Monat: November 2024

Absurd: UVP Änderungsverfahren zu einer Lobau-Autobahn

Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS:

S1-Lobautunnel: Neuerliche UVP- Auflage zeigt, wie unausgereift Projekt auch nach Jahrzehnten noch ist

Prestigeprojekt ohne Verkehrsentlastung und Rechtsgrundlage

Wien (OTS) – 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gibt es beim äußerst umstrittenen Lobautunnelprojekt jetzt ein neues UVP-Verfahren für das heute die Kundmachung erfolgt ist. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Dass jetzt ein Änderungsverfahren eingereicht ist und die Umweltverträglichkeitsprüfung neu aufgerollt wird, zeigt, dass alle Politiker der Betonparteien Lügen gestraft werden, die wiederholt so getan haben, als wäre das Projekt bestgeprüft und baureif. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Verfahren noch offen und fehlt es diesem Prestigeprojekt praktisch an allem.“

In den laufenden Wasserrechtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht habe etwa die Asfinag neuerlich und seit der UVP Ersteinreichung im Jahr 2009 zum wiederholten Mal alle Grundwasserberechnungen neu machen müssen und müssten umfangreiche neue Unterlagen geprüft werden. In der UVP werde nun offenbar an LKW-Fuhren und der Tunnelplanung herumgeschraubt und würden sich die Verfahrensparteien die neuen Unterlagen ab Verfügbarkeit nun genau anschauen müssen. „Es ist schon eine interessante Konstellation: das Projekt wurde vom zuständigen Ressort evaluiert und abgesagt, dagegen kommt seit Jahren wütendes ideologisches Sperrfeuer von der autozentrierten Politik und der Betonierlobby, parallel dazu betreibt die ausgelagerte Asfinag die Verfahren weiter“, so Rehm. Weiters sei die Politik, die sich drei Jahre wie an einen Strohhalm an bedeutungsüberschätzte Einträge im Bundesstraßengesetz geklammert habe, hinsichtlich dieser Rechtsgrundlagen nun auf den Holzweg geraten. „Wie ein im Sommer präsentiertes Rechtsgutachten der Universität Innsbruck ergeben hat, ist wegen EU-Rechtswidrigkeit die S1 so zu behandeln als würde sie nicht im Bundesstraßengesetz stehen“, weiß Rehm. Deshalb fehle die Grundlage für die Erteilung von noch ausständigen Genehmigungen. „Neben den Umweltauswirkungen des Milliardenloches Lobautunnel ist es auch völlig unverständlich warum politische Kräfte nicht davon ablassen, in blinder Ideologie ein Projekt zu forcieren und als Verkehrsentlastungsmaßnahme zu propagierten, obwohl die Projektunterlagen zeigen, dass es offensichtlich diese Grundfunktion gar nicht erfüllen kann,“ so Rehm abschließend.

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Asfinag – Hände weg von unserem Grundwasser! Stopp Lobau-Autobahn Neuerliche Kundgebung vor Bvwg 7.1.2025

Bitte hinkommen und weiterverbreiten! An diesem Tag findet im Bundesverwaltungsgericht (Bvwg) die nächste Wasserrechtsverhandlung zu Bau und Betrieb einer Lobau-Autobahn statt, es geht dabei um den zweiten Bauabschnitt also die Tunnel.

Obwohl die Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Lobau-Autobahn gestoppt hat, liefen im Hintergrund die Genehmigungsverfahren weiter. Die Asfing versucht sich auf Vorrat die Genehmigungen zu verschaffen um, wenn sie von der neuen Regierung den Auftrag zum Bau zu bekommen sollte schneller zu sein. Das dürfen wir nicht zulassen! Bei der letzten Verhandlung wurde vertagt, die Asfinag hatte vom Gericht umfangreiche Nachforderungen zur Vorlage von Unterlagen auferlegt bekommen, da die bisherigen unbrauchbar waren um dem Gericht als Entscheidungsgrundlage zu dienen.

Da es verboten – und auch nicht sinnvoll – ist in der Verhandlung zu protestieren, Fotos, Ton- oder Filmaufnahmen zu machen wollen wir es vor Verhandlungsbeginn im Rahmen einer polizeilich angemeldeten Kundgebung tun! Sei dabei: 7.30 – 9.00 vor dem Bvwg Erdbergstraße 192-196 leicht erreichbar mit der U3 Station Erdberg, Ausgang Nottendorferstraße (das Gerichtsgebäude ist schräg gegenüber).

Die Verhandlung im Bvwg selbst ist öffentlich und beginnt um 9 Uhr und dauert wahrscheinlich den ganzen Tag, wenn notwendig hat das Gericht angekündigt sie am nächsten Tag fortsetzen zu wollen. Zuhören dürfen Alle die wollen (amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen), sprechen dürfen nur die Anrainer*innen, und Sprecher*innen von BürgerInitiativen und Umweltorganisationen die bereits Verfahrensparteien sind.