entsprechende Sachkenntnis erwarte, gehe ich davon aus, dass es sich bei dieser wiederholten Falschinformation der Bürger nicht um mangelnde Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Studie handelt.  

Wie gehen also davon aus, dass hier Beamte der Stadt Wien eine absichtliche Falschinformation der Wiener Bevölkerung anstreben. Mir haben einige Leute unabhängig voneinander mitgeteilt, dass sie sich von der Stadt Wien in diesen Schriftstücken „belogen und verarscht“ fühlen. Ich frage Sie, Herr Engleder, also mit Nachdruck in Zusammenhang mit Ihrer Ãusserung in dem zitierten Schreiben:  

1)Wenn in der SUPERNOW-Studie auf Seite 140 ausdrücklich vor dem Ausbau der Raffineriestrasse und der Unterquerung des Nationalparks gewarnt wird: Glauben Sie wirklich behaupten zu können, dass die derzeit von der Stadt Wien und ÖSAG studierten Trassenvarianten im Rahmen der SUPERNOW-Studie übermittelt und vorgeschlagen wurden, wie Sie schreiben ??? Diese Studie sagt genau das Gegenteil, nämlich, dass eine A22-Verlängerung und eine Tunnelquerung nicht anzustreben ist.

2)Ich erwarte mir erstens in zukünftigen Schriftstücken eine Unterlassung der Behauptung, dass die derzeit angestrebten Trassen in irgendeiner Weise von SUPERNOW ermittelt und vorgeschlagen wurden.  
3)Ich fordere Sie auf, an alle Personen, denen der Vordruck bisher gesandt wurde, eine Korrektur zu schicken, in der auf die Diskrepanz zwischen den offiziellen Behauptungen der MD-BD einerseits und der SUPERNOW-Studie andererseits hingewiesen wird.  

4)Ich finde es unerhört, dass jemand wie Sie, Herr Engleder, zu solch primitiven Mitteln der Täuschung der Bevölkerung greifen muss, um ein Projekt der Stadt Wien zu forcieren. Wie sollen die Wiener Bürgerinnen und Bürger zu einer Stadtregierung Vertrauen fassen, wenn ihnen das Gefühl vermittelt wird, von vorne und hinten „beschissen“ zu werden. Verzeihen Sie meine direkte Wortwahl, ich gebe das wider, was mir von empörten Sympathisanten unserer Initiative immer wieder mitgeteilt wird.  

5)Es gäbe noch weitere Punkte zu nennen, die man höflich als „Unrichtigkeiten“ bezeichnen könnte. Auch hier gehe ich nicht von mangelnder Sachkenntnis Ihrerseits aus. Nur als Beispiel: In den DialogNOW-Veranstaltungen haben Sie, als offiziell anwesender Experte, den Leuten eingeredet, dass in hochverkehrsbelasteten Strassen wie etwa dem Biberhaufenweg nach Eröffnung der Autobahn eine wesentliche Erleichterung der Belastung erfolgen würde. Dies ist krass unrichtig. Am Beispiel des Biberhaufenwegs ist in SUPERNOW z.B. zu lesen (Seite 135):  „Für den vom östlichen 22. Bezirk ins Stadtzentrum gerichteten Verkehr bedeutet diese Netzkonfiguration „Innere Trasse“, derzeit von Stadt Wien forciert] (im Vergleich zu Szenario 4) Umwege, wodurch der durch den Durchgangsverkehr auf den Biberhaufenweg erzeugte Druck wieder zunehmen, eine Möglichkeit der Verkehrsberuhigung in Ermangelung alternativer Routen unwahrscheinlicher würden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsbelastung am Biberhaufenweg ungefähr gleich hoch wie im Bestand ausfallen wird (!!!!).“ Dies ist also die Situation nach der Gesamtfertigstellung. Was bisher niemand sagt, ist, dass in der Phase zwischen der A22-Fertigstellung plus Donauquerung ca. 2010 und der Fertigstellung der Lobauquerung nach 2014 etliche Jahre hindurch eine unglaubliche Verkehrszunahme am Biberhaufenweg und in den Ortskernen Essling, Aspern, etc stattfinden wird. Die Bevölkerung wird auch hier belogen. Auf die Diskrepanzen zwischen der SUPERNOW-Langfassung und der von der MA18 redigierten Kurzfassung will ich aus Platzgründen nicht eingehen. Wie Sie wissen, wir haben darüber schon gesprochen, gibt es in der Kurzfassung eine extreme „Verschiebung der Aussagen“, um nicht das Wort „Verfälschung“ zu nennen. DI Glotter sagte mir im persönlichen Gespräch, dies sei jedenfalls nicht absichtlich geschehen. Für mich ist es jedoch ein Armutszeugnis, dass man derart unprofessionell eine 167 Seiten lange Studie kürzt, sodass die Grundaussagen der Studie krass verfälscht werden. Blauäugig muss man vielleicht sein, um hier wirklich ein ahnungsloses Versehen anzunehmen.

Ich erwarte mir also von den Dienststellen der Stadt Wien in Zukunft ein professionelles Umgehen mit dem Thema „Lobauautobahn“. Wir treffen entlang der Neuen Donau in diesen Wochen auf tausende Leute, die empört sind, dass die Stadt Wien ihnen auf Jahre hinaus ihr Badeparadies zerstören und in eine Großbaustelle verwandeln will. Viele von diesen tausenden werden es nicht hinnehmen, dass ihnen ihre Strandlokale abgerissen werden. Wie Sie im Sender PULS TV vielleicht sehen konnten, reichten die Meldungen von offener Empörung bis hin zu „Den Häupl, den dawiag i“, was also auf substanzielle Stimmeneinbussen für die SPÖ– Wien in der Zukunft schliessen lässt, wenn dieses Projekt weiterverfolgt wird. Auch die Printmedien werden sich dafür interessieren, dass sich die Wiener Bevölkerung über die Ergebnisse der SUPERNOW-Studie angelogen fühlt.

Auf Sie und ihre Magistratskollegen wartet eine spannende Zukunft. Sie werden zweifellos noch einige Überraschungen erleben, wenn Sie das Projekt Lobauautobahn weiter forcieren. Ein zweites „Hainburg“ wartet auf Sie!  
Mit freundlichen Grüssen,  
Initiative Rettet-die-Lobau
www.Lobau.org